eines Quartiergeldes werde mit Rücksicht der sich hieraus ergebenden unausweichlichen Consequenzen dermalen nicht eingegangen. Wird ohne Debatte einstimmig angenommen Z 13 Präs. 2. Josef Dorfer, städt. Polizei Adjunkt, bittet um Beförderung in die X. Rangsklasse. Der Sektionsantrag lautet: Dem Ansuchen des städt. Polizei-Adj. Herr Josef Dorfer, um Einreihung in die X. Rangsklasse wolle der löbliche Gemeinderat dermalen keine Folge geben, demselben werde jedoch mit Rücksicht seiner sehr belobten u. ersprießlichen Diensleistung eine außerordentliche Renumeration im Betrag von 100 f ausnahmsweise bewilligt. Wird ohne Debatte einstimmig
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