Ratsprotokoll vom 23. Juli 1897

Raths=Protokoll aufgenommen über die V. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. l. f. Stadt Steyr am 23. Juli 1897. Tagesordnung: Mittheilungen. Section. (Vertraulich nach Schluss der öffentlichen Sitzung.) 1.Gesuch um Verleihung des Bürgerrechtes. 2. Personalien. 3. Eingabe um Ausstellung einer Löschungserklärung. 4. Recurs gegen eine Armenraths=Entscheidung. 5. Amtsbericht, betreffend Durchführung der Ministerial¬ Verordnung vom 23. Mai 1897 über das Armenrecht und die Ausfertigung und Bestätigung von Zeugnissen zur Erlangung des Armenrechtes. 6. Erlass eines Verbotes des Badens im Enns= und Steyrflusse im Stadtgebiete. II. Section. 7. Berichte über die Stadteasse=Journals¬ Abschlüsse pro Mai und Juni 1897. 8. Verzeichnis der an den Vorjahren zur Abschreibung vorgemerkten Gemeinde=Umlagen. 9. Ansuchen um fernere mietweise Ueberlassung des Ge¬ wölbes Nr. 7 an der Schlossmauer. 10. Amtsbericht wegen Wiederversteuerung der Hunde pro 1898. 11. Ansuchen des österr. Eisenbahn=Beamten=Vereines in Wien um einen Beitrag zum Curhausfond. 12. Protokollar=Vereinbarung, betreffend die Ermittlung des Theilungsschlüssels für die Zuweisung der Waffenfabriks¬ Steuertangenten pro 1896. III. Section. 13. Eingabe der österr. Waffenfabriks¬ gesellschaft in Steyr um Ordnung der Grundveränderungen bei der Straßenparcelle 1350/2. 14. Collectiv=Eingabe der Bewohner des Schiffweges um Aufstellung einer Gaslaterne nächst dem Hause Nr. 7. 15. Antrag auf Beschaffung einer Baupumpe. 16. Kostenvoranschlag für eine Ufermauer am Steyrflusse im Ort. 17. Voranschlag für die in der Heizperiode 1897 98 er¬ forderlichen Brennmaterialien. Gegenwärtig: Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Johann Redl. Der Herr Vicebürgermeister Victor Stigler. Die Herren Gemeinde¬ räthe: Edmund Aelschker, Leopold Anzengruber, Emil Göppl, Heinrich Gupf, Leopold Haller, Karl Heindl, Josef Hiller, Dr. Johann Hochhauser, Josef Huber, Anton Jäger v. Waldau, Leopold Köstler, Georg Lintl jun., Matthias Perz, Josef Peteler, Ferdinand Reitter, Otto Schönauer, Gottfried Sonnleitner, Franz Tomitz, Josef Tureck. — Ferner sind anwesend Herr Stadt¬ secretär Franz Gall und als Schriftführer Herr Franz Schmid¬ — Entschuldigt sind die Herren Gemeinderäthe Jakob bauer. Kautsch und Dr. August Redtenbacher. Beginn der Sitzung 3 Uhr nachmittags. Der Herr Vorsitzende constatiert die zur Beschlussfähigkeit erforderliche Anzahl von Herren Gemeinderäthen, bestimmt zu Verificatoren des Protokolles die Herren Dr. Johann Hochhauser und Josef Huber und erklärt die Sitzung für eröffnet. Herr Stadtsecretär Gall erstattet folgende Mittheilungen: 1. Das hohe k. k. Ministerium des Innern fand laut des Er¬ lasses vom 13. Juni 1897, Z. 16.890, dem Recurse des Bürger¬ vereines in Steyr gegen die Statthalterei=Entscheidung vom 21. April 1897, Z. 6112, mit welcher die Beschwerde des genannten Vereines in Angelegenheit der Entscheidung des Gemeinderathes der Stadt Steyr über den gegen die Gemeinderathswahlen im I. Wahlkörper eingebrachten Protest als unstatthaft zurückgewiesen wurde, aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung keine Z. 14.162. Folge zu geben. — Zur Kenntnis. 2. Die Direction der Sparcasse in Steyr theilt mit, dass laut Beschlusses des Ausschusses vom 9. Mai 1897 gemäß §7 der Statuten von der zur Vertheilung gelangenden Hälfte des Geschäftserträgnisses aus dem Jahre 1896 unter Anwendung der in den Statuten vorgesehenen Berechnung nach der Einwohner¬ zahl ein Betrag von 22.896 fl. 43 kr. auf die Gemeinde Steyr für humane, gemeinnützige Zwecke entfällt, und dass dieser Be¬ trag nach herabgelangter landesbehördlicher Genehmigung sofort Z. 11.588. flüssig gemacht wird. — Zur Kenntnis. 3. Die am 2. März 1897 zu Steyr, Fabriksstraße Nr. 42, verstorbene Greißlerin Frau Katharina Thetter hat in ihrem schriftlichen Codicille vom 28. September 1892 für das Armen¬ Institut Steyr den Betrag von 200 fl. und für die Unterstandler des Josef=Lazareths den Betrag von 100 fl. gebürenfrei vermacht. Zur Kenntnis. — Z. 12.318 und 12.319. 4. Das städtische Casseamt erstattet die Anzeige, dass zur Bezahlung der am 1. Juli 1897 fälligen Amortisations= und Passiven=Zinsenrente an die hiesige Sparcasse aus der vorhandenen Einlage, lautend auf außerordentliche Reserve der Stadteasse“, im Sinne des Gemeinderaths=Sitzungsbeschlusses vom 26. März 1897 der Betrag von 16.985 fl. 26 kr. entnommen wurde und sich der Reservefond der Stadtcasse derzeit auf 32.225 fl. 9½ kr. belauft. — Zur Kenntnis. — Z. 15.000. 5. Die Allgem. Arbeiter=Kranken= und Unterstützungscasse in Steyr dankt für die erhaltene Subvention von 100 fl. — Zur Kenntnis. Z. 16.667. 6. Leopold Fürst und Franz Fuchshofer danken für die ihnen zuerkannte Pension. — Zur Kenntnis. — Z. 54 u. 55/Präs. Hierauf Erledigung der Tagesordnung. I. Section. Referent: Sectionsobmann Herr Gemeinde¬ rath Anton v. Jäger. Die Punkte 1 bis 2 werden vertraulich behandelt. Das Protokoll hierüber ist dem öffentlichen Protokolle angeheftet. 3. Georg und Anna Artmayr, Besitzer des Erdbauerngutes zu Schwarzenthal Nr. 8, bitten um Bewilligung zur Löschung der grundbücherlichen Eintragung: „Gelddienst zum Bruderhause Steyr am Martinitag 20 Rtz.“ Die Section beantragt, der löbliche Gemeinderath wolle diesem Einschreiten Folge geben und die erbetene Bewilligung zur Löschungserklärung ertheilen. — Einstimmig angenommen.— Z. 13.095. Erscheint Herr Gemeinderath Franz Lang. 4. Albine Kleindeßner, Inwohnerin in Steyr, bittet im Recurswege um Zuerkennung einer Vergütung für den ihr durch die Krankheit des städt. Pfründtners Roman Pichler erwachsenen Schaden an Bettzeug sowie für die Betreuung desselben. Die Section beantragt: Der löbliche Gemeinderath wolle den Recurs der Albine Kleindeßner im Sinne der vom städt. Armenrathe geltend gemachten Gründe abweislich bescheiden. Herr Gemeinderath Reitter beantragt, der Recurrentin eine Entschädigung von 25 fl. zuzuerkennen. Herr Gemeinderath Liutl ist für eine solche im Betrage von 10 fl. Bei der Abstimmung wird der Antrag des Herrn Gemeinde¬ rathes Lintl mit allen gegen fünf Stimmen angenommen. Z. 15.254. 5. Liegt vor folgender Amtsbericht: „Durch die Ministerialverordnung vom 23. März 1897, R.=G.=Bl. Nr. 130, wurden bezüglich des Armenrechtes und der Ausfertigung sowie Bestätigung von Zeugnissen zur Er¬ langung des Armenrechtes bei Führung von Civil=Processen neue Vorschriften erlassen. Nach § 14 der bezogenen Ver¬ ordnung obliegt die Ausfertigung der Zeugnisse dem Bürger¬ meister, oder sie werden im Auftrage des Bürgermeisters und in dessen Namen von einer der mit den Geschäften des übertragenen Wirkungskreises betrauten städt. Behörde oder von einem damit beauftragten Beamten ausgefertigt. Nach § 15 dieser Verordnung haben die Vertretungen der Gemeinden mit eigenem Statute zu bestimmen, welche Organe und Personen sonst noch bei Ermitt¬ lung und Feststellung der Erwerbs=Einkommen und Vermögens¬ verhältnisse der Zeugniswerber und bei der Ertheilung der Zeugnisse mitzuwirken haben. Zugleich ist von ihnen der Vorgang bei Ausstellung solcher Zeugnisse, und zwar so zu regeln, dass

einerseits die Verlässlichkeit der Ermittlung verbürgt und anderer¬ eits den Parteien ermöglicht wird, auf einfache Weise, ohne sick an allzuviele verschiedene Organe wenden zu müssen, und inner¬ halb kurzer Zeit das für die Einleitung des gerichtlichen Ver¬ fahrens nothwendige Zeugnis zu erlangen. Das Zeugnis muse auch für minder geschäftskundige Personen ohne Beistand und ohne Vermittlung von Zwischenpersonen erreichbar sein und es ist insbesondere durch Uebergabe gedruckter Anleitungen, in denen auch die Tage und Stunden zu bezeichnen sind, an welchen die einzelnen zur Mitwirkung berufenen Personen und Organ darum angegangen werden können, dafür zu sorgen, dass jede Partei, die sich wegen Erlangung eines Armenrechtszeugnisses an die Gemeindebehörde wendet, über alle dazu nothwendigen Schritte belehrt werde. Die Mitwirkung von Seelsorgeorganen darf nur in Anspruch genommen werden, wenn sich diese im vorhinein bereit erklären, über die Richtigkeit der Angaben von Zeugniswerbern auf Verlangen eine Aeußerung abzugeben. Mit dem Erlasse vom 3. Juli 1897, Z. 10.734/IV, trägt nun die hohe k. k. Statthalterei in Linz auf, die gemäß § 15 obige Verordnung erforderlichen Anordnungen unverzüglich zu treffen und drei Abschriften derselben bis 10. October 1897 der hohen k. k. Statthalterei vorzulegen. Um den Intentionen dieser Verordnung zu entsprechen, dürfte es sich empfehlen, die An¬ ordnung zu treffen, dass jene Personen, welche sich um das Armenrecht bewerben, mit dem von ihnen genau und wahrheits¬ getreu ausgefüllten Fragebogen (Form. Nr. 2 der Verordnung) welcher bezuglich der Richtigkeit der Angaben unter 5, 6, 7 und 8 vom Hauseigenthümer oder dessen Bevollmächtigten bestätigt ist, sich zum Armenreferenten der Stadtgemeinde=Vorstehung begeben. Der mit dem Armenwesen betraute städtische Beamte hat, insoferne ihm die in Betracht kommenden Verhältnisse der Zeugniswerber nicht genau bekannt sind, die Richtigkeit der im Fragebogen gemachten Angaben durch die städtische Sicherheits¬ wache, eventuell auch durch die Armenräthe und Armenväter feststellen zu lassen und nach dem Ergebnisse dieser Erhebungen die Ausstellung des Zeugnisses zu veranlassen oder die Aus¬ stellung des Zeugnisses zu verweigern, in diesem Falle auch die chriftliche Verständigung des Zeugniswerbers auszufertigen Ich beantrage daher die Erlassung nachstehender Kundmachung „Kundmachung, betreffend den Vorgang bei der Aus fertigung von Zeugnissen zur Erlangung des Armenrechtes in civilprocessualen Verfahren. Auf Grund des § 15 der Ministerial¬ Verordnung vom 23. März 1897, R.=G.=Bl. Nr. 130, hat der Gemeinderath der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 23. Juli 1897 nachstehenden Beschluss gefasst: 1. Diejenigen Personen welche zur Führung eines Civilprocesses das Armenrech erhalten wollen, haben zum Zwecke der Erlangung des hiezu nöthigen Zeugnisses den Fragebogen nach Formulare Nr. 2 des Anhanges zur Ministerial=Verordnung vom 23. März 1897 R.=G.=Bl. Nr. 130, vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen, mit ihrer Unterschrift zu versehen und die Richtigkeit der in Fragebogen unter 5, 6, 7 und 8 gemachten Angaben durch den Hausherrn, beziehungsweise dessen Bevollmächtigten bestätigen zu lassen. — 2. Den auf diese Weise ausgefüllten und bestätigten Fragebogen haben sie während der Amtsstunden dem mit dem Armenwesen betrauten städt. Beamten (Rathhaus II. Stock) zu übergeben, welcher, insoferne ihm die in Betracht kommender Verhältnisse nicht genau bekannt sind, die Richtigkeit derselben in geeigneter Weise erheben zu lassen hat 3. Diese Er hebungen sind so schnell als möglich zu pflegen, haben aber jedenfalls binnen 48 Stunden vom Zeitpunkte der Ueberreichung des Fragebogens abgeschlossen zu sein — 4. Nach dem Ergebnisse der gepflogenen Erhebungen oder auf Grund der bekannten Ver¬ hältnisse fertigt der städtische Armenreferent entweder das Zeugnis aus oder wird der Zeugniswerber schriftlich unter Angabe der Abweisungsgründe mit seinem Begehren abgewiesen — 5. Die Zeugnisse, beziehungsweise die Entscheidung über die Verweigerung der Zeugnisse müssen vom Herrn Bürgermeister oder in dessen Auftrage vom Stadtsecretär gefertigtsein. 6. Auskünfte über die zur Erlangung des Armenrechtes ein¬ uleitenden Schritte werden im städtischen Amte während der Amtsstunden jedermann ertheilt — Steyr, 23. Juli 1897 Der Bürgermeister: Redl m. p.“ Die Section beantragt, der löbliche Gemeinderat wolle die Verlautbarung dieser Kundmachung genehmigen Ein stimmig angenommen. — Z. 15.339 6. Liegt folgender Entwurf einer Kundmachung vor „Kundmachung, betreffend das Verbot des Badens im Enns¬ und Steyrflusse. Aus Sicherheits= und Sittlichkeitsgründen hat sich der Gemeinderath der Stadt Steyr zu dem in der Sitzung vom 23. Juli gefassten Beschlusse veranlasst gefunden, das Baden im Enns= und Steyrflusse innerhalb des Stadtgebietes ausnahmslos zu verbieten. Dawiderhandelnde werden mi Rücksicht auf die Vorschriften des § 338 des Strafgesetzes der Ahndung durch das Strafgericht überwiesen. Herr Gemeinderath Heindl bemerkt, in der Kundmachun vom Jahre 1884 heiße es, „mit Ausnahme der öffentlichen Plätze. Er stelle die Anfrage, ob irgend ein Platz zum Baden im Enns und Steyrflusse erlaubt is Herr Vicebürgermeister Stigler bemerkt, er müsse sick entschieden gegen das Sittlichkeitsdeliet verwahren. Das Baden sei sittlich, sei eine Bethätigung des Reinlichkeitsgefühles und man könne nur wünschen, dass sich die Leute baden und reinigen. Unsittlich wäre das Baden nur ohne die Bekleidung der Geschlechtstheile, was aber seines Wissens nicht vorkomme. Insolange nicht für große Bäder oder für mehrere Volksbäder vorgesorgt sei, solle man derartige drakonische Erlässe nich hinausgeben. Durch dieses Verbot erreiche man nur das, dass sich die Leute außerhalb des Stadtgebietes baden, was aber die Gefährlichkeit des Badens nicht verringere, im Gegentheil den Nachtheil habe, dass an solchen Orten oft die nöthige Hilfe nicht geleistet werden könne. Dass das Baden im Enns= und Steyrflusse jedermann und überall freigegeben werde, dafür sei er nicht, aber es sollen Orte bezeichnet werden, wo sich die Leute auch im Stadtgebiete baden können. Er stelle den Antrag der löbliche Gemeinderath wolle entweder von dieser Verbots Kundmachung ganz Umgang nehmen, oder es sollen vor der Verlautbarung desselben erlaubte Plätze ausgemittelt werden, die dann in die Kundmachung aufzunehmen warer Herr Gemeinderath Huber beantragt, diesen Gegenstand der Bausection abzutreten, welche geeignete Badeplätze ausfindi zu machen und hierüber dem Gemeinderathe zu berichten habe Herr Gemeinderath Anton v. Jäger bemerkt, wenn dies Angelegenheit vertagt werde, so sei bis zur nächsten Berathung die Badesaison ohnehin schon zu Ende Herr Vicebürgermeister Stigler erwidert, diese Verordnung könne ja dann im nächsten Jahre hinausgegeben werden. Herr Gemeinderath Schönauer erklärt sich mit den Aus führungen des Herrn Vicebürgermeisters Stigler einverstanden nur wäre er dafür, dass an den gefährlichen Stellen Warnungs tafeln aufgestellt werden, und dass diese Stellen auch in den Localblättern bekanntgegeben werden Herr Gemeinderath Peteler ist nicht für die Aufstellung von Warnungstafeln, weil, wie ihm aus früheren Jahren bekannt ist, solche Tafeln vom Publicum wiederholt weggerissen worden sind. Es genüge, wenn die Orte in der Kundmachung bezeichne werden, wo das Baden erlaubt ist es könnten sofor Herr Gemeinderath Haller glaubt, 3 bis 4 Badeplätze namhaft gemacht werden. Im Steyrflusse sei z. B. vis-à-vis der Gasanstalt ein ganz geeigneter Badeplat und so mehrere. Uebrigens stimme er auch für Warnungstafeln. Der Herr Vorsitzende bringt sodann den Antrag des wird der Herrn Gemeinderathes Huber zur Abstimmung und Z. 15.431 selbe mit allen gegen 10 Stimmen angenommen. II. Sections=Obmann Herr Ge¬ Section. Referent: meinderath Josef Tureck Das städt. Casseamt berichtet 7. und Juni 1897 über die Geldgebarung in den Monaten Ma wie folgt: 14.280·75 a) Einnahmen im Monate Mai 189 fl. 32.944·56 Casserest vom Vormonate. 7.22531 Gesammt=Einnahmen im Monat# 1897 Mai fl. 18.317·37 Ausgaben im Monate Mai 1897 28.007 9 Casserest für den Monat Juni 189 37.783·98½ b) Einnahmen im Monate Juni 1897 28.907·94¼ Casserest vom Vormonate 66.601 05 Gesammt=Einnahmen im Monate Juni 1897 l. 18.046.071 Ausgaben im Monate Juni 1897 18.64535 Cassarest für den Monat Juli 1897 fl. und betrugen bis inclusive Juni 189 die gesammten Einnahmen 227.988•92 fl. die gesammten Ausgaben 179.343-12 fl Die Section beantragt die Kenntnisnahme dieser Aus weise mit dem Beifügen, dass das Casse=Journal durch die und richtig Herren Gemeinderäthe Perz und Tureck geprüft befunden wurde — Z. 13.644 und 16.112. Angenommen. 8. Laut Ausweis des städt. Casseamtes sind bei 12 Parteien die Gemeinde=Umlagen pro 1895/96, im Betrage von 101 fl. 29 kr., uneinbringlich Die Section beantragt die Abschreibung dieser Umlagen Z. 12.875 Rückstände, was einstimmig angenommen wird 9. Matthias Duftschmid, Spenglermeister in Steyr, ersucht um pachtweise Ueberlassung des Gewölbes Nr. 7 an der Schloss mauer um den bisherigen Pachtschilling von 60 fl. und unte den bisherigen Pachtbedingungen Die Section beantragt die Genehmigung dieses An¬ uchens. — Z. 15.390. Einstimmig angenommen. — 10. Liegt folgender Amtsbericht vor: „Laut Kundmachung der Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr von Juli 1896 1. Z. 12.984, geht die Versteuerung der Hunde in Steyr am 31. Juli 1897 zu Ende, und wäre sonach die Wiederbesteuerung einzuleiten Steyr, 8. Juli 1897. — Gall, Stadtsecretär Die Section beantragt, bezüglich der Versteuerung de Hunde pro 1897/98 die gleiche Kundmachung wie im Vorjahre u erlassen. — Z. 15.329 Einstimmig angenommen 1. Das Präsidium des österreichischen Eisenbahnbeamten¬ Vereines in Wien ersucht um einen Beitrag zum Curhausfond Die Section beantragt die Abweisung dieses Ansuchens Einstimmig angenommen — Z. 13.728 12. Gelangt folgendes Protokoll zur Verlesung: „Protokoll, ddo. 20. Juni 1897 aufgenommen vom k. k. Steuer=Oberinspecton der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr im Amtslocale desselber zufolge Erlasses de Finanz=Direction in Linz, vom k. k. 19. Mai 1897 Nr. 6969/II. betreffend die Ermittlung eines Theilungsschlüssels für die Zuweisung der Waffenfabrikssteuer¬ Tangenten pro 1896 an die Gemeinden Steyr, Garsten und Sierning. Eingeladen erschienen die Herren: Dr. Johann Hoch hauser, Advocat und General=Director der österreichischen Waffenfabriks=Gesellschaft, Johann Redl, Bürgermeister der Stadt Steyr, Franz Gall, Stadtsecretär in Steyr, Jose Schweinschwaller, Bürgermeister von Garsten, Josef Reder,

Gemeinderath von Garsten, Karl Wiesner, Gemeinde=Vorsteher von Sierning, außerdem Herr Dr. Josef Wolf, Hof= und Gerichts¬ Advocat in Linz als Rechtsfreund der Gemeinde=Vorstehung Garsten. Nach Durchberathung der von der Waffenfabrik bei¬ gebrachten Behelfe über Inventurswert, Arbeiterzahl, Arbeits löhne und Wert der Erzeugnisse wird sich dahin geeinigt, dase aus der für das Steuerjahr 1896 für die Waffenfabrik in Steyr zugewiesenen 80;igen Erwerb= und Einkommensteuertangente von 52.570 fl. 100, als Basis für die Umlagenberechnung den Gemeinden Garsten und Sierning, das ist 5257 fl. angenommen wird. Davon treffen auf Sierning 28; mit 1472 fl. Diese Vereinbarung gilt nur für das Steuerjahr 1896 und wird für die Folge wieder die Einberufung der Interessenten in Aussicht genommen, um auf Grund der vorzulegenden neuen Erhebungen weitere Beschlüsse zu fassen. Folgen die Unterschriften.“ Die Section beantragt die Genehmigung dieses Ver¬ gleichs=Protokolles. — Einstimmig angenommen. Z. 13.255. III. Section. Referent Sectionsobmann Herr Vice¬ bürgermeister Victor Stigler. 13. Wird von der Tagesordnung abgesetzt, da in dieser Sache noch Erhebungen nothwendig sind. 14. Ueber die Collectiv=Eingabe der Bewohner des Schiff¬ weges um Aufstellung einer Gaslaterne nächst dem Hause Nr. daselbst stellt die Section folgenden Antrag: „Der löbliche Ge¬ meinderath wolle die Aufstellung einer. Straßenlaterne beim Hause Nr. 6 am Schiffweg, die Installierungskosten von 115 fl. und den jährlichen Gasverbrauch für diese Laterne im Betrag von 36 fl. 20 kr. bewilligen.“ Einstimmig angenommen. Z. 13.924. 15. Herr Vicebürgermeister Stigler referiert über die Nothwendigkeit der Anschaffung einer Baupumpe und stellt namens der Section folgenden Antrag: „Der löbliche Gemeinde¬ rath wolle die Anschaffung einer Baupumpe Nr. IV. samm allem Zugehör im Gesammtkostenbetrage von 285 fl., welche aus der Post XI (Anschaffung von Werkzeugen) des Präliminares zu decken sind, bewilligen.“ Einstimmig angenommen. Z. 16.632 16. Liegt folgender Sectionsantrag vor: „In An¬ betracht, dass die öffentliche Wegparcelle Ortsquai 1390/2 gegen die Flufsseite deformiert und ungeschützt ist und ohne Her¬ stellung einer soliden Uferschutzmauer das im Verfalle begriffene Ausrinnen beim Hause Ortsquai Nr. 2 nicht gemacht werden kann, so wolle der löbliche Gemeinderath die Herstellung dieser Mauer um den im Kostenvoranschlage vom 20. Juli l. J. aus¬ gewiesenen Betrag von 450 fl., welcher aus der Post XI (Straßen¬ und Stützmauern) des Präliminares zu decken ist, bewilligen. — Einstimmig angenommen. — Z. 16.634. 17. Das Stadtbauamt berichtet über den Brennholz= und Kohlenbedarf für die städt. Gebäude und Schulen pro 1897 98. Die Section stellt hiezu folgenden Antrag: „Zur Deckung des Bedarfes an Heizmaterialien für die Periode 1897/1898 wolle der löbliche Gemeinderath die Anschaffung von 362 Raum¬ metern 0·8 langes hartes Brennholz und 222 Raummetern 0•8 langes weiches Brennholz, 148 Tonnen Steinkohle, 20 Tonnen Coaks bewilligen und die Bausection mit der Ausschreibung und Ver¬ gebung dieser Lieferungen betrauen.“ — Einstimmig angenommen. Z. 16.633. Nachdem sohin die Tagesordnung erschöpft ist, gibt der Herr Referent bekannt, dass noch ein Ansuchen des Herrn Ru¬ dolf Sommerhuber vorliege, worin derselbe um Verlängerung der Kündigungfrist bezüglich des von ihm gemieteten Stadels, Lange Gasse Nr. 35, bis 31. Mai 1898 ersucht. Die Section stellt hiezu folgenden Antrag: „In Anbe¬ tracht, dass die Räumung des der Gemeinde gehörigen Stadels, Lange Gasse Nr. 35, seitens des Mieters Herrn Sommerhuber vertragsmäßig erst bis 1. October d. J. erfolgen könnte, um diese Zeit die durch den Abbruch dieses Objectes nothwendig werdende Herstellung einer Parapetmauer u. dgl. nicht mehr gut erfolgen kann, so moge der löbliche Gemeinderath das Ansuchen des Mieters bewilligen, dass die gänzliche Räumung dieser Realität erst bis 31. Mai 1898 zu erfolgen braucht, die Miete also bis dahin unter den bisherigen Bedingungen verlängert wird, mit Ausnahme der bedungenen halbjährigen Kündigungs¬ frist, welche durch diesen Beschluss wegfallen muss und wozu der Herr Gesuchwerber sein ausdrückliches Einverständnis abzu¬ geben haben wird.“ — Einstimmig angenommen. Z. 16.501. Der Herr Vorsitzende gibt bekannt, dass kurz vor der Sitzung ein Gesuch des Herrn Michael Moslehner, Maurer¬ meisters in Steyr, eingelangt ist, worin derselbe um käufliche Ueberlassung der Grundparcelle Nr. 105 am Seidlfelde im Aus¬ maße von 1123·3 m2 ansucht, bezeichnet dieses Gesuch als dring¬ lich und ersucht um Beschlussfassung, ob dieses Gesuch heute behandelt oder in der nächsten Sitzung erledigt werden soll. Herr Vicebürgermeister Stigler beantragt, auf die Erle¬ digung dieses Gesuches einzugehen und dasselbe der Finanzsection abzutreten, was angenommen wird. Herr Dr. Hochhauser stellt den Antrag, die Bausection zu ermächtigen, die Abschließung des Verkaufes dieser Gründe unter Beibehaltung der seinerzeit mit Herrn Haratzmüller ver¬ einbarten Bedingungen durchzuführen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Hierauf Schlufs der öffentlichen Sitzung.

Anhang zum Protokolle über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 23. Juli 1897 Vertraulicher Teil I. Sektion, Referent: Sektionsobmann Herr Gemeinderat Anton v. Jäger 1. Johann Gererstorfer, Schuhmachermeister in Steyr, bittet um Verleihung des Bürgerrechtes Der Sektionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinderat wolle diesem Ansuchen Folge geben und dem Johann Gererstorfer das erbetene Bürgerrecht der Stadt Steyr gegen Erlag der Taxe verleihen. Nach kurzer Debatte stellt Herr Gemeinderat Peteler den Antrag dem Bittsteller abzuweisen nachdem denselben im Gemeinderat niemand näher kennt und auch Verdienste von demselben nicht bekannt sind. Dieser Antrag wird mit allen gegen 6Stimmen angenommen Z 13311. 3. Personalien. a. Das Amt berichtet, dass der mit der

Leitung der städtischen Sicherheitswache provisorisch betraute Georg Laher mit 1. Juni 1897 sein Probejahr zur vollsten Zufriedenheit vollendet hat und in gleicher Weise auch die Prüfung bestand und beantragt, denselben als 1. Juni 1897 zum definitiven Polizei Inspektor mit 600 f ÖW Gehalt und 120 f Pauschale zu ernennen und ihm auch bis zur Zuweisung einer Naturalwohnung ein Quartiergeld von 12 fl monatlich zu bewilligen. Der Sektionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinderat wolle dem Georg Laher definitiv zum Polizeiinspektor mit den ihm zukommenden Bezügen ernennen und demselben an Stelle der ihm gebührenden Diensteswohnung im Rathaus ein Quartiergeld von monatlich 12 fl bis auf Weiteres zu bewilligen. einstimmig angenommen Z 119 Präs. b. Amtsbericht: Mit Gemeinderatsbeschluß vom 27. Juni 1890 wurde für die städt. Amtsdiener deren Bezüge mit 400 fl an Gehalt und 100 fl Aktivitätszulage normiert und mit Beschluss vom 7. April 1893 den damals den auswärtigen Dienst versehenden 3 Amtsdienern und im Monat September 1893 auch den 4 Amtsdienern eine Personalzulage von

5 fl als separaten Teuerungsbeitrag bewilligt. Nachdem nun der letzterwähnte Beschluß nicht in der Weise lautet, dass daraus gefolgert werden könnte es sei diese Personalzulage auch dem Dienstesnachfol gern ohne weiters anzuweisen, so erlaubt sich das Amt um eine diesbezügliche klare und bestimmte Interpretation zu ersuchen. Steyr, 13. Juni 1897, Gall, Stadtsekretär. Die Sektion beantragt: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, dass die in der Gemeinderatssitzung vom 7. April 1893 den Amtsdienern als sogenannter Teuerungsbeitrag bewilligte Personalzulage von monatlich 5 fl auch den Dienstesnachfolgern zugesichert und angewiesen werde. Einstimmig angenommen Z 106. Präs. c. Alois Winzig, städt. Diurnist, bittet unter Berufung auf seine frühere definitive Anstellung als Wachmann um Zuerkennung der Pensionsfähigkeit unter Belassung seiner bisherigen Bezüge. Der Sektionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen es sei die von Alois Winzig in seiner Eigenschaft als Diurnist zurückgelegte und noch zurückzulegende Dienstzeit in die von ihm als städtischer Sicherheitswachmann durch fast 10 Jahre geleistete Dienstzeit einzurechnen, so daß Alois Winzig

als pensionsfähig und bis zu seiner eventuellen Einreihung in eine Rangsklasse nach den für die städtische Wache geltenden Normen pensionsberechtigt anerkannt wird, Einstimmig angenommen. Z 122 Präs. Nachdem sohin die Tagesordnung der vertraulichen Sitzung erschöpft, stellt Herr Vizebürgermeister Stigler dem Herrn Vorsitzenden die Anfrage, in welchem Stadium die Angelegenheit wegen Ordnung des städtischen Archives sich dermalen befinde beziehungsweise in welcher Zeit dasselbe geordnet sein dürfte Der Her Vorsitzende gibt bekannt, dass Herr Landesgerichtsrat Schmidel ihm erklärt habe mit der Ordnung des städtischen Archives in diesem Jahre fertig zu werden. Wie weit diese Arbeiten schon gediehen sind und ob Herr Schmidel gegenwärtig im Archive tätig sei, könne er nicht sagen er werde sich jedoch hierüber erkundigen. Herr Vizebürgermeister Sigler ersucht hierauf, es möge mit Herrn Schmidel diesbezüglich in Verhandlung getreten werden. Hierauf Schluss der Sitzung. Der Vorsitzende Die Verifikatoren Schriftführer

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