führung und Vergebung dieses Baues, dessen Kosten aus der Post XVI des Präliminares zu decken sind, zu betrauen. Hierüber entspinnt sich folgende Debatte: Herr Gemeinderath Peteler sagt, er könne dem Sectionsantrage unter keinen Umständen zustimmen. Ein Contumazstall sei dasselbe, was ein Epidemiespital ist. Die Maul= und Klauenseuche könne auch für Menschen gefährlich werden, das von dort herabfließende Quellwasser könnte inficiert und somit die Vorstadt Ennsdorf der Gefahr einer Verseuchung ausgesetzt werden Herr Gemeinderath Erb bestätigt diese Ansicht und füg noch bei, dass namentlich die vorkommende Tuberculose für die Menschen gefährlich sei. Auch gebe er zu bedenken, dass das Plattnergut in der Nähe sich befinde, und das dortige Mastviel angesteckt werden könnte. Er gebe zu, dass es für die Gemeinde Steyr außerordentlich schwer sei, einen geeigneten Platz zu finder weil derselbe in der Nähe der Bahn sein solle, aber nachdem Enns¬ dorf gerade von dieser Gegend ihr Trinkwasser bekommt, so seien die dortigen Bewohner der Gefahr einer Erkrankung ausgesetzt Herr Gemeinderath Anton v. Jäger bemerkt, dass seines Wissen in der Viehmarktordnung für Steyr nichts enthalten sei, dass ein Contumazstall vorhanden sein müsse, sondern es heißt darin nur dass seuchenverdächtige Thiere abgesperrt werden müssen. Er respec tiere das Seuchengesetz, aber das könne er behaupten, dass dieses Gesetz in manchen Fällen nachtheiliger wirke, als die Seuche selbst denn gerade durch die Handhabung des Seuchengesetzes sei die Seuche oft noch mehr verbreitet worden. Wenn auf den Sectionsantrag eingegangen werde, befürchte er, dass die Gemeinde Steyr einen Uebergriff begehe, denn man könne der Gemeinde Ulrich nicht auf octroyieren, dass sie bis zum jüngsten Tage seuchenverdächtig ist Wenn durch die Bahnverwaltungen seuchenverdächtige Thiere trans¬ portiert werden, so sollen sie dieselben in Steyr nicht abladen, sondern weiter, vielleicht nach Linz schicken, die Linzer wollen ohnedies alles haben. Herr Gemeinderath Ritzinger gibt zu, dass die Errichtun Contumazstalles in der Gemeinde St. Ulrich auf Widerstanl eines stoßen werde, aber diese Frage müsse einmal in Fluss kommen. Auf die Bemerkung des Herrn v. Jäger müsse er bekanntgeben, dass in Steyr bereits ein Contumazstall, und zwar auf dem Viehmarktplatze bestanden habe. Wenn einer der Herren Gemeinderäthe einen anderen passenden Platz ausfindig machen könne, würde ihm die Bausectior dafür dankbar sein. Er bitte, den Sectionsantrag anzunehmen, wei er ohnehin nur formell durchgeführt werden könne, da die Gemeinde St. Ulrich gewiss Einwendungen dagegen machen werde Herr Vicebürgermeister Stigler bemerkt, der Standpunkt, der die Section eingenommen habe, sei der gewesen, dass der Auftrag der Statthalterei, dem Thierseuchengesetze entsprechend, endlich werde erfüllt werden müssen, und der Umstand, dass die Fälle, die sich bei Seuchentransporten bisher ergeben haben, darau dringe, dass ein Coutumazstall geschaffen werden. Es gebe in der Stadt und Umgebung keinen besseren Platz, als den jetzt gewählten weil die Lage des Contumazstalles eine derartige würde, dass die mit der Bahn ankommenden kranken Thiere einen Weg passieren, der vor keinem anderen Stall vorüberführt und auch von Menschen und Thieren nicht begangen wird, denn sie können eventuell direct mit de Bahn bis an die unmittelbar in der Nähe des projectirten Stalles bestehende Eisenbahn=Rampe im Waggon transportiert und dor welches ausgeladen werden. Was das Wasser anbelange, Ennsdorf von dort her versorge, so müsse er sagen, dass die Wasser leitungsröhren so weit entfernt gelegt sind, dass eine Verseuchung dieses Wassers nach menschlichem Ermessen nicht stattfinden könne Er bezweifle nicht, dass es niemand angenehm sein werde, einer Contumazstall in seiner Nähe zu haben, aber es frägt sich, wohin soll dieser Stall gebaut werden? In einer Gemeinde, wo die Stad keinen Grund hat, könne das nicht geschehen, und in der eigenen Ge meinde habe sie keinen Platz. Jeder andere Platz dürfte ungünstige sein, als dieser hochgelegene Platz. Wenn die Gemeinde St. Ulric könne man der Statthaltere dagegen Einwendungen erhebt, so wenigstens berichten, dass der Auftrag nicht erfüllt werden kann weil die Baubewilligung verweigert wird. Aber dass man etwa hun müsse, sei klar. Die Bausection müsse daher bei ihrem Antrag verharren, obgleich sie kein anderes Interesse an der Sache hat, als endlich einen Platz ausfindig zu machen, damit der Auftrag de Oberbehörde erfüllt werden kann. Auch sei es für die Stadt un die Viehbesitzer noch weniger angenehm, wenn kranke Thiere ankommen und in der Stadt untergebracht werden müssen. Herr Gemeinderath Anton v. Jäger kann sich die Dringlich¬ keit dieses Antrages nicht denken und glaubt auch nicht, dass Steyr einen Contumazstall nothwendig hat, nachdem in der Stadt selbst keine seuchenverdächtigen Thiere vorhanden sind, und wie komm Steyr dazu, dass ihr solche Thiere ausgeladen werden. Die Statt halterei solle mit den Bahnverwaltungen Vereinbarungen treffen Herr Gemeinderath Peteler bemerkt, was die Dringlichkeit des Contumazstalles anbelange, so sei das dieselbe Frage wie bein Schlachthaus. Der Contumazstall gehöre zum Schlachthaus, und man solle warten, bis man beides bauen kann. Die ausgesprochen Befürchtung wegen Inficierung des von dort kommenden Quell wassers halte er aufrech Herr Vice=Bürgermeister Stigler bemerkt, voneinem sei keine Rede, der Bausection habe dieser Schlachthause Antrag auch keine Freude gemacht, doch könne er die vorge brachten Bedenken wegen Inficierung des Wassers nicht theilen, weil ja bei dem Contumazstalle eine undurchlässige Senkgrube her¬ gestellt würde. Wenn der Sectionsantrag abgelehnt werde, müss der Herr Bürgermeister der Statthalterei hierüber berichten, um mehr als der letzte Fall mit dem rotzkranken Pferde kein Geheimnis ist und aus sich selbst auf endliche Erledigung dieser Frage hinweist und die Folge würde sein, dass ein neuerlicher Auftrag an die Gemeinde herablangen würde. Herr Gemeinderath Erb findet es nicht unumgänglich noth wendig, dass der Contumazstall in der Nähe des Bahnhofes sich befinde, und er sehe auch nicht ein, warum der Herr Bürger¬ meister über die Ablehnung des Sectionsantrages berichten soll Wenn die Statthalterei diesen Stall will, so solle sie wieder mi einem Erlass kommen. Er stelle den Antrag auf Vertagung dieser Angelegenheit Herr Gemeinderath Löhnert ist der Anschauung, dass der von der Bausection bestimmte Platz, nämlich die Parcelle 1063 für den Contumazstall geeignet ist und dass kaum ein bessere Platz gefunden werden könne. Die Statthalterei habe das Recht die Errichtung eines solchen Stalles zu fordern, und was die Bedenken wegen Gefährlichkeit dieses Stalles auf dem projectiertei Platze anbelange, so könnte ja das Gutachten des Thierarztes eingeholt werden Herr Vicebürgermeister Stigler erwidert, dass bei der Aus¬ mittlung des Platzes ohnehin der Stadtthierarzt anwesend war, und erwidert auf die Bemerkung des Herrn Erb, dass der Eontumazstal gerade und am besten in allernächster Nähe des Bahnhofes sein solle damit der Transport kranker Thiere durch die Straßen vermieden werde Herr Gemeinderath Kautsch stellt nun den Antrag, diese Angelegenheit behufs weiterer Erhebungen zu vertagen, Z. 3987. — welcher Antrag mit Majorität angenommen wird. 19. Ueber das Gesuch der Hausbesitzer Anton und Antonia Kotrba um Nachsicht der letzten Rate per 50 fl. für eine Stützmauer herstellung äußert sich die Section, wie folgt: Nachdem im Apri 1894 dem Besitzer des Hauses, Fabriksstraße Nr. 40, aufgetrager worden war, die schadhafte Stützmauer im Hofraume dieses Hause auf seine alleinigen Kosten herzustellen, da eine diesfällige Ver¬ pflichtung des Mildenversorgungsfondes als Besitzer des anrainendet Grundstückes nicht vorliege, und ein Recurs der nunmehr au der Realität angeschriebenen Eheleute Kotrba an den löbl. Gemeinde¬ rath mit Entschließung vom 22. Juni 1894 von demselben abge wiesen wurde, boten die Eheleute Kotrba durch ihren Vertrete Herrn Dr. Harant mit Zuschrift vom 18. Juni 1894 einen Vergleich an, dahin gehend, unter anderem 250 fl. in fünf unverzinsliche Halbjahrsraten an die Gemeinde zu zahlen, falls dieselbe die be¬ treffende Mauer und die daran angebrachte Holzlage in ordentliche und zweckentsprechendem Zustand nomine des Mildenversorgungsfondes herstellen lassen würde. Der löbliche Gemeinderath hat mit Sitzungs¬ beschluss vom 22. Juni 1894 diesen Vergleich angenommen, der Bau wurde von demselben zweckentsprechend hergestellt und von den Eheleuten Kotrba seither 4 Halbjahrsraten im Betrage von 200 fl gezahlt. Nun verlangen diese mit Eingabe vom 18. Jänner 1897 den Nachlass der am 1. Juli 1896 fällig gewesenen 5. letzten Rat per 50 fl. unter der Begründung, dass die Mauer und Holzlage nicht nach dem Plane ausgeführt worden seien. Da nun der Bal derselben dem Vergleichsanbote gemäß in ordentlicher und zweck entsprechender Weise, wie nachweisbar, hergestellt wurde, diesem Zwecke bis zur Stunde vollkommen entspricht, den Gesuchswerbern niemals ein Einfluss auf den Plan und dessen Durchführung ein geräumt wurde, so stellt die Section den Antrag, der löbliche Gemeinderath wolle das Ansuchen auf Nachlass der 5. letzten Ratt per 50 fl. nicht genehmigen. — Einstimmig angenommen. — Z. 1948 20. Liegt folgender Sectionsantrag vor: Der löbliche Gemeinderath wolle genehmigen, dass nunmehr die Demolierung der seinerzeit von der Gemeinde angekauften Holzstadeln, O.=Nr. 35 und 37, Lange Gasse, durchgeführt, der Pachtvertrag mit den Ehe¬ leuten Herrn und Frau Sommerhuber bezüglich des Stadels O.=Nr. 37 gekündet, derselbe aber nur bis zum Straßen=Niveau und soweit er aus Holz besteht abgetragen, mit einem feuersicheren eingedeckten Pultdache versehen, nach dem vorliegenden Plane adaptiert werde Zu diesem Zwecke bewilligt der löbliche Gemeinderath nach dem Kostenvoranschlage vom 8. Februar 1897 den runden Betrag vor 1200 fl., und wird das Bauamt angewiesen, diese Arbeiten in eigener Regie durchzuführen Wird nach kurzer Debatte, an welcher sich die Herren Gemeinde räthe Peteler, Lintl, Löhnert und HerrVicebürgermeister Stigler betheiligen, einstimmig angenommen. —Z. 3982 21. Johann Reitter, Hausbesitzer, Frauenstiege Nr. 6ersucht um pachtweise Ueberlassung der städt. Parcelle Nr. 1054 und um Ermäßigung des vom früheren Pächter verlangten Pachtzinses. Der Sectionsantrag lautet: Nachdem durch Besitzwechse auf dem Hause Nr. 6 der zwischen dem früheren Besitzer desselben und der Gemeinde am 5. December 1891 abgeschlossene, nicht inta¬ bulierte Pachtvertrag bezüglich der Parcelle 1054 hinfällig geworden ist, so wird der Antrag gestellt: Der löbliche Gemeinderath wolle eschließen, es ist das Gesuch des Petenten Herrn Johann Reitter als damaligem Besitzer des Hauses Nr. 6 um Verminderung det Pachtschillings nicht zu genehmigen, wogegen es demselben freisteht, behufs Erneuerung eines diesfälligen Pachtverhältnisses gesuchsweise an die Gemeinde heranzutreten. —Einstimmig angenommen. Z. 130 IV. Section. Referent: Sectionsobmann Herr Gemeinde¬ rath Ferdinand Reitter. 22. Der städtische Armenrath empfiehlt zu Verleihung der Simon Zachhuber'schen Seidenstrumpfwirker=Pfründe von monatlich 10 fl. 15 kr. die Bewerberin Marie Zimmermann Die Section beantragt, diesem Vorschlage die Zustimmun zu geben. — Einstimmig angenommen. — Z. 30.994, 23. Der städt. Armenrath empfiehlt zur Betheilung mit je 1 fl. aus der Zweithurn=Stiftung nachstehende 8 Arme: Johanna Aiten¬
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