Ratsprotokoll vom 7. Mai 1897

Raths-Protokoll aufgenommen über die III. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. l. f. Stadt Steyr am 7. Mai 1897. Tagesordnung: Mittheilungen. I. Section. (Vertraulich nach Schluss der öffentlichen Sitzung.) 1. Gesuche um Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr und Bürgerrechts=Verleihung. 2. Personal= und Pensionierungs=Ansuchen. 3. Recurs gegen eine Armenraths=Entscheidung. 4. Wahl von 2 Mitgliedern in die Pferde=Classisications¬ Commission. 5. Wahl der Mitglieder in die Militärtax=Bemessungs¬ Commission. 6. Ansuchen der Ehegatten Payrleithner und Grobstein um Aufhebung der auf dem Hause Nr. 9, Fabriksstraße, grund¬ bücherlich angemerkten Reallast. 7. Beschließung eines Verbotes hinsichtlich des Befahrens der Gehwege und Trottoirs mit Karren, Milch= und Lastwägen 2c. 8. Zuschrift der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr hin¬ sichtlich eines beabsichtigten Jahres=Viehmarktes in Ternberg. II. Section. 9. Amtsbericht wegen Anweisung der Functions=Gebür für den Herrn Bürgermeister. 10. Amtsbericht über den Stadtcasse=Journals=Abschluss pro März 1897. 11. Gesuch des Theaterdirectors E. Karl um Ablösung der von ihm angeschafften drei Decorationszimmer. 12. Gesuch des Vereines der Salzburger und Oberöster¬ reicher in Wien um eine Spende für eine Vereinsfahne. 13. Amtsbericht über den Ablauf des Pachtvertrages hin¬ sichtlich der städt. Vorspannsfuhren. III. Section. 14. Eingabe des Verschönerungs=Vereines in Steyr in Angelegenheit des Ausbaues des Taborthurmes. 15. Gesuch um pachtweise Wiederüberlassung einer städt. Grundparcelle gegen einen ermäßigten Pachtschilling. 16. Eingabe des Friedrich Haratzmüller, wornach er auf den Grundankauf am Seidlfelde nicht mehr reflectiert. 17. Antrag und Kostenanschlag auf Herstellung einer Stützmauer in der Garstenstraße. 18. Antrag auf Herstellung mehrerer Pflasterungen. 19. Antrag zur Aufstellung zweier Gaslaternen bei der Gsangbrücke. 20. Ansuchen zur Erweiterung der bestehenden Wasch¬ küche im St.=Anna=Spitale. 21. Gesuch um Ueberlassung von Wasser aus der städt. Wasserleitung. IV. Section. 22. Zuschrift des Herrn Dr. Franz Angermann in Betreff Ueberlassung der für die Schule Aichet in dem von ihm angekauften Hause Nr. 2, Aichetgasse, gemieteten Localitäten. 23. Eingabe des Herrn Schulleiters Josef Markut in An¬ gelegenheit des Schuldienerdienstes an der Knabenvolksschule Steyrdorf, Herstellung einer elektrischen Wohnungsglocke und um Bewilligung des Heizmateriales. Gegenwärtig: Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Johann Redl. Der Herr Vicebürgermeister Victor Stigler. Die Herren Gemeinde¬ räthe: Aelschker Edmund, Anzengruber Leopold, Göppl Emil, Gupf Heinrich, Haller Leopold, Heindl Karl, Hiller Josef, Huber Josef, Jäger v. Waldau Anton, Kautsch Jakob, Köstler Leopold, Lintl Georg jun., Perz Matthias, Peteler Josef, Dr. Redtenbacher August, Reitter Ferdinand, Schönauer Otto, Sonnleitner Gott¬ fried, Tomitz Franz, Tureck Josef. Ferner sind anwesend Herr Stadtsecretär Franz Gall und als Schriftführer Herr Franz Schmidbauer. Beginn der Sitzung 3 Uhr nachmittags. Der Herr Vorsitzende constatiert die Beschlussfähigkeit der Anwesenden, bestimmt zu Verificatoren dieses Protokolles die Herren Gemeinderäthe Emil Göppl und Heinrich Gupf, erklärt die Sitzung für eröffnet und gibt sodann bekannt, dass Seine Excellenz Herr Graf Lamberg ihn ersucht habe, dem löblichen Gemeinderathe für die bewiesene Theilnahme während der Krankheit seiner Gemahlin, der Reichsgräfin Anna v. Lamberg, und für die Theilnahme an dem Leichenbegängnisse derselben den wärmsten Dank zum Ausdrucke zu bringen. Hierauf erbittet sich Herr Gemeinderath Dr. Redtenbacher das Wort und führt aus: Wie aus den Zeitungen bekannt sei, haben die eingebrachten neuen Sprachenverordnungen in der deutschen Bevölkerung viel Staub aufgewirbelt und Indignation erregt. Die Sprachenverordnung schneide tief in die deutschen Interessen und es haben bereits hervorragende Gemeinden Resolutionen und Proteste eingebracht. Die Stadtgemeinde¬ Vorstehung Steyr, die stets bei Kundgebungen für die deutschen Interessen mitgewirkt habe, könne in diesem Falle unmöglich zurückbleiben. Er ersuche, der löbliche Gemeinderath wolle die Dringlichkeit dieser Sache beschließen, und eine derartige Resolution durch einen fortschrittlich gesinnten Abgeordneten dem Abge¬ ordnetenhause übermitteln lassen. Die Dringlichkeit dieses Gegenstandes wird einstimmig anerkannt, worauf Herr Gemeinderath Dr. Redtenbacher folgende Resolution verliest: „Die Vertretung der landesfürstl. Stadt Steyr erblickt in den erlassenen Sprachen=Verordnungen für Böhmen und Mähren eine tiefe Verletzung der Interessen des deutschen Volkes in Oesterreich, da durch dieselben den Tschechen eine gänzlich unbegründete Begünstigung auf Kosten der Deutschen in Oesterreich eingeräumt wird. Dieselbe findet es vollkommen unstatthaft und als eine Verletzung der Staats¬ grundgesetze, dass solche tief in das Volksleben einschneidende Erlässe mit Umgehung der verfassungsmäßigen Behandlung im Verordnungswege erfolgen, und gewärtiget, dass alle deutschen Abgeordneten im Parlamente ohne Unterschied ihrer politischen Partei=Stellung einmüthig für die sofortige Aufhebung dieser Verordnungen eintreten werden. Der Gemeinderath der Stadt Steyr schließt sich den übrigen zahlreichen Gemeinde=Vertretungen an und wird gleichfalls eine Petition an die beiden hohen Häuser des Reichsrathes wegen Aufhebung dieser Verordnungen einbringen und dieselbe durch einen Abgeordneten der deutschen Fortschritts¬ partei überreichen lassen.“ Herr Gemeinderath Liutl sieht nicht ein, warum diese Resolution nicht dem Abgeordneten der Stadt Steyr übergeben werden soll, es wäre ja sonst eine Desavouierung des hiesigen Abgeordneten. Herr Gemeinderath Anton v. Jäger glaubt, nachdem es in der Resolution heiße „alle deutschen Abgeordneten, ohne Unterschied ihrer politischen Parteistellung 2c.“ der Gemeinderath auch unparteiisch vorgehen, und keine Rücksicht nehmen soll, welche Stellung Herr Erb einnimmt. Er sei als Abgeordneter der Stadt Steyr ja auch verpflichtet, die Wünsche des Gemeinde¬ rathes im Abgeordnetenhause zum Ausdrucke zu bringen. Herr Gemeinderath Kautsch sieht ebenfalls nicht ein, dass Herr Erb die Resolution nicht überreichen soll, da er doch eine gleiche Resolution unterschrieben habe. Auch glaube er, dass eine Petition nicht nothwendig sein dürfte, da die Resolution eine Kundgebung von gleicher Bedeutung ist. Herr Gemeinderath Peteler ist auch für die Ueberreichung der Resolution durch den Abgeordneten Erb. Erscheint Herr Gemeinderath Lang. Bei der Abstimmung wird der Antrag auf Ueberreichung der Resolution durch den Abgeordneten Erb mit allen gegen 4 Stimmen abgelehnt und hierauf der Inhalt der Resolution einstimmig angenommen. Herr Gemeinderath Dr. Redtenbacher bemerkt, er habe noch einen zweiten Dringlichkeitsantrag einzubringen, in welchem gegen den vom Abgeordneten Ebenhoch und Genossen eingebrachten Antrag auf Abänderung des Reichsvolksschulgesetzes Protest er¬ hoben wird. Die Dringlichkeit dieses Gegenstandes wird mit allen gegen 1 Stimme (Lintl) angenommen.

2 Der Herr Antragsteller verliest folgende Resolution: „Die Abgeordneten Ebenhoch und Genossen haben in der 9. Sitzung des Abgeordnetenhauses am 4. Mai l. I. einen Antrag auf Abänderung des Volkschulgesetzes eingebracht, welcher die wichtig sten Verfügungen über die Volksschule der Staatsgewalt abzu¬ nehmen und den Landtagen zu übertragen beabsichtigt. Die letzte Session des oberösterreichischen Landtages hat gezeigt, dass die clericale Majorität desselben die Volksschule vollständig unter die Botmäßigkeit der kirchlichen Behörden zu bringen und der Lehrplan nach den rückschrittlichen Principien der clericalen Partei umzugestalten bestrebt ist. Der Gemeinderath der landes ürstlichen Stadt Steyr, welcher für die Volksschule von jehen die größten Opfer gebracht hat, ist der festen Ueberzeugung, dass der Antrag Ebenhoch die freiheitliche Volksschule aufheben und den österreichischen Volke, und insbesondere dem oberösterreichischen chwere und nationale Schäden zufügen muss undspricht jenen Abgeordneten, welche denselben eingebracht haben, seine Miss¬ billigung aus. Der Gemeinderath der landesfürstl. Stadt Steyn erwartet daher von allen fortschrittlichen Parteien, dass sie mit den schärfsten parlamentarischen Mitteln gegen diesen Antrag Stellung nehmen, und dessen Annahme verhindern werden. Herr Gemeinderath Lintl ist der Ansicht,dass die Ge meindestube nicht zu politischen Zwecken da ist. Mit den vom Herrn Gemeinderath Dr. Redtenbacher gestellten zweiten Dring lichkeitsantrag greife der Gemeinderath in das politische Leber ein, wodurch aber die Bedürfnisse der Bürgerschaft nicht befriedigt und der Gemeindehaushalt nicht gefördert werden. Der zweite Antrag sei einschneidend, gehe seine Gesinnungsgenossen an und könne er selbstverständlich nicht dafür stimmen, dass diesen Ab¬ geordneten die Missbilligung ausgesprochen werde. Er müsse constatieren, dass es unwahr ist, dass seine Partei dem Rück schritte huldigt. Was die gegnerische Partei Rückschritt nennt sei nur der Glaube, den seine Partei noch habe, und dass sic diesen Glauben auch für die Jugend erhalten will. Er erinner an die Worte des Dr. Edlbacher in Linz, welcher sagte: Ein Staat kann ohne Religion nicht bestehen, und wenn er besteht so muss er zugrunde gehen. Diese Worte werde er unterschreiben. Herr Vicebürgermeister Stigler erwidert: So gut de Herr Gemeinderath Lintl auf seinem Standpunkt steht, so gut tehen wir auf unserem Standpunkt. Es ist mir nicht bekannt, dass in der vorgeschlagenen Resolution auch nur mit einem Worte von der Religion die Rede wäre. Es ist eine alte Ge schichte, dass, wenn die fortschrittliche Partei ihre Schule in Schutz nimmt, von der gegnerischen Seite gesagt wird, es bedeut einen Angriff auf die Religion, die Religion werde untergraber der Glaube werde erschüttert. Wer sich mit Schulangelegenheiten befasst, muss zugeben, dass das Reichsvolksschulgesetz in aus¬ giebiger Weise für den Religionsunterricht in den Schulen sorgt Es kann nicht gesagt werden, dass der Religionsunterricht ver nachlässigt wird, im Gegentheil wird mehr gesorgt dafür als emals, aber Angriffe auf das Reichsvolksschulgesetz müssen von der fortschrittlichen Partei abzuwehren versucht werden, schor darum, um nicht ihre Grundsätze zu verleugnen und aufzugeben. Der große politische Kampf in Oesterreich dreht sich hauptsächlic um die Schule. Jeder Angriff auf das Reichsvolksschulgesetz erweckt einen lauten Ruf in allen Kreisen, welche fortschrittlich gesinnt sind, welche einer freisinnigen Richtung angehören; sogar aus den gemäßigten Vertretungskörpern im Herrenhause haben sich Leute gefunden, welche gegen die Angriffe auf das Reichs volksschulgesetz Stellung genommen haben, und ich hoffe, dass es auch diesmal geschehen wird. Ich für meine Person glaube dass der Gemeinderath berechtigt ist, seine Meinung in einer Sache abzugeben, die tief einschneidet in die Interessen des Landes Oberösterreich. Man beabsichtigt eine Aenderung der Schule, doch scheint man zu wissen, dass eine Abänderung des Reichsvolksschulgesetzes nicht durchführbar ist, und so will man um doch einen Angriff auf die Schule mit Erfolg machen zu können, die Schule in die Autonomie der einzelnen Kronländer übergeben, wodurch bezweckt wird, dass zum mindesten in den Alpenländern die Schule im Sinne der clericalen Abgeordneten und der clericalen Landtage eingerichtet wird. Das ist meine Ansicht und deshalb werde ich für die Annahme der Resolution stimmen, obwohl ich im redactionellen Sinne mit derselben nicht einverstanden bin Bei der Abstimmung wird die Resolution mit allen gegen drei Stimmen angenommen Der Herr Stadtsecretär erstattet nun folgende Mit theilungen a) Seine k. u. k. apost. Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 8. April 1897 dem vom hohen oberösterreichischen Landtage beschlossenen Gesetzentwurfe, betreffend die Einhebung einer Umlage von 80 kr. von jedem Hektoliter in der Stadt gemeinde Steyr verbrauchten Bieres während der nächster fünf Jahre die Allerhöchste Sanction allergnädigst zu ertheiler — geruht Zur Kenntnis. — Z. 10.044 b) Das städtische Casseamt erstattet die Anzeige, dass die Rechnungs=Abschlüsse der Stadtcasse, sowie sämmtlicher unter abgesonderter städtischer Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten für das Solarjahr 1896 vom 8. Mai 1897 ab durc 14 Tage im Stadtcasseamte zur öffentlichen Einsicht aufliegen. Zur Kenntnis Z. 10.871 Der erste oberösterreichische Hilfsbeamten=Unterstützungs¬ Verein in Linz dankt für den Beitrag von 10 fl Zur Kenntnis Z. 9194 d) Der k. k. Stadtschulrath Steyr theilt mit, dass der hohe k. k. Landesschulrath in Erledigung des Jahreshauptberichtes über das Volksschulwesen pro Schuljahr 1895 96 mit dem Erlasse vom 24. Februar l. J., Z. 369, über die von der Gemeinde vertretung ausgegangenen Wohlthätigkeitsacte, zugunsten der ärmeren Schuljugend, die Anerkennung ausgesprochen hat —Z. 8864 Zur Kenntnis Die hohe k. k. Statthalterei Linz hat mit Entscheidung e) vom 21. April d. J., Z. 6112 Il, den Recurs des Bürgervereines in Steyr gegen die Entscheidung des Gemeinderathes Steyr über den vom Bürgervereine gegen die Gemeinderathswahlen in I. Wahlkörper eingebrachten Protest als unstatthaft zurückgewiesen da über die Giltigkeit der Wahlen der Gemeinderath endgiltig — entscheide Z. 10.078 zur Kenntnis f) Herr Dr. Franz Angermann theilt mit, dass der Procese der Stadtgemeinde Steyr gegen die gesetzlichen Erben nach Cäcilie Schiefermayr von Seite des Obersten Gerichtshofes in Wien vollkommen zugunsten der Stadtgemeinde Steyr entschie 10.900. — den worden ist. Zur Kenntnis. 3 Hierauf Erledigung der Tagesordnung I. Section. Referent: Sectionsobmann Herr Gemeinde rath Anton v. Jäger. Die Punkte 1 und 2 werden vertraulick behandelt. — 3. Liegt vor der Recurs der Eheleute Franz und Marie Nagenkögl, Inwohner in Steyr, gegen den Beschluse des städtischen Armenrathes wegen verweigertem Unterstand. Die Section beantragt, diesem Recurse dahin Folg zu geben, dass diesen Eheleuten eine Wohnung im Schnallenthor¬ — Z. 9923. gebäude bewilligt werde. — Einstimmig angenommen. 4. Liegt folgender Amtsbericht vor: „Nach § 6 de Ministerial=Verordnung vom 18. März 1891, R.=G.=Bl. Nr. 35, haben bei der Pferdeclassification zwei womöglich zu der Pferdebesitzern gehörige, durch die Gemeinde=Vertretung aus ihrer Mitte zu wählende Mitglieder in die Pferdeclassifications Commission einzutreten. Da laut des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei Linz, ddo. 12. April 1897, Z. 5876 IV, die Pferdeclassisication im Stadtgebiete Steyr am 1. Juni 1897 stattzufinden hat, so sind für die besagte Commission zwei Mitglieder des löblichen Gemeinderathes zu bestimmen, wesweger dieser Bericht ergebenst vorgelegt wird. Steyr, 26. April 1897. Der Stadtsecretär: Gall.“ Commissionsmitgliedern die Die Section beantragt, zu Herren Josef Tureck und Anton v. Jäger zu bestimmen Einstimmig angenommen. — Z. 10.190 5. In die Militärtaxbemessungs=Commission werden übe Antrag der Section die Herren Jakob Kautsch und Leopold Hube — gewählt Z. 10.619 6. Die Hausbesitzer Otto Payrleithner und Franz Grobstein in der Fabriksstraße ersuchen um Aufhebung nachstehender, au den Häusern Nr. 7 und 9 haftenden Reallast: „Die Besitzer dieses Objectes sind vermöge Baugesuchserledigung vom 25. Septem ber 1842, Z. 7732, verpflichtet, bei jedesmalig vorkommenden Bau=Reparaturen in dem unter der Wagen=Remise und dem Gartengrund bis zum Mühlbache hinziehenden öffentlichen Cana die Aushebung und Aufbrechung der denselben bedeckenden Erd¬ und Schuttmauer in der ganzen Länge des den Besitzern gegen¬ wärtig eigenthümlich gehörigen Grundes, sowie auch in der zu Reparatur=Vornahme erforderlichen Breite unweigerlich und au deren Kosten vorzunehmen und nach geschehener Herstellung die Ueberdeckung des Canales mit Erde und Schutt wieder zu bewerkstelligen, vermöge gerichtlicher Bewilligung vom 8. Octo ber 1842 als Reallast einverleibt. Ansuchen der Die Section beantragt: Vorliegendes Herren Payrleithner und Grobstein kann die Section dem löblichen Gemeinderathe zur Willfahrung nicht empfehlen Einstimmig angenommen—Z. 5891 Entwurf folgender 7. Der Herr Referent verliestden Kundmachung: „Die sich in neuerer Zeit mehrenden Klagen dass die für Fußgänger bestimmten Trottoirs und Gehwege auch mit Hand= und Schiebkarren, mit Milchwägen, mit Zwei rädern und sogar mit Lastwägen befahren werden, haben der Gemeinderath der Stadt Steyr zu dem in der Sitzung von 7. Mai 1897 gefassten Beschlusse bestimmt, das Befahren sämmtlicher Trottoirs und Gehwege im Stadtgebiete mit oben angeführten Wägen zu verbieten und gegen die Nichtbefolgung dieser Vorschrift eine Geldstrafe bis 100 fl., beziehungsweise ein Arreststrafe bis zu 20 Tagen anzudrohen. Dieses Verbot wirk unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 56 des Gemeinde Statutes der Stadt Steyr zur allgemeinen Kenntnis gebracht Stadtgemeinde = Vorstehung Steyr am 7. Mai 1897. Der Bürgermeister. der löbliche Gemeinderatl Die Section beantragt, wolle die Publicierung dieser Verbotskundmachung bezüglich Befahrens der Gehwege beschließen Nach kurzer Debatte, in welcher Herr Vicebürgermeiste Stigler dafür eintritt, dass die Kinderwägen von diesem Verbote ausgeschlossen werden, wird der Sectionsantrag einstimmig angenommen Herr Gemeinderath Kautsch bemerkt, dass die von der Bahn zurückkehrenden Omnibusse und namentlich der Postwagen oft in einem so schnellen Tempo in die Stadt einfahren, dass Unglücksfälle zu befürchten sind, und war er kürzlich Augenzeuge dass durch dieses Schnellfahren ein Pferd scheute. Er möchte den Herrn Bürgermeister ersuchen, zu veranlassen, dass an Donnerstagen, wo der Verkehr ein reger ist, der Postwagen nicht durch die Enge, sondern über die Ennsleithe seinen Weg nehme.

8. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr ersucht um Mittheilung, ob gegen die von der Gemeinde Ternberg beab¬ sichtigte Abhaltung von Viehmärkten am 19. März und 19. Sep¬ tember jeden Jahres ein Anstand erhoben wird. —Die Aeußerung des Stadtthierarztes lautet: „Bezugnehmend auf die Zuschrift der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr erlaubt sich der ergebenst Gefertigte sich dahin zu äußern, dass die Abhaltung von zwe Viehmärkten in Ternberg unseren Viehmärkten keine Nachtheile zuführen dürfte. Die Jahresviehmärkte in Steyr können zufolg allerhöchsten Privilegiums vom 18. Februar 1818 und k. k. Kreis¬ behörde=Erlasses vom 21. Mai 1856 Z. 3413, am Donnersta nach dem Kirchfeste Lätare (28. März), wird dermalen nicht abgehalten) und am Donnerstag nach dem Kirchtage in St. Gallen (21. October) abgehalten werden und fallen infolge dessen mi dem von Seite der Gemeinde in Ternberg in Aussicht genom menen nicht überein. Nachdem des weiteren nur alle 8 Jahre ein Steyrer Wochenviehmarkt am 19. März mit dem Frühjahrs¬ markt in Ternberg zusammenfällt, und auf die hiesigen Wochen viehmärkte von keinem der dortigen Händler und Bauern Viel zum Auftriebe gebracht wird, so erscheint es, dass auch in diese Hinsicht die Ternberger Viehmärkte dem hiesigen Viehhandel keine Einbuße zuführen werden. Die Section stellt folgenden Antrag: „Gegen die beab sichtigte Abhaltung zweier Viehmärkte in Ternberg wolle in Sinne der vorliegenden Aeußerung des Stadtthierarztes Herrn Karl Prokop von Seite des löblichen Gemeinderathes keine Einwendung erhoben werden, und werde von diesem Beschlusse die löbliche k. k. Bezirkshauptmannschaft verständigt. Einstimmig angenommen Z. 9619 II. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Ge — neinderath Josef Tureck. Der Herr Vicebürgermeister Stigler übernimmt den Vorsitz. — 9. Amtsbericht: „Nachdem die in der Sitzung des löblichen Gemeinderathes der Stadt Steyr vom 28. Marz l. J. erfolgte Wiederwahl des Herrn Johann Redl zum Bürgermeister der Stadt Steyr mit Allerhöchster Entschlie ßung vom 17. April 1897 die kaiserliche Bestätigung erhielt, so wolle seitens des löblichen Gemeinderathes hinsichtlich des Fort¬ Functionsgebür der erforderliche Beschluss gefass bezuges der — Steyr, 21. April 1897 — werden. Der Stadtsecretär: Gall. Die Section beantragt, der löbl. Gemeinderath möge beschließen, dass die jährliche Functionsgebür des Herrn Bürger meisters per 1600 fl. bei der Stadtcasse in Vorschreibung zu bleiben habe und in bisheriger Weise auszuzahlen ist. Ein¬ Z. 60 Präs. — stimmig angenommen Der Herr Bürgermeister Johann Redl übernimmt wiede den Vorsitz 10. Das städt. Casseamt berichtet über die Geldgebarung im Monate März 1897 wie folgt Einnahmen im Monate März 1897 fl. 4.036•92 Casserest vom Vormonate 41.156·69 Gesammt=Einnahmen im Monate Mär 189 fl. 55.109 01 Ausgaben im Monate März 1897 18.197·49 Casserest für den Monat April 1897 f. 36.300 12 1897 und betrugen bis inclusive Mär die gesammten Einnahmen fl. 164.420·18 die gesammten Ausgaben fl. 127.424-05½ Stadtcasseamt Steyr, am 31. März 1897 — Der Haupt¬ cassier Paarfusser m. p., der Casse=Controlor V. Jandaurek m. p.“ Die Section theilt mit, dass das Cassejournal durch die Herren Gemeinderäthe Göppl und Tureck geprüft und richtig Zur Kenntnis — Z. 9505 befunden wurde. 11. Ernst Karl, Theaterdirector ersucht um Ablösung der von ihm angeschafften drei Decorationszimmer um den Selbst kostenpreis von 284 fl. 88 kr. Die Section beantragt, dass mit Rücksicht auf die seiten¬ der Gemeinde im Vorjahre vorgenommenen Abänderungsarbeiten dem vorliegenden Ansuchen keine Folge zu geben sei.—Ein¬ 10.236 8. stimmig angenommen. 12. Der humanitäre Verein der Salzburger und Ober österreicher in Wien ersucht um eine Spende für eine Vereins¬ fahne Die Section beantragt die Abweisung dieses Ansuchens — Z. 9005 was einstimmig angenommen wird 13. Amtsbericht: „Der zwischen der Stadtgemeinde=Vor¬ stehung Steyr und dem Lohnkutscher Josef Lang abgeschlossene Pachtvertrag, betreffend die Besorgung von Vorspannsfuhren, läuft mit Ende Juni 1897 ab. Das Amt erlaubt sich wegen neuerlicher Festsetzung der in Stadt Steyrbeizustellenden Vor spannsfuhren Bericht zu erstatten. Steyr, 1. Mai 1897.— Gall.“ Die Section beantragt, die Wiederverpachtung der Vorspannsfuhren auf weitere 3 Jahre im Offertwege aus — Einstimmig angenommen Z. 10.570 zuschreiben. Der Herr Vorsitzende gibt bekannt, dass nach Fertig¬ stellung der Tagesordnung vom Herrn Schachinger, Kaufmann in Steyr, ein Kaufsanbot bezüglich des städt. Wohnhause Nr. 12 in der Bahnhofstraße eingelangt sei, und stellt die An rage, ob dieses Kaufsanbot in dieser Sitzung behandelt werden soll, was bejaht wirk Der Herr Referent verliest sodann die bezügliche Eingabe laut welcher Herr Josef Schachinger für das Haus Nr. 12 in der Bahnhofstraße einen Kaufpreis von 20.000 fl. anbietet, unt stellt hiezu namens der Section folgenden Antrag: „Der löbliche Gemeinderath möge auf dieses Offert nicht eingehen und be schließen, dass dieses Wohnhaus nicht unter 21.000 fl. abgegeben 3 wird. Falls jedoch Offerent mit diesem Preise einverstanden sein sollte, so werde der Herr Bürgermeister ermächtigt, den Verkau dieses Hauses abzuschließen. — Einstimmig angenommen. Z. 10.663 Sectionsobmann Herr Vice¬ Section. Referent III. bürgermeister Victor Stigler. 14. Liegt folgendes Schreiben vor „Löblicher Gemeinderath der landesfürstl. Stadt Steyr! Der Verschönerungsverein zu Steyr hat in seiner ordentlichen General versammlung am 27. März 1897 den Beschluss gefasst: Es sei dahin zu streben, die Ausführung des von dem Architekten Anton Gürlich in Wien verfassten Projectes für den zweckdienlicher Ausbau des Taborthurmes als Feuerwacht=Station und zugleich als Aussichtswarte der Stadt Steyr mit einem Kostenvoran¬ schlage von 3500 fl. aus den zutreffenden Gründen der bei¬ gegebenen Druckschrift zu ermöglichen, es werde zu diesen Zwecke ein Höchstbetrag von 1000 fl. aus dem Vereinsvermöger gewidmet und es sei zu veranlassen, dass ein weiterer Betrac von 500 fl. im Wege einer zu veranstaltenden Subscription auf¬ gebracht werde für den Fall, als die löbliche Stadtgemeinde Steyr als Eigenthümerin des Bauobjectes die Bewilligung zu diesem Ausbaue ertheile und die restlichen Kosten per 2000 fl bestreite — und es werde der Ausschuss beauftragt, die diesfall erforderlichen Schritte zu veranlassen.: In Gemäßheit diese Auftrages und in der Erwägung, dass der löbliche Gemeinde rath bereits in der Sitzung vom 8. Mai 1896 zur Ausführung des damals in Vorschlag gebrachten Bau=Projectes einen Betrag von 2000 fl. widmen zu wollen erklärt hat, welches Projech jedoch wegen der bedeutenden Kosten unausführbar war, ander seits jedoch über kurz oder lang jedenfalls eine umfassend Reparatur des Taborthurmes unbedingt nothwendig sein wird. und endlich, dass durch das vorliegende Project jedenfalls die Feuerwacht=Station wesentlich verbessert, der Thurm als Wahrzeichen der Stadt unter Wahrung des historischen Charakters entschieden an Schönheit, und die Stadt eine Sehenswürdigkei gewinnen würde, — erlaubt sich der ergebenst gefertigte Ausschuss des Verschönerungsvereines unter Vorlage des fraglichen Pro jectes sammt Denkschrift den Antrag zu stellen: Ein löblicher Gemeinderath wolle den Ausbau des Taborthurmes als Feuerwacht=Station und Aussichtswarte im Kostenbetrage vor 3500 fl. unter der Bedingung, dass der Verschönerungsverein aus eigenen Mitteln 1000 fl. und einen weiteren Betrag von 500 fl. durch freiwillige Subseription aufbringe — nach etwaiger Einvernehmung des Bau=Amtes bewilligen, sohin in geeignete Weise ausführen zu lassen und von dem Beschlusse den Ausschuse —Der des Verschönerungsvereines in Steyr zu verständigen. Steyr, 14. April 1897. Vereinsvorstand: Johann Redl m. p. — Die Section stellt hiezu folgenden Antrag: „Mit Bezug nahme auf den Beschluss vom 8. Mai 1896 wolle der löblich Gemeinderath beschließen: Zu dem vom löblichen Verschönerungs vereine in Steyr durchzuführenden Adaptierungsbaue des sogen. Taborthurmes werden aus der Post IV des Präliminares 2000 fl bewilligt unter der Bedingung, dass der vorliegende Bauplan welchen der Gemeinderath genehmigt, eingehalten und dem städt Bauamte das Recht eingeräumt wird, sich jederzeit hievon zu überzeugen. Durch den geplanten Umbau wird natürlich an den Eigenthumsverhältnisse der Gemeinde an dieser Realität nicht geändert. Nach kurzer Debatte, in welcher die Herren Gemeinderäthe Kautsch und Liutl sich dahin aussprechen, dass der Umbau des Taborthurmes von der Gemeinde auszuführen wäre, weil diese auch den größeren Theil der Kosten trage, während Herr Gemeinderath Peteler der Ansicht ist, dass die Gemeinde billiger wegkomme, wenn der Verschönerungsverein den Bau übernehme da sie um die restlichen Baukosten doch nicht sammeln gehen könne, wird der Antrag der Section einstimmig angenommen. 15. Johann Reitter, Gastwirt, Frauenstiege 6, ersucht un pachtweise Ueberlassung der Parcelle 1054 um den ermäßigter Pachtschilling von 5 fl. oder jenes Antheiles aus dieser Parcelle auf welchem das Lusthaus steht, um einen entsprechenden Pacht schilling Die Section beantragt die Ablehnung dieses Pacht anbotes für beide Fälle, was einstimmig angenommen wird. Z. 7829 Herr Gemeinderath Schönauer entfernt sich. 16. Friedrich Harratzmüller, Privat in Steyr, gibt bekannt er auf den beabsichtigten Grundverkauf am Seidlfeld dass den ihm bekanntgegebenen Bedingungen nicht reflectiere unter Die Section beantragt, der löbliche Gemeinderath woll den Rücktritt vom Kaufsanbote auf die Parcelle am Seidlfelde zur Kenntnis nehmer Der Herr Referent bemerkt hiezu: Durch die gestellte Bedingung, dass auf der angekauften Grundfläche binnen zwe Jahren ein Wohnhaus erbaut werden müsse, wollte die Section nur verhindern, dass die Gemeinde wieder jene Erfahrung machen müsse, wie dies bei einem Grundverkaufe am Seidlfelde chon einmal der Fall war; keineswegs dürfe aber die Bausection der Vorwurf treffen, dass sie etwa einen Hausbau dort ver¬ hindern wollte Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig an¬ genommen. — Z. 9020 Herr Gemeinderath Kautsch entfernt sich 17. Der Herr Referent gibt bekannt, dass die in der Garstenstraße gegen den Reichenschwallgraben gelegene hölzern Uferschlacht derart vermorscht war, dass die Straßenecke bereit¬ Risse zeigte und eine Senkung eingetreten ist, welche nicht nun

für Passanten, sondern auch für Fuhrwerke gefährlich war, weshalb diese Uferschlacht sogleich durch eine Stützmauer ersetzt werden musste, und ersuche die Bausection um nachträgliche Genehmigung dieser Bauführung. Der Sectionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinde¬ rath wolle die nachträgliche Genehmigung zum Bau eines Theiles der Straßen =Stützmauer in der Garstenstraße und des hiefür verausgabten Betrages per 470 fl. aus der Post XVI des Präliminares ertheilen. — Einstimmig angenommen. — Z. 10.669. 18. Herr Vice=Bürgermeister Stigler referiert über die Nothwendigkeit nachstehender Pflasterungen, als: I. Straßen¬ Uebergänge, u. zw. 1. in der Wehrgrabengasse beim Waller; 2. bei der Schwimmschule bis zum Steg über den Wehrgraben 3. bei der Kalkofenbrücke. II. Herstellung eines Trottoirs in der Badgasse. III. Macadamisierung des Gschaiderberges und Anlage eines Trottoirs auf demselben. Der Sectionsantrag hierüber lautet: „Der löbliche Gemeinderath wolle die Ausführung der im vorliegenden Kostenvoranschlage detaillierten Pflasterungsarbeiten und den hiezu nöthigen Betrag per 2500 fl. aus Post XVI des Prälimi¬ nares bewilligen und bestimmen, dass diese Arbeiten aus¬ geschrieben und von der Bausection vergeben werden sollen.“ Herr Gemeinderath Lintl bemerkt, soviel er wisse, sei in der Bausectionssitzung auch die Umpflasterung des Kugelpflasters in der Badgasse in Aussicht genommen worden, und möchte er wissen, ob im Kostenvoranschlage hierauf Rücksicht genommen wurde. Bei dieser Gelegenheit möchte er auch darauf hinweisen, dass gerade die Strecke vom Gschaiderberg bis zum Wehrgrabensteg sehr schlecht sei, und beantrage er, dass auch für diese Strecke ein Betrag von 100 fl. bewilligt werde. Herr Gemeinderath Tureck unterstützt den Antrag der Bausection. Herr Gemeinderath Sonnleitner bezeichnet die Fortsetzung der Pflasterung auch in der Fabriksstraße als sehr wünschenswert Herr Vice=Bürgermeister Stigler erwidert auf die weiteren Anträge, dass die Pflasterung der beantragten Strecken sich der¬ malen nicht durchführen lasse, weil die Mittel hiezu nicht vor¬ handen sind; die von der Bausection beantragten Pflasterungen müssen ohnehin aus der Post für außerordentliche Bauführungen bestritten werden. Bezüglich der Umpflasterung der Kugelsteine in der Badgasse sei im Kostenvoranschlage vorgesehen worden. Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig an¬ genommen. — Z. 10.818. 19. Herr Vice=Bürgermeister Stigler gibt bekannt, dass seit der Uebernahme der Gsangbrücke in das öffentliche Eigenthum chon vielfach Wünsche laut geworden sind, diese Brücke zu be¬ leuchten, und da der Verkehr dort ein vielfacher ist, so sei die Anbringung von Laternen dort nothwendig. Die Section be¬ antrage daher, der löbliche Gemeinderath wolle die Aufstellung von zwei Straßenlaternen an der Gsangbrücke auf Kosten der löblichen Gasanstalt, und die für dieselben erwachsenden Gas¬ verbrauchskosten von je 36 fl. 28 kr., also zusammen 72 fl. 56 kr., pro Jahr bewilligen. — Einstimmig angenommen. — Z. 10.720. 20. Ueber Ersuchen der Frau Oberin der Barmherzigen Schwestern zu St. Anna, Lauretana Gutbrunner, um Ver¬ größerung der Waschküche im Krankenhause stellt die Section folgenden Antrag: „Der löbliche Gemeinderath wolle auf Grund des vorliegenden Planes und Kostenvoranschlages den beabsich¬ tigten Zubau zur Waschküche im St.=Anna=Spitale und die hiefür erlaufenden Kosten von 800 fl. auf Conto des öffentlichen Spitales bewilligen.“ — Einstimmig angenommen. — Z. 7557. Der Herr Vorsitzende theilt mit, dass ein nicht auf der Tagesordnung stehender Erlafs der hohen k. k. Statthalterei Linz vorliege, welcher eine dringende Angelegenheit enthalte, jedoch vertraulich behandelt werden müsse. Der Herr Referent verliest sodann den Erlass der hohen k. k. Statthalterei Linz ddo. 3. Mai 1897, Z. 3211, in welchem die Stadtgemeinde Steyr zur Tragung der Kosten für die Minenanlage bei den eisernen Brücken unter Offenlassung des Recursrechtes verpflichtet wird. Die Section stellt den Antrag: „Der löbliche Gemeinderatl wolle aus der Präliminarienpost XVII (unvorhergesehene Aus¬ lagen) 1500 fl. provisorisch zur Herstellung der Minenanlagen an den drei eisernen Hauptbrücken in Steyr bewilligen und den Herrn Bürgermeister behufs Rückerstattung des ganzen oder theilweisen Betrages zur Ergreifung des offenen Recurses an das k. k. Ministerium des Innern beauftragen.“ Einstimmig angenommen. — Z. 10.863 21. Elise Holderer, Hausbesitzerin, Franz=Josef=Platz 21, ersucht um Zuleitung und Ueberlassung von täglich 10 Eimer Nutzwasser aus der städt. Wasserleitung. Der Sectionsantrag hierüber lautet: „In Anbetracht, dass die Arbeiten an der innerstädtischen Wasserleitung noch nicht vollendet, die Beobachtungen über die vorhandenen Wasser¬ mengen nicht abgeschlossen sind, überhaupt die Wasserbezugs¬ Verhältnisse auf eine neue Grundlage gestellt werden müssen wolle der löbliche Gemeinderath beschließen, es sei vorerst au das vorliegende und überhaupt zu gewärtigende Ansuchen auf Wasserbezug aus dieser Leitung nicht einzugehen.“ Herr Gemeinderath Peteler erklärt sich mit dem Sections¬ Antrag einverstanden, doch möchte er denselben dahin ergänzt wissen, dass auch auf die Anlage eines größeren Wasserreservoirs Bedacht genommen werde. Er möchte die Bausection ersuchen mit den Wasserbezugs=Interessenten in Verhandlung zu treten, und wegen Anlage eines Reservoirs einen Platz ausfindig zu machen. Herr Vicebürgermeister Stigler erwidert, dass die Bau¬ Section im Einvernehmen mit dem städt. Bauainte die Absicht hat, einen Sachverständigen zu berufen, welcher in dieser Sache Rathschläge ertheilen soll, da aber gegenwärtig der Stollen infolge des Wasserstandes in demselben nicht zu besichtigen ist müsse mit der Beiziehung des Sachverständigen noch zugewartet werden. Zweifellos sei in dieser Sache noch viel zu studieren und werde die Bausection nach Abschluss des Gutachtens des Sachverständigen dem Gemeinderathe weitere Anträge stellen. IV Section. Referent Sections=Obmann Herr Ge¬ meinderath Ferdinand Reitter. 22. Herr Dr. Franz Angermann, als nunmehriger Besitzer des Hauses Aichetgasse Nr. 2, bietet zwe ebenerdige Zimmer dieses Hauses zu Schulzwecken um den jähr¬ lichen Pachtschilling von 200 fl. auf die Dauer von fünf Jahren an. Die Section beantragt, der löbliche Gemeinderath wolle den Mietvertrag des Herrn Dr. Angermann annehmen und der betreffenden Lehrerin für die entfallende Wohnung das ihr ge¬ Einstimmig angenommen. bürende Quartiergeld anweisen. Z. 9727. 23. Der k. k. Stadtschulrath Steyr übermittelt das Ansuchen des Oberlehrers Josef Markut um Uebertragung des Schuldienerdienstes an der Knabenvolksschule Steyrdor gegen eine erhöhte Remuneration, Herstellung einer elektrischen Wohnungsglocke und Bewilligung des Heizmaterials. Die Section beantragt, der löbliche Gemeinderath wolle dem Ansuchen des Herrn Oberlehrers Markut um Uebertragung des Schuldienerdienstes an der Knabenvolksschule Steyrdorf Folge geben, die Remuneration hiefür von 200 fl. auf 300 fl. erhöhen, den Verbrauch an Brennmateriale für seine Wohn¬ zimmer, sowie den elektrischen Signalapparat bewilligen, jedoch die Bitte um Beistellung einer Person für die Holzverkleinerung abweisen mit dem Hinweise, dass selber der vorgeschriebenen Dienstes=Instruction genau nachzukommen hat. — Einstimmig nach Antrag. — Z. 8538. Die erledigte Pacherpfründe von monatlich 6 fl. wird über Antrag der Section dem Bewerber Paul Schmid verliehen. Hierauf Schluss der öffentlichen Sitzung.

Anhang zur Sitzung des Gemeinderathes der kk. l. f. Stadt Steyr am 7. Mai 1897 Vertraulicher Teil 1. a. Leopold Raab, Armaturarbeiter in Steyr, bittet um Zusicherung der Aufnahme in den Gemeinde Verband behufs Wiedererlangung der österr. Staatsbürgerschaft. Die Sektion beantragt die Gewährung dieses Ansuchens, was einstimmig angenommen wird Z. 6683. b. Johann Zellmayr, Gasthauspächter in Steyr um Aufnahme in den Gemeinde Verband und Verleihung des Bürgerrechtes. Die Sektion beantragt, dem Bittsteller die Aufnahme in den Gemeinde-Verband gegen Erlag der Taxe zu bewilligen dessen weiteres Ansuchen jedoch abzuwessen, was einstimmig angenomen wird Z. 4669. 2. Personalien. a. Leopold Fürst, städt. Amtsdiener bittet um Versetzung in den bleibenden Ruhestand. Der Sektionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinderath wolle die Ver setzung des städt. Amtsdieners Leopold Fürst in den danernden Ruhestand u. z. mit Belassung seines bisherigen Gehaltes bewilligen

Einstimmig angenommen Z. 54 Präs. b. Franz Fuchshofer, Schuldiener an der kk. Staats-Oberrealschule in Steyr bittet um Übernahme in den Ruhestand. Der Sektionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinderat wolle die Pensionierung des Schuldiener Franz Fuchshofer über dessen Ansuchen beschließen und wurde demselben in Würdigung seiner langjährigen sehr belobten Dienstleistung eine Jahrespension von 400 fl angewiesen. Das Amt wurde beauftragt diese ab 1. August 1897 freiwerdende Schuldienerstelle in Ausschreibung zu bringen. Einstimmig angenommen Z. 55 Präs. c. Johann Maurer, städt. Kanzlist bittet um Einrechnung der beim kk Militär gedienten 3 Dienstjahre. Die Sektion beantragt diesem Ansuchen dermalen keine Folge zu geben was einstimmig angenommen wird Z. 59 Präs. d. Das Polizei-Inspektorat überreicht die Bitte der hierstädt. verehelichten SicherheitsOrgane um Bewilligung eines Quartiergeldes. Der Sektionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinderath wolle diesem

Ansuchen dahin Folge zu geben, daß den verehlichten Sicherheitswachmännern ein Wohnungsbeitrag von 60 fl und den verheirateten Führern ein solcher von 80 fl angewiesen werde. Eistimmig angenomen: Z. 58 Praes. e. Heinrich Damhofer städt. RechnungsAssistent und Josef Gumpelmayr Kassaamts-Unterbeamter bittet um Beförderung. Der Sektionsantrag lautet. Der löbliche Gemeinderat wolle dem städt. Rechnungsassistenten Heinrich Damhofer zum Kassa-Official in der X. Rangsklasse mit dem Gehalt von 900fl und einer Aktivitätszulage von 200 fl und den Unterbeamten Josef Gumpelmayr zum städt. Kassaassistenten in der XI. Rangsklasse mit jährlich 600 fl Gehalt und 150 fl Aktivitätszulage beide ab 1. Juni 1897 ernennen. Hierauf Schluß der vertraulichen Sitzung. Der Vorsitzende Die Verifikatoren Schriftführer

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