Ratsprotokoll vom 13. August 1897

Raths-Protokoll aufgenommen über die VI. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. l. f. Stadt Steyr am 13. August 1897. Tagesordnung: II. Section. 1. Statthalterei =Erlass betreffs Spenden¬ Sammlung für die Ueberschwemmten Oberösterreichs. III. Section. 2. Im Einvernehmen mit der II. Section. Bericht über die Hochwasserschäden und Vorschläge zur Behebung derselben. 3. Eingabe der österr. Waffenfabriks =Gesellschaft um Ordnung der Grundveränderungen bei der Straßenparcelle Nr. 1350 2. 4. Eingabe der österr. Waffenfabriks=Gesellschaft betreffs Anlage einer Straße am linken Ufer des Wehrgrabens. 5. Ansuchen des Herrn Bernhard Obermüller um Grund¬ überlassung am Franz=Josefs=Platze. Gegenwärtig: Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Johann Redl. Der Herr Vicebürgermeister Victor Stigler. Die Herren Gemeinde¬ räthe: Edmund Aelschker, Leopold Anzengruber, Emil Göppl, Heinrich Gupf, Leopold Haller, Karl Heindl, Josef Hiller, Josef Huber, Anton Jäger v. Waldau, Jakob Kautsch, Leopold Köstler, Franz Lang, Georg Lintl jun., Matthias Perz, Josef Peteler, Gott¬ fried Sonnleitner, Otto Schönauer, Franz Tomitz, Josef Tureck. — Ferner sind anwesend Herr Stadtsecretär Franz Gall und als Schriftführer Herr Franz Schmidbauer. — Entschuldigt ist Herr Gemeinderath Ferdinand Reitter. Der Herr Vorsitzende constatiert die zur Beschlussfähigkeit erforderliche Anzahl von Herren Gemeinderäthen, bestimmt zu Verificatoren des Protokolles die Herren Anton v. Jäger und Jakob Kautsch und erklärt um 3 Uhr nachmittags die Sitzung für eröffnet. Sodann richtet der Herr Vorsitzende an die Versammelten folgende Ansprache: „Meine Herren! Die Ereignisse des 30. und 31. Juli l. J. sind jedermann in Steyr bekannt, weshalb Sie es mir erlassen werden, heute noch eine Schilderung derselben zu versuchen. Wie sie aus der Tagesordnung der heutigen Sitzung ersehen wollen, ist der Zweck dieser Sitzung hauptsächlich der, Sie über die Schäden des letzten Hochwassers im Stadtgebiete zu informieren, und über die zur Behebung derselben nothwen¬ digen Verfügungen zu berathen. Bevor wir jedoch zur Tages¬ ordnung übergehen, drängt es mich, jenen Personen und Körper¬ schaften in dankbarer Anerkennung zu gedenken, die sich in den Tagen der Gefahr mit voller Opferwilligkeit dem Rettungswerke hingaben und mit allem Eifer bestrebt waren, ihren durch die Wassergefahr bedrohten Mitbürgern rasche und sichere Hilfe zu bringen. Ich bin Ihrer Zustimmung gewiss, wenn ich den Dank des Gemeinderathes der Stadt Steyr dem k. u. k. Militär=Sta¬ tions=Commando in Steyr, der Freiwilligen sowie der Waffen¬ fabriks= Feuerwehr, den Beamten und Wachorganen der Stadt für ihre aufopfernde Hilfeleistung bei dem letzten Hochwasser in gebürender Weise zur Kenntnis bringe. Es haben sich auch per schiedene Uebelstände ergeben, nämlich der Mangel an Wasser¬ fahrzeugen und ein mangelhafter Nachrichtendienst von den oberen, an der Enns und Skeyr gelegenen Nachbargemeinden. Ich ersuche Sie, mir Ermächtigung zu geben, 3 bis 4 geeignete Fahrzeuge zu diesem Zwecke anzuschäffen und mit den Nachbar¬ gemeinden diesbezügliche Vereinbarungen zu treffen.“ Dieser Ausführung wird einhellig zugestimmt. Herr Gemeinderath Tomitz sagt: „Er glaube, der löbliche Gemeinderath werde auch damit einverstanden sein, wenn er dem Herrn Bürgermeister und Vicebürgermeister für das umsichtige Eingreifen in die erforderlich gewesenen Hilfsactionen den Dank des Gemeinderathes hiemil ausspreche.“ Allseitige Zustimmung und Bravorufe. Hierauf wird zur Erledigung der Tagesordnung überge¬ gangen. Il. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Ge¬ meinderath Josef Tureck. 1. Gelangt folgender Erlass zur Verlesung: „Am 30. und 31. Juli und 1. August 1897 brachen über große Gebiete Oberösterreichs die Schrecknisse einer Ueberschwem¬ mung herein, wie sie seit Menschengedenken im Lande nicht erlebt wurden. Aus den Niederungen des Donaustromes, aus den Flufsgebieten des Inn, der Trann und der Enns kommen er¬ schütternde Nachrichien über die Verheerungen des entfesselten Elementes. Menschenleben fielen demselben zum Opfer, hunderte von Wohnstätten wurden zerstört oder schwer beschädigt, viele industrielle Werke gänzlich vernichtet oder wenigstens in ihrer Betriebskraft auf lange Zeit gehemmt, zum Stillstande gezwun¬ gen; die zu großen Hoffnungen berechtigende Ernte des heurigen Jahres wurde großentheils eine Beute der Fluten, ergiebige Felder wurden auf Jahre hinaus ihrer Ertragsfähigkeit beraubt und die beste Erde weggeschwemmt. Tausende von Menschen haben ihren täglichen Verdienst verloren; obdachlos und den Verlust ihrer ganzen Habe betrauernd sind viele gezwungen, zur Fristung ihrer Existenz fremde Hilfe anzurufen. Noch ist nicht die ganze Größe der Katastrophe zu übersehen, aber schon kann ausgesprochen werden, dass der Schade, den das Land erlitten hat, ein ungemein großer ist. Der Ruf nach Hilfe, welcher aus allen Theilen unseres Landes zu vernehmen ist, wird bei der Bewohnerschaft Oberösterreichs, welche die Vorsehung vor dem Unglücke bewahrt hat, nicht ungehört verhallen. Im Vertrauen auf den Patriotismus, die angestammte Liebe zu unserem schönen Heimatlande und den bewährten Wohlthätigkeitssinn der Be¬ wohner Oberösterreichs finde ich eine allgemeine Sammlung milder Gaben im ganzen Lande für die durch die Hochwasser¬ Katastrophe betroffenen Nothleidenden auszuschreiben, und ersuche Euer Hochwohlgeboren, diese Sammlung in Ihrem Amtsgebiete auf die geeignetste Art, eventuell von Haus zu Haus, unverweilt durchzuführen. Jede Gabe ohne Unterschied ist hoch¬ willkommen! Bei der Durchführung dieser Sammlung wollen sich Euer Hochwohlgeboren auch der wirksamen Unterstützung der hochwürdigen Seelsorger und bekannter mildthätiger Per¬ sönlichkeiten, eventuell auch der Tagespresse versichern. Die ein¬ langenden Beträge sind zu sammeln und mit Ende jeden Monates an das k. k. oberösterreichische Statthalterei=Präsidium zu senden. Linz, am 6. August 1897. — Für den k. k. Statthalter: St. Julien m. p.“ Die Section stellt hierüber folgenden Antrag: „In Erwägung, dass die heurige Ueberschwemmung des Stadtgebietes durch den Austritt der beiden Flüsse Enns und Steyr die Gemeinde selbst und die an den Ufern der beiden Flüsse gelegenen Wohn= und Industriestätten schwer mitgenommen hat, und in weiterer Erwägung, dass die ungünstige finanzielle Lage unserer Stadt eine größere Inanspruchnahme des Gemeinde¬ fäckels bei der größten Opferwilligkeit nicht gestattet, erlaubt sich die Finanz=Section einem löbl. Gemeinderathe folgende Anträge zur Annahme zu unterbreiten: 1. Der löbliche Gemeinde¬ rath wolle in Anbetracht, dass die heurige Wasserkatastrophe, die größte seit Menschengedenken, einen so verheerenden Umfang genommen hat, die von der hohen k. k. Statthalterei in Linz für das Kronland Oberösterreich eingeleitete Geldsammlung für die Hilfsbedürftigen dieses Kronlandes im Stadtgebiete der Stadt Steyr kräftigst unterstützen, mit der unverzüglichen Vor¬ nahme der Sammlung der Spenden die Herren Armenräthe und Väter in den verschiedenen Vierteln betrauen und für diesen Zweck den Betrag von 100 fl. aus Gemeindemitteln widmen. 2. Der löbliche Gemeinderath wolle in Anbetracht der, durch das Hochwasser der Enns und Steyr so hart betroffenen, ärmeren Bevölkerung unserer Stadt zur sofortigen Unter¬ stützung der ärmsten und bedürftigsten derselben und zur momentanen Linderung der Noth einen Betrag von 400 fl. widmen, deren Vertheilung dem Ermessen des Herrn Bürger¬ meisters überlassen wird. Mit der Sammlung für die Hilfs¬ bedürftigen des Kronlandes Oberösterreich ist aber zugleich

durch dieselben Organe eine Sammlung für die Hilfsbedürftigen unserer Stadt selbst zu veranlassen.“ Wird ohne Debatte einstimmig angenommen — Z. 17.991 I. Section. Referent Sectionsobmann Herr Vice¬ bürgermeister Victor Stigler. 2. Referent Herr Vicebürgermeister Stigler trägt vor: Das öffentliche Gut der Stadtgemeinde ist durch die letzte Ueberschwemmung vielfach beschädigt worden doch lasse sich dermalen der Schade nicht genau feststellen. Der Schade dürfte die Höhe von 60= bis 70.000 fl. erreichen, besonders dann, wenn der löbliche Gemeinderath sich entschließe, an Stelle einer der weggerissenen Hauptbrücken eine Brücke aus besserem Materiale zu erbauen. Verschiedene Brücken, so die große und kleine Fallenbrücke, Hammerbrücke, die Brücken am Wehrgraber haben mehr oder weniger Schaden gelitten, und sind diese Brücken oweit es dermalen möglich war, wieder in Stand gesetzt wor den. Inwieweit diese Brücken an ihren Pfeilern und Piloter beschädigt wurden, konnte bei dem jetzigen hohen Wasserstande nicht festgesetzt werden. Auch viele Straßenkörper haben Schaden genommen, so insbesondere der Weg zu den von der Gemeinde erworbenen Stadeln in Ennsdorf. Der Hauptschade für die Gemeinde liege aber darin, dass die Gsang= und Schwimmschul¬ brücke ganz weggerissen wurden und dieselben reconstruiert werden nüssen. Es werde nun Sache des löblichen Gemeinderathes sein, zu beschließen, aus welchem Materiale diese Brücken her¬ gestellt werden sollen und ob nicht eine davon aus Eisen, Betor oder Stein zu erbauen wäre. Der Herr Referent bringt nun eine Zuschrift der österr Montangesellschaft zur Verlesung, in welcher sich dieselbe an¬ bietet, der Stadtgemeinde Steyr, wenn sich dieselbe im Principe für eine Eisenconstruction entschieden haben sollte, zur Recon¬ struction dieser zwei Brücken kostenlose Projectskizzen und Vor¬ anschläge einzusenden. Die Bausection habe im Einvernehmen mit der Finanz¬ section sich zu folgendem Antrage geeinigt: „Die der Stadtgemeinde Steyr am öffentlichen Gute durch das letzte Hochwasser im Juli 1897 erwachsenen Schäden lassen sich zwar, da die Wässer noch nicht auf ihre normale Höhe zurück¬ gegangen sind, vorerst nur annähernd bestimmen, dürften aber die Summe von 60= bis 70.000 fl. (Siebenzig Tausend Gulden ö. W. erreichen. Der größte Schade wurde durch die Vernichtung der ogenannten Schwimmschul= und der Gsangbrücke verursacht, derei rasche Wiederherstellung im Interesse des gehinderten starken Verkehres unerlässlich ist. Hiebei kommt in Erwägung, dass besonders in Berücksichtigung der Kostenfrage es sich empfehlen wird, die Gsangbrücke wieder in Holzeonstruction herzustellen während die mehr exponierte Schwimmschulbrücke womöglick ohne Pfeiler oder Joche und aus widerstandsfähigerem Material hergestellt werden soll. Die Fortschritte und Erfahrungen der letzten Jahre in der Erbauung von Brücken über nicht sehr breite Flufsbette mit nicht zu niederen Uferwänden weisen darau hin, der Brückenconstruction aus Beton große Aufmerksamkei zu schenken. Die Vortheile dieser und besonders des Monier¬ Systems, wo sie überhaupt in Anwendung kommen, bestehen in außerordentlicher Dauerhaftigkeit, großer Tragfähigkeit, dem Wegfalle nennenswerter Erhaltungskosten und in der Billigkei gegenüber Constructionen aus anderen Materialen, auch des Eisens. Im vorliegenden Falle handelt es sich aber auch um möglichste Abhilfe eines anderen vorhandenen großen Uebel¬ standes. Die Erfahrung der letzten Ueberschwemmung, welche die Wasserhöhe derjenigen des Jahres 1672 erreichte, aber von der des Jahres 1829 noch sehr bedeutend überschritten wurde, hat ergeben, dass die gänzliche Ueberflutung der Insel, genannt Eysnfeld, die Möglichkeit einer bedeutenden Dammüberflutung daselbst, bei starkem Langholztreiben selbst die eines Dammdurch¬ bruches, nicht jedesmal ausgeschlossen ist. In einem solchen Falle ist auch die Haltbarkeit der Kalkofenbrücke und des bei der Schaftfabrik befindlichen Eisensteges der Waffenfabrik nicht garantiert, welche wahrscheinlich auch bei der heurigen Ueber chwemmung nicht standgehalten hätten, wenn die Holzsperre an der Pichlingerbrücke durchgebrochen worden wäre. Es ist daher nicht unmöglich, dass im Falle einer neuerlichen und noch ern steren Wassernoth der Verkehr zu diesem bezeichneten Stadttheile und mit den Bewohnern desselben gänzlich und nach allen Seiten hin abgeschnitten werden könnte, welches Ereignis sehr ernst Folgen nach sich ziehen würde. Es empfiehlt sich daher auch aus diesem Grunde wenigstens eine der hier in Frage kommenden Brücken aus solidem Materiale zu erbauen und die Widerlagen derselben so hoch als thunlich über die natürlichen Ufer aufzu bauen, beziehungsweise diese Ufer künstlich zu erhöhen, so dass eine gänzliche Ueberflutung der Brücke, wie es diesmal bei der Schwimmschulbrücke der Fall war, möglichst hintangehalten und einigermaßen die Garantie geschaffen wird, dass der Zugan zum Eysnfeld wenigstens an einem Punkte gesichert bleibt Die Eventualität einer mit der derartigen künstlichen Erhöhung der beiden Ufer zusammenhängenden Erhebung des Straßenzuges verbundenen kleinen Unbequemlichkeit des Verkehres oder das Eintreten eines sogenannten Schönheitsfehlers können gegenübe der Wichtigkeit der Sachlage wohl nicht in die Wagschale fallen. Es ist zwar sicher, dass eigentlich eine derartige Reconstruction der Kalkofenbrücke in Berücksichtigung des Vorgesagten und auch bezüglich der Lage dieser Brücke vorzuziehen wäre, aber dieselbe befindet sich noch in gutem Zustande, hat den Ansturm des letzten Hochwassers überdauert, die Reconstruction in solidem Materiale von zwei Brücken zugleich erlauben die vorhandenen finanziellen Verhältnisse nicht, somit müssen alle diese Gründe auf eine dies bezügliche Wiedererrichtung der Schwimmschulbrücke hinweisen. In Erwägung aller dieser Umstände stellt die Section den Antrag, der löbliche Gemeinderath wolle nachstehendes be chließen Die Gsangbrücke werde wieder in Holzconstruction im 1. beiläufigen Kostenausmaße sammt allen Nebenausführungen von 6000 fl. ö. W. hergestellt und die Bausection mit der sofortigen schleunigsten Veranlassung dieser definitiven und — Wiederherstellung, Vergebung der Arbeiten und dergl. betraut 2. Es wird im Principe beschlossen, die mehr exponierte Schwimmschulbrücke, umsomehr als nach den Erfahrungen welche das letzte Hochwasser zutage brachte, das Flufsbett an der bezüglichen Stelle zur Pilotage nicht gut geeignet zu sein cheint, diese Brücke dem Ansturme der großen Wassermassen der reichen Steyr am meisten standhalten muss und durch derei solide und pfeilerlose Construction die flussabwärts befindlichen Brücken in ihrem Bestande gesichert sein werden, nicht mehr aus Holz, sondern aus dauerhafterem Materiale herzustellen. Unter diesem würde dem „Beton“ vor allen der Vorzug zu geben sein, falls die vorhandenen Umstände, die Terrain¬ Verhältnisse, die Weite des Strombettes und die Höhe der Ufer die pfeilerlose Anwendung derselben ohne große Schwierig keiten und Kosten ermöglichen. — 3. Die Bausection wird er¬ mächtigt, die technischen Gutachten, Vorschläge, Offerte und Kostenvoranschläge der nennenswertesten Brückenbau=Con tructions =Firmen ehestens einzuholen und das schon vor liegende Anerbieten der löbl. österr. alpinen Montangesellschaf dahin zu beantworten, dass der löbliche Gemeinderath zwar fü eine Reconstruction der Brücke aus Eisen im Principe nicht entschieden habe, aber einem kostenfreien Offerte und Constructions=Vorlage seitens dieser geehrten Gesellschaft gerne entgegen gesehen werde — 4. Die Bausection wird angewiesen sobald diese Vorarbeiten durchgeführt sein, die Kostenfrage erhoben und die Angelegenheit spruchreif sein wird, die endgiltig Entscheidung des Gemeinderathes einzuholen, bevor die Arbeit definitiv in Angriff genommen wird. Hiezu bemerkt der Herr Referent noch, dass die Firmo G. A. Weiß in Wien im Baue der Betonbrücken eine große Be¬ deutung erlangt habe, und dass diese Firma erst kürzlich ein Betonbrücke von 50 Meter Spannweite in Ybbs erbaute, welch dem jetzigen Hochwasser vollkommen standhielt. Auf Grund dieser Erfahrung sei es wohl der Mühe wert, die Betonbrücken frage zu studieren, und er ersuche daher, den Sectionsantrag zu genehmigen Herr Gemeinderath Liutl unterstützt den Sectionsantrag und bemerkt, dass die Sectionen anfangs sich mit dem Gedanker getragen haben, beide Brücken aus anderem Material herzustellen doch der Umstand, dass die Gsangbrücke nur infolge des Weg¬ reißens der Schwimmschulbrücke so arg beschädigt wurde, und in Anbetracht der finanziellen Lage der Stadt haben sich dieselben dahin geeinigt, nur die obere Brücke aus widerstandsfähigem Materiale herstellen zu lassen. Weiters erörtert derselbe di Ursache, warum von der Erbauung einer provisorischen Fahrbrück abgegangen und die Wiederherstellung der Gsangbrücke aus Holz beschlossen worden ist Herr Gemeinderath Huber bemerkt, die Vortheilhaftigkei der Betonbrücken sei nicht zu verkennen, sie sind das Beste der Neuzeit, doch scheinen ihm hier die Terrainverhältnisse für eine olche Brücke nicht vortheilhaft. Die neue Brücke müsse, wenn sie standhalten solle, um 2—3 Meter höher angelegt werden, was aber bei dem niedrigen Straßenniveau nicht leicht durchführbar ein werde. Er stelle den Antrag, dass auch der Montangesell schaft Gelegenheit gegeben werde, ein Offert für Eisenconstruction zu überreichen. Herr Gemeinderath Kautsch schließt sich vollinhaltlich dem Sectionsantrage an Herr Vicebürgermeister Stigler erklärt, die beiden Sec tionen seien bei Berathung dieses Gegenstandes principiell dafür jewesen, dem Betonbau den Vorzug zu geben. Ob eine Beton¬ brücke möglich sein wird, das sei eine speciell technische Frage, mit der sich die Section nicht befassen könne, weshalb auch nu ein principieller Beschluss gefasst wurde. Was den Antrag des Herrn Gemeinderathes Huber anbelange, dass auch die Montan¬ gesellschaft zu den Offertverhandlungen einzuladen wäre, so glaube er, dass der Gemeinderath sich vorher im Principe für eine Eisenconstruction aussprechen müsste, was nach seiner Meinung nicht gut thunlich sei. Das vorliegende Anerbieten der Montan gesellschaft wäre daher dahin zu beantworten, dass der löblich Gemeinderath zwar für eine Reconstruction der Brücke aus Eisen im Principe nicht entschieden habe, aber einem kostenfreien Offerte eitens dieser Gesellschaft gerne entgegensehen wird. Ob dam die Montangesellschaft offerieren werde, wisse er nicht, aber ei halte dafür. Die Bausection werde sich mittlerweile an di Firma G. A. Weiß in Wien wenden, und wenn von dieser un der Montangesellschaft Offerte vorliegen, wird die Bausectio, dieselben prüfen und dem Gemeinderathe vorlegen. Hierauf werden die Punkte 1 bis 4 des Sectionsantrages vom Referenten nochmals zur Verlesung gebracht und werden bei der Abstimmung die Punkte 1, 2 und 4 unverändert, Punkt 3 mit der Ergänzung einstimmig angenommen, dass in dem Passus dass sich der löbl. Gemeinderath zwar für eine Reconstruction der Brücke aus Eisen im Principe nicht entschieden habe“, vor dem Worte „nicht“ das Wort „noch“ einzusetzen ist. — Z. 18.243 3. Die österr. Waffenfabriks=Gesellschaft theilt in den Schreiben vom 23. Juni l. J. mit, dass sie zur Erweiterung der Kalkofenstraße der Stadtgemeinde Steyr einen Grundstreifen

von 168 Quadratklafter zum Preise von à 1 fl. abtritt. — Das bezügliche Commissionsprotokoll lautet „Protokoll, aufgenommen bei der Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr am 14. Mai 1897. Gegenwärtig: Die Gefertigten. Gegen stand: Ist die Eingabe der österr. Waffenfabriks=Gesellschaf vom 13. Mai 1897, betreffend die Richtigstellung des Catasters bezüglich der Wegparcelle Nr. 1350/I der Cat.=Gem. Steyn nach der Natur. — Nach der Catastralmappe liegt nämlich zwischen dem Steyrflusse und der bezeichneten Straßenparcell am linken Ufer des Steyrflusses noch eine Grundparcelle nämlich Nr. 678 Wald, welche sich im Eigenthum der österr. Waffen¬ fabriksgesellschaft befindet, während in Wirklichkeit die Straßen Parcelle Nr. 1350/I knapp am linken Steyrufer sich hinzieht. Um diese Unrichtigkeit aus der Mappe zu bringen und die Straßen renzen festzustellen, da an derselben Bauten ausgeführt werder ollen, wurden zwischen der österr. Waffenfabriks=Gesellschaft un der Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr nachstehende Verein barungen getroffen: Die österr. Waffenfabriks=Gesellschaft über lässt aus ihrem Grundbesitze, der hiebei in Frage kommt, jen Theile, auf welchen sich bereits die Straße befindet, und weiter enen Grund, der zur Erweiterung der Straße bis auf ein durchschnittliche Breite von 4·50 m erforderlich wird, um der Preis von einem Gulden per Quadratklafter. Hingegen übergib die Stadtgemeinde Steyr der österr. Waffenfabriks=Gesellschaft jenen Grund, auf welchem die Straßenparcelle Nr. 1350/I au der Mappe eingezeichnet ist, um den gleichen Kaufpreis. Die Kosten der grundbücherlichen Durchführung der vorangeführter Vereinbarung werden zu gleichen Theilen von beiden Contra¬ henten getragen. Bemerkt wird noch, dass sich die in Rede stehende Regulierung der Straße nur auf jenen Theil der Par celle 1350/I beschränkt, in welchem dieselbe an die Parcelle 67: und 678 angrenzt. Diese Vereinbarung wird vorbehaltlich der Genehmigung durch den Gemeinderath getroffen 7 Die neue Straßengrenze wurde in der Natur durch Pflöcke markiert. Di anwesenden Herren Gemeinderäthe erklären diese Regulierun der Straßengrenze für nothwendig und befürworten die Zustim mung des Gemeinderathes zu den getroffenen Vereinbarungen Vorgelesen, geschlossen und gefertigt. Folgen die Unterschriften.“ Die Section beantragt: „Nachdem die an der Kalkofen¬ straße der Waffenfabrik gehörigen Gründe durch Parcellierung zum Theile in andere Hände übergehen, so wolle der löbl. Ge meinderath auf das Anerbieten der Waffenfabriks=Gesellschaft vom 12. Mai 1897, Z. 11.371, eingehen und bewilligen, dass unten Zugrundelegung der im Protokolle vom 14. Mai a. c. die in dem beiliegenden Theilungs=Ausweis vom 4. Juni 1897 ausgewiesene Grundfläche von 168 Quadratklafter um den Preis von 1 fl. pe Quadratklafter, also um 168 fl. von der österr. Waffenfabriks Gesellschaft käuflich erworben und bücherlich dem öffentlicher Gute bezw. der Wegparcelle 1350 I zugeschrieben werde. — Eir timmig angenommen. Z. 14.237 — 4. Liegt folgendes Schreiben vor: „Wir beabsichtigen unsere bucklige Wiese zur Vermeidung aller Unfüge, welche dor seit Jahren sich breit machen, einzufrieden, und es wird sich bei dieser Gelegenheit darum handeln, ob nicht vorerst die Straß auf dem linken Wehrgrabenufer von der eisernen Brücke der Fabriksstraße bis zum Stege beim Consumvereinsgebäude für den allgemeinen Verkehr verbreitert und geregelt werden soll Diese Straße wird benützt für die Fuhrwerke der Herren Fran Werndl, Köstler, Leop. Putz, Winternitz' Neffen 2c. und für die Bedürfnisse der Bewohnerschaft auf dieser Seite des Wehr¬ grabens und hat durch die Macht der Bedürfnisse in ihren heutigen Bestande längst die Bedeutung einer öffentlichen Straß angenommen. Da der Grund Eigenthum der Waffenfabrik ist o werden wir durch Abtretung der nöthigen Flächen für die Erbreiterung dieser Straße dieses Project unterstützen und er suchen, eine Commission an Ort und Stelle abzuhalten, be welcher die Angelegenheit erhoben und besprochen werden kann wonach der löbliche Gemeinderath hierüber entscheiden kann, bevor wir die Einfriedung beginnen. Achtungsvollst Oester reichische Waffenfabriks=Gesellschaft. Dr. Hochhauser, Baron Buddenbrock, Das Commissions=Protokoll lautet: „Protokoll, aufge¬ nommen bei der Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr am 9. Juli 1897 Gegenwärtig: Die Gefertigten. Gegenstand: Bildet die Eingabe der österreichischen Waffenfabriks=Gesellschaft vom 2. Juli 1897 betreffend Abtretung eines Grundes zu Straßenzwecke in der bückligen Wiese von der eisernen Brücke der Directionsstraße bis oderhalb des Schwimmschulsteges. Hierüber wurde die Ver handlungs=Commission für heute den 9. d. M. anberaumt uni nachstehende Vereinbarungen getroffen: Es wird zunächst con statiert, dass von der Directionsstraße beginnend am linken Ufer des Wehrgrabencangles laut Grundbuchsmappe die Wegparcell Nr. 1341/1 in einer Breite von durchschnittlich 2·0 m besteht welche bereits öffentliches Gut ist. Diese Wegparcelle soll der art zu einer öffentlichen Fahrstraße erweitert werden dass die Grundgrenze der Wiesenparcelle Nr. 596•1 und 612/1 (bucklig Wiese) gegen die Bergseite derart gezogen wird, dafs die neue Straße durchwegs eine Breite von 5·0 Meter erreicht.Die von der österreichischen Waffenfabrik hiebei abzutretende Grundfläche wird um den Preis von 20 kr. (zwanzig Kreuzer) per Quadrat Klafter seitens der Stadtgemeinde Steyr entschädigt und träg letztere die Kosten der grundbücherlichen Durchführung dieser Grundtrennung und Anschreibung in das öffentliche Gut. Was die Herstellung der neuen Fahrstraße anbelangt, ist dieselbe in der Weise in Aussicht genommen, dass eine Abgrabung oder ein Auschneiden des natürlichen Bodens infolge des Rutschterrains in keinem Falle erfolgen soll, es wird vielmehr an den in Frag kommenden Stellen durch Erhöhung des Straßenniveaus die erforderliche Straßenbreite zu gewinnen sein. Nach Vollendung der Straße verpflichtet sich die österreichische Waffenfabriks¬ gesellschaft, die von der buckligen Wiese kommenden Wasserläuf zu regulieren und durch entsprechende Cementröhren durch die Straße in den Wehrgrabencanal auf ihre Kosten abzuleiten. E¬ wird über Anregung des Herrn Vertreters der Wehrgraben¬ commune, Georg Dellinger, vereinbart, dass aus Anlass diese Straßenanlage an keinem Punkte dem natürlichen Uferschutze am linken Wehrgrabenufer näher gekommen werden darf, als dies bei dem heutigen Wege der Fall ist, und dass überhaupt diesen natürliche Uferschutz und die Bewachsung desselben in der ganzen Länge der beantragten Straßenflucht an keinem Punkte ver¬ ändert oder beschädigt werden darf. Da die löbliche Waffen¬ fabriks=Gesellschaft beabsichtigt, den ganzen Complex der buckliger Wiese mit einer Einplankung zu versehen, durch dieses Grundstüc aber eine städtische Wasserleitung gezogen ist, so macht die löb liche Waffenfabriks=Gesellschaft das Zugeständnis an die Ge¬ meinde, an geeigneter Stelle Thüren an der Einplankung anzu bringen, um den Zugang zu dieser Wasserleitung zu erleichtern und der Gemeinde zu diesem Zwecke Schlüssel zu diesen Thürer auszufolgen. Bei dieser Gelegenheit wird auch die Vereinbarung getroffen, dass die löbliche Waffenfabriks=Gesellschaft von ihrer G.=P. 596 1 einen an die Straßenparcelle Nr. 1341/4 grenzenden Grundstreifen parallel mit derselben und in solcher Breite ins Eigenthum überläfst, dass die Gemeinde imstande ist, den in de arcelle 590/6 liegenden Wasserabzugscanal in gerader Linie bis in den Wehrgraben fortzusetzen. Hierauf verlesen, geschlossen und gefertigt. (Folgen die Unterschriften) Die Section beantragt: „Ded löbliche Gemeinderath üde##iche Sicherstellung des de wolle beschließen, es Stadtgemeinde Khörige undo#####ere Jahren in die der österr. Waffenfabriks =Geseltschäft, ecenthümliche Grundparcelle Nr. 596/1 gelegten Fffeutlichen=Lang#te Einhaltung der in dieser Sache von der Waffenfabriks=Gesellschaft mit Schreiben die vom 19. Juli 1897 gestellten Bdingungen durchzuführen nöthigen Situationspläns herstellen und die bezügliche Urkunde errichten zu lassen, dieses owie die ganze Procedurdauf Kosten der Stadtgemeinde Steyr. Einstimmig angenommen 5. Bernhard Obermüller, Besitzer des Hauses C.=Nr. 146 gasse, ersucht um käufliche Ueberlassung einer an die öffent Berg Wegparcelle 1321/1 angrenzenden Grundfläche liche Der Sectionsantrag lautet: „Der löbl. Gemeinderatl wolle beschließen: Es wird dem Ansuchen des Petenten Herrn J. Folge gegeben und demselben Obermüller vom 2. August l jene in der beiliegenden Mappenskizze schraffierte, an die Weg parcelle 1321/1 grenzende Grundfläche käuflich, und zwar der Quadratmeter für einen Gulden österr. Währung abgetreten Die ganze bücherliche Durchführung dieses Besitzwechsels, die Kosten der Aufstellung der Urkunde und die Gebüren haben auf Kosten des Petenten und unter nachstehenden, bücherlich sicher zustellenden Bedingungen zu geschehen: Der Gesuchsteller, bzw. eine Rechtsnachfolger dürfen auf dieser neu erworbenen Grund parcelle, welche in Zukunft nur als Vorplatz oder Garten in Benützung kommen soll, keinen Aufbau oder Zubau zur Bau parcelle Nr. 176, wie immer Namen habend, errichten. Außerdem wird dem Gesuchswerber die Bedingung gestellt, die gegen di Wegparcelle Nr. 13211 und gegen den Nachbarsgrund gelegener Grenzen der erworbenen Grundfläche sofort nach rechtlichen Erwerbe derselben in der ganzen Ausdehnung mit einem auf ge mauertem Sockel befestigten Eisengitter auf seine Kosten einfrieden zu lassen Z. 17.55 Einstimmig angenommen Nachdem sohin die Tagesordnung erschöpft ist, erbittet sich Herr Vicebürgermeister das Wort und führt aus: Dure die buckelige Wiese geht ein öffentlicher Canal, welcher im Jahre 1892 mit Zustimmung der österr. Waffenfabrik in diesen Grundcomplex gelegt wurde und in den Wehrgrabencanal ein mündet. Dieser Canal ist für die Gemeinde sehr wichtig und es liegt im Interesse der Gemeinde, dass die Fortexistenz dieses Canales auf dem Grundeigenthume der Waffenfabriks=Gesellschaf grundbücherlich sichergestellt werde, da es nicht ausgeschlossen ist, dass die Waffenfabrik oder deren Besitznachfolger späterhin die Entfernung, bezw. Umlegung dieses Canales verlangen könnt was, wenn überhaupt durchführbar, mit bedeutenden Kosten ver¬ bunden wäre. Es wurde sich daher mit der Waffenfabriks=Ge¬ ellschaft ins Einvernehmen gesetzt, welche folgendes Schreiben anher gerichtet hat: „Löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr! In Erwide¬ rung der geschätzten Zuschrift vom 13. d. M., Z. 15.825, beehren wir uns mitzutheilen, dass wir keinen Anstand nehmen, die bücherliche Sicherstellung des von der löblichen Stadtgemeinde gebauten Canales über unsere Grundparcelle Nr. 596/1 zu ge tatten, jedoch müssen wir, da wir heute noch nicht wissen, welchen Zwecke diese ganze Grundparcelle in der Folge zu dienen hat, ene Bedingungen hieran knüpfen, welche wir für die freie Ge barung mit diesem Grundstücke für nöthig halten, und zwar: 1. ersuchen wir, einen genauen Situationsplan über die Lage dieses Canales aufnehmen und der betreffenden Urkunde beileger zu lassen; 2. müssen wir die Bedingung aufrecht erhalten, dase wir mit diesem Grundstücke auch in der Folge frei verfügen und Theile hievon verkaufen und vertauschen können, ohne die Zu stimmung dieser Stadtgemeinde einholen zu müssen; 3. wird sick die Stadtgemeinde verpflichten, diesen Canal auf ihre Kosten S S

umzulegen, wenn in der heutigen Richtung des Canales die Aus¬ führung eines Baues für die Waffenfabrik wünschenswert sein sollte, und darf ein etwaiger Bau durch diesen Canal nicht be¬ hindert werden; 4. wird die Stadtgemeinde Reparaturen an diesem Canal nur zur Zeit vornehmen, wo die Fechsung aus diesem Grundstücke nicht geschädigt wird, eventuell aber wird sich dieselbe verpflichten, den Schaden, welcher aus solchen Re¬ paraturen entsteht, an die Waffenfabrik oder deren Pächter oder Rechtsnachfolger zu vergüten. Unter diesen Bedingungen sind wir bereit, die Intabulation des Rechtes für den Bestand dieses Canales zu gestatten und überlassen es Ihnen, uns die betreffende Urkunde sammt dem Situationsplane zur Unterfertigung vorzu¬ legen. Steyr, 19. Juli 1897. — Hochachtungsvollst Oesterr. Waffenfabriks=Gesellschaft: Dr. Hochhauser m. p. J. Berger m. p.“ Der Sectionsantrag lautet: „Der löbliche Gemeinde¬ rath wolle beschließen, es sei die bücherliche Sicherstellung des der Stadtgemeinde gehörigen und vor mehreren Jahren in die der österr. Waffenfabriks=Gesellschaft eigenthümlichen Grund¬ parcelle Nr. 596/1 gelegten öffentlichen Canales unter Einhaltung der in dieser Sache von der Waffenfabriks=Gesellschaft mit Schreiben vom 19. Juli 1897 gestellten Bedingungen durchzu¬ führen, die nöthigen Situationspläne herstellen und die bezügliche Urkunde errichten zu lassen, dieses, sowie die ganze Procedur auf Kosten der Stadtgemeinde Steyr.“ Der Herr Vorsitzende lässt über die Dringlichkeit dieses Gegenstandes und dann über den Sectionsantrag abstimmen und wird beiden einhellig zugestimmt. — Z. 16.553. Herr Gemeinderath Schönauer verweist auf den Uebel¬ stand bei der letzten Hochwasser=Katastrophe, dass die öffentlichen Plätze und Brücken ohne Beleuchtung waren, was namentlich beim Brandobjecte des Herrn Tureck sich sehr fühlbar machte, und macht aufmerksam, dass sich eine Nothbeleuchtung durch Anbringung elektrischer Glühlampen leicht durchführen ließe nur wäre mit der Gasgesellschaft ein bezügliches Abfinden zu treffen. Er halte dafür, dass der löbliche Gemeinderath mit dieser Angelegenheit sich heute beschäftigen solle. Der Herr Vorsitzende erwidert, dass seines Wissens die Brücken ohnehin durch Lampen nothdürftig beleuchtet waren, und in Betreff der öffentlichen Plätze und Straßen habe er die Be¬ wohnerschaft zum Beleuchten aufgefordert, was ja auch zum großen Theile ausgeführt wurde. Herr Vicebürgermeister Stigler erwidert, dass er in der in Rede stehenden Angelegenheit bereits mit dem Herrn Gas¬ director Rücksprache gepflogen habe und ihm dieser aus eigenster Machtvollkommenheit die Versicherung gab, dass die Gasgesell¬ schaft in einem solchen Falle, wenn die Gasfabrik nicht in der Lage sei, Gas abzugeben, nicht das mindeste dagegen haben werde, wenn die Stadtgemeinde für die öffentlichen Plätze elek¬ trische Beleuchtung herstellen lasse, insolange die Gasbeleuchtung nicht functioniert. Es wird beschlossen, die Bausection möge sich mit dieser Frage befassen und sich eventuell mit der Elektrieitäts=Gesellschaft ins Einvernehmen setzen. Herr Gemeinderath Anton v. Jäger macht aufmerksam dass der Fahrweg beim Posthof infolge des letzten starken Regen wetters ausgewaschen und daher schwer fahrbar sei, und ersucht die Bausection um Abhilfe. Hierauf Schluss der Sitzung.

Richtiger Sektions Antrag zu Punkl IV. der Tages-Ordnung. Sektions Antrag IV. In Anbetracht, dass der öffentliche Weg am linken Ufer des Wehrgrabens nicht leicht mehr eine Verbreiterung erfahren könnte, sobald einmal die Waffenfabrik ihre angrenzenden Grundstücke wird eingezäunt haben, so wolle der löbliche Gemeinderat auf das Anerbieten der Waffenfabrik Gesellschaft vom 2. Juli Z. 14960 eingehen und die Zustimmung ertheilen, dass unter Zugrundelegung der im Protokolle v. 9. Juli a.c. aufgestellten Bedingungen die im beiliegenden Teilungs-Ausweise und Situationsplane v. 26. Juli ausgewiesene Grundfläche von 495 □ Klftr. um 20 xr per □ Klftr., also um ÖW fl 99.- von der Waffenfabriks-Gesellschaft seiten der StadtGemeinde käuflich erworben und diese Grundfläche bücherlich dem öffentlichen Gute einverleibt, beziehungsweise den Wegparzellen 1341/I und 1341/4 zugeschrieben werden sol Der Vorsitzende Der Schriftführer Die Verifikatoren

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