5 fl als separaten Teuerungsbeitrag bewilligt. Nachdem nun der letzterwähnte Beschluß nicht in der Weise lautet, dass daraus gefolgert werden könnte es sei diese Personalzulage auch dem Dienstesnachfol gern ohne weiters anzuweisen, so erlaubt sich das Amt um eine diesbezügliche klare und bestimmte Interpretation zu ersuchen. Steyr, 13. Juni 1897, Gall, Stadtsekretär. Die Sektion beantragt: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, dass die in der Gemeinderatssitzung vom 7. April 1893 den Amtsdienern als sogenannter Teuerungsbeitrag bewilligte Personalzulage von monatlich 5 fl auch den Dienstesnachfolgern zugesichert und angewiesen werde. Einstimmig angenommen Z 106. Präs. c. Alois Winzig, städt. Diurnist, bittet unter Berufung auf seine frühere definitive Anstellung als Wachmann um Zuerkennung der Pensionsfähigkeit unter Belassung seiner bisherigen Bezüge. Der Sektionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen es sei die von Alois Winzig in seiner Eigenschaft als Diurnist zurückgelegte und noch zurückzulegende Dienstzeit in die von ihm als städtischer Sicherheitswachmann durch fast 10 Jahre geleistete Dienstzeit einzurechnen, so daß Alois Winzig
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