Raths=Protokoll aufgenommen über die II. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. l. f. Stadt Steyr am 26. März 1897. Tages=Ordnung: Mittheilungen. I. Section. 1. Wahlprotest des Bürgervereines in Steyr gegen die Gemeinderathswahlen im I. Wahlkörper und Verification der diesjährigen Gemeinderathswahlen. 2. Wahl von zwei Mitgliedern in die dies jährige Stellungs¬ Commission. 3. Recurs gegen eine abweisliche Erledigung des Armen¬ rathes Steyr. 4. (Vertraulich nach Schlufs der öffentlichen Sitzung.) Gesuch um Bürgerrechts=Verleihung. II. Section. 5. Berichte über die Stadtcasse=Journals¬ Abschlüsse pro Jänner und Februar 1897. 6. Eingaben der bürgerlichen Actien=Brauerei in Steyr um Rückvergütung der Verbrauchsumlage pro 1896 für das geschwendete Bier und um Abfindung hinsichtlich des im Jahre 1897 im Märzen¬ keller zum Ausschanke gelangenden Bieres. 7. Kaufsanbot für das Haus Nr. 10, Bahnhofstraße. 8. Gesuch des Hilfsbeamten= Unterstützungs=Vereines in Linz um eine Unterstützung. 9. Gesuch des Asylvereines der Wiener Universität um eine Unterstützung. 10. Zuschrift der Sparcasse Steyr in Angelegenheit einer Schuld=Capitals=Rückzahlung. III. Section. 11. Eingabe des Herrn Friedrich Haratzmüller in Angelegenheit der Grundüberlassung am Seidlfelde und Erbauung eines Wohnhauses daselbst. 12. Gesuch des Herrn Josef Landsiedl um Kiosk=Aufstellung vor seinem Kaffeehause. IV. Section. 13. Statthalterei=Erlass in Betreff der Cäcilie Schiefermayer'schen Stiftungen. 14. Amtsbericht über die Vermögens =Gebarungen bei den unter städt. Verwaltung stehenden drei Stipendien= Stiftungen im Jahre 1896. 15. Zuschrift des Herrn Josef Schachinger in betreff Wieder¬ überlassung der in seinem Hause, Aichetgasse 2, zu Schulzwecken ge¬ mieteten Localitäten. 16. Ernennung eines Armenvaters für das 22. Armenviertel. 17. Vergebung der Stiftungs=Interessen aus der Kaiser=Franz¬ Josef= und Elisabeth=Stiftung. Gegenwärtig: Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Johann Redl. Der Herr Vicebürgermeister Victor Stigler. Die Herren Gemeinde¬ räthe: Aelschker Edmund, Anzengruber Leopold, Dr. Hochhauser Johann, Huber Josef, Jäger v. Waldau Anton, Kautsch Jakob, Lang Franz, Lintl Georg jun., Löhnert Ferdinand, Perz Matthias, Peteler Josef, Reitter Ferdinand, Sonnleitner Gottfried, Tomitz Franz, Tureck Josef. — Ferner sind anwesend Herr Stadt¬ fecretär Franz Gall und für den erkrankten Schriftführer der städt. Cassebeamte Josef Gumpelmayr. — Entschuldigt sind die Herren Gemeinderäthe Emil Göppl und Otto Schönauer. Beginn der Sitzung 3 Uhr nachmittags. Der Herr Vorsitzende constatiert die Beschlussfähigkeit der Versammlung, bestimmt zu Verificatoren des Protokolles die Herren Gemeinderäthe Ferdinand Reitter und Gottfried Sonn¬ leitner und erklärt die Sitzung für eröffnet. Der Herr Stadt=Secretär verliest das Dankschreiben des Vereines „Südmark“ in Graz für die Spende von 25 fl., welches zur Kenntnis genommen wird. — Z. 5356. Hierauf wird zur Tagesordnung übergegangen. I. Section. Referent Herr Gemeinderath Ferdinand Löhnert. Derselbe führt hinsichtlich des ersten Punktes „Wahl¬ Protest des Bürgervereines in Steyr gegen die Gemeinderaths¬ wahlen im I. Wahlkörper und Verification der diesjährigen Ge¬ meinderathswahlen“ in folgender Weise aus: Mir ist am Schlusse meiner zweijährigen Dienstzeit in der Gemeinde Steyr noch die Aufgabe zutheil geworden, das Referat über den Wahlprotest des Bürgervereines in Steyr in pleno zu vertreten, und zwar aus dem Grunde, weil unser verehrter Herr Sectionsobmann bezüglich dieses Sectionsantrages mit der Majorität nicht ein¬ verstanden ist, und weil neulich ausgesprochen wurde, dass dafür ein besonderer Referent bestellt werde. Deshalb und nur aus diesem Grunde habe ich dieses Referat übernommen. Ich erlaube mir folgendes vorzubringen: „Der Bürgerverein in Steyr hat mit Eingabe de präsentato 16. März 1897, Z. 6999, welche er als Wahlprotest zu bezeichnen beliebte, gegen die am 8. März l. J. stattgehabte Wahl von fünf Gemeinderäthen des 1. Wahl¬ körpers überreicht, und zwar binnen acht Tagen, also rechtzeitig. In diesem Proteste wird ausgeführt, dass bei der erwähnten Wahl nicht nur die Herren 1. Dr. Hochhauser Johann mit 329 Stimmen, 2. Stigler Victor mit 328 Stimmen, 3. Huber Josef mit 317 Stimmen, 4. Heindl Karl mit 293 Stimmen, 5. Dr. Redtenbacher August mit 281 Stimmen, sondern auch noch als sechster Herr Leopold Erb mit 277 Stimmen (die absolute Majorität betrug 276, also mit einer Stimme über die Majorität) zu Gemeinderäthen gewählt worden seien, weil nach § 37 G.=St. derjenige als gewählt anzusehen ist, welcher die absolute Majo¬ rität der abgegebenen Stimmen erhalten hat. Nach der Ansicht des Bürgervereines, beziehungsweise der unterfertigten Vorstands¬ mitglieder David Ziebermayr und Josef Berger, hätte erst fest¬ gestellt werden müssen, wer von den sechs mit absoluter Majorität gewählten Personen als Gemeinderath betrachtet werden könne. Die absolute Majorität habe auch Professor Erb erlangt, könne also als gewählt angesehen werden; nachdem aber nur fünf Mandate zu besetzen sind, sei es nicht klar, wer als gewählt zu betrachten ist. Der Bürgerverein verlangt daher eine engere Wahl zwischen den genannten sechs Herren oder eine Neuwahl im I. Wahlkörper. Es handelt sich also hier um die Beantwortung der Fragen: 1. Ob die Anschauung des Bürgervereines mit dem Gemeinde=Statute der Stadt Steyr im Einklange steht; 2. ob sich die Ansicht der Wahlcommission, dass Professor Erb, obwohl er auch die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erlangte, dennoch nicht als zum Gemeinderathe gewählt anzusehen sei, mit dem Gemeinde=Statut im Widerspruch befindet. Die Rechts=Section hat in ihrer Mehrheit gefunden, dass die erste Frage entschieden verneint werden muss. Wäre die Wahlcommission im ersten Wahlkörper zu einer engeren Wahl geschritten, oder würde der Gemeinderath eine engere Wahl anordnen, so würde ein di¬ recter Widerspruch mit dem § 37 des Gemeinde=Statutes ein¬ treten. Dieser Paragraph spricht nämlich ausdrücklich aus, dass zur engeren Wahl nur dann zu schreiten ist, wenn niemand oder weniger, als zu wählen sind, die absolute Mehrheit der abge¬ gebenen Stimmen erhalten haben. In unserem gegebenen Falle aber haben mehr Personen, als zu wählen waren, die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten, es kann daher eine engere Wahl nicht stattfinden, weil dies als geradezu statuten¬ widrig ausgeschlossen ist. Noch weniger gieng es an, eine engere Wahl zwischen den citierten sechs Personen vorzunehmen. Aber auch was die weitere Forderung des Bürgervereines um Ausschreibung einer Neuwahl betrifft, lässt sich diese durch die Vorschriften des Gemeinde=Statutes nicht begründen. Eine solche Neuwahl wäre gemäß § 38 al. 4 nur dann durch den Gemeinderath anzu¬ ordnen, wenn die Wahl für ungiltig erklärt würde. Hiezu ist aber nicht einmal der Schein einer Berechtigung vorhanden, da die Wahl der fünf eingangs erwähnten Herren ganz den Vor¬ schriften des Gemeinde=Statutes entspricht und niemand bestreiten kann und wird, dass dieselben die absolute Mehrheit der ab¬ gegebenen Stimmen auf sich vereinigt haben, da auch sämmtliche mehr Stimmen als Professor Erb erhielten, welcher daher, nachdem nur fünf Gemeinderäthe zu wählen waren, wegen der geringeren Stimmenzahl, trotz der erlangten absoluten Majorität unmöglich als gewählt angesehen werden kann. Es muss daher auch diese zweite Frage verneint werden. Der von der Wahl¬ commission beobachtete Wahlmodus widerspricht dem Gemeinde¬ Statute nicht, weil dieses keine ausdrücklichen Vorschriften
darüber enthält, in welcher Weise in dem Falle vorzugehen ist in welchem nämlich mehr Personen, als zu wählen waren, die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt haben. Nach Ansicht der Rechts=Section könnte die Aufnahme einer solchen Vorschrift in das Gemeinde=Statut füglich unter bleiben, wie sie aufscheint in den Wahlordnungen von Klagen furt, Laibach, Wien, Troppau, Graz und im § 49 der Reichs rathswahlordnung vom 2. April 1873, R.=G.=Bl. Nr. 41, welcht lauten: Als gewählt ist derjenige anzusehen, welcher mehr als die Hälfte aller abgegebenen giltigen Stimmen für sich hat. Wenn mehr Personen, als zu wählen sind, die absolute Stimmen mehrheit für sich haben, so entscheidet die überwiegende Stimmen zahl und bei gleicher Stimmenzahl das vom Vorsitzenden der Wahlcommission gezogene Los darüber, wer von ihnen als gewählt anzusehen sei. Wurde die absolute Stimmenmehrhei nicht erlangt, so wird bezüglich der noch zu Wählenden zu engeren Wahl geschritten, auf welche Gesetze im Sinne des § und 7 des a. b. G.=B. per analogiam verwiesen werden kann Es könnte aber, sage ich, die Aufnahme einer solchen specifi¬ cierenden Vorschrift in das Gemeinde=Statut auch unterbleiben weil es ja ganz selbstverständlich ist, dass in diesem Falle der jenige den Vorzug haben muss, welcher die überwiegende Stimmenzahl erhalten hat. Sonstige Mängel sind nicht vorge bracht worden „Die Rechts=Section stellt demnach den Antrag: „Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: 1. Der von dem Bürger verein in Steyr mit Eingabe vom 16. März 1897, Z. 6999, ein gebrachte Wahlprotest gegen die Kundmachung vom 8. März 1897 der Wahlcommission des I. Wahlkörpers der Wahlen in der Gemeinderath der Stadt Steyr, womit bekannt gegeben wurde dass 551 giltige Stimmen abgegeben wurden, daher die absolute Majorität 276 betrug, und als Gemeinderäthe mit dreijähriger Mandatsdauer gewählt erscheinen die Herren Dr. Johann Hoch hauser mit 329 Stimmen, Victor Stigler mit 328 Stimmen Josef Huber mit 317 Stimmen, Karl Heindl mit 293 Stimmen und Dr. August Redtenbacher mit 281 Stimmen, wegen Ver¬ anlassung einer engeren Wahl oder einer Neuwahl des I. Wahl körpers wird gemäß § 38, Gem.=Stat., als unbegründet un 2. Bei dem Umstande, als auch unstatthaft zuruckgewiesen. — sonst keine Anstände sich ergeben haben, werden die am 3., 5 und 8. März 1897 im III., II. und I. Wahlkörper vorgenommener Wahlen in den Gemeinderath der Stadt Steyr, wobei in III. Wahlkörper die Herren Leopold Köstler und Heinrich Gup mit je dreijähriger Mandatsdauer, im II. Wahlkörper die Herrer Johann Redl mit dreijähriger Mandatsdauer, Leopold Hallen mit zweijähriger Mandatsdauer, und Josef Hiller mit einjährige Mandatsdauer, und im I. Wahlkörper die vorgenannten fün Herren als Gemeinderäthe gewählt wurden, gemäß § 38 G.=St. bestätigt. Das Gesammt=Resultat ist öffentlich bekanntzumache und sind die Gewählten von der auf sie gefallenen und be stätigten Wahl in Kenntnis zu setzen „Das wäre also der Antrag, welchen die Majorität der Rechts=Section Ihnen zu stellen sich beehrte. Es ist selbstver ständlich, dass ich als Mitglied der Majorität dieser Section persönlich mit dem Antrage vollinhaltlich einverstanden bin und Ihnen dessen Annahme dringendst empfehlen kann, weil jede andere Ausweg nur ein verfehlter sein könnte. Ich könnte mi diesen Ausführungen schließen, muss aber gestehen, dass es mic gewissermaßen drängt, auch meiner persönlichen Anschauung, wenn ich auch befürchten muss, mir wieder die Ungnade des löbl. Bürgervereines zuzuziehen und mich einer abermaligen Rechtserklärung auszusetzen, welche ich schon im voraus dankend ablehne, wie auch jede Polemik, in der Weise Ausdruck zu geben dass dieser Wahlprotest auch formale Mängel aufweist, denn abgesehen davon, dass das Gemeindestatut wohl Einwendungen gegen die Wahlen, aber keine Wahlproteste kennt, ganz abgesehen davon müssen wir fragen: Ist der Bürgerverein als solcher befugt, berechtigt und legitimiert, ein solches Einschreiten gegen einen Beschluss einer öffentlichen Institution, wie die Wahl¬ commission, einzubringen? Nach den allgemeinen Grundsätzen des Wahlverfahrens sind solche Fragen immer in Betracht zu ziehen. Wenn auch der § 38 des Gemeinde=Statutes, welcher von den Einwendungen spricht, nur allgemein sagt: Einwendungen gegen die Wahlen sind beim Gemeinderathe längstens binnen acht Tagen einzubringen, und nicht bestimmt, wer eigentlich dazu legitimiert ist, Einwendungen zu erheben, so muss man doch schon nach den allgemeinen Grundsätzen zu dem Schlusse gelangen dass dieses Recht nur jenem zusteht, dessen persönliches Wahl¬ recht verletzt wurde. Im gegebenen Falle kann aber niemand behaupten, dass der Bürgerverein in Steyr in seinem Recht verletzt wurde, denn der Verein zahlt keine Steuer, er ist woh eine juristische Person, aber hat das Gemeindewahlrecht nicht Es können nur solche in ihrem Rechte verletzt werden, welche wvenigstens Wähler, besonders des betreffenden Wahlkörper sind. Das ist hier nicht der Fall. Also auch aus diesen formaler Gründen wäre dieser Wahlprotest abzuweisen. Es ist dies übri gens eine rein theoretische Frage, welche nur kennzeichnen soll, dasc man daran gedacht hat. Sie hat keinen praktischen Wert, wei die Rechts=Section darüber hinweggegangenist. Ich kann nu noch wiederholen, dass ich diesen Antrag der Rechts=Section zu Zustimmung dringend empfehle. Es ist die Stimme des Ob mannes der Rechts=Section, welcher erklärt hat, er könne mi dieser Majoritäts=Ansicht nicht einverstanden sein, weil der § 37 des Gemeinde=Statutes sagt, dass als gewählt derjenige anzu¬ sehen ist, welcher die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erlangt hat. Mir wurde nichts gesagt, ob er besonders dafür ist, dass dem Proteste in der einen oder anderen Richtung Folg gegeben werde, muss es daher dem Herrn Obmanne der Rechts Section überlassen, wenn nothwendig, seine Aeußerung abzu¬ geben und einen Gegen=Antrag zu stellen. Hierauf, da sich auf Umfrage des Herrn Vorsitzender niemand mehr zum Worte meldet, bringt derselbe den erster Punkt des Antrages, dahin gehend, dem Wahlproteste kein Folge zu geben, zur Abstimmung, wobei dieser mit allen gegen 2 Stimmen (Herren Georg Lintl und Josef Peteler) angenommen wird Der vom Herrn Vorsitzenden zur Abstimmung gebrachte zweite Punkt des Antrages auf Verificierung der letzten Ge¬ Z. 6999. meinderathswahlen wird einstimmig angenommen Beim 2. Punkt der Tages=Ordnung übernimmt das Re ferat der Sections=Obmann, Herr Gemeinderath Anton Jäger von Waldau. Derselbe beantragt über den diesbezüglichen Amts bericht in die diesjährige Stellungs=Commission die Herrei Gemeinderäthe Georg Lintl und Josef Tureck und als Ersatz — Beschluss einstimmig mann Heinrich Gupf zu designieren. nach Antrag. — Z. 6143. Herr Beim 3. Punkt der Tages=Ordnung übergibt der Bürgermeister den Vorsitz an den Herrn Vice=Bürgermeiste des Herr Gemeinderath v. Jäger verliest den Recurs S A. gegen die abweisliche Erledigung seines Ansuchens un Aufnahme ins Armenverpflegshaus seitens des Armenrathes Steyr und stellt nach Bekanntgabe des Gutachtens seitens des Herrn substituierenden Stadtarztes Dr. Klunzinger namens der Section den Antrag, dem Recurse keine Folge zu geben, welcher Z. 5700 — Antrag einstimmig angenommen wird Der Herr Bürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz 4. Der Herr Referent verliest des weiteren eine Zuschrif der Stadtgemeinde=Vorstehung Wels, womit dieselbe die Absen Se. Majestät den Kaiser um Nicht¬ dung einer Petition an sanctionierung des vom oberösterreichischen Landtage in seiner J. beschlossenen Gesetzentwurfes Sitzung vom 3. Mär I betreffend die Heranziehung der Sparcassen 2c. zu Beiträgen zum Landesschulfonde, anregt, und beantragt namens der Section, dass auch seitens der Stadtgemeinde Steyr eine diesbezügliche Petition an Se. Majestät den Kaiser abgesendet werden solle Z. 7837. welcher Antrag einstimmig angenommen wirk II. Section. 5. Referent: Sections=Obmann Herr Ge meinderath Josef Tureck verliest die Casse=Journals=Abschlüsse pro Jänner und Februar 1897, welche lauten 55.140 49¼ fl. „Einnahmen im Monate Jänner 1897 67.423·95 Casseüberschuss vom Jahre 1896 fl. 122.56145 Gesammt=Einnahmen im Jänner 1897 46.123·39 Ausgaben im Monate Jänner 1897 70.14100 fl. Casserest für den Monat Februar 1897 2731831 fl. Einnahmen im Monate Februar 1897 76.441·06 Casserest vom Vormonat „ fl. 101259 87 Gesammt=Einnahmen im Februar 1897 „ 63.103·17¼ Ausgaben im Monate Februar 1897 fl. 41.156.601 Casserest für den Monat März 1897 1897 und betrugen bis inclusive Februar fl. 150.383-26 die gesammten Einnahmen fl. 109.22656½ die gesammten Ausgaben — —Der Haupt 1897 Stadtcasseamt Steyr, am 28 Februar cassier Paarfusser m. p., der Casse=Controlor V. Jandaurek m. p. Herr Referent bemerkt, dass die Abschlüsse durch ihr und Herrn Gemeinderath Perz geprüft und richtig befunden worden seien, was einstimmig zur Kenntnis genommen wird. Z. 5039 und 6760 6. Ueber die Eingaben der bürgerlichen Actienbrauerei in Steyr um Rückvergütung der eingezahlten Verbrauchsumlage per 1495 fl. 54 kr. für das im Jahre 1896 geschwendete Bier per 1869 Hektoliter und 43 Liter, sowie um abfindungsweise Rückvergütung der Verbrauchsumlage per monatlich 31 fl. 70 kr. für das im Jahre 1897 im Märzenkeller zum Ausschanke gelan¬ gende Bierquantum beantragt die Section die Statt gebung beider Ansuchen, welcher Antrag einstimmig angenommen wird. — Z. 4371 und 4372. 7. Der Herr Referent verliest folgendes Kaufsanbot: „Steyr, am 18. Februar 1897. — An den wohllöblichen Gemein¬ derath der landesfürstlichen Stadt Steyr! Nachdem ich beabsich¬ tige, einen Theil meines Capitals durch Ankauf eines Hause¬ abzustoßen, und mir schon einigemale eines der der löbl. Stadt¬ gemeinde Steyr gehörigen Häuser angetragen wurde, so sehe ich mich veranlasst, dem wohllöblichen Gemeinderathe ein Anbo zu machen, und zwar erlaube ich mir für das Haus Nr. 10 Bahnhofstraße, sammt Zugehör und alles, was niet= und nagel fest ist, den Betrag von 17.000 fl., sage siebzehntausend Gulden anzubieten; selbstverständlich prompt Casse am Kauftage Nach genauer Besichtigung ersah ich, dass doch bedeutende Adaptierungen und Reparaturen vorgenommen werden müsster mithin auch obiger Betrag vollkommen gerechtfertigt erscheint Sollte ein wohllöblicher Gemeinderath mit diesem meinen Antrage einverstanden sein, dann bitte ich um gütige Ver ständigung Hochachtung — Fran¬ — Zeichne mit besonderer Kontner m. p.“ Hierüber stellt Referent namens der Section den Antrag wegen des im Verhältnisse zu den eigenen Baukosten und des Zinserträgnisses zu geringen Anbotes diesem Offerte kein
Folge zu geben, welcher Antrag einstimmig angenommen wird. 7316 Z. 8.und 9. Dem Asyl=Vereine der Wiener Universität uni dem Hilfsbeamten=Unterstützungs=Vereine in Linz werden nac Antrag der Section je eine Spende von 10 fl. bewilligt. Z. 4583 und 7148 10. Hierauf verliest Herr Referent die Zuschrift der Spar casse Steyr in Angelegenheit einer Schuldcapitals=Rückzahlung mit folgendem Wortlaute „Löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung in Steyr. Mit de geschätzten Zuschrift vom 24. Februar l. J. erhielten wir die Mittheilung, dass der löbliche Gemeinderath der Stadt Steyr in seiner Sitzung am 16. December 1896 beschlossen hat, an dem auf der Normal=Kaserne C.=N. 573 in Ort und dem Volks= und Bürgerschulgebäude C.=N. 162 in Vogelsang zu Steyr haftender Sparcasse=Darlehen fl. 300.000 welches abzüglich schon abgezahlten der vier Capitalsraten 3.176-64 „ heute noch mit fl. 20082330 aufrecht besteht, den Betrag von „ 26.000•— — abzuzahlen, so dass dann ein Restcapital per fl. 270.823.30 verbleiben würde, über welches nach Einziehung des bisher giltig gewesenen Tilgungsplanes ein neuer7Tilgungsplan aus zustellen wäre „Hierüber erlauben wir uns nun folgendes zu bemerken. — Der Tilgungsplan über das Darlehen von 300.000 fl. wurde au Grund des mit der löblichen Stadtgemeinde=Vorstehung ge schlossenen Darlehens=Vertrages vom 15. Juni 1895 aufgestellt dessen § 8 die Bestimmunug enthält, dass der für dieses Dar lehen und für die ganze Tilgungszeit desselben fixierte Zinsfus von 4½ Percent nie erhöht werden darf „Würde also die Sparcasse im Laufe der Tilgungszeit dieses Darlehens den Zinsfuß für Darlehen im allgemeinen erhöhen, so müsste das an die Stadtgemeinde Steyr abgegebene Darlehen hievon ausgenommen sein, während es an einer Redu¬ cierung des derzeit für alle Darlehen festgesetzten Zinsfußes vor 4½ Percent hinsichtlich des zu jenem Zeitpunkte noch bestehen¬ den Restcapitales participieren wird „Weiters ist es bei der Sparcasse Usus und auch im Interesse einer geordneten Verrechnung gelegen, dass größere Capitals=Abzahlungen von Darlehen bloß in dem Maße in Zahlung genommen werden, dass sich deren Betrag mit de Summe einer Anzahl der im Tilgungsplane vorgeschriebenen Raten deckt. Bei der beabsichtigten Abzahlung von fl. 26.000“ sondern es würde sich ist dies nicht der Fall fünften bis inclusive nach Abzahlung der 27. Rate, zusammen * „ 25.110·49 ein Ueberschuss von 1 880•51 Verrechnung auch der ergeben, während bei 28. Rate per fl. 1418·37 der abzuzahlende Betrag fl. 26.528·16 * * * ausmachen und das Präliminare per 26.000. — um 528.16 überschreiten würde. — Bei dem Umstande, als während der langen Tilgungszeit des Darlehens die löbliche Stadtgemeinde Vorstehung noch mehrmals in die Lage kommen kann, größer Beträge als jene der vorgeschriebenen Raten abzuzahlen, un unter Hinweis auf das bezüglich des Zinsfußes Gesagte ge statten wir uns zur Vermeidung einer jedesmaligen Aenderung des Tilgungsplanes der löblichen Stadtgemeinde=Vorstehung dei Vorschlag zu machen, es wolle der bisher giltige Tilgungsplan solange beibehalten werden, bis eine im Laufe der Tilgungszei eintretende Herabsetzung des Zinsfußes dessen Umrechnung noth wendig macht, und es mögen größere Capitals=Abzahlungen in Sinne des § 4, Absatz 2, des Darlehensvertrages nur nach Maßgabe der Summe einer Anzahl vorgeschriebenen Rater geleistet werden „In der Voraussetzung, dass die löbliche Stadtgemeinde¬ Vorstehung diesen Vorschlag acceptieren wird, beziffern wir die im Juli l. J. zuzüglich der uns avisierten Abzahlung fälligen Beträge, wie folgt: Heute bestehendes Restcapital 296.823 fl. 36 kr., Ab¬ zahlung der 5. bis inclusive 27. Rate zusammen 25.110 fl. 49 kr. verbleibendes Restcapital 271.712 fl. 87 kr.; 4½ Percent Zinsen hievon für die Zeit vom 1. Juli bis 31. December 1897 6113 fl. 54 kr.; Summe der zu leistenden Einzahlung 31.224 fl. 3 kr. „Wir harren der gefälligen Mittheilung über die Ent schließungen der löblichen Stadtgemeinde=Vorstehung und zeichnen mit vorzüglicher Hochachtung— Die Direction der Sparcasse in Steyr: Johann Amort m. p., Karl Eisner m. p.— Steyr, am I. März 1897. 2benso gelangt folgender Amtsbericht hierüber zur Ver lesung „Mit Bezug auf nebigen Auftrag und das umstehend Schreiben der Sparcasse=Direction Steyr vom1. März 1897 erlaubt sich das gefertigte Casseamt ergebenst zu berichten, dass die Stadtgemeinde in die Lage kommt, durch Verwendung des für das verkaufte städtische Zinshaus O.=N. 14, Bahnhofstraße erlangten Kaufschillings per 26.000 fl., der diesem Erlöse bis End Juni 1897 zukommenden 4 Percent Zinsen per fl. 522·06 un einer aus der Stadt=Casse zu leistenden Aufzahlung per fl. 6·10 zusammen mit fl. 26.528·16, volle 24 semestrale Raten, nämlic die zunächst fällig werdende 5. bis einschließlich 28. Capitals rate, an der im Jahre 1895 aufgenommenen Schuld per 300.000 fl. und heute noch giltig fl. 296.823·36 rückzahlen zu können, so dass diese Schuld sich sodann noch auf fl. 270.295·20 beziffern wird. — Stadt=Casseamt Steyr, am 22. März 1897. Paarfusser m p. —Jandaureck m. p.“ Der diesbezügliche Sections=Antrag: „Der löbl Gemeinderath möge beschließen, es sei der durch die abreifender Zinsen und durch eine Aufzahlung aus der Stadteasse per 6 fl 10 kr. auf 26.528 fl. 16 kr. angewachsene Kaufschilling für das Haus Nr. 14 der Bahnhofstraße in Steyr am 1. Juli 1897 zu Deckung voller 24 semestraler Raten (das ist der 5. bis ein schließlich 28.) an der im Jahre 1895 aufgenommenen Schuld von 300.000 fl. zu verwenden und die Sparcasse=Direction hievon mit dem ausdrücklichen Bemerken zu verständigen, dass sich die Stadtgemeinde das Recht vorbehalte, von der Sparcasse den Rückersatz jener Zinsenbeträge zu verlangen, welche sie im Falle einer Herabsetzung des Zinsfußes in den kommenden 12 Jahrer durch die sofortige Einzahlung obiger Raten zu viel geleiste —Z. 5759. hätte wird einstimmig angenommen Herr Gemeinderath Tomitz entfernt sich Section. 11. Referent Herr Vicebürgermeister Victor In Stigler leitet die Eingabe des Herrn Friedrich Harratzmüller um Ueberlassung eines städtischen Grundes am Seidlfelde behufs Erbauung eines Wohnhauses mit folgenden Worten ein „Herr Harratzmüller ist schon im vorigen Jahre um käuf¬ liche Ueberlassung einer Grundfläche auf dem Seidlfelde ein geschritten, um darauf ein Gebäude zu errichten. Der Gemeinde rath hat nun in der Sitzung vom 16. December 1896 beschlossen, auf jenes Kaufanbot einzugehen, wenn das Haus, welches der Gesuchsteller auf diesem Grunde erbauen will, in seiner Form Lage 2c. dem Gemeinderathe conveniert, d. h. der Grundverkau wurde davon abhängig gemacht, dass der Gemeinderath mit dem zu erbauenden Objecte in jeder Hinsicht einverstanden ist. So ist Herr Harratzmüller neuerdings eingeschritten, um den Verkau dieses Grundstückes und hat den Auf= und Grundriss des zu errichtenden Gebäudes vorgelegt. Die Section beschloss, hierüber den Antrag zu stellen, dieses Grundstück endgiltig dem Bewerber zu verkaufen. Nachdem wir aber in einem ähnlichen Falle schon eine schlimme Erfahrung gemacht haben, wurde die Bedingung daran geknüpft, dass der Grundkäufer die Baulichkeit wenigsten innerhalb zwei Jahren aufführen müsse, und dass, wenn er den aus irgendwelchen Gründen nicht nachkommen kann, die Gemeinde sich das Recht vorbehält, dieses Grundstück um denselben Kauf schilling wieder zurückkaufen zu könner „Die Bau=Section stellt demnach folgenden Antrag Der löbliche Gemeinderath wolle mit Bezug auf der Sitzungsbeschluss vom 16. December 1896 und auf Grund des von dem Herrn Gesuchswerber Friedrich Harratzmüller vorge legten Bauplanes endgiltig nachstehendes beschließen: 1. Die Stadtgemeinde Steyr verkauft an Herrn Friedrich Harratzmüller die derselben eigenthümlichen Seidlfeldgrunde im Ausmaße von 136•— 1123·3 m2, und zwar 136 m2 à 1 fl. fl. 1.974·60 987·3 m2, à 2 fl — Z.110700 also um den baren Kaufschilling von 2. Der Herr Käufer verpflichtet sich, innerhalb zweier Jahre, von Datum des Kaufvertrages an gerechnet, den Hausbau auf dieser Gründen, den vorgelegten Bauplänen entsprechend, sowie die Gittereinfriedung des Gartengrundes längs der Bahnhofstraße vollständig durchzuführen. 3. Sollte der Herr Gesuchsteller, gleich¬ iltig aus welchen Gründen, diese Verpflichtung nicht einhalten, so räumt er der Gemeinde das Recht ein, nach Ablauf dieser zwei Jahre diese Gründe um den gleichen Kaufschilling wieder zurückzukaufen und zwar ohne Entschädigungs=Leistung für irgend welche auf denselben etwa unvollendet aufgeführte, theilweise Bauten, Gartenanlagen und dergleichen. er diesen Hiezu bemerkt Herr Gemeinderath Lintl, dass Antrag unterstütze, dass aber die von verschiedenen Seiten gehegten Befürchtungen, es werde das zu erbauende Haus infolge seine geringen Höhe gegenüber dem anliegenden Hause zu sehr ab¬ stechen, ihre Bedeutung verlieren, nachdem ersteres ein größeres Hoch=Parterre bekommt und der Herr Besitzer des Nebenhauses der Herr Bürgermeister, für eine passende Verzierung, beziehungs¬ sorger zu weise Fassadierung des Giebels seines Hauses erklärt hat Bezüglich des im Sections=Antrage mit 2 Jahren fixierten Termines entwickelt sich eine längere Debatte, wobei die Herren Gemeinderäthe Dr. Johann Hochhauser und Jakob Kautsch für Reducierung der Frist auf wenigstens ein Jahr eintreten. Es wird dann zur Abstimmung geschritten und der — Antrag der Section einstimmig angenommen Z. 6932 12. und 13. Die Kaffeehaus=Inhaber, Herren Josef Landsiedl und Karl Weismayr, sind um Bewilligung der Aufstellung ihrer Kioske vor ihren Kaffeehaus=Localen, ersterer auch um Stehen¬ lassen während der Wintermonate, bittlich geworden, über welche Ansuchen die Section den Antrag stellt, den Herren Gesuch¬ tellern die Aufstellung der Kioske vor ihren Localen am Stadt platze gegen eine jährliche Platzgebür von je 10 Gulden für so lange zu bewilligen, als dieses Zugeständnis nicht durch einen anderen Gemeinderaths=Beschluss wieder aufgehoben wird, und ist den Gesuchstellern die Verpflichtung aufzulegen, im Falle eine besondere Ursache es erheischen sollte, einem Auftrage des Herrn Bürgermeisters, die Kioske zu entfernen, unweigerlich Folge zu leisten. — Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Z. 6055 und 775 Herr IV.Section. 14. Referent Sections=Obmann Gemeinderath Ferdinand Reitter verliest den Erlass der hohen
k. k. Statthalterei in Linz vom 18. Februar 1897 Z. 18.336 IV ex 1896, betreffend die Cäcilie Schiefermayr'schen Stiftungen und stellt auf Grund dessen folgenden Sections=Antrag „Die am 30. August 1894 zu Steyr verstorbene Hausbesitzerin Frau Cäcilie Schiefermayr hat letztwillig für den Mildenver¬ sorgungsfond ein Legat von 2000 fl.; ferners zur Errichtung einer Pfründen=Stiftung zu monatlichen Pfründen à 5 Gulden für in Steyr einheimische, bereits arbeitsunfähige und mittellose Arbeiter und Dienstboten nach tadellos zurückgelegter vieljähriger Arbeits= oder Dienstzeit den Betrag von 15.000 Gulden; ferners zur Errichtung einer Stipendien=Stiftung für Studierende an der hiesigen, bereits bestehenden, oder noch zu errichtenden Mittelschule, und zwar für besonders talentierte, brave Söhn mittelloser, kleiner Gewerbsleute, subalterner Beamter, Diene und Arbeiter mit jährlich 50 fl. ein Capital von 10.000 Gulden, und schließlich für eine Stiftung zur Anschaffung von Lehrmitteln für arme Schüler in den hiesigen Volksschulen, dann der Real schule ein Capital von 10.000 Gulden bestimmt. Die in ver¬ chiedenen Gattungen bestehenden Stiftungs=Wertpapiere wurden seitens des Verlassenschafts=Curators Herrn Dr. Alois Stigler in Steyr nach Abzug der von den bereits abgereiften Zinsen bestrittenen Verlassgebüren 2c. nebst zugewachsenen Zinsen im Gesammtwerte von 37.766 fl. 28 kr. am 13. März 1896 hier¬ amts erlegt. Mit Rücksicht auf die Verschiedenartigkeit der Wertpapiere musste deren Auftheilung auf die einzelnen Stif tungen mit dem hierämtlichen Berichte vom 14. April 1896, Z. 6177, bei der hohen k. k. Statthalterei in Linz nachgesucht werden, welche Auftheilung nunmehr mit dem Erlasse vom 18. Februar 1897, Z. 18.336 IV ex 1896, erfolgte. „Da die Verwaltung dieser Stiftungen der Stadtgemeinde Steyr zustehen soll, so muss sich der löbliche Gemeinderath der Stadt Steyr zur Annahme und Verwaltung dieser Stiftungen erklären, weshalb die Section den Antrag stellt: Der löbliche Gemeinderath möge sich zur Annahme und Verwaltung, sowie zur steten, sorgfältigen Verwahrung der Stiftungen, beziehungs¬ — Dieser Antrag wird weise der Capitalien bereit erklären.“ einstimmig angenommen. — Z. 5518. 15. Der Herr Referent verliest den Casseamtsbericht, betreffend die Vermögensgebarung bei den unter städtischer Ver¬ waltung stehenden Alt=Fenzl'schen, Wolfgang Pfefferl'schen und Dr. Theodor Ritter von Aichinger'schen Stipendien=Stiftungen und stellt diesbezüglich den Antrag, diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, und zur beantragten Verwendung der disponiblen Cassebarschaften die Statthalterei=Zustimmung einzuholen. Z. 6269. 16. Herr Josef Schachinger, Kaufmann und Realitäten¬ besitzer, hat auf Grund an ihn gestellter Anfragen mit Schreiben vom 13. März 1897 erklärt, die in seinem Hause, Aichetgasse Nr. 2, für die Mädchenvolksschule in Aichet zu Schulzwecken von der Stadtgemeinde Steyr gemieteten Localitäten ab 1. Mai 1897 auf weitere 5 Jahre unkündbar unter den bisherigen Bedin¬ gungen mietweise zu überlassen, zu welcher Verlängerung des Mietvertrages der Gemeinderath einstimmig die Zustimmung ertheilt. — Z. 6776. 17. Die Ernennung des Herrn Karl Schaffenberger, welcher sich protokollarisch hiezu bereit erklärte, zum Armenvater des 22. Armenviertels an Stelle des von diesem Amte zurückgetretenen Herrn Josef Grundböck wird nach Sections=Antrag einstimmig beschlossen. — Z. 5121. 18. Die Interessen aus der Kaiser=Franz=Josef= und Eli¬ sabeth=Stiftung für nach Steyr zuständige, kruppelhafte und verdienstunfähige Krieger werden an die vorgeschlagenen Bewerber Gotthard Ogris und Josef Schiefermayr verliehen. — Z. 4128. 19. Der Interessenbetrag per 37 fl. 60 kr. aus der Amt¬ mann'schen Dienstboten=Stiftung wird der seitens des hochw. Stadtpfarramtes präsentierten Francisca Preiner zuerkannt. Z. 7462. 20. Mit Interessentheilbeträgen aus der Ludwig Werndl'schen Bürgerstiftung werden bedacht: Franz Brunmayr, Johann Rusitzka, Ignaz Riedler, Paul Schmidt, Martin Kutzenberger, Betti Lonzendorfer, Susanne Schober und Barbara Forsthuber. Z. 4126. Nachdem somit die Tagesordnung erledigt, drückt der Herr Vorsitzende dem Herrn Gemeinderath Löhnert, sowie den übrigen ausscheidenden Gemeinderäthen den Dank für ihr Wirken aus, welcher Dank ihnen noch schriftlich mitgetheilt werden wird, und fordert die Herren Gemeinderäthe auf, sich von den Sitzen zu erheben. Hierauf dankt auch Herr Gemeinderath Löhnert dem Herrn Vorsitzenden und sämmtlichen Gemeinderäthen mit der Bitte, auch in Zukunft seiner freundlich zu gedenken, sowie auch die Gemeinderäthe überzeugt sein dürften, dass er stets lebhaften Antheil nehmen werde, wie dieselben in diesem Saale ihre Thätigkeiten entwickeln, sowie er auch innigsten Antheil nehmen werde an ihren Lebensschicksalen. (Bravo!) Nachdem sich über Umfrage des Herrn Vorsitzenden niemand mehr zum Worte meldet, erklärt derselbe die Sitzung um halb 5 Uhr abends für geschlossen.
Anhang zum Protokolle über die Sitzung des Gemeinderats der Stadt Steyr am 26. März 1897 über das in vertraulicher Sitzung behandelte Gesuch des Ludwig Weindlmayr, verwitten Visitirers der österr. Waffenfabrik in Steyr um Verleihung des Bürgerrechtes. Der Obmann der I. Sektion, Herr Gemeinderat Anton Jäger von Waldau beantragt namens der Sektion, der löbliche Gemeinderat wolle dem Gesuchsteller Ludwig Weindlmayr das erbetene Bürgerrecht der Stadt Steyr gegen Erlag der Taxe verleihen. Beschluß: Einstimmig nach Antrag. Der Vorsitzende Der Schriftführer Die Verifikatoren
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