vom 23. Juli 1897, dass die Section keinen Antrag gestellt habe. Herr G.R. Dr. Redtenbacher gibt zur Aufklärung bekannt, dass in der Section darüber verhandelt wurde, welche Momente bei BürgerrechtsVerleihungen in Hinkunft maßgebend sein sollen und hiebei verschiedene Ansichten ausgesprochen wurden. Um in dieser Sache einmal Klarheit zu haben, beantrage er, der löbliche Gemeinderath möge sich heute darüber äußern, ob in Hinkunft bei Bürgerrechts Verleihungen Verdienste für den Staat, für das Land oder Gemeinde, bzw. Erwerbung von Bürgerpfründen oder Stipendien als Grundage dienen sollen. Herr GR. Kautsch beantragt, die Rechtssection mit der Formulierung prinzipieller Anträge zu betrauen, welchem Antrage sich Herr V.B. Stigler
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