Ratsprotokoll vom 4. März 1898

gütung von monatlich 31 fl. 70 kr. bewilligt. Wir erlauben uns daher das ergebenste Ansuchen zu stellen, der löbliche Gemeinde rath wolle uns auch für das im Jahre 18°8 im Märzenkeller zum Ausschanke gelangende Bierquantum im Abfindungswege den gleichen Betrag von monatlich 31 fl. 70 kr. an Verbrauchs¬ Umlagen=Rückvergütung ab 1. Jänner 1898 bewilligen. Der Sectionsantrag lautet: Ueber das vorliegend Einschreiten der bürgerlichen Actienbrauerei in Steyr um Wieder bewilligung einer monatlichen Abfindungsquote von 31 fl. 70 kr für das im Jahre 1898 hinsichtlich des im Märzenkeller in der Gemeinde St. Ulrich zum Ausschanke gelangenden Bieres, be antragt die Section mit Rücksicht auf die bereits vorliegenden Erhebungen die Folgegebung dieses Ansuchens.— Einstimmig — angenommen. Z. 4087 12. Dem Verein der Oberösterreicher in Wien wird über Antrag der Section auch für das Jahr 1898 eine Subvention Z. 4242 von 10 fl. bewilligt. — 13. Laut Ausweis des städtischen Casseamtes sind aus den Jahren 1896 und 1897 Gemeinde=Umlagen=Rückstände per 58 kr. uneinbringlich 49 fl. Die Section beantragt, der löbliche Gemeinderath möge nachdem ohnehin alle möglichen Schritte wegen Hereinbringung dieser Rückstände veranlasst wurden, die Abschreibung derselben 58 kr. bewilligen. im Betrage von 49 fl. Einstimmig ange nommen. — Z. 4785 III. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Vice bürgermeister Victor Stigler. 14. Liegt folgender Sections¬ bericht vor: „Schon gelegentlich der Erbauung der der Stadt¬ gemeinde Steyr gehörigen Industrie= und Gewerbe=Halle auf dem Karl=Ludwigs=Platze in Steyr wurde bei dem Entwurft der Pläne darauf Bedacht genommen, dass in derselben für di vom löblichen Gewerbe=Vereine in Steyr unterhaltene, bisher m Bürgerschulgebände untergebrachte Permanente Industrie und Gewerbe=Ausstellung die entsprechenden Räume überlasser werden sollen. Nachdem nun diese Halle ihrer Vollendung entgegengeht und demnächst die Uebersiedlung dieser Ausstellung erfolgen soll, so ist es nöthig, die Bedingungen festzustellen unter welchen in Zukunft das Verhältnis zwischen der Gemeinde, als Eigenthümerin des Hauses, und dem löblichen Gewerbe Vereine, als Veranstalter der Permanenten Ausstellung, fortbe¬ stehen soll. In diesem Sinne stellt die Section den Antrig der löbliche Gemeinderath wolle nachstehenden Vereinbarungen die Zustimmung ertheilen: 1. Die Stadtgemeinde Steyr überläss! in der von ihr erbauten „Industrie= und Gewerbe=Halle; an Karl=Ludwigs=Platze an den „Gewerbe=Verein in Steyr die nachstehend bezeichneten Räume behufs Unterbringung der vor demselben gehaltenen „Permanenten Industrie= und Gewerbe Ausstellung, und zwar vom Hauptportale aus gerechnet im linken Seitenflügel die zwei großen Räume im Untergeschosse und den correspondierenden großen Raum im Obergeschosse des gleichen Tractes und das sogenannte Custos=Zimmer in demselben. Die Vorräume, sowohl im Unter= wie im Obergeschosse, stehen für den Verkehr zu den Ausstellungs=Räumen offen, dürfen jedoch zur Ausstellung selbst nicht in Anspruch genommen, daher nicht belegt und nicht mit Ausstellungs=Gegenständen und dergleichen angeräumt werden. 2. Die bezeichneten Räume werden in Sinne der ursprünglich gedachten Bestimmung des Gebäudes dem Gewerbevereine auf unbestimmte Zeit von der Stadtgemeind zu den bezeichneten Zwecken unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Eine Lösung dieses Verhältnisses muss von jedem der contra hierenden Theile ein Jahr vorher dem andern Theile angemeldet werden und soll eine solche von Seite der Gemeinde nur in besonderen und dringlichen Fällen, oder wenn die Permanent Ausstellung nicht mehr auf der Höhe ihrer Aufgabe stehen sollte erfolgen. 3. Der Gewerbeverein darf diese ihm zur Verfügun gestellten Räume mit Ausnahme des Custos=Zimmers nur zur Unterbringung von Ausstellungs=Gegenständen, aber niemals weder in ihrer Gesammtheit noch einzeln, zu einem anderen, wie immer Namen habenden Zwecke in Verwendung nehmen und weder ganz noch theilweise, weder entgeltlich noch umsonst al andere Factoren überlassen. 4. Die Wiederherstellung von Be¬ chädigungen, die Reinhaltung, die eventuelle Beheizung und Beleuchtung dieser Räumlichkeiten gehen allein auf Kosten des Gewerbevereines. 5. Da sämmtliche in den Ausstellungsräumen untergebrachten Gegenstände, Aufbewahrungskästen und der gleichen nicht Eigenthum der Gemeinde sind, so übernimmt die¬ elbe keine Garantie für deren Sicherheit und hat daher dei Gewerbeverein für Beaufsichtigung, Assecuranz und dergleicher aus Eigenem Sorge zu tragen. 6. Der im Hause auf Kosten der Gemeinde angestellte und untergebrachte Hausmeister unter steht dem Bürgermeister. Derselbe ist außer seinen umschriebener Hausmeisterpflichten zu keinen anderen Dienstleistungen ver pflichtet und dürfen Gefälligkeiten desselben nicht auf Kosten seiner Verpflichtungen in Anspruch genommen werden. 7. Beim Räumen und Verlassen der inne gehabten Localitäten, gleich giltig auf welche Veranlassung dieselbe erfolgt, übernimmt der Gewerbeverein die Pflicht, dieselben auf seine Kosten in dem elben Zustand herzustellen, in welchem sie von ihm übernommen wurden. 8. Der löbliche Gewerbe=Verein wird eingeladen, au schriftlichem Wege sein Einverständnis mit diesen Bedingungen zuhanden der Stadtgemeinde abzugeben. ü Der Herr Referent bemerkt hiezu, er halte es nicht nothwendig, diese Bedingungen weiters zu erörtern, denn es sei 10 8 6. 9. selbstverständlich, dass zwischen dem Gewerbeverein und de Stadtgemeinde ein gewisses Rechtsverhältnis sichergestellt werden müsse, und es liege dies auch im Interesse beider Theile. Vor einer Animosität gegen den Gewerbeverein könne keine Rede ein und er empfehle daher den Sectionsantrag zur Annahme Nachdem weiters die Unterbringung der historischen Ausstellung in der Industriehalle geplant ist, so möchte er für seine Persor den Wunsch aussprechen, dass vorher über diese Ausstellung ein Inventar aufgenommen werde, worin ersichtlich ist, welche Gegen stände der historischen Ausstellung bleibendes Eigenthum der Stadt sind, und welche ausgeliehen sind, bezw. anderen Personen gehören, damit für die Zukunft allfällige Differenzen vermieden werden. Er ersuche daher den Herrn Bürgermeister, sich wegen Aufnahme eines solchen Inventars mit dem Custos dieser Aus stellung ins Einvernehmen zu setzer Hierauf wird der Antrag der Section einstimmig an genommen, und erklärt Herr Bürgermeister, dem ausgesprochenen Wunsche des Herrn Referenten nachzukommer 15. Liegt folgender Antrag vor: „Im öffentlichen Spitale der Stadtgemeinde sind verschiedene, commissionell erhobene bauliche Umänderungen, Adaptierungen und Neuanschaffungen über welche theils Gutachten der Herren Aerzte, theils Kosten Voranschläge des städtischen Bau=Amtes vorliegen, nöthig ge worden. Obgleich zu den Kosten dieses Spitales aus dem Stadt säckel eine sehr beträchtliche Summe alljährlich zugeschossen werden muss, an der durch die, wenn auch sehr dankenswerte heuer zum erstenmale bewilligte Subvention des Landes von 500 fl. nicht viel geändert wird, so sind doch die hier in Frage so nothwendig und wünschenswert kommenden Einrichtungen dass die Section auf die Bewilligung derselben einrathen zu ollen glaubt und daher folgenden Antrag stellt: Der löbliche Gemeinderath wolle die Zustimmung ertheilen zu nachstehenden Ausführungen und Anschaffungen Die Herstellung einer hölzernen Badewanne im 1. Nebenraume des Desinfectionshäuschens für In¬ fl. 20•— fectionskranke und Umänderung der Eingangsthür Die Abschrängung der Stiegenspindeln in zwe 2. Stockwerken, behufs leichteren Transports de Kranken mit Tragbahre 25 Die Einrichtung einer probeweisen Ventilations¬ 3 Anlage in den Krankenzimmern Nr. 5 und 8, „System Munk“ Patent Columbus=Ventilatoren=Garni¬ turen, 2 Alpha=Ventil=Jalousien für die Kamine ammt Versetzen, Fracht, Zufuhr 2c. run „ 150 Diese Einführung ist probeweise während der Dauer eines ganzen Jahres gedacht, bevor an eine definitive Einrichtung auch bei anderen Räumen geschritten werden soll. Vergrößerung des Fensters im Operations¬ zimmer, um mehr Licht in demselben zu schaffen Vermauerung der Thüren nach den anstoßenden Krankenzimmern auf beiden Seiten 110.— „ Herstellung einer Verbindung des im Aufnahms Zimmer befindlichen Telephons mit einem Läut 25· werke im 1. Stock „ Herstellung eines eisernen Schutzgitters bei der Kirchenmauer aus Reinlichkeitsgründen „ 15 Beschaffung und Setzen von 4 Grenzsteinen an der Besitzgrenze zwischen der Gemeinde und dem 5 Waisenhause Anschaffung eines fahrbaren Verbandtisches für die chirurgische Frauen=Abtheilung, wie ein solcher 30 — in der Männer=Abtheilung vorhanden ist „ Anschaffung und Aufstellung eines neuen, größeren Sterilisations=Apparates Nr. 2 sammt 2 Sterili sationsbüchsen Nr. 8, 28 16 Centimeter, 3 solche Nr. 2, 16 14 Centimeter, 3 solche Nr. 3, 24 14 Centimeter, sämmtliche aus der Fabrik des Stefan Baumann in Wien laut Preis=Verzeichnis im 201·50 Gesammtkostenbetrage vor „ Fracht, Aufstellungskosten per „ 20. Herstellung eines amerikanischen Eiskellers in Holz=Construction im Holzschupfen des Hof raumes des neuen Armenhauses, und zwar wir hiefür die nachträgliche Genehmigung angesucht da diese dringliche Herstellung im Regiewege 350 * um den Kostenbetrag von schon durchgeführt wurde Summ fl. 951·50 welchen unüberschreitbaren Betrag auf Conto des öffentlichen Krankenhauses der löbliche Gemeinderath bewilligen wolle. Wird nach kurzer Debatte, an welcher sih Herr Gemeinde rath Kautsch und Herr Referent betheiligen, einstimmig an genommen Weiter trägt der Herr Referent vor: „Im öffentlichen Krankenhause sind auf Grund eines Vertragsverhältnisses zwischen der Stadtgemeinde und dem k. k. Militärärar zwe Zimmer für kranke Soldaten des k. k. Jägerbataillons reserviert welche aber ziemlich selten in Anspruch genommen werden. Nachdem bei dem überhaupt nicht immer zulänglichen Beleg¬ räume des Krankenhauses die Nichtverwendbarkeit dieser reser¬ vierten Räume oft unliebsam empfunden wird, so wurde der

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