Ratsprotokoll vom 28. Jänner 1898

Kaufvertrages an gerechnet, den Hausbau auf diesen Gründen den vorgelegten Bauplänen entsprechend zu vollenden, sowie die Einfriedung der unbebauten Fläche längs der Bahnhofstraß mit eisernem Gitter auf hartem Sockel durchzuführen.— 3. Sollte der Käufer, gleichgiltig aus welchen Gründen, diese Verpflichtung nicht einhalten, so räumt er der Gemeinde das Recht ein, nack Ablauf dieser drei Jahre diese Gründe um den gleichen Kauf schilling wieder zurückzukaufen und zwar ohne jede Entschädigung an ihn oder seine Rechtsnachfolger auf diesem Besitze, für irgend welche auf dem Grundstücke unvollendet aufgeführte theilweise Bauten, Garten=Anlagen und sonstige Errichtungen unbeweglicher Eigenschaft — 4. Der Käufer geht unter dem Zugeständnisse der grundbücherlichen Sicherstellung auf dieser Realität die Ver pflichtung ein, dass auf der im Ansehen der vorliegenden Bau¬ pläne unverbauten Area dieser Parcelle kein Stallgebäude, kein Remise, keine Holzschuppen und Magazine und keine geschlossene oder offene Düngergrube errichtet werden darf. — 5. Die grundbücherliche Sicherstellung dieser Verkaufsbedingung ist mi der Errichtung des Kaufvertrages und zwar auf Kosten des Käufers welcher auch die Uebertragungsgebüren zu leisten hat durchzuführen.“ —Wird einstimmig angenommer 28057 13. Der Herr Referent verliest eine Collectiv=Eingäbe wegen Aufstellung einer Gaslaterne in der Schleifergasse Nr. 4 und bemerkt hiezu, dass die Bausection sowohl die Aufstellung dieser Laterne wie auch die Versetzung einer Laterne am Hammer¬ schmiedberg für nothwendig befunden habe, und stellt namen der Section folgenden Antrag: „Der löbliche Gemeinderatl wolle bewilligen, dass die am Hause Hammerschmiedberg Nr. 9 an der Wasserstegseite befindliche öffentliche Gaslaterne an die Straßeneckseite dieses Hauses und zwar auf Kosten der Gemeinde versetzt werde Derselbe wolle gleichzeitig die Errichtung einer neuen Gaslaterne an der gegen den Wassergraben gelegenen Ecke des Hauses Nr. 4 in der Schleifergasse und die durch die Instandsetzung derselben verursachte Vermehrung der Gasver brauchskosten um 36 fl. 28 kr. pro Jahr unter der Bedingung bewilligen, dass die Installierungskosten dieser Neuherstellung von der Gasfabrik allein getragen werden und zwar auf Grund der Vertragsbestimmung vom 28. August 1864, durch welche eine Vermehrung der öffentlichen Laternen, eine Erweiterung des Beleuchtungs=Rayons 2c. auf Kosten der Gesellschaft dann zu geschehen hat, so oft sich auf eine Strecke von 40 Fuß ein Gasabnahme von Privaten nachweisen lässt, welche gleichkomm dem jährlichen Verbrauche von zwei Straßenlaternen; diese Be dingung in diesem Falle aber erfüllt erscheint, weil in den Fabriksgebäude der Herren Brunner & F.ühmann, an welchen die Laterne angebracht wird, allein ein Gasconsum von runi 72 fl. pro Jahr wohl nachweisbar sein wird. Wird einstimmig angenommen 27.177. 3. 14. Am 18. December v. J. hut die österreichische Waffen¬ fabrik folgende Eingabe an die Gemeinde gerichtet: Bei Unter suchung der sogenannten Heindlwehre haben wir gefunden, dase der am Ende derselben gegen das Object I gelegene Theil der art schadhaft ist, dass unverweilt an die Reparatur geschritter werden muss. Nachdem die löbliche Stadtgemeinde auch an den Kosten participiert, so stellen wir das höfliche Ersuchen wenn möglich schon Montag eine Augenscheins=Commissior dahin entsenden zu wollen, um größere Schädigung hintanzu halten. Achtungsvollst Oesterreichische Waffenfabriksgesellschaft Dr. Höfner, Biazzi.“ Der Herr Referent bemerkt hiezu: Die am 21. December abgehaltene Augenscheins=Commission hat ergeben, dass diese Wehre reparatursbedürftig sei, und es wurde die sofortige In angriffnahme dieser Reconstruction, an deren Kosten die Stadt¬ gemeinde Steyr mit Bezug auf ihren Besitz in Zwischenbrücker und einem alten Gebrauche und Herkommen entsprechend, übe welche allerdings rechtskräftige schriftliche Abmachungen nicht auffindbar sind, mit einem Drittheil participiert, beschlossen un die Ausführung der österreichischen Waffenfabrik überlassen Der Sectionsantrag lautet: „Auf Grund der Ein gabe der Oesterreichischen Waffenfabriks=Gesellschaft vom 18. De cember 1897 wurde eine commissionelle Localverhandlung vor¬ genommen und bei derselben erhoben, dass der flussaufwärts gelegene Theil der sogenannten „Heindlwehre gegen das Object I der Waffenfabrik zu, auf eine Länge von circa 12 Mete sehr schadhaft ist und einer sofortigen Reparatur bedarf. Die maximale Kostensumme derselben soll nach dem Kostenvoran¬ schlage des Herrn Zimmermeisters Julius Huber die Höhe von 2400 fl. nicht überschreiten. An diesen Kosten hat die Stadt gemeinde Steyr mit Bezug auf ihren Besitz in Zwischenbrücken und einem alten Gebrauche und Herkommen gemäß, über welches allerdings rechtskräftige schriftliche Abmachungen nicht mehr auf¬ findbar sind, mit einem Drittheile, also in diesem Falle mi 00 fl. zu participieren. Der löbliche Gemeinderath wolle im einne der nöthig gewesenen sofortigen Inangriffnahme des Haues welchen die österreichische Waffenfabriks=Gesellschaf führt, die nachträgliche Genehmigung ertheilen und bewilligen dass nach Rechnungslegung seitens der österreichischen Waffen fabriks=Gesellschaft der dritte Theil der nachgewiesenen Kosten welcher aber den Betrag von 800 fl. nicht überschreiten darf, öster eiquidiert und auf Conto XVI des Präliminares an die — Wird reichische Waffenfabriks=Gesellschaft ausgefolgt wird. Z. 28.642 einstimmig angenommen 15. Liegt folgender Bericht vor: „Ueber die Eingabe den Interessenten um Behebung von Unzukömmlichkeiten am Schweine markte vom 17. November 1897, Z. 27.4=6. Der Schweinemark für gestochene Schweine befindet sich am Ennsquai hinter der Häusern 29—31 und reicht die vollständige Inanspruchnahme des Platzes durch die Aufstellung der Schrägen nicht selten vom Rathhause bis zur Exdominikanerkirche. Eine Verlegung dieses wichtigen und stark besuchten Marktes ist wohl, und zwar im Interesse der Käufer wie Verkäufer nicht zu empfehlen. Der Schweinemarkt findet an Wochenmarktstagen statt, dieser Markt entwickelt sich zumeist am Stadtplatze und dessen nächster Um¬ gebung. Beinahe alle Boten von auswärts, ein sehr große Theil der Fuhrwerke stellen in den Wirtshäusern der innerer Stadt ein, der Verkehr der meisten Marktbesucher bewegt sich eit Jahrhunderten in diesem Centrum der Stadt und ein sehr großer Theil der gekauften Schweine wird unmittelbar vom Verkaufsplatze zu den Fahrgelegenheiten der Käufer gebracht Eine Verlegung des Marktes würde daher einer Schädigung des Marktverkehrs und einer Vertheuerung der ganzen Mani¬ pulation gleichkommen. Es dürfte auch schwer sein, einen ge eigneten Platz für diesen Markt, der nicht weit vom Centrun der Stadt gelegen ist, ausfindig zu machen, was gegentheili für den Marktverkehr gewiss ungünstig sein würde. Die Er¬ richtung einer geschlossenen Verkaufshalle auf dem heutiger Platze ist, von ihrer Größe und den Kosten für dieselbe abge sehen, des sonstigen Verkehres halber wohl 'ausgeschlossen. Die Errichtung einer offenen Halle würde höchstens den Regen, der der Ware wohl am wenigsten schadet, aber gewiss nicht den vom Winde aufgewirbelten Staub abhalten. Die große Aus¬ dehnung des Schweinemarktes und der Verkehr auf demselben lassen wohl den Gedanken der Erbauung einer stabilen gedeckten und geschlossenen Markthalle in Bezug auf Kosten und Platzfrag als kaum realisierbar erkennen. Die Aufstellung von getheerter Plachen ist schwer durchführbar, würde wieder gegen den Stau keinen nennenswerten Schutz gewähren und dem Gesammtver kehre sehr hinderlich sein. Die Schrägen mit beweglichen Dächerr zu versehen, hat wohl auch seine Schwierigkeit. Theils müsster dieselben so hoch angebracht werden, dass das Aufhängen und Abnehmen der meist gewichtigen Schweine nicht gehindert wird theils würden auch sie nur Schutz und zwar nothdürftigen gegen den Regen, nicht aber gegen den Staub bieten und das ab fließende Regenwasser würde den Käufern und Verkäufern gleick lästig werden. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sich die letztge¬ nannten Vorkehrungen kaum des Beifalles der Interessenten erfreuen würden. Das eine ist wohl außer Zweifel, dass de letzte so überaus trockene Spätherbst, der bisher gänzlich schnee¬ reie Winter eine Hauptursache an den beklagten Uebelständen des Marktes bildet, welches Natur=Ereignis jedoch erfahrungs gemäß selten in dieser Form vorkommt, diese Uebelstände in frost= und schneereichen Wintern nahezu ganz entfallen. Da der Verkauf gestochener Schweine auf diesem Markte der Hauptsach nach auf die Wintermonate, also zur Zeit des Schneefalles, be¬ chränkt ist, so ist die Wiederholung dieser, wie zugegeben wird in diesem Jahre stark auftretenden Uebelstände im großen Ganzen doch nur selten in diesem Maße zu gewärtigen. Uebersehen darf auch nicht werden, dass die gestochenen, mit der Eisenbahn ver¬ frachteten Schweine theils in den Waggons selbst, theils beim Auf= und Abladen derselben nicht reinlicher werden und daher die in der Eingabe angeführten Uebelstände nicht allein den — In Marktplatze und seiner Lage zugeschrieben werden soller all dieser Erwägung stellt die Section den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle diesen Bericht zur genehmigenden Kenntnis nehmen, aber auch die Geneigtheit aussprechen, etwaige annehm bare Vorschläge der Petenten, welche ohne Beeinträchtigung des Marktes und ohne den Stadtsäckel stark in Anspruch zu nehmen geeignet wären, die Uebelstände wenigstens der Hauptsache nach zu mildern, genau in Erwägung zu ziehen und eventuell theil¬ und probeweise in Ausführung zu bringen. Der Herr Referent bemerkt hiezu, er möchte ad personan wünschen, dass von Seite der Gemeinde wenigstens die ein Vorkehrung getroffen wird, dass an Mittwochen vor Aufstellun der Schweineschränke dieser Theil des Quais gekehrt und dass der Kehricht in die Enns geworfen werde. Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig ange nommen. — Z. 27.436 16. Der Herr Referent theilt mit, dass Frau Anne Schrader das Pachtverhältnis bezüglich des Bruderhausgartens gekündigt hat und gleichzeitig um Ablösung des auf dem ge pachteten Grunde erbauten Schupfens ersucht; ferner dass Her¬ Josef Huber, Tischlermeister, um pachtweise Ueberlassung dieses Schupfens in einer Länge von 6 Metern ersucht Die Section stellt folgenden Antrag: Der löbliche Ge¬ meinderath wolle die Kündigung des in Pacht gehabten Grunde¬ im „Bruderhausgarten“ seitens der Frau Anna Schrader, durch Zuschrift vom 13. December 1897 erfolgt, genehmigen und be chließen, den auf diesem Platze aufgestellten und der Pächterin gehörigen gedeckten Holzschupfen um den Betrag von 50 fl. ö. W. abzulösen. Der löbliche Gemeinderath wolle ferner beschließer nach geschehener Durchführung dieser Ablösung einen neben dem Einfahrtsthore zum Bruderhausgarten beginnenden, 6 Mete langen Theil dieses Schupfens um den jährlichen Mietzins von 6 fl. ö. W. (Sechs Gulden) gegen beiderseitig vierteljährlich Kündigung auf Grund des vorliegenden Gesuches vom Jänner 1898 an Herrn Josef Huber, Tischlermeister in Steyr, zu verpachten Einstimmig angenommen. — Z. 2295.

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