Gedanke gefasst, ob es nicht erreichbar wäre, dem Militärärar zum gleichen Zwecke zwei Räume im gleichen Flächenmaße im ebenerdigen Tracte des neuen Armenhauses, welche durch den neuen Zubau schon zu einem solchen Zwecke ausersehen waren anzubieten, und zwar im Tauschwege, so dass die erwähnten Belegräume im Krankenhause dadurch frei werden. Einleitende Schritte zu diesfälligen Verhandlungen sind bereits gethan worden, und wird hiemit der weitere Antrag gestellt, der löbl. Gemeinderath wolle im Principe der Weiterverfolgung dieser Verhandlungen zustimmen, bis die vollständige Realisierung dieser Verschiebung dem löbl. Gemeinderathe zur endgiltigen Zustim mung vorgelegt werden kann.“ Wird nach längerer Debatte, an welcher sich die Herren Peteler und Kautsch, sowie der Herr Referent betheiligen, ein¬ stimmig angenommen. — Z. 2117. 16. Liegt folgender Sectionsbericht vor: „Anlässlick der bevorstehenden Ausstellung ist die Errichtung eines Musik¬ Pavillons am Karl=Ludwigs=Platze nöthig. Derselbe soll jedoch auch dem öffentlichen Bedürfnisse späterer Zeiten dienen und daher dauerhaft auf gemauertem Sockel errichtet werden. In diesem Sinne stellt die Section den Antrag: Der löbliche Ge¬ meinderath wolle zustimmen, dass nach dem vorliegenden ProjecteI des Herrn Zimmermeisters Huber im Kostenvoranschlage von 685 fl., aber mit der Abänderung, dass statt der Eindeckung mit Schwarzblech eine solche aus verzinktem Eisenblech angewendet werden soll, dem Offerenten die Errichtung des Pavillons über¬ tragen werde, und dass ferner die Erd= und Mauerarbeiten im Kostenausmaße von 285 fl. in eigener Regie der Gemeinde durch¬ zuführen sind. Zu diesen Zwecken bewilligt der Gemeinderath den runden Betrag von 1000 fl., welcher seine Deckung in der Post XVI des Präliminars zu finden hat.“ — Einstimmig ange¬ nommen. — Z. 4784. Herr Gemeinderath Schönauer entfernt sich IV. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Gemeinde¬ rath Ferdinand Reitter. 17 Nachdem Herr Peter Leitner die Stelle eines Armenvaters für das III. Viertel zurückgelegt hat beantragt die Section für dessen Stelle Herrn Josef Renöckl Bindermeister in der Blumauergasse, zu ernennen. — Einstimmig angenommen. — Z. 28.023. 18. Die Vertheilung der Jahres=Interessen aus den beiden Landerl'schen Stiftungen wird vom städt. Armenrathe in folgen¬ der Weise vorgeschlagen: Francisca Rohm 125 fl., Constantin Neßner 125 fl., Paul Nömayr 125 fl., Karl Haidlmayr 125 fl., Karl Bergmayr 100 fl., Johann Haidlmayr 60 fl., Ferdinand Mann 70 fl., Johann Schirfl 50 fl., Therese Hohner 50 fl., Ro¬ sina Damhofer 30 fl., Georg Baumberger 20 fl. Die Section beantragt, der löbliche Gemeinderath wolle den Vertheilungs=Vorschlägen des löblichen Armenrathes, welcher dieselben nach dem Stiftsbriefe vorgenommen, seine Zustimmung ertheilen. — Einstimmig angenommen. Z. 1111 19. Das Stadtcasseamt berichtet über die Vermögens¬ gebarung bei den in städtischer Verwaltung stehenden Stipendien¬ Stiftungen im Jahre 1897 unter Vorlage der documentierten Rechnungen. Die Section beantragt, diesen Bericht zur genehmigen¬ den Kenntnis zu nehmen. — Einstimmig angenommen. — Z. 4192. Hierauf erbittet sich Herr Gemeinderath Dr. Redtenbacher unter Beziehung auf die §§ 11 und 15 der Geschäftsordnung das Wort und führt aus: Herr Vicebürgermeister Stigler hat in der letzten Gemeinderathssitzung den Antrag gestellt, es seien in Hinkunft die Bürgerrechtsverleihungen nur nach gewissen Principien zu behandeln, und hat die Rechtssection des Gemeinde¬ rathes aufgefordert, in einer der nächsten Gemeinderathssitzungen dem Gemeinderathe diesbezügliche bestimmte Normen vorzulegen nach welchen in Hinkunft bei obgedachten Verleihungen vorge¬ gangen werden soll. Aus diesem Anlasse erlaubt sich die Rechts¬ Section dem löblichen Gemeinderathe nachstehenden Antrag zur Annahme zu empfehlen: „Antrag: Das Bürgerrecht der Stadt Steyr ist in Hinkunft nur an Gesuchswerber zu verleihen, welche: 1. sich für den Staat, das Land oder die Gemeinde Verdienste erworben haben, unter Verdienste sind auch insbesondere Leistungen im Verbande der städtischen Feuerwehr, des Bürger¬ corps, in Armenangelegenheiten und humanitären Vereinen aller Art inbegriffen; 2. wenn Gesuchswerber in besonders berück sichtigungswürdigen Fällen das Bürgerrecht anstrebt, um hiedurch Anspruch auf eine Pfründe, ein Stipendium oder eine sonstige Stiftung für sich oder seine Familienangehörigen zu erlangen; 3. wenn Gesuchswerber einen entsprechenden Besitz oder Erwerb nachweisen kann und dessen Vorfahren bereits das Bürgerrecht der Stadt Steyr besessen haben.“ Der Herr Vorsitzende frägt, ob über diese Angelegenheit heute schon entschieden werden soll. Herr Gemeinderath Anton v. Jäger stellt unter Hinweis darauf, dass dem Gemeinderathe heute mehrere Gesuche um Verleihung des Bürgerrechtes vorliegen, den Dringlichkeitsantrag. Nach längerer Debatte, an welcher sich die Herren Gemeinderäthe Kautsch, Dr. Hochhauser und Herr Vicebürger¬ meister Stigler betheiligen, wird der Antrag der Rechtssection einstimmig angenommen. Hierauf Schluss der öffentlichen Sitzung.
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