Ratsprotokoll vom 22. Oktober 1897

Die Section bemerkt hiezu, dass das Casse=Journal durch die Herren Gemeinderäthe Perz und Tureck geprüft und richtig — befunden wurde. — Zur Kenntnis Z. 21.919 4. a) Dem Unterstützungs=Vereine für ehemalige Krems¬ münsterer Studenten in Wien wird über Ansuchen und au des Sectionsantrages ein Förderungsbeitrag per 10 Grund fl — Z. 23.399. bewilligt Dem Gabelsberger=Stenographen=Verein in Steyr wird b Section ein über Ansuchen und auf Grund des Antrages der Z. 23.216 Subvention von 50 fl. einstimmig bewilligt Ueber die Eingabe von zwölf städt. Beamten, dahin gehend, der löbliche Gemeinderath wolle von einem eventueller Verkaufe des letzten städt. Zinshauses Nr. 10 in der Bahnhof straße derzeit absehen, nachdem bei einem Verkaufe diese Hauses die in demselben wohnenden Beamten entweder ein hohe Steigerung ihres Zinses, oder was bei der jetzigen dass sic Wohnungsnoth sie noch empfindlicher treffen würde — tellt die die Wohnungskündigung zu gewärtigen hätten Section folgenden Antrag: „Der löbliche Gemeinderat wolle auf das vorliegende Ansuchen nicht eingehen, da nach dem Gemeinderaths=Beschlusse vom 7. Mai l. J. das in Rede stehende Zinshaus um den Betrag von 21.000 fl. zu verkaufen — Einstimmig angenommen. — Z. 154/Pri¬ beschlossen wurde.“ III. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Vice Bürgermeister Victor Stigler. 6. Der Herr Referent verliest folgende Eingabe: „Löblicher k. k. Stadtschulrath! Die ergebens gefertigte Direction stellt die Bitte, der löbliche k. k. Stadt schulrath wolle die Benützung des Lehrzimmers der II. A=Classe Be der Mädchen=Bürgerschule, sowie die freie Beleuchtung, Uhr heizung und Reinigung desselben für die Zeit von 6—8 abends an Wochentagen zur Abhaltung des Handels=Curse und für Damen geneigtest bewilligen. — Direction der Knaben Josef Engl, Director.“ Mädchen=Bürgerschule in Steyr. — Diese Eingabe wurde mit folgender Erledigung an die Gemeinde geleitet: „Wird der löblichen Gemeinde=Vorstehun Stadt Steyr mit dem Bemerken gegen Rückschluse l. f. der diensthöflich übermittelt, dass der k. k. Stadtschulrath geneigt ist, die Benützung eines Lehrzimmers zur Abhaltung des Handels=Curses zu bewilligen und ersucht um gefällige Mit¬ theilung, ob die löbliche Gemeinde=Vorstehung die freie Be leuchtung, Beheizung und Reinigung zu gewähren gesonnen ist — Der K. k. Stadtschulrath Steyr, 27. September 1897. Vorsitzende: Redl. Nach kurzer Debatte, an welcher sich die Herren Gemeinde räthe Dr. Hochhauser, Jakob Kautsch, Edmund Aelschker und Herr Vicebürgermeister Stigler betheiligen, wird der Antrag der Section in nachstehender Fassung angenommen: „Der löblich Gemeinderath wolle die Benützung des Lehrzimmers IIA an der städt. Bürgerschule zur Abhaltung eines Handels=Curses und die unentgeltliche Beheizung des Locales bewilligen. Da die Reinigung des Locales in solchen Fällen nicht zu den Obliegen heiten des Schuldieners gehört, so müsste für dieselbe vor Seite der Handelscurs=Leitung Sorge getragen werden. Weiter wird beantragt, für die Beleuchtung während der Dauer eines Lehrcurses ein Pauschale von 15 fl. festzusetzen, wozu der löbliche Gemeinderath die Zustimmung ertheilen wolle. 7. Die Bundesleitung des oberösterreichisch=salzburgischei Sängerbundes ersucht um Ueberlassung der Industriehalle für das IX. Busdesfest im Jahre 1898 zum Zwecke der Abhaltung des Festconcertes und Sängercommerses ∆ „Der löbliche Der Sectionsantrag hierüber lautet Gemeinderath wolle beschließen, dem Ansuchen der Bundesleitung des oberösterreichisch=salzburgischen Sängerbundes Folge zu gebei und demselben zur Abhaltung des Bundesfestes im Jahre 189 die sämmtlichen Räume der neuerbauten Industrie= und Gewerbe halle nach der vollständigen Fertigstellung des Baues unent¬ geltlich zur Verfügung zu stellen, mit Ausnahme der vom Haupt portale rechts gelegenen zwei Untergeschofslocalitäten, ohne den Vorraum, welcher für die Passage unentbehrlich ist, und zwa unter nachstehenden Bedingungen: 1. dürfte das Sängerfest in diese Hinsicht nicht nach Pfingsten des Jahres 1898 stattfinden, weil für später andere Veranstaltungen in Aussicht genommen sind zu welchen die Räumlichkeiten des Gebäudes bald nach dieser Zeit zur Verfügung sein sollen und die Zeit nach Pfingsten zum Einräumen der bis zum Herbst fertig zu stellenden permanenten Ausstellungen in Anspruch genommen werden wird. 2. dürfen in die Wände des Gebäudes, sowohl innen wie außen, zum Zwecke de Decorierung oder dergleichen keine Nägel geschlagen werden, da die erst fertig gewordene Bemalung und Färbelung derselber der Verputz und die Decoration, bleibenden Verzierungen, der¬ selben nicht beschädigt werden sollen, Decorationen im Innerei und Aeußeren des Gebändes, zu deren Befestigung keine Näge nöthig sind, steht nichts im Wege. Die Kosten des Verbrauche an elektrischem Strom zur Beleuchtung ist die Gemeinde zu tragen bereit, für die eventuelle Anbringung von Leitungs drähten und Beleuchtungskörpern, irgend welcher Art jedoch, in allen Räumen, in denen eine permanente Beleuchtungsanlage nicht besteht und auch nicht beabsichtigt ist, sowie die spurlose Entfernung solcher, nur provisorisch zulässiger Installationen nach dem Fest hätte die Gesuchwerberin aus Eigenem Sorge zi — Z. 23.315 Einstimmig angenommen — tragen. Der Herr Referent bemerkt, die Bausection habe, von der Ansicht ausgehend, dafs möglicherweise auch von anderen Cor porationen Wünsche wegen ganz oder theilweiser Ueberlassun der Industriehalle zu verschiedenen Zwecken vor Vollendung der selben laut werden könnten, die aber nicht erfüllbar seien, nock weiters beschlossen, einem löblichen Gemeinderathe folgende Mittheilung zur genehmigenden Kenntnisnahme zu unterbreiten. Diese Mittheilung lautet „Der Bau der Industrie= und Gewerbehalle wird erst bis zum Frühjahre 1898 vollendet werden können; besonders die im ganzen Gebäude in Verwendung gebrachten Fußböden aus Xylo lith, welche sich auf lange hinaus als mustergiltig erweisen sollen und die einen Kostenaufwand von rund 7000 fl. ö. W. be anspruchten, müssen in ihrer Anfertigung mit der größten Vor¬ sicht und mit dem nöthigen Zeitaufwande behandelt werden, wenn dieselben ihrem Zweck ganz entsprechen sollen. Diese Fußböden sind gelegt, werden noch im Laufe dieses Jahres geschliffen sein müssen aber dann Zeit haben, um völlig zu erhärten und aus¬ zutrocknen, damit die für ihre Schönheit und Dauerhaftigkeit unerläfsliche Procedur des Abschleifens und Einlassens mit Oel zweckdienlich an ihnen vorgenommen werden kann. Die Firma welche diese Arbeiten besorgt, hat sich diesen Termin ausbedungen und ist ihr derselbe auch zugestanden worden. Das Ausmalen der Räume, besonders des großen Saales, dessen Anwurf nock ganz feucht ist, wird auch erst im nächsten Frühjahre vollendet werden können, wenn an eine Dauerhaftigkeit dieser Arbeit gedach werden soll. Eine ganze Reihe von Professionisten=Arbeiten, die Herstellung der Garderoben, vor allem aber die Färbelung der ganzen Außenseite des Gebäudes, bei welchem die Fenster desselben wieder verunreinigt werden, können erst im nächsten Frühjahre vorgenommen werden. Dann wird es erst möglich sein, di Reinigung der Innenräume, besonders aber der Fenster vorzu nehmen und endlich die Collaudierung vorzunehmen, bei welche alle Theile der Baulichkeit zugänglich und besonders sichtbar sein müssen. Die also bis zum Frühjahre hinaus beschäftigten Ar beiter aller Art müssen ungehindert sein und es erscheint daher aus allen diesen Gründen unzulässlich, dass bevor die bezeich neten Arbeiten ausgeführt und die Baulichkeiten vollkommen hergestellt sind, früher die Räumlichkeiten ganz oder auch nur theilweise zu irgend einem Zwecke in Anspruch genommen werden dass mit dem Einräumen von Schaukästen, mit der Unter bringung von Ausstellungsgegenständen früher begonnen werder könnte, umsomehr als bei der schließlichen Reinigung der Lo¬ calitäten, der Fenster und dergleichen für die Schonung dahir gebrachter Gegenstände auch nicht die geringste Garantie über nommen werden könnte Der löbliche Gemeinderath wolle daher die Mittheilung, es sei die Benützung der Räum lichkeiten der Industriehalle weder in ihrer Gänze noch in ein zelnen Theilen zu was immer Namen habenden Zwecken nicht ge stattet, solange die Collaudierung des Baues, also die vollstän dige Fertigstellung desselben nicht erfolgt ist, zur genehmigenden Kenntnis nehmen. Diese Mittheilung wird nach kurzer Debatte einhellig zu¬ stimmend zur Kenntnis genommen. Ueber die Anfrage des Herrn Gemeinderathes Tomitz bis wann die Planierung des Platzes bei der Industriehalle in Aussicht genommen ist, gibt der Herr Referent bekannt, dase dieselbe im Frühjahre erfolgt und dass sich diesbezüglich bereit¬ mit dem Verschönerungsvereine ins Einvernehmen gesetzt wurde 8. Die Beschlufsfassung über die Eingabe des Maurer meisters Herrn Michael Moslehner, womit derselbe ein Project für die Erbauung von Wohnhäusern auf dem restlichen Seidl¬ feldgrunde überreicht, entfällt, da das Offert zurückgezogen wurde Der Herr Referent knüpft hieran folgende Erörterung Wie bereits aus einer früheren Sitzung bekannt ist, habe Hern Moslehner schon einmal ein Kaufsanbot bezüglich einer Parcelle an oberen Ende der Bahnhofstraße gestellt, und sei damals die Bau section betraut worden, die Baupläne zu prüfen und dem Ge meinderathe einen Antrag zu unterbreiten. Herr Moslehner habe nun, wie bereits bekannt, die überreichten Baupläne zurück genommen, wodurch jede weitere Berathung in dieser Angelegen heit entfalle. Da aber die Meinung herrschen dürfte, dass dieser Baugrund auch zur Erbauung eines Geschäftshauses, even tuell mit Stallungen, sich eignen dürfte, welche Ansicht die Bausection nicht theilen könnte, so halte dieselbe es für ange zeigt, dem Gemeinderathe klarzulegen, welchen Standpunkt die Bausection in dieser Richtung einnehme. Die Bausection stehe auf dem Standpunkte, dass mit Rücksicht auf den Charakter der dortigen Gegend, da dort eine Kirche erbaut werde, die Er bauung eines Geschäftshauses nicht wünschenswert erscheine und dass nur ein hübsches Zinshaus mit einer Gartenanlage der Häuserreihe in der Bahnhofstraße einen würdigen Abschluse geben könnte. Er theile dies mit, damit man auch in der Oeffent lichkeit wisse, auf welchem Standpunkte die Bausection stehe, und möchte er in dieser Angelegenheit die Meinung des löblichen Gemeinderathes wissen, damit die Bausection sich bewusst ist wie sie sich bei vorkommenden Kaufsanboten zu verhalten habe. Herr Gemeinderath Kautsch beantragt, dass der An schauung der Bausection zugestimmt werde, was einstimmig an¬ genommen wird Z. 23.486 IV. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Gemeinde rath Ferdinand Reitter 9. Anna Großhaupt, Schuldienerin an der Mädchen=Bergschule in Steyr, bittet um Aufbesserung ihrer Bezüge infolge Mehrleistungen Die Section beantragt, der Bittstellerin in Anbetracht der an sie gegenwärtig gestellten erhöhten Anforderungen ihre —— Bezüge von monatlich 20 fl. auf 25 fl. zu erhöhen. Einstim mig angenommel 69 3 Hierauf verliest Herr Gemeinderath Franz Tomitz fol gendes Protokoll:

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2