erlauben, das Möglichste gethan wird. Es sei unmöglich, alle Unzukömmlichkeiten auf einmal zu beseitigen und man müsse eben, wie anderswo, Geduld haben. Herr Gemeinderath Kautsch bemerkt, den Wünschen der Radfahrer könnte auch in der Weise entsprochen werden, dass bei Beschotterung der Straßen ein Theil für die Radfahrer unbeschottert gelassen werde. IV. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Ge¬ meinderath Ferdinand Reitter. — 14. Liegt folgende Eingabe vor: „Löbliches Bürgermeisteramt! Der ergebenst Gefertigte erlaubt sich zufolge der sub Nr. 12.434 an die Verwaltung des öffentlichen Krankenhauses St. Anna gerichteten und auch ihm zugestellten Note folgendes ergebenstes Promemoria zu unterbreiten. Die in der erwähnten Note, nach der vom k. k. Ministerium des Innern verfassten Anleitung zur Des¬ infection (L.=G. und V. B. L. vom 30. August 1893 Nr. 22) vorgeschriebene Art der Desinficierung wurde vom Gefertigten dem Wartepersonale bekannt gemacht und von Zeit zu Zeit in Erinnerung gebracht. Dass der ergebenst Gefertigte für die Durchführung der Anordnungen verantwortlich gemacht werden solle, muss von demselben abgelehnt werden und zwar deshalb, weil er zwar dem Wartepersonale eine Anleitung und Rathschläge in dieser Richtung zu ertheilen berechtigt ist, in keiner Weise aber die Macht hat, das Befolgen dieser Rath¬ schläge zu erzwingen. Ganz dasselbe gilt auch von dem Verkehre der in der Isolierabtheilung beschäftigten Schwestern mit ihrem Orden. Weiters wird ergebenst in Erinnerung gebracht, dass eine vollständige Isolierung der Typhuskranken infolge Mangels an Räumlichkeiten im hierortigen Spitale nicht durchführbar ist. Zwar sind zwei Isolierzimmer vorhanden, doch sind dieselben sehr oft von solchen Infectionskranken belegt, deren Isolierung absolut unerlässlich erscheint, und müssen, wenn dies momentan nicht der Fall ist, für ebensolche Infectionskranke, deren Zuwachs ja jederzeit zu erwarten ist, offengehalten werden. — Endlich erlaubt sich der ergebenst Gefertigte die Bitte auszusprechen, es möge eine bereits ad ho; bestehende oder zu bestimmende Commission einmal zum mindesten im Winter und einmal im Sommer das Spital besichtigen, um zu erheben, was in demselben nothwendig geworden sei. — Des löblichen Bürger¬ meisteramtes ergebenster Dr. Victor Klotz m. p., Primararzt Steyr, am 19. Juli 1897.“ Der Bericht des Amtes hierüber lautet: „Aus den innen geschilderten und vielen anderen Gründen würde sich die Wahl einer besonderen Spitalscommission, eventuell bestehend aus den Obmännern der vier Sectionen, dem Stadtsecretär und dem Stadtphisicus, durch den Gemeinderath, welcher die Berathung aller Spitalsangelegenheiten und die Ueberwachung der Ge¬ barung im Spitale zu übertragen wäre, besonders empfehlen, weshalb ich die Wahl dieser Commission zu beantragen mir erlaube. — Steyr, am 31. August 1897. — Gall m. p.“ Die Section beantragt, der löbliche Gemeinderatl wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen und zu dem Vorschlage, dass die Herren Obmänner der vier Sectionen, sowie der Herr Stadtsecretär nebst dem Herrn Stadtphisicus in die Spitals¬ commission eingesetzt werden, welchen die Ueberwachung der Gebarung im Spitale zu übertragen sei, seine Zustimmung geben Herr Vicebürgermeister Stigler beantragt, dass in die Spitals=Commission auch der städt. Ober=Ingenieur einbezogen werde. 3 Hierauf wird der Sectionsantrag mit dem Zusatz antrag des Herrn Vicebürgermeisters Stigler einstimmig an¬ genommen. — Z. 16.476. 15. Bezüglich der erledigten Simon=Zachhuber=Pfründe von monatlich fl. stellt die Section folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle gemäß Vorschlag des löblichen Armenrathes und im Einverständnisse des hohen Pfarramtes die Simon=Zachhuber=Pfründe von monatlich 7 fl. der einzigen Bewerberin Antonie Zaininger verleihen. — Einstimmig an¬ genommnn. — Z. 20.133. 16. Ueber Vorschlag des städt. Armenrathes beantragt die Section, den Herrn Oswald Jenne, pensionierten Ober¬ lehrer, als Armenvater für das 19. Viertel zu ernennen. — Ein¬ stimmig angenommen. — Z. 19.149. 17. Liegt folgender Amtsbericht vor: „Amtsbericht Nach dem in der Sitzung vom 13. August d. J. gefassten Beschlusse hat der Gemeinderath der Stadt Steyr wohl die Vertheilung der von der Stadt Steyr selbst für die Ueber¬ schwemmten in Steyr gespendeten 400 fl. dem Ermessen des Herrn Bürgermeisters überlassen, bezüglich der Vertheilung der sonst für die durch das letzte Hochwasser Beschädigten in Steyr gesammelten Gelder aber keine Verfügung getroffen. Da nun das Sammlungsergebnis unter Einrechnung der von der Stadt gespendeten 400 fl. bis jetzt 2289 fl. 89 kr. war und der Herr Bürgermeister von der eingangs bezogenen Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht hat, so sind 2289 fl. 89 kr. an die Beschädigten in Steyr zur Vertheilung zu bringen. Das Amt erlaubt sich den Vorschlag zu machen, die Vertheilung in der im beiliegenden Verzeichnisse angegebenen Höhe und an die dort verzeichneten Parteien zu bewilligen, und fügt die Bemerkung bei, dass die Aufnahme der zu betheilenden Parteien und die Höhe der Betheilung im Einvernehmen mit den Armenräthen und Armen¬ vätern der überschwemmten Stadttheile festgestellt worden ist und dass hiebei die Bedürftigkeit und der verursachte Schaden, beziehungsweise der angegebene Schaden maßgebend waren, wobei natürlich auch auf die vorhandenen Mittel ebenfalls Rücksicht zu enhmen war. Auf diese Weise gelangen — wie im Verzeichnisse ausgewiesen ist — 1983 fl. an 76 Parteien zur Vertheilung, während der Rest von 306 fl. 89 kr. für eventuell erst nach Bekanntwerden der Vertheilung sich noch als beschädigt meldende Personen und zum Ausgleiche allenfalls vorgekommener Unbilligkeiten in Reserve behalten werden. Die Vertheilung des Restbetrages wolle dem Ermessen des Herrn Bürgermeisters überlassen bleiben. — Steyr, am 22. September 1897. — Franz Gall m. p., Stadtsecretär.“ Der Sectionsantrag lautet: „Der löbliche Gemeinde¬ rath wolle beschließen, es sei das Ergebnis der im Stadtgebiete eingeleiteten Sammlung für die durch das letzte Hochwasser beschädigten Bewohner der Stadt Steyr an die im beigelegten Verzeichnisse angeführten Personen und mit den dort eingesetzten Beträgen zur Vertheilung zu bringen, so dass an 76 Parteien 1983 fl. zur theilweisen Deckung der verursachten Schäden über¬ geben werden, während die Vertheilung des Restbetrages der Sammlung per 306 fl. 89 kr. dem Ermessen des Herrn Bürger¬ meisters überlassen ist.“ — Einstimmig nach Antrag. — Z. 17.991. Hierauf Schluss der öffentlichen Sitzung.
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