Gemeinderat wolle dem Gesuchsteller das Bürgerrecht der Stadt Steyr gegen Erlag der Taxe verleihen. Herr Vizebürgermeister Stigler verweist auf einen früheren Gemeinderatsbeschluss, wonach das Bürgerrecht nur an solche Personen zu verleihen sei, welche sich entweder irgendwelche Verdienste im öffentlichen Leben erworben haben, oder die dasselbe zur Erlangung von Stipendien für ihre Söhne anstreben. Nachdem Gesuchsteller diesen Bedingungen in keiner Richtung entsprechen, und bereits mehrer derartige Gesuche abgewiesen wurden, und nachdem ferner mit dem Bürgerrecht auch das politische Wahlrecht verbunden sei, so könne er für die Annahme des SektionsAntrages nicht stimmen. Bei der Abstimmung sind 8 Stimmen
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