12. Ueber das Ansuchen des Vereines „Südmark“ in Graz um einen Unterstützungsbeitrag für das Jahr 1898 stell die Section den Antrag: Der löbliche Gemeinderath woll dem Wohlthätigkeitsvereine „Südmark“ einen Beitrag von 25 fl pro 1898 bewilligen — Einstimmig nach Antrag. — Z. 27.409 13. Der humanitäre Verein der Salzburger und Ober österreicher in Wien ersucht um einen Förderungsbeitrag pro 1898 Die Section beantragt, der löbliche Gemeinderat wolle dem humanitären Verein der Salzburger und Oberöster reicher einen Förderungsbeitrag von 10 fl. bewilligen. — Ein¬ — stimmig nach Antrag. Z. 28.059. Herr Gemeinderath Kautsch entfernt sick In Section. Referent: Sections=Obmann Herr Vice¬ — bürgermeister Stigler 14. Der Herr Referent gibt bekannt dass wegen Grundankaufes am obern Seidlfelde 4 Offerte ein¬ gelangt seien. In letzter Stunde sei noch ein solches mündlich eingelaufen, mit welchem die Verpflichtung zur Erbauung eine zweistöckigen Hauses übernommen wird. Nachdem die Section einem solchen Bau gegenüber allen bisherigen Projecten den Vorzug einräumen zu sollen glaubt, so stellt dieselbe den An¬ trag, diesen Gegenstand bis zur Vorlage der bezüglichen Baupläne zu verlegen. Dieser Antrag wird vom Herrn Vorsitzenden zur Ab¬ stimmung gebracht und einstimmig angenommen 15. Liegt folgende Eingabe vor: „Löblicher Gemeinderatl der landesfürstlichen Stadt Steyr! Mit Berufung auf die Ein¬ gabe vom 14. April 1897, vorgelegen in der Sitzung des löb¬ lichen Gemeinderathes vom 7. Mai 1897, und der hierüber er lossenen Erledigung vom 13. Mai 1897 erlaubt sich der Ver schönerungs=Verein in Steyr die Mittheilung zu machen, dase n der gestern abgehaltenen Ausschusssitzung dieses Vereines der Beschluss des löblichen Gemeinderathes, betreffend die Adap tierung des Taborthurmes als Aussichtswarte, zur erfreulichen Kenntnis genommen wurde. Der Verschönerungs=Verein in Steyr erlaubt sich nun die Mittheilung zu machen, dass die Durch¬ führung dieses Baues im Laufe des Jahres 1897 nicht möglick war, weil infolge der eingetretenen Elementar=Ereignisse an eine Aufbringung der restlichen Baukosten von 500 fl. im Wege einer freiwilligen Subscription nicht gedacht werden konnte. Der Verschönerungs=Verein erlaubt sich jedoch an die löbliche Gemeindevertretung das Ersuchen zu stellen, das vom Architekten Anton Gürlich verfasste Project für den zweckdienlichen Ausbau der Feuerwacht=Station und Aussichtswarte im Jahre 1898 in Ausführung zu bringen unter der nochmaligen Zusicherung, dase der Verschönerungs=Verein sich bereit erklärt, auf jeweilige Verlangen einen Betrag von 1000 fl. aus eigenen Mitteln bei zusteuern und für das Aufkommen eines Betrages von weiterer 500 fl. im Subscriptionswege Sorge zu tragen. Für die weiteren Kosten und für die Bauausführung hätte die löbliche Stadt gemeinde Steyr aufzukommen, und zwar aus dem Grunde, weil das Bauobject Eigenthum der Gemeinde ist, dieselbe über ein wal Bauamt und über das erforderliche Personale verfügt dem Verschönerungs=Vereine gänzlich mangelt, und es doc Sache des Eigenthümers ist, solche Bauten selbst auszuführen Der löbliche Gemeinderath möge schließlich für das besagte Project einen Betrag von 2000 fl. in das Präliminare pro 1898 einstellen.“ Die Section stellt hiezu folgenden Antrag: Der löb¬ liche Gemeinderath wolle beschließen, dass derselbe in Erledigung der Zuschrift des löblichen Verschönerungs=Vereines vom 24. No¬ vember 1897, obwohl in das Präliminare für 1898 ein bezüg licher Betrag nicht eingesetzt wurde, die geplante Adaptierung des Taborthurmes nicht als gänzlich beseitigt erachtet. Nach¬ dem jedoch der löbliche Verschönerungs=Verein den mit Sitzungs¬ beschluss des Gemeinderathes vom 7. Mai 1897 gestellten An¬ trag, den Adaptierungsbau unter einem Zuschusse von 2000 fl eitens der Gemeinde in eigener Regie dieses Vereines ö. W. durchzuführen, laut Zuschrift vom 24. November 1897 abgelehnt hat, so sind vor allem unter Benützung und im Rahmen des vorliegenden Adaptierungsplanes möglichst annähernde Kosten voranschläge durch das Bauamt vorzulegen. Erst dann wir in absehbarer Zeit die Bau=Section wieder in die Lage kommen dem löblichen Gemeinderathe zu diesem Gegenstande, immer unte den vom löblichen Verschönerungs=Vereine angebotenen Bedin¬ gungen, neuerliche Vorschläge zu machen Herr Gemeinderath Tomitz begrüßt diesen Antrag aufs reudigste und wird derselbe sonach einstimmig angenommen. 26.680 3. Herr Gemeinderath Schönauer entfernt sick 16. Herr Karl Derfler, Gasthausbesitzer und Fleischhauer in Steyr, bittet um pachtweise Ueberlassung des Neuthor=Kellers. Die Section stellt folgenden Antrag: Der löbliche Ge meinderath wolle die Zustimmung ertheilen, dass der hier in Frage kommende Keller in dem der Stadtgemeinde eigenthüm lichen Gendarmerie=Gebäude an den Herrn Karl Derfler in Steyr um den jährlichen im vorhinein zu entrichtenden Betra von 24 fl. (48 Kronen) unter nachstenden Bedingungen ver mietet wird: 1. Der Mieter hat die Kosten aller zur Benützun und Zugänglichmachung dieses Kellers nöthigen Arbeiten aus Eigenem zu leisten. 2. Der Mietvertrag wird auf fünf Jahre abgeschlossen, eine stillschweigende Fortdauer des Vertrages findet nicht statt. Dagegen wird eine gegenseitig jederzeit zu lässige einjährige Kündigungsfrist festgesetzt. 3. Der Mieter über nimmt die Verpflichtung, gleichgiltig, ob er die Miete kündigt oder ihm gekündigt wird, den Zustand, in dem sich dieser Kelle vor der Vermietung befand, wieder herzustellen, namentlich der von seinem angrenzenden Hause in diesem Keller eröffneten Zugang wieder vermauern zu lassen, und zwar klaglos und au eine Kosten. 4. Der Mieter übernimmt die weitere Verpflichtung falls er diesen Keller als Eisgrube benützen will, das Eis un¬ mittelbar und sofort von den zuführenden Wägen durch das gegen den Neuthorplatz mündende Kellerfenster befördern, nie¬ mals aber das zugeführte Eis auf dem Platze vor diesem Fenster abladen zu lassen, und so, wie überhaupt, jede Passage=Störung Der Mieter trägt die Kosten auf diesem Platze zu vermeiden. 5. Einstimmig angenommen. — der Vertragserrichtung allein. Z. 28.117 Sodann bringt der Herr Referent noch einen Dringlichkeits. antrag bezüglich der Wasserleitungsanlage in Zwischenbrücken ein Der Herr Vorsitzende bringt die Dringlichkeit dieses Gegenstandes zur Abstimmung und wird dieselbe einstimmi anerkannt Der Herr Referent führt sodann aus: Es sei eine er freuliche Thatsache, dass das letzte Hochwasser in den Wasser¬ leitungs=Stollen keinerlei Schaden angerichtet habe. Andererseits wurde aber die Wahrnehmung gemacht, dass sich im Laufe de Jahres mehrmals eine Trübung des Wassers des an den Steyr¬ fluss angrenzenden Stollens gezeigt habe, doch konnte bis jetzt nicht genau constatiert werden, ob die Trübung des Wassers durch zu geringe Filtration oder durch Aufsaugung des in den Stollen befindlichen Schlammes hervorgerufen werde. Bei den abgehaltenen Augenscheins=Commission haben sich jedoch die bei¬ gezogenen Sachverständigen der Firma Pittel u. Brausewetter und der Firma Rumpel u. Waldet übereinstimmend dahin aus¬ gesprochen, dass die Abmauerung eines Theiles des an den Steyrfluss grenzenden Stollens behufs Hintanhaltung der Ver unreinigung des Wassers angezeigt erscheine. Da die Stoller dermalen primitiv angelegt, nur mit Holz ausgepölzt sind, so müssen dieselben wenn an eine dauernde Verwendung der Quellenleitung gedacht wird, auch ausbetoniert werden und zu diesen Arbeiten Fachleute herangezogen werden. Referent per liest das Offert der Firma Rumpel u. Waldek in Wien, welche¬ lautet: „Im Nachhange zu unserem Schreiben vom 10. d. M theilen wir Ihnen mit, dass wir den Stollenvertrieb ohne Aus mauerung bis 80 m Länge zum Preise von 17 fl. 50 kr. per laufendem Meter nach dem Profil der bereits hergestellten Stollen; und in festem Conglomeratfelsen zum Preise von 20 fl 50 kr. per laufendem Meter herstellen würden. Den laufenden Meter Ausbetonierung der Stollen mit 15 cm Stollenstärke, 25 cm Wand= und Gewölbestärken würden wir zum Preise von 24 fl. per laufendem Meter herstellen. In diesen Preisen ist die Bewältigung des Wassers im Brunnenschachte nicht inbegriffen und wäre von der Stadtgemeinde separat zu vergüten, un zwar zu den Taglohnpreisen per Arbeiter 6% Aufzahlung für unsere Mühe und Aufsicht; ebenso hätte die Stadt die Pumpe beizustellen. Die Bewältigung des Wassers können wir deshalb nicht in den Accord einbeziehen, weil nicht vorauszusehen ist, welches Wasserquantum während der Arbeit zufließen wird. Das Wasser quantum dürfte aber nach unserer Ansicht bei Vortreibung des Stollens auf 100 m Länge ein ganz bedeutendes werden Wien, am 12. December 1897. — Rumpel u. Waldek Der Sectionsantrag lautet: Der löbliche Ge¬ meinderath wolle beschließen, es sind die weiteren nothwendiger Herstellungen und Arbeiten bei der Wasserleitungsanlage in Zwischenbrücken der Firma Rumpel u. Waldek in Wien aus Grund der von derselben mit Offert vom 12. December a. c gestellten Bedingungen zu übertragen. Zu diesem Zwecke be¬ willigt der Gemeinderath vorerst 2500 fl. aus Post XVI des Präliminars 1898 und ermächtigt die Bausection unter steter Beiziehung des städtischen Herrn Oberingenieurs zum Abschlusse der Uebernahmsbedingungen der Arbeiten seitens der obge nannten Firma und zur Ueberwachung des ganzen Baues überhaupt. Herr Gemeinderath Peteler bemerkt, die Mittheilung, dass Aussicht vorhanden ist, durch die Anlage in Zwischen¬ brücken gesundes Wasser in hinreichender Menge zu bekommen ei erfreulich, aber er glaube, diese Anlage werde der Gemeind mehr als 2500 fl. kosten. Sache der Bausection werde es da her sein, dafür zu sorgen, dass die Anlage durch ausgiebige Verwertung des Wassers auch Einkünfte biete, was durch An¬ bringung eines zweiten Reservoirs bewirkt werden könnte, wo durch das bei Nacht gepumpte Wasser aufbehalten und bei Tag verwendet werden könnte. Er stelle daher den Zusatzantrag dass mit der Bauführung auch zugleich die Frage erörtert werde, wo sich am besten ein zweites Reservoir anbringen lasse. Herr Vicebürgermeister Stigler entgegnet hierauf, dass die Bausection bezüglich des großen Wasserquantums, welches die Anlage zu Tage fördern soll, sich lediglich auf den Aus¬ spruch des Sachverständigen der Firma Rumpel u. Waldek ver lassen muss. Selbstverständlich werde die Bausection, wenn das Wasserquantum so viel sein wird, dass ein zweites Reservoi gefüllt werden könne, sich mit der vom Herrn Gemeinderath Peteler angeregten Frage beschäftigen und thun was nothwendig ist, aber er glaube, eines festen Beschlusses hierüber bedürfe e nicht. — Hierauf wird der Antrag der Section einstimmig ange nommen. — Z. 28.173 Herr Gemeinderath Hiller entfernt sich. 3
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2