Ratsprotokoll vom 17. Dezember 1897

IV. Section. Referent: Sectionsobmann Herr Gemeinde¬ rath Ferdinand Reitter. 17. Liegt folgender Antrag vor: „Der am 31. October 1897 zu Steyr verstorbene k. k. Oberlandes¬ gerichtsrath und Hausbesitzer Herr Ignaz Kronlacher hat in seinem schriftlichen Testamente dato. 1. August 1897 den Betrag von 10.000 fl. in Silberrenten zu einer Stiftung für arme, er¬ werbsunfähige, in den Gemeindeverband nach Steyr zuständige Geschäftsleute ohne Unterschied der Religion bestimmt und das Verfügungsrecht über diese Stiftung dem Gemeinderathe der Stadt Steyr in der Weise eingeräumt, dass die Interessen halb¬ jährig an vier Arme vertheilt und denselben für die Dauer ihrer Erwerbsunfähigkeit belassen werden sollen. Das Stiftungscapital per 10.000 fl. wurde am 20. l. M. durch den Vertreter der erb¬ lasserischen Witwe, Frau Bertha Kronlacher, Herrn k. k. Notar Adolf Ritter v. Weismayr in 10 Stück Silberrenten à 1000 fl zum Erlage gebracht, daher sofort zur Errichtung des Stifts¬ briefes geschritten werden könne. Zu diesem Behufe ist jedoch die Annahme=Erklärung seitens des löblichen Gemeinderathes nothwendig, weshalb die Section den Antrag stellt, der löbliche Gemeinderath von Stadt Steyr möge sich zur Uebernahme dieser Stiftung, zur sorgfältigen Verwahrung und Verwaltung des Stiftungscapitales, sowie zur Erfüllung des stifterischen Willens bereit erklären und seinen Dank für diese edle Stiftung namens der bestifteten Armen durch Erheben von den Sitzen zum Aus¬ drucke bringen. Wird ohne Debatte einstimmig angenommen und der Ge¬ meinderath erhebt sich zum Zeichen des Dankes für diese Stiftung von den Sitzen. — Z. 26.167 18. Der Herr Referent trägt vor: „Der bestandene kauf¬ männische Krankenverein in Steyr hat im Jahre 1890 anlässlick einer Umwandlung in eine Gremial=Krankencasse im Sinne des Krankenversicherungs=Gesetzes aus seinem Vermögen den Betrag von 8000 fl. zu einer Stiftung für verarmte Krankencasse¬ Mitglieder gewidmet, welche Stiftung laut Beschluss vom 14. November 1890 seitens des löblichen Gemeinderathes der Stadt Steyr in die hierämtliche Verwahrung übernommen wurde. Diese Gremial=Krankencasse hatte aber, da sie seitens des hohen k. k. Handelsministeriums als dem Krankenversiche rungsgesetze nicht vollkommen entsprechend erachtet wurde, nur einen kurzen Bestand, und wurde auf Grund oberbehördlicher Verfügung der kaufmännische Krankenverein in Steyr reactiviert. Nachdem dieser Verein jedoch auf Grund seiner Statuten die Verpflichtungen nach den Bestimmungen des Krankenversicherungs¬ gesetzes nicht erfüllen konnte, so wurde, nachdem das Handels Gremium in Steyr in seiner Generalversammlung vom 27. De¬ cember 1893 die Versicherung seiner versicherungspflichtigen An¬ gehörigen bei der Bezirkskrankencasse in Steyr beschlossen hatte in der Generalversammlung vom 23. November 1894 die Auf¬ lösung des kaufmännischen Krankenvereines als nunmehr entbehrlich — beschlossen und des weiteren verfügt, dass das restliche Vereinsvermögen nach Abwickelung aller Vereins=Ver¬ bindlichkeiten entweder der schon obenerwähnten bestehenden Stiftung oder zur Errichtung einer neuen Stiftung im Sinne des § 38 der Vereins=Statuten verwendet werden soll. Als restliches Vermögen sind 12 Stück Mairenten im Nominalwerte von 8400 fl. verblieben, welche bereits am 30. April 1897 im hierstädtischen Casseamte hinterlegt wurden. Unterm 26. No¬ vember 1897 wurde nun seitens des Handels=Gremiums und des Liquidierungs=Ausschusses des bestandenen kaufmännischen Kran¬ kenvereines in Steyr hinsichtlich des vorerwähnten Capitales per 8400 fl. eine Stiftungs=Widmungs=Urkunde überreicht, in welcher der motivierte Antrag, beziehungsweise die Bitte ent¬ halten ist, diese neue Stiftung per 8400 fl. mit der bereits be¬ stehenden Stiftung aus dem Jahre 1891 zu 8000 fl. zu vereinen und sodann eine Stiftung zu dem im § 38 der Statuten des bestandenen kaufmännischen Krankenvereines aufgeführten Zweck zu errichten. Unter vollinhaltlicher Würdigung der in besagter Widmungs=Urkunde aufgeführten Motive erlaubt sich sonach die Section den Antrag zu stellen: „Der löbliche Gemeinderath wolle sich erstens zur Uebernahme, Verwahrung und Ver¬ waltung des neuen Stiftungscapitales per 8400 fl. Mairente bereit erklären und zweitens seine Zustimmung geben, dass diese Stiftung mit der bereits bestehenden Stiftung per 8000 fl. aus dem Jahre 1891 unter Annullierung des für diese letztere Stiftung errichteten Stiftsbriefes vom 24. April 1891, zuma elber durch die total geänderten Verhältnisse dem vorgesehenen Zwecke nicht entspricht, vereint und sonach beide Capitalien per zusammen 16.400 fl. zu einer einheitlichen Stiftung im Sinne des § 38 der Vereins=Statuten in Verwendung genommen werden dürfen.“ Ueber Ersuchen der Herren Gemeinderäthe Lintl und Dr. Redtenbacher gibt der Herr Referent den Wortlaut des § 38 der Vereins=Statuten bekannt, sowie den Inhalt des ursprüng¬ lichen Stiftungsbriefes, worauf der Sectionsantrag einstimmig angenommen wird. 19. Der Herr Referent theilt mit, dass laut Ausweis des städtischen Casseamtes bei der diesjährigen Armen=Subseription eine Einnahme von 1835 fl. 60 kr. erzielt wurde, und stellt namens der Section den Antrag, der löbliche Gemeinderath wolle dies zur Kenntnis nehmen und beschließen, den Herren Armenvätern für ihre Mühewaltung den Dank auszusprechen. — Einstimmig nach Antrag. — Z. 26.353. 20. Der Herr Referent verliest folgende Zuschrift: „An den löblichen Gemeinderath Steyr! Herr Matthias Brandstetter, Hausbesitzer in Ennsdorf, hat die seit dem Jahre 1877 innegehabte Stelle eines Armenrathes für den III. Bezirk infolge hohen Alters und schlechten Augenlichtes zurückgelegt beziehungsweise um Enthebung von dieser Stelle angesucht Desgleichen hat auch Herr August Erb, gewesener Hausbesitzer in Ort, welchen das Unglück traf, zu erblinden, um die Ent hebung von der Stelle eines Armenrathes für den V. Bezirk und der damit verbundenen Stelle eines Armenvaters für das 11. Viertel angesucht. Der Armenrath Steyr hat in seiner Sitzung vom 8. November v. J. beschlossen, die Enthebung dieser beiden Herren von ihren Functionen einem löblichen Gemeinde¬ rathe zu beantragen und als deren Nachfolger in Vorschlag zu bringen, und zwar: für die Armenrathsstelle des III. Bezirkes Herrn Rudolf Sommerhuber, Hafnermeister und Hausbesitzer in Steyr; für die Armenrathsstelle des V Bezirkes und der damit verbundenen Stelle eines Armenvaters für das 11. Viertel Herrn Georg Lintl jun., Gemeinderath, Bäckermeister und Hausbesitzer in Steyr; für die Armenvater=Stelle des 13. Viertels, bisher durch Herrn Georg Lintl besetzt, wird Herr Gottlieb Bruckschweiger Druckerei=Besitzer, in Vorschlag gebracht. — Armenrath Steyr, am 10. December 1877. — Der Vorsitzende: Redl m. p. Die Section beantragt, der löbliche Gemeinderath wolle zu dem Vorschlage des Armenrathes seine Zustimmung geben und den ausscheidenden Herren Armenräthen für ihre Mühewaltung den Dank aussprechen. — Einstimmig nach Antrag. Z. 27.910. Herr Gemeinderath Anton v. Jäger stellt den Antrag, dass dem Herrn Matthias Brandstetter welcher seit dem Jahre 1877 das Amt eines Armenrathes mit Gewissenhaftigkeit und Umsicht versehen hat, das Ehrenbürgerrecht der Stadt Steyr verliehen wird. Der Herr Vorsitzende bringt die Dringlichkeit dieses An¬ trages zur Abstimmung, welcher zugestimmt wird, worauf der Antrag selbst einstimmig angenommen wird. 21. Der vom städtischen Armenrathe gemachte Vorschlag wegen Besetzung der 10 verfügbaren Pfründen von je monatlich 5 fl. aus der Schiefermayr=Stiftung wird einstimmig genehmigt. — Z. 27.920, 22. Der Stenographen=Verein in Steyr bittet um die Ge¬ stattung der Mitbenützung der Suppenanstalts=Localitäten zu Unterrichtszwecken. Die Section beantragt, diesem Ansuchen Folge zu geben, was einstimmig angenommen wird. —Z. 26.185. Hierauf Schluss der öffentlichen Sitzung.

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