Ratsprotokoll vom 28. Jänner 1898

mayr um Anschaffung einer Spieldose keine Folge geben und den Beschluss des städtischen Armenrathes auf Abweisung ihres Ge Ansuchens aufrecht erhalten. Von diesem Beschlusse des meinderaths werde der hohe Landesausschuss in Kenntnis ge setzt. — Einstimmig angenommen — Z. 1312 Herr Vicebürgermeister Stigler übernimmt den Vorsitz 4. Ueber den Recurs des Georg Eglmayr, Kaffeehaus besitzers in Steyr, gegen die Entscheidung des Herrn Bürger¬ meisters womit dessen Ansuchen, das Kaffeehauslocale an Sonn und Feiertagen bis 3 Uhr nachts gegen Zahlung eines Licenz gebüren = Pauschales offen lassen zu dürfen, aus polizeilicher Rücksichten keine Folge gegeben wurde, stellt die Section fol¬ genden Antrag: Dem Recurs des Cafetiers Georg Eglmayr gegen die Entscheidung der Stadtgemeinde=Vorstehung Steyn wolle der löbliche Gemeinderath keine Folge geben.— Ein stimmig angenommen. — Z. 1585 ein Der Herr Bürgermeister nimmt wieder den Vorsil kl. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Gemeinde rath Josef Tureck. 5. Das Stadtcasseamt berichtet über die Geldgebarung bei der Stadtcasse im Monate November 1897 wie folgt Einnahmen im Monate November 47.113·58 fl. Casserest vom Vormonate 28.172·69 # Gesammt=Einnahmen im Monate November 75.28627 fl. Ausgaben im Monate November 40.846•12 Casserest für den Monat Decembei 34.40 15 fl. und betrugen bis incl. November 1897 die gesammten Einnahmen fl. 386.767·57¼ * * * die gesammten Ausgaben fl. 35.232-42 * * Die Section beantragt, nachdem das Cassejournal durch vie Herren Gemeinderäthe geprüft und richtig befunden wurde die Kenntnisnahme dieses Berichtes. — Wird zur Kenntnis ge kommen. — Z. 29.038 6. a) Die k. k. Oberrealschul=Direction in Steyr bittet un ziedergewährung einer Subvention für die Schülerlade fü #s Schuljahr 1897 98 — Die Section beantragt die Be¬ #lligung eines Betrages von 100 fl., was einstimmig ange neumen wird. 28.266 Die Gesellschaft der Musikfreunde in Steyr bittet un eine Subvention zur Erhaltung der Musikschule. — Die Section beantragt die Bewilligung eines Betrages von 100 fl — Ein¬ timmig angenommen. 28.346 3. Laut Eingabe der städtischen Sicherheitswache werder für die Wachmänner und Amtsdiener im Jahre 1898 benöthigt 3 Wintermäntel, 14 Regenmäntel, 3 Waffenröcke, 21 Blousen 21 Winterhosen und Westen, 21 Sommerhosen, 21 Kappen und 16 Porteépées. Die Section beantragt der löbliche Gemeinderat möge die Ausschreibung dieser Monturssorten bewilligen und die Finanz=Section zu ermächtigen, die Offerte zu öffnen und unter Beiziehung eines Sachverständigen dieselben zu prüfen und die Vergebung vorzunehmen. Einstimmig angenommen Z. 1570. S. Liegen folgende Amtsberichte vor „Ueber die Bier=Erzeugung, Ein= und Ausfuhr in Steyr im Jahre 1897 und die für die Ueberwachung bei der Einfuhr anzuweisenden usuellen Entlohnungen an die Mautner erstatte das gefertigte Casseamt folgenden Bericht: Die Bier=Erzeugun n Steyr im abgelaufenen Jahre 1897 betrug 37.909 hl 82·5), die Bier=Einfuhr 46.189 hl 42·51, zusammen 84.099 hl 251 und nach Abzug der Ausfuhr aus dem Stadtgebiete per 30.042 hl 901 ergab sich eine Consumtion in Steyr mit 54.056 hl 35], und zwar gegen das Vorjahr mehr um 11.611 hl 051. Der Ertrag der Verbrauchsumlagen mit 80 kr. vom Hektoliter betrug für die Erzeugung in Steyr 30.327 fl. 86½ kr., für die Einfuhr 36.951 fl. 54 kr., zusammen 67.279 fl. 40½ kr., wovon nach Rück¬ zahlung der ganzen Gebür für die Ausfuhr mit 24.034 fl. 32 kr ein Netto=Ertrag verbleibt von 43.245 fl. 08½ kr., gegen das Vorjahr mehr um 9288 fl. 84 kr. Werden von dem verblei¬ benden Netto=Ertrage der Verbrauchsumlagen auf Bier per 43.245 fl. 08½ kr. die nebigen Entlohnungen an sämmtliche Mautner mit 2 sammt den besonderen Remunerationen an die Mautner der Stationen I, II3, IIb, III, V, VII und VII abgerechnet mit zusammen 839 fl. 02 kr., so ergib sich ein Reinertrag von 42.406 fl. 06½ kr., d. i. um 9065 fl. 88“ kr mehr als im Jahre 1896.— Stadteasseamt Steyr, am 22. Jän ner 1898. — Der Hauptcassier: Paarfusser. Der Casse=Controlor Jandaurek. „Ueber den Ertrag der Verbrauchsumlage für die in den Stadtbezirk im Jahre 1897 eingebrachten gebrannten geistigen Flüssigkeiten wird folgender Amtsbericht ergebenst erstattet: Die Umlage für jeden eingebrachten Hektoliter gebrannter gei stiger Flüssigkeiten betrug auch für das Jahr 1897 zwe Gulden, für jeden Liter 2 Kreuzer. Hiefür haben sich nach stehende hiesige Gewerbsleute mit der löblichen Stidtgemeinde Vorstehung mit Pauschalbeträgen für das Jahr 1897 abgefunden: 1. Firma Gustav Gschaider für 45 hI mit 90 fl. 2. Gottfried Reiß für 57 01 50] mit 115 fl. 3. Josef Peteler für 48hI mit 96 fl. 4. Florian Reder für 22h1 501 mit 45 fl. 5. Fran Grobstein für 1201 501 mit 25 fl. 6. Anna Skalla für 25h mit 50 fl. 7. Paul Peterson für 501 mit 100 fl. 8. Josef Schachinger für 10h1 mit 20 fl., zusammen somit im Abfin¬ dungswege für 270 hl 50] mit 541 fl. Für eingebrachte Spiri¬ tuosen von nicht abgefundenen Parteien wurden entrichtet be Aichet, für 7hl 90] 15 fl. 80 kr., bei den der Station I, Station II, Schnallenthor für 20 hl 64] 41 fl. 28 kr., bei der Station III, Schönau, für 150 hl 80.5 I 301 fl. 61 kr., bei fl Bahnhofstraße, für 141 hl 371 282 VI, der Station Steyrthalbahn für 2 ul 27 74 kr., bei der Station VII, 4 fl. 54 kr., zusammen für 322 hl 98°;1 645 fl. 97 kr., im ganzen daher bezahlt für 593 hI 48°] 1186 fl. 97 kr., gegen das Vor jahr mehr um 142 fl. 57 kr. — Nach den Verzeichnissen der Mautämter sind aber für die genannten abgefundenen acht Parteien von solchen Spirituosen nachstehende Mengen eingebracht wor den, und zwar bei den Stationen: II Schnallenthor für 6 70 1 mit 13 fl. 40 kr., IV Schönau für 978 hl 641 mit 1957 fl. 28 kr., VI Bahnhofstraße für 257 hl 151 mit 514 fl. 30 kr., zu¬ sammen 1242 h 491 mit 2484 fl. 98 kr., gegen das Vorjahr mehn um 515 fl. 16 kr. Als Gebüren für die Ueberwachung von vom ent¬ den bei den Mautämtern eingeführten Spirituosen 2“ fallenden Betrage, d. i. 12 fl. 90 kr., und von den für die ge¬ nannten abgefundenen Parteien eingeführten Spiritnosen zufolg gemeinderäthlicher Verfügung vom 12.November 1897 n1 Z.21.569 om Jahre 1897 ab gleichfalls 2“, das sind 49 fl. 69 kr., zu¬ sammen daher laut Ausweises 62 fl. 59 kr. anzuweisen. Werden von dem eingezahlten Gesammt=Netto =Betrage per 1186 fl. 97 kr. die hinauszuzahlenden Gebüren abgerechnet mit 62 fl 1124 fl. 38 kr., um 102 fl 59 kr., so verbleibt ein Reinertrag vor — Stadtcasseamt Steyr, am 60 kr. mehr als im Jahre 1896. 22. Jänner 1898. Der Hauptcassier: Paarfusser. Der Casse=Con¬ trolor: Jandaurek — Z. 2041 nud 2042 Werden zur Kenntnis genommen. h. Nachdem der mit Herrn Theater=Director Ernst Karl abgeschlossene Pachtvertrag mit 3. April 1898 abläuft, stellt die Section den Antrag, die Vergebung des Stadttheaters unter den bisherigen Bedingungen wieder auszuschreiben. Einstimmig angenommen Z. 1177 10. Dem Asylverein der Wiener Universität wird über Ansuchen nach Antrag der Section eine Subvention von 10 fl. bewilligt IIl. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Vice Bürgermeister Victor Stigler. 11. Liegt folgender Sections¬ Antrag vor: „Laut Protokollar=Erklärung vom 4. Jänne 1897 ist Herr Derfler mit den Mietbedingnissen für den Keller acht im Gendarmerie=Gebäude im allgemeinen einverstanden, mit Ausnahme dessen, dass er statt 24 fl. nur 5 fl. jährlicher Zins bezahlen will. Das Merkwürdige an der Sache ist jedoch dass Herr Derfler den Keller schon mit Eis angefüllt, also schol in Benützung genommen hat, bevor das Mietsverhältnis zwischen ihm und der Gemeinde rechtskräftig geworden ist, je er spricht sogar von einer Kündigung der Miete, welche thal sächlich noch gar nicht besteht. In Anbetracht dessen, dass Herr Derfler größere Auslagen mit der Adaptierung des Kellers ge habt und ihn die diesjährige Unsicherheit des Eisbezuges ver anlasst haben mag, den Keller ohne Verzug mit Eis füllen zu lassen, möge der löbliche Gemeinderath Umgang nehmen von den Consequenzen, welche aus diesem Vorgange gezogen werden können, und beschließen: Es wird dem Herrn Gesuchsteller de Keller um den im vorhinein zu.erlegenden Betrag von 24 fl. bis 31. December 1898 zur Benützung überlassen, bis zu welchem Tage derselbe ohne jede weitere Erinnerung geräumt und auf Kosten des Herrn Gesuchstellers in seinem früheren Zustande worunter namentlich die Wiedervermauerung des ausgebrochenen Zuganges zu verstehen ist, wieder hergestellt sein muss. Falls etwa Herr Derfler im Laufe des Jahres doch die Errichtung eines dauernden Mietverhältnisses anstreben sollte, so mög der löbliche Gemeinderath beschließen, dass sodann dieser Miet¬ vertrag bis längstens Ende October d. J. und unter den in der Sitzung vom 17. December 1897 beschlossenen Bedingungen ab¬ geschlossen sein muss, wogegen die gänzliche Räumung des Kellers bis 31. December 1898 unwiderruflich zu erfolgen hat. Wird einstimmig angenommer Z.48.117 Der 12. Liegt folgender Sections=Antrag vor: löbliche Gemeinderath hat am 17. December beschlossen, den Verkauf der Seidlfeldgründe bis zum Eintreffen der Baupläne jenes Offertes zu vertagen, welches den Bau eines zweistöckigen Zinshauses in Aussicht stellt. Diese Baupläne liegen nunmehn vor und ist die Section der einstimmigen Anschauung, dass die Erbauung eines zweistöckigen Wohnhauses auf diesem Platzt allen anderen Projecten vorzuziehen sei, weil ein solcher Bau als Abschluss einer ebenfalls zweistöckigen Häuserreihe viel bessen in das ganze Straßenbild sich einfügt, die Errichtung eines mächtigen Baues mit hübscher Fassade zur Umgebung und den sonstigen Baulichkeiten daselbst besser passt. Die Section glaub auch das Ansuchen um Zugeständnis einer dreijährigen Bauzeil empfehlen zu sollen, dafür aber die dauernde Sicherheit anzu streben, dass auf diesem Platze die Erbauung von Stallgebäuden und dergleichen ausgeschlossen ist. In diesem Sinne stellt die Section den Antrag, der löbliche Gemeinderath wolle beschließen 1. Die Stadtgemeinde Steyr verkauft auf Grund der vorliegen¬ den Offerte vom 31. December 1897 und 13. Jänner 1898 samm! Bauplan an Herrn Anton Gürlich, Architekt in Wien, die der elben eigenthümlichen Seidlfeldgründe, Parcelle Nr. 105, im Aus maße von 1123=3 m°, u. zw. 136 m2 a 1 fl. 136 fl., 987·3 m2 a 2 fl. 1974 fl. 60 kr., also um den baren Kaufschilling von 2110 fl. 60 kr., welcher bei Abschluss des Vertrages zu erlegen ist. —2. Der Käufer verpflichtet sich, innerhalb drei Jahren vom Datum des

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2