in den Gemeindeverband der Stadt Steyr mit Nachsicht der Taxe. Der Herr Referent bemerkt hiezu, dass Gesuchsteller um ein Ritter v. Aichinger'sches Stipendium für seinen Sohn ansuchen will, hiezu aber die Zuständigkeit nach Steyr erforderlich ist. Herr GR. Dr. Redtenbacher befürwortet die taxfreie Aufnahme des Gesuchstellers in den Gemeindeverband Steyr da das Einkommen desselben gering und das mit 2000 f bewertete Haus seiner Gattin stark belastet ist. Hierauf wird über Antrag der Sektion die taxfreie Aufnahme des Gesuchstellers in den Gemeindeverband Steyr einstimmig bewilligt Z 21882.
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