Raths=Protokoll aufgenommen über die I. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. l. f. Stadt Steyr am 12. Februar 1897. Tages=Ordnung: Mittheilungen. I. Section. 1. (Vertraulich.) Gesuche um Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr. 2. Ansuchen des Kneipp=Vereines in Steyr um Zustimmung zum § 20 der Vereins=Statuten, behufs Vermögens=Uebernahme durch die Gemeinde im Falle der Vereins=Auflösung. 3. Reclamationen gegen die Gemeinderaths=Wählerlisten. 4. Verfügungen hinsichtlich der diesjährigen Gemeinderaths¬ Wahlen. 5. Wahl von Mitgliedern in die Reichsraths=Wahl=Commission. 6. Zuschrift der Gemeinde=Vorstehung Lambach in Angelegenheit der geplanten neuen Besteuerung des Reingewinnes der Sparcassen und diesbezügliche Eingabe der Sparcasse Steyr. II. Section. 7. Zuschrift der Gemeinde=Vorstehung Garsten in Angelegenheit der Umlagen=Rückzahlung. 8. Ansuchen des k. k. österr. Militär=Veteranen=Reichsbundes um eine Spende zur Kaiser=Franz=Josef=Jubiläums=Stiftung. 9. Ansuchen des Vereines „Südmark“ um eine Spende. 10. Amtsbericht über den Ablauf des Theater=Pachtvertrages. 11. Protokollar=Ansuchen um mietweise Weiterbelassung des Kellers im Excöllestiner=Gebäude. 12. Amtsbericht über die anzuweisenden Perceptionskosten für die Bier= und Spirituosen=Verbrauchs=Umlagen=Controle im Jahre 1896. 13. Amtsbericht über den Stadtcasse=Rechnungsabschluss pro December 1896. 14. Monturs=Eingabe pro 1897. 15. Gesuch des Herrn Johann Pirker in Knittelfeld um miet¬ weise Ueberlassung einer leerstehenden Oelberg=Fleischbank. 16. Zuschrift des Herrn Bürgermeisters Johann Redl, womit derselbe das Haus Nr. 16 in der Bahnhofstrasse zum Rückkaufe anbietet. III. Section. 17. Ansuchen bezüglich der Schneeverführung von dem Kirchenplatze der Exdominikanerkirche durch die städtischen Taglöhner. 18. Plan und Kostenvoranschlag für die Errichtung eines Contumazstalles. 19. Gesuch der Hausbesitzer Anton und Antonia Kotrba um Nachsicht der letzten Rate per 50 fl. für die Stützmauer=Herstellung. 20. Protokoll und Antrag bezüglich der in Ennsdorf ange¬ kauften Holzstadeln. 21. Ansuchen des Johann Reitter um Pachtnachlass. IV. Section. 22. Verleihung einer Zachhuber'schen Seiden¬ strumpfwirker=Pfründe. 23. Vergebung der Interessen aus der Alois Zweythurn¬ Stiftung. 24. Vergebung der Interessen aus den beiden Landerl'schen Stiftungen. 25. Präsentations=Vorschlag für ein erledigtes Wolfgang Pfefferl'sches Stipendium jährl. 100 fl. Gegenwärtig: Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Johann Redl; der Herr Vice¬ bürgermeister Victor Stigler. Die Herren Gemeinderäthe: Leopold Anzengruber, Leopold Erb, Emil Göppl, Dr. Johann Hochhauser, Josef Huber, Anton Jäger v. Waldau, Jakob Kautsch, Franz Lang, Georg Lintl jun., Ferdinand Löhnert, Matthias Perz, Josef Peteler, Ferdinand Reitter, Gustav Ritzinger, Josef Schachinger, Otto Schönauer, Gottfried Sonnleitner, Franz Tomitz, Josef Tureck. — Ferner sind anwesend der Herr Stadtsecretär Franz Gall und als Schriftführer Herr Franz Schmidbauer. Entschuldigt ist Herr Ge¬ meinderath Eduard Aelschker. Der Herr Vorsitzende constatiert die Beschlussfähigkeit der Versammelten, bestimmt zu Verificatoren die Herren Gemeinderäthe Matthias Perz und Josef Peteler und erklärt um 3 Uhr nachmittags die Sitzung für eröffnet. Der Herr Vorsitzende trägt sodann vor: Frau Anna Schrader, Tischlermeisters= und Realitätenbesitzers=Witwe in Steyr, hat zum Zwecke der Errichtung zweier Stiftplätze für verarmte Bürger und Bürgersfrauen in Steyr im hiesigen Armenverpflegshause, anläfslich des Ablebens und zum ewigen Gedächtnisse ihres Gatten, des Herrn August Schrader, den Betrag von 7000 fl. ö. W. in Obligationen bewidmet und mir übergeben, wovon ich dem löblichen Gemeinderath zit dem Antrage Mittheilung zu machen mich beehre, der löbliche Gemeinderath möge diese edle Stiftung dankbarst annehmen und sch zur Uebernahme derselben, sorgfältigen Verwahrung des Stiftungs¬ eapitales und Erfüllung der stifterischen Bedingungen bereit erklären. Schließlich beantrage sch, der Stifterin durch Erheben von den Sitzen den Dank zum Ausdrucke zu bringen. Der Gemeinderath erklärt sich zur Uebernahme der Stiftung bereit und spricht der Stifterin durch Erheben von den Sitzen den Dank aus. Weiters verliest der Herr Vorsitzende folgendes Schreiben: „An Seine Hochwohlgeboren Herrn Johann Redl, Bürgermeister in Steyr! Nachdem ich mein Amt als k. k. Notar zurückgelegt habe und vom 1. Jänner k. J. an kein Steuerträger mehr sein werde, lege ich mein Mandat als Gemeinderath der Stadt Steyr hiemit zurück und bitte dies gefälligst zur Kenntnis zu nehmen. Mit aus¬ gezeichneter Hochachtung. —Steyr, 23. December 1896. — Alois Kürz, em. k. k. Notar.“ Wird zur Kenntnis genommen und über Antrag des Herrn Gemeinderathes Ritzinger dem scheidenden Herrn Gemeinde¬ rathe Dr. Alois Kurz für seine aufopferungsvolle Thätigkeit der Dank durch Erheben von den Sitzen ausgedrückt. — Z. 27/Präs. Der Herr Stadtsecretär Franz Gall verliest als „Mitthei¬ lungen“ folgende Schriftstücke: a) Den Erlass des k. k. Statthalterei=Präsidiums Linz, worin eröffnet wird, dass Seine k. und k. Apostolische Majestät mit aller¬ höchster Entschließung vom 17. Jänner d. J. den Landtagsabgeord¬ neten Michael Freiherrn v. Kast zum Landeshauptmanne im Erzherzog¬ thum Oesterreich ob der Enns und den Landtags=Abgeordneten Emil Ritter v. Dierzer zu dessen Stellvertreter in der Leitung des Land¬ lages zu ernennen geruhte. — Zur Kenntnis. — Z. 8/Präs. b) Den Erlass des Landesausschusses Linz, womit die vom Gemeinderathe beschlossene Einhebung einer 60°/oigen Umlage auf die birecten Steuern, einer Verbrauchsumlage von 2 fl. per Hektoliter für gebrannte geistige Flüssigkeiten und eines 30%gigen Zuschlages zur Verzehrungssteuer von Wein, Obstmost und Fleisch genehmigt wurde. — Zur Kenntnis. — Z. 32.488. c) Die Zuschrift der k. k. Finanz=Direction in Linz, worin dieselbe mittheilt, dass dem Ansuchen um Einhebung des 300/digen Zu¬ schlages zur Verzehrungssteuer für im Stadtgebiete Stehr eonsu¬ mierten Wein, Obstmost und Fleisch durch das k. k. Haupisteueramt Steyr auch für das Jahr 1897 Folge gegeben wurde, und dass auch die Einhebung einer Verbrauchsumlage von 80 kr. für jeden in Stadt Steyr verbrauchten Hektoliter Bier für die rechtliche Dauer des Landesgesetzes vom 7. Juni 1892 durch das k. k. Hauptsteueramt eingehoben wird. — Zur Kenntnis. — Z. 480. d) Ein Schreiben des Herrn Dr. Franz Angermann, worin derselbe mittheilt, dass das testamentarische Erbrecht der Stadtge¬ meinde Steyr zum Nachlasse der Cäcilia Schiefermayr in II. Instanz änerkannt wurde, dass aber den gesetzlichen Erben noch die Revisions¬ beschwerde an den hohen k. k. Obersten Gerichtshof zusteht. — Zur Kenntnis. — Z. 519. e) Das Schreiben der Brunnengemeinde Ort, womit dieselbe für das ihr gewährte unverzinsliche und bereits rückgezahlte Dar¬ lehen per 600 fl. dankt. — Zur Kenntnis. — Z.4155. f) Das Schreiben der Steyrer Liedertafel, enthaltend eine Einladung zur Schubertfeier. — Zur Kenntnis. — Z. 4301. g) Das Dankschreiben des Leiters der Wehrgrabenschule A, Schubert, für das bewilligte Beheizungs=Pauschale. h) Das Dankschreiben des Ausschusses zur Erhaltung der deutschen Sprachinsel in Hohenstadt für die bewilligte Subvention von 25 fl. Hierauf wird zur Erledigung der Tagesordnung übergegangen. I. Section. Referent: Sectionsobmann Herr Gemeinderath Anton v. Jäger. 1. Wird vertraulich behandelt. 2. Das provi¬ sorische Comilé für den Kneippverein in Steyr ersucht in einer Eingabe um Zustimmung zum § 20 seiner Statuten, welcher lautet: „Auflösung des Vereines. — Die Auflösung des Vereines kann nur vom Ausschusse beantragt und von der Vereinsversammlung beschlossen
2 werden. Bei Auflösung des Vereines fällt das Vermögen an die Stadtgemeinde Steyr als Stiftung zur Verwendung im Sinne der Statuten, welche dasselbe bis zur Bearündung eines neuen solche Vereines zu verwalten hat.“ In der Eingabe heißt es weiter: „Da¬ provisorische Comité hat aus Localpatriotismus diese Bestimmung des Anfalles des Vereinsvermögens an die Stadtgemeinde Steyn aufgenommen. Der Stadtgemeinde Steyr steht dann der Frucht¬ genuss dieses Vermögens zu, und kann dieselbe die etwaigen Zinset zur Ausgabe von Freikarten in hiesige Bäder 2c. verwenden Die Section stellt hiezu folgenden Antrag: Nachdem der § 20 der vorgelegten Statuten des Kneippvereins in Steyr in seinen gegenwärtigen Fassung nicht annehmbar erscheint, glaubt die Section dem löblichen Gemeinderathe auf Willfahrung des gestellten Ansuchens nicht einrathen zu können, und wird beantragt, demselben keine Folg zu geben Herr Gemeinderath Lintl ist mit dem Sectionsantrage nicht inverstanden, da er in der Uebernahme und Verwaltung des ge¬ dachten Vereinsvermögens keine Gefahr für die Gemeinde erblicke, andererseits die Ablehnung als eine Antipathie gegen diesen Verein aufgefasst werden könnte. Man solle derartige Vereine eher unter¬ stützen, als ihnen hemmend entgegentreten. Herr Gemeinderath Dr. Hochhauser betont, von einer Anti¬ pathie gegen diesen Verein sei keine Rede, aber der § 20 seisc abgefasst, dass die Gemeinde Bedenken haben müsse, das Vermögen zu übernehmen, beziehungsweise es zu verwalten. Das Vermögen könnte schließlich auch in einer belasteten Realität bestehen und di Gemeinde könnte in die Lage kommen, ein solches belastetes Haus übernehmen zu müssen und nur Lasten davon zu haben. Auch müsse er bemerken, dass in der Eingabe von einer Nutznießung des Ver mögens die Rede sei, was im § 20 aber nicht ausgedrückt sei. De Verein solle daher diesen Paragraph entsprechend abändern. Herr Gemeinderath Erb ist ebenfalls für die Zurückweisung im Sinne der Ausführung des Herrn Dr. Hochhauser Hierauf wird der Sectionsantrag mit allen gegen 1 Stimm (Lintl)angenommer 3. a) Ueber die vom Bürgervereine eingebrachten Recla¬ mationen gegen die Gemeinderaths=Wählerliste wird nach Anhörung der Rechtssection einstimmig beschlossen, die Nachtragung der Anna Winter, Besitzerin des Hauses Nr. 2, in der Schuhbodengasse, und die Streichung des Josef Feigl, Hoteliers, Grünmarkt Nr. 15 und 17 in der Wählerliste zu verfügen; dagegen wird die beantragte Auf¬ nahme der Therese Dutzler, des Leopold Grießler, des Johann Kagerer, des Florian Reder, des Alois Morawitz, des Martin Küh berger, des Johann Polz, des Max Mayrhofer und der Barbara Schmoll, sowie die Streichung des Friedrich Sailer und Antor Kammerhofer, als im § 19 des Gemeindestatutes nicht begründet einstimmig abgewiesen. —Z. 3581 Ueber den Recurs der Cooperatoren der beiden hiesigen in die Gemeinderaths Pfarrämter gegen ihre Nichtaufnahme Wählerliste stellt die Majorität der Rechtssection den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle dem Recurse der Kapläne kein Folge geben Der Minoritätsantrag des Referenten Herrn Anton v. Jäger lautet: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen, dem Recurs der Kapläne um Verleihung des Gemeindewahlrechtes sei Folge zu geben und die Eintragung derselben in die Wählerliste zu veran lassen Herr Gemeinderath Anton v. Jäger begründet seinen Antrag mit dem Hinweise auf eine Entscheidung des Stadtrathes Prag welcher in einem analogen Falle, anlässlich eines Recurses eine als Katechet an einer Volksschule in Prag wirkenden Kaplans, klar und deutlich die Kapläne als ordentliche Lehrer der Volksschule bezeichnete und denselben auch das Wahlrecht im II. Wahlkörper zuerkannt hat. — Herr G.=R. Liutl sagt, er habe ebenfalls die Verhandlungen gelesen, worin der Stadtrath in Prag sich ausgesprocher hat, dass Kapläne, welche Religionsunterricht ertheilen, zu den ordentlichen Religionslehrern gehören, und er sehe nicht ein, warum der Cooperator, wenn er in Prag als Lehrer betrachtet wird, die nicht auch in Steyr sein soll. Er stimme für den Minoritäts antrag— Herr G.=R. Erb ist der Ansicht, dass die Wahlrechts¬ Frage bezüglich der Kapläne beide Parteien unangenehm berühren müsse. Wer den Verhandlungen des Landtages gefolgt sei, müsse sagen, dafs die Abweisung der Cooperatoren berechtigtes Aufsehen gemacht hat. Er wolle auf die Gründe, die er seinerzeit entwickelt habe, nicht mehr zurückkommen, aber er möchte zu überlegen geben, ob denn die Kapläne wirklich keine Lehrer sind. Wenn jeder Unter lehrer das Wahlrecht hat, so gebüre dasselbe auch den Kaplänen die doch ebenso in der Bildung vorgeschritten sind, ebensoviel Schulstunden haben und ihren Verpflichtungen so nachkommen müssen, wie die übrigen Lehrer. In allen Städten und Orten den Monarchie seien die Kapläne als Lehrpersonen anerkannt und wahl¬ berechtigt, und er sehe nicht ein, warum dies nicht auch in Steyn der Fall sein soll, wo doch der Gemeinderath ausschließlich aus christlichen Männern besteht. Es sei ja doch endlich Zeit, dass mit den veralteten Gemeindestatut anfgeräumt werde, und er spreche der Wunsch aus, dass der neue Gemeinderath, möge er aussehen wie e wolle, sich des Gemeindestatutes bemächtigen möge und dasselbe den Zeitgeiste gemäß anpasse Herr G.=R. Dr. Hochhauser bemerkt, die Rechtsseetior konnte sich nur auf den Wortlaut des Gemeindestatutes stützen und die Reclamationen darnach prüfen. Im Gemeindestatute sei nur die Rede von bleibend Angestellten. Die Kapläne seien aber keine bleibend angestellten Lehrer. Wenn Herr G.=R. Erb sagt, dass die Ablehnung der Cooperatoren Aufsehen im Lande erregt hat,so müsse er diese Ansicht bedauern, denn entschieden noch mehr Auf sehen habe es erregt, dass man Steuerträger aus der Wählerliste in den Landtag gestrichen hat die 40= bis 50.000 Gulden Steuern entrichten. Wenn man solchen Steuerträgern das Wahlrecht verweigert haben die Kapläne noch weniger das Recht, dasselbe zu beanspruchen Herr Vicebürgermeister Stigler bemerkt, dass jene Kapläne welche ordnungsgemäß mit Decret als Katechet angestellt ind, ohnehin in der Wählerliste aufscheinen, also das Wahlrecht haben, die übrigen Herren Kapläne aber werden, wie ihm aus den Verhandlungen im Stadtschulrathe bekannt ist, nur aus¬ nahmsweise und gegen ein Pauschale zum Religionsunterricht verwendet. Die Ausübung dieses Unterrichtes ist eine sozusagen frei¬ willige Sache des Betreffenden und tritt nur deshalb ein, weil die mit Decret angestellten Katecheten viel zu wenige und nicht in der Lage sind, den ganzen Unterricht in den Volks= und Bürgerschulen zu ertheilen, umsomehr, als man jetzt den wöchentlichen Religions¬ unterricht an den Bürgerschulen von zwei auf drei Stunden ver¬ mehrt hat. Der Herr Stadtpfarrer hat selbst geäußert, dass die Kapläne diesem aushilfsweisen Unterricht nicht mehr nachkommen können, weil sie mit ihren sonstigen Berufspflichten in Coillision kommen, und es wurde im Stadtschulrathe der Antrag gestellt weitere Religionslehrerstellen zu systemisieren. Die Kapläne sind daher keine mit Decret angestellten ordentlichen Lehrer, stehen in keiner Rangsclasse, haben keine systemisierten Gehalte und Bezüge keinen Anspruch auf Quinquenien und Pension, sie ertheilen nur vorübergehend und gegen ein Pauschale Unterricht und können daher nach § 19 des Gemeindestatuts nicht als ordentlich angestellt Lehrer behandelt werden. Er habe die Anschauung, dass de Majoritätsantrag der Section ganz gerecht ist. Was die Aenderun des Gemeindestatutes anbelange, so glaube er, dass die Ereignisse im Lande ohnedies eine Aenderung der Landtagswahlordnung in kürzester Zeit bedingen, allerdings nur, wenn die Majorität daselbst es will, dem anpassend ja auch die Aenderung der Gemeindewahl¬ ordnung folgen kann, also das geschehen wird, was er schon längst vorausgesagt habe. Herr G.=R. Ritzingee widerstreitet der Ansicht, dass di Cooperatoren nicht definitiv angestellte Lehrer sind, und beruft sic diesbezüglich auf eine Erklärung des bischöflichen Ordinariates in Linz, welche bestätigt, dass die Cooperatoren, ob Beneficial= oden einfache Cooperatoren in der Diöcese Linz vom bischöflichen Ordi¬ nariate definitiv angestellt sind und daher bezüglich des Wahlrechte für die öffentliche Körperschaft den definitiv angestellten Seelsorgern beizuzählen sind. Er fasse den Dienst des Cooperatoren so auf, dass sobald er definitiv angestellt ist, er den Dienst als Religionslehre auch in definitiver Eigenschaft ausübt. — Herr Vicebürgermeiste Stigler betont, er könne als einen ordentlichen Lehrer nur den¬ enigen ansehen, der mit Decret angestellt ist, in einer Rangsclasse steht und ein fixes Gehalt bezieht. Herr G.=R. Löhnert möchte — nur bemerken, dass es keinem Mitgliede der Rechtssection eingefallen st, eine Animosität gegen die Cooperatoren auszuüben. Die Rechts¬ section konnte aber keinen Anhaltspunkt finden, um die Cooperatoren in den § 19 des Gemeindestatutes einbeziehen zu können. Die Coo peratoren sind beigegebene Hilfspriester der beiden Pfarrämter und ie vom Herrn G.=R. Ritzinger vorgebrachte Erklärung des bischöflichen Ordinariats in Linz habe auf Steyr keinen Bezug, und nsolange der Wortlaut des § 19 des Gemeindestatuts nicht abge ändert werde, könne ihnen das Wahlrecht nicht gegeben werden. De Beschlufs des Stadtrathes Prag sei auch nicht maßgebend. — Her¬ G.=R. Anton v. Jäger beruft sich auf den § 38 des Gemeinde statutes in Prag, den er verliest, sowie auf einige Gesetzesbe¬ stimmungen, welche sagen, dass Kirchen und Religionsgenossen¬ schaften verpflichtet sind, den Religionsunterricht an öffentlichen Volksschulen zu besorgen, und zwar in den unteren Classen unent geltlich, in den höheren Classen oder Bürgerschulen entweder fü eine Remuneration oder durch einen eigenen Religionslehrer. Aus dem erhelle, dass ein Priester, dem dieser Unterricht anvertrau wurde und der hiezu sowohl von der kirchlichen, als Schulbehörde zugelassen wurde, ob er nun unentgeltlich oder für eine Remuneration oder für ein fixes Gehalt Unterricht gibt, als ordentlicher Lehrer zu betrachten ist. —Herr G.=R. Dr. Hochhauser beantragt Schlus# der Debatte Der Herr Vorsitzende bringt den Antrag des R ferenter Herrn Anton von Jäger zur Abstimmung und wird derselbe mit allen gegen sechs Stimmen abgelehnt Sodann wird der Mojoritäts=Antrag mit allen gegen sechs Stimmen angenommen— Z3524 Herr Gemeinderath Kautsch findet es nicht für richtig, dass der Referent der Section seinen eigenen und den Majoritäts=Antraß zugleich vertrete, und spricht den Wunsch aus, dass in Hinkunft in einem solchen Falle für den Majoritäts=Antrag ein eigener Referent gewählt werde, welcher Anschauung zugestimmt wird 4. Der Herr Referent erstattet folgenden Vortrag: „Z. 3237. — Vortrag. Im Jahre 1897 erlöschen nach § 40 des Gemeinde=Statutes der Stadt Steyr die Mandate folgender Herren Gemeinderäthe: Aus dem 1. Wahl körper: Die Mandate dem Herren: Victor Stigler, Vicebürgermeister und Landtagsabgeordnete der Stadt Steyr, gewählt im Jahre 1894 auf 3 Jahre, und Leopold Erb k. k. Oberrealschul=Professor, Reichsraths= und Landtagsabgeordneter gewählt im Jahre 1895 auf zwei Jahre, Dr. Johann Hochhauser Advocat, Ehrenbürger der Stadt Steyr, gewählt im Jahre 1894 an drei Jahre, Josef Huber, Maschinenfahrikant, gewählt 1894 auf drei Jahre, und Ferdinand Löhnert, k. k. Landesgerichtsrath, gewählt auf zwei Jahre. — Aus dem 2. Wahlkörper: Die Mandate dem Herren: Johann Redl, Bürgermeister, gewählt im Jahre 1892 au drei Jahre und im Jahre 1894 zum Bürgermeister gewählt, Augus Schrader, gewählt 1896 auf drei Jahre, gestorben 1896, Dr. Alois
Kurz, emer. k. k. Notar, gewählt im Jahre 1895 auf drei Jahre infolge Mandats=Rücklegung im Jahre 1897 —Aus dem 3. Wahlkörper die Mandate der Herren Gustav Ritzinger, k. k. Fach schul=Director, gewählt 1895 auf zwei Jahre, Josef Schachinger, Kaufmann, gewählt im Jahre 1895 auf zwei Jahre. Es haben somit im Jahre 1897 der 1. Wahlkörper fünf Gemeinderäthe au drei Jahre, der 2. Wahlkörper drei Gemeinderäthe, und zwar einer auf drei Jahre, einen auf zwei Jahre und einen auf ein Jahr, un der dritte Wahlkörper zwei Gemeinderäthe auf drei Jahre zu wählen. — Als Wahltage sind in Aussicht genommen: Mittwock der 3. März 1897 für den 3. Wahlkörver, Freitag der 5. März 1897 für den 2. Wahlkörper, Montag der 8. März 1897 für den 1. Wahl körper. Eventuelle engere Wahlen haben an dem dem Hauptwahl tage nächstfolgenden Tag stattzufinden. — Als Wahl=Commissions Mitglieder nach § 35 Gem.=Stat. schlage ich vor: Für den 1. Wahl körper Eisner Karl, Buchhalter der Sparcasse Steyr, Lang Franz Bürstenfabrikant, Nothhaft Franz, Kaufmann, Dr. Parger Johann Graf Lamberg'scher Güter=Director, Seidl Hermann, Eisenhändler Für den 2. Wahlkörper Jonasch Cajetan, Graf Lamberg'scher Ober förster, Brodetz Franz, Büchsenmacher, Hiller Josef, Handschuh macher, Melichar Wilhelm, Geschäftsführer, Schmid Ignaz, emer Oberlehrer. Aus dem 3. Wahlkörper Ruschitzka Franz, k k. Haupt steueramts=Official, Gründler Josef, Bürger, Heininger Josef, Uhr —Un macher, Jäger Karl, Musiker, Vögerl Franz, Kleidermacher. im Falle einer Ablehnung oder Verhinderung eines Commissions Mitgliedes nicht abermals den Gemeinderath berufen zu müssen, schlage ich vor, für jede Wahl=Commission einen Ersatzmann zu bestimmen und zwar: 1. Wahlkörper: Gottlieb Bruckschweiger, Buch drucker, 2. Wahlkörper: Karl Engl, Geschäfsführer, 3. Wahlkörper Steyr, am 6. Februar 1897. — Der August Erb, Bürger. — Bürgermeister: Redl.“ Die Section beantragt, die in Vorschlag gebrachten Mit¬ glieder der Wahlcommission, sowie die anberaumten Wahltage zu — Z. 3237 zenehmigen. Einstimmig angenommen. — 5. Liegt folgender Amtsbericht vor: „Nach § 23, Punkt 6, der Reichsrathswahlordnung sind für die von den Städten zu voll ziehenden Wahlhandlungen von der Gemeindevertretung des Wahl ortes drei Mitglieder der Wahlcommission aus den Wählern zu bestimmen. Auf diese gesetzliche Vorschrift beehre ich mich zum Zweckt der Wahl dieser Wahlcommissionsmitglieder mit dem Beifügen auf¬ merksam zu machen, dass bei der am 29. Jänner 1896 stattgehabten Reichsrathsersatzwahl die Herren Bürgermeister Johann Redl un die Gemeinderäthe Georg Lintl und Josef Tureck endlich als Ersatz mann der Herr Gemeinderath Ferdinand Reitter bestimmt worden st. — — Gall, Stadtsecretär. Steyr, den 28. Jänner 1896. Der Sectionsantrag lautet: Als Mitglieder der Wahl ommission für die am 17. März 1897 stattfindende Reichsraths wahl wolle der löbliche Gemeinderath Herrn Bürgermeister Johant Redl die Herren Georg Lintl und Josef Tureck und als Ersatzman Herrn Einstimmig angenommen Ferdinand Reitter bestimmen. — 3. 2959. 6. Ueber die Zuschrift der Gemeinde=Vorstehung Lambac undauf Grund der Eingabe der hiesigen Sparcasse=Direction un Stellungnahme gegen den vom Abg. Dr. Ebenhoch und Genossen im oberösterreichischen Landtage eingebrachten Gesetzentwurf, nach welchem alle Sparcassen in Oberösterreich von dem jährlichen Reingewinn 10 Percent an den oberösterreichischen Landesschulfond zu entrichten haben, stellt die Section folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinde rath wolle beschließen, im Sinne der von der löblichen Sparcasse¬ Direction an die Stadtgemeinde=Vorstehung eingelangten Zuschrift eine Petition gegen den Gesetzentwurf, betreffend die Einhebung einen 10percentigen Umlage von den Sparcassen, durch den Abgeordneten der Stadt Steyr beim hohen Landtage zu überreichen. Von diesem Beschlusse wolle die löbliche Gemeindevorstehung Lambach in Kenntni gesetzt werden Herr Gemeinderath Erb theilt mit, dass er bereits die Ehre hatte eine derartige Petition von einem seiner Wahlorte zu über reicher und halte er es für angezeigt, dass jeder Ort für sich ein solche Petition einbringe. Herr Gemeinderath von Jäger bemerkt, er habe gesterr Gelegenheit gehabt, mit mehreren Vorstehern von Landgemeinden zu sprechen, und könne er die Mittheilung machen, dass dieselben erklärten, ebenfalls eine solche Petition dem hohen Landtage zu überreichen. Herr Gemeinderath Kautsch beantragt, dass je ein Exemplat der von der Stadtgemeinde Steyr zu überreichenden Petition auch den interessierten Landgemeinden übersendet werde Herr Gemeinderath Dr. Hochhauser erklärt dem Antragsteller dass dies bereits seitens der Sparcasse=Direction besorgt wurde Herr Vicebürgermeister Stigler sagt, es freue ihn, dass det Adgeordnete des Bezirkes Kirchdorf für die Ueberreichung der Petition heute spreche, umsomehr, da er gehört habe, dass Herr Erb den Antrag des Dr. Ebenhoch mitunterfertigte. Da er sehe, dass Herr Erb heute anderer Meinung sei, so glaube er, dass derselbe auch in Landtage zu Gunsten der Gemeinde und Sparcasse stimmen werde. Herr Gemeinderath von Jäger bemerkt, soviel er aus den stenographischen Protokolle wisse, habe den Antrag Ebenhoch niemand unterschrieben. Herr Gemeinderath Erb äußert die Meinung: In dem Auf¬ stehen für irgend einen Antrag im Land= oder Reichstage, also an der Unterstützung eines Antrages, liege weiters nichts daran, wei dieser Antrag ohnehin einem Ausschusse zugewiesen werde, der hierüber erst weiters zu berathen habe, ob der Antrag anzunehmel sei oder nicht. — Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig ange nommen. — Z. 3.526. 3 II. Section. Referent: Sectionsobmann Herr Gemeinde¬ rath Josef Tureck. 7. Der Herr Referent verliest folgende Schrift¬ stücke: a) Die Zuschrift der Gemeinde=Vorstehung Garsten, welche lautet: „Der hiesige Gemeinde=Ausschuss hat in seiner Sitzung vom heutigen die am 7. d. M. vereinbarte Zuweisung von 20.000 fl Gemeinde=Umlagen pro 1892, 1893, 1894 und 1895 von der Steuer der Waffenfabrik an die hiesige Gemeinde einstimmig genehmigt. Sollte unvermuthet der wohldortige Gemeinderath diese Vergleichs¬ Steuer=Restitutionen nicht genehmigen, behält sich selbstverständlick die gefertigte Gemeindevorstehung alle diesbezüglichen Rechte bevor. Garsten am 21. December 1896. Der Gemeindevorsteher Josef Schweinschwaller m. p. Das Urtheil des k. k. Verwaltungsgerichtshofes in Wien b) welches lautet: „Nr. 4913 ex 1896/V.=G.=H. Im Namen Seiner Majestät des Kaisers! Der k. k. Verwaltungsgerichtshof hat unte dem Vorsitze des k k. zweiten Präsidenten Dr. Freiherrn von Lemayer in Gegenwart der Räthe des k. k. Verwaltungsgerichtshofes Dr. Frei¬ herrn von Budwinsky, Dr. Verdin, Dr. Ritter von Pollack und Birnbacher, dann des Schriftführers, k. k. Hofsecretärs Dr. Pawlitza, über die Beschwerde der Gemeinde=Vorstehung in Garsten gegen die Entscheidung des k. k. Finanzministeriums vom 17. Juli 1895 Z. 21.522, betreffend die Theilung der der Waffenfabriks=Gesellschaft in Steyr vorgeschriebenen Erwerb= und Einkommensteuer, nach der am 17. September 1896 durchgeführten öffentlichen, mündlichen Verhandlung, und zwar nach Anhörung des Vortrages des Referenten sowie der Ausführungen des Dr. Josef Wolf, Hof= und Gerichts¬ advocaten in Linz, in Vertretung der Beschwerdeführerin, dann der Gegenausführungen des k. k. Ministerial=Vice=Secretärs Dr. Reisch n Vertretung des belangten k. k. Finanz=Ministeriums und des Dr. Franz Angermann, Advocaten in Steyr, in Vertretung de mitbetheiligten Stadtgemeinde in Steyr, zu Recht erkannt: Die ange¬ fochtene Entscheidung wird als gesetzlich nicht begründet aufgehoben „Entscheidungsgründe. — Der österreichischen Waffenfabriks¬ Gesellschaft, welche ihren Sitz in Wien hat und deren Fabriks Etablissements sich zum größeren Theile im Gebiete der Stadtge meinde Steyr und zum geringeren Theile in den Gemeinden Garsten und Sierning befinden, wurde die Einkommensteuer von der Steuer¬ administration für den I. Bezirk in Wien in der Art bemessen, dass von dem jeweilig vorgeschriebenen Gesammtbetrage 20 % für Wien und 80% für Steyr vorgeschrieben wurden. Die Waffenfabriks gesellschaft, welcher der für Steyr entfallende jeweilige 80%ige Betrag bekanntgegeben wurde, hat von diesem Betrage jährlich freiwilli einen Theilbetrag zur Einhebung für die Gemeinden Garsten und Sierning überwiesen und wurden von diesen überwiesenen Beträger — die Gemeinde=Umlagen für diese beiden Gemeinden eingehoben Ueber die von der Gemeinde Garsten am 19. Juni 1893 eingebrachte Bitte um Zuweisung eines größeren Betrages der 80 % igen Quote hat die Bezirkshauptmannschaft in Steyr nach Vornahme von Erhe bungen über die Betriebsverhältnisse des Unternehmens dahin entschieden, dass dem Ansuchen um Zuweisung eines Theiles der de Unternehmung vorgeschriebenen Erwerb= und Einkommensteuer behufs Einhebung von Gemeindezuschlägen in Gemäßheit des Gesetze vom 29. Juli 1871, R.=G.=Bl. Nr. 91, keine Folge gegeben werde weil die in der Gemeinde Garsten befindlichen Etablissements mi der Waffenfabrik in Steyr als Hauptunternehmung im nothwendigen Zusammenhange stehen und nicht als selbständige Geschäftsunter¬ nehmung bestehen. — Den von der Gemeinde Garsten eingebrachten Recurs hat die k. k. Finanz=Direction in Linz nach Einholung ines Gutachtens der Handels= und Gewerbekammer mit derselben Begründung und mit dem Beisatze abgewiesen, dass die in der Gemeinde Garsten gelegene Fabriksfiliale nicht als selbständige Unternehmung angesehen und daher gemäß § 1, alinea 2 l. c., als Hilfsetablissement mit der Hauptunternehmung am Orte der letzteren zu besteuern sei Mit der hiergerichts angefochtenen Entscheidung hat auch das k. k. Finanz=Ministerium den weiteren Recurs der Gemeinde Garsten abgewiesen. „Der Verwaltungsgerichtshof ist bei seiner Entscheidung von nachstehenden Erwägungen ausgegangen: Es ist vor allem zu con¬ statieren, dass der bisherige Vorgang, demzufolge ein Theil der für die Stadtgemeinde Steyr vorgeschriebenen 80 percentigen Quot auf Grund eines freiwilligen Zugeständnisses der steuerpflichtigen Gesellschaft der Gemeinde Garsten zum Zwecke der Einhebung von Gemeindezuschlägen zugewiesen wurde, einer gesetzlichen Grundlage vollkommen entbehrte, da den Gemeinden im Grunde des Artikels XV des Gesetzes vom 5. März 1862, R.=G.=Bl. Nr. 18 und §§ 70 und 71 der Gemeinde=Ordnung für Oesterreich ob der Enns, L.=G.=Bl. Nr. 6 ex 1864, ein Recht zur Forderung von Gemeindezuschläger nur bezüglich jener Steuern zusteht, welche von der Steuerbehörd —Der Ver für die betreffende Gemeinde vorgeschrieben werden waltungsgerichtshof vermochte aber auch die angefochtene Ent¬ scheidung, der zufolge die gesammte 80 percentige Steuerquote der Waffenfabriks=Gesellschaft für die Stadtgemeinde Steyr zur Vor¬ schreibung zu gelangen hat und derzufolge nur diese Stadtgemeind zur Einhebung der Zuschläge von der gesammten 80 percentigen Quote berechtigt erscheint, nicht als im Sinne des Gesetzes gelegen zu erkennen. — Es handelt sich im vorliegenden Falle um ein eine Gesellschaft gehöriges Fabriksunternehmen, welches mit Rücksicht an die Art des Betriebes, dann der baulichen Anlagen und Maschinen als ein an einen bestimmten Standort gebundenes Unternehmen an gesehen werden muss, welcher Standort aber das Gebiet mehrerer Gemeinden umfasst Das ganze Unternehmen stellt sich mit — Rücksicht auf die gegenseitige Abhängigkeit der einzelnen Etablissement von einander als ein einheitliches dar, welches auch unter einer einheitlichen Leitung steht.
4 „Nach dieser Anschauung liegt hier ein Fall vor, auf welchen keiner der im Gesetze vom 29. Juli 1871 für die Steuervorschreibun aufgestellten Grundsätze direct anwendbar ist. — Nicht die Rege des alinea 1 des § 1, weil dieser Absatz das Bestehen nur eines an einem bestimmten Standorte befindlichen Fabriksgebäudes zur Voraussetzung hat, während die Unternehmung der Waffenfabriks¬ Gesellschaft in mehreren in drei verschiedenen Gemeinden gelegenen Gebäuden ausgeübt wird, nicht die Bestimmungen der Absätze 2 und 3 des § 1, weil im vorliegenden Falle nur eine einheitliche Unter nehmung mit mehreren Betriebsstatten vorhanden ist, welche au — In Ermanalung einer in verschiedene Orte vertheilt sind Gesetze vom 29. Juli 1871 vorgesehenen ausdrücklichen Norm für den gegenwärtigen, zweifellos nach diesem Gesetze zu beurtheilenden Fall musste somit der Verwaltungsgerichtshof die dem Gesetze zu Grunde liegende, aus dessen Gesammtinhalte und aus der Ge¬ nesis desselben hervorleuchtende Absicht des Gesetzgebers in Betracht — Diese Absicht war unverkennbar eine zweifache. Zunächst ziehen. sollte den Gemeinden, in deren Gebiete eine Fabrik, ein Bergwerk der eine ähnliche größere, an einen bestimmten Standort gebunden Unternehmung betrieben wird, dodurch, dass die dem Umfange dieses örtlichen Geschäftsbetriebes entsprechende Quote der Erwerb= un Einkommensteuer ebendort vorgeschrieben und eingehoben wird, die Möglichkeit der Einhebung von Gemeindezuschlägen und dadurch die Vergütung jener Mehrauslagen gewährt werden, welche für den Gemeindehaushalt durch die vermehrten Bedürfnisse für Schulwesen, Polizeiaufsicht, Armenversorgung u. s. w. aus Anlass des Zu strömens einer größeren Anzahl von Arbeitern und ihrer Familien erwachsen (§ 1 alinea 1 und § 2 des Gesetzes). Anderseits aber soll die Bemessung der Steuer für die ganze einheitliche Unter nehmung, mag sie auch an verschiedenen Orten betrieben werden eine einheitliche sein, wie dies ja namentlich bezüglich de Einkommensteuer schon nach der Natur dieser Steuer geforder wird. (§ 1 alinea 2 und § 2.) „Der Verwaltungsgerichtshof gelangte daher in dem vor liegenden Falle zu der Rechtsanschauung, dass für die im Gebiet mehrerer Gemeinden betriebene, sich als eine einheitliche dar¬ stellende Unternehmung der österreichischen Waffenfabriks=Gesellschaf die Besteuerungs=Grundlage bezüglich aller Betriebsstätten vereint zu ermitteln ist, dass jedoch die auf dieser Grundlage ermittelt Steuer, nach Abzug der für den Sitz der Gesellschaft entfallenden 20 percentigen Quote, mit der auf jede Betriebsstätte nach Maß ihrer Mitwirkung zum Gesammtertrage der einheitlichen Unternehmung entfallende Quote in den einzelnen in Frage kommenden Gemeinden vorzuschreiben und einzuheben ist. „Da die angefochtene Entscheidung dieser Rechtsanschauung des Verwaltungsgerichtshofes nicht entspricht, musste dieselbe gemäß § 7 des Gesetzes vom 22. October 1875, R.=G.=Bl. Nr. 36 ex 1876 aufgehoben werden. —Wien, am 17. September 1896. C Das Vergleichs=Protokoll, welches lautet: „Protokoll ddo 7. December 1896, aufgenommen bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr zufolge Erlasses der k. k. Finanz=Direction Linz vom 6. No¬ vember 1896, Z. 15.204/II., betreffend die Ermittlung eines Theilungs¬ chlüssels für die Zuweisung der Waffenfabriks=Steuertangenten an die Gemeinden Garsten, Sierning und Steyr, sowie Feststellung des Zeitpunktes, von welchem an nach demselben vorzugehen ist. — Ein¬ geladen erschienen die Herren: Dr. Johann Hochhauser, Advoca und Vicepräsident der österr. Waffenfabriks=Gesellschaft als Ver¬ treter derselben; Johann Redl, Bürgermeister der Stadt Steyr; Franz Gall, Stadtsecretär von Steyr: Josef Schweinschwaller Bürgermeister von Garsten; Josef Reder, Gemeinderath von Garsten Karl Wiesner, Gemeindevorsteher von Sierning; Josef Wittmann, Gemeinderath von Sierning; außerdem Herr Dr. Josef Wolf Hof= und Gerichtsadvocat in Linz, als Rechtsfreund der Gemeinde vorstehung Garsten. — Bezüglich der Auffindung eines Schlüssels, nach welchem die der Waffenfabrik vorgeschriebene Steuer den ein¬ zelnen interessierten Gemeinden für die Zukunft zur Umlagen bemessung zugewiesen werden soll, konnte mit Rücksicht auf das Fehlen der dazu nothwendigen Erhebungen eine Einigung nich erzielt werden. Um denselben festzustellen, wird die österreichische Waffenfabriks=Gesellschaft ersucht, den Interessenten 1. den Inven¬ turswert der Werke in Steyr und Letten; 2. das Verhältnis der Arbeiterzahl in beiden Etablissements im monatlichen Durchschnitte 3. das Verhältnis der Arbeitslöhne und 4. den Wert der in beiden Etablissements erzeugten Waren für das Steuerjahr 1896 bekann zu geben. Nach Vorlage dieser Erhebungen würden die Interessenten zu einer neuerlichen Berathung zusammentreten. „Für die vergangenen Jahre, nämlich vom Jahre 1892 an bis zum Jahre 1895 inclusiver, wurde als Maßstab für die Berechnung der auf das Werk in Letten entfallenden Steuerquote angenommen dass in Letten der zehnte Theil der Gesammt=Arbeiterschaft der Waffenfabrik beschäftigt sei und dies als Grundlage für nach stehenden Vergleich genommen: Die Stadtgemeinde Steyr bezahl an die betheiligten Gemeinden Garsten und Sierning für obige vier Jahre die Pauschal=Abfindungssumme von 22.000 fl. — Davon verpflichtet sich die Gemeinde Garsten an die Gemeinde Sierning als Pauschal=Abfindung für die Jahre 1894 und 1895 den Betrag von 2000 fl. (da diese Gemeinde für das Jahr 1893 unmittelbar von der Waffenfabrik befriedigt worden ist) auszubezahlen. — Dieser Vergleich muss selbstverständlich von dem Gemeinderathe der Stad Steyr und den Gemeindeausschüssen von Garsten und Siernin enehmigt werden und gilt nur vorbehaltlich dieser Genehmigung Herr Dr. Hochhauser macht die Zusage, dass die oben angeführten Erhebungen durch die Waffenfabrik gepflogen und vorgelegt werden. Der Vertreter der Stadtgemeinde Steyr bittet um eine Abschrift des Protokolles, ebenso die Vertreter der Gemeinden Garsten und Sierning Nachdem niemand mehr etwas vorzubringen hatte, wurde das Protokoll nach Verlesung geschlossen und gefertigt. — Schmidt m. p. Auer m. p., Dr. Hochhauser m. p., Johann Redl m. p., Josef Schweinschwaller m. p., Karl Wieser m. p., Josef Reder m. p Josef Wittmann m. p., Dr. Josef Wolf m. p., Franz Gall m. p. Die Section stellt hiezu folgenden Antrag: Der löblich Gemeinderath wolle dem im Protokolle vom 7. December 1896 getroffenen Ausgleich, nach welchem von der Gemeinde Steyr an die Gemeinden Garsten und Sierning der Betrag von 22.000 fl als Ausgleich für die vom Jahre 1892—1895 zu leistende Pauschal¬ Abfindungsquote zu zahlen ist, seine Zustimmung geben und bewilligen den hiezu nöthigen Betrag der außerordentlichen Reserve zu ent¬ nehmen.“ Herr Gemeinderath Erb bemerkt, er stimme selbstverständlich dem Sectionsantrage zu, doch möchte er gerne wissen, nach welchem Schlüssel künftighin die Umlagen vertheilt werden Herr Gemeinderath Dr. Hochhauser erwidert, ein so¬ genannter Umlage=Vertheilungs=Schlüssel bestehe gesetzlich nicht Es werde sich schwerlich ein bestimmter Schlüssel aufstellen lassen. Maßgebend für die Vertheilung der Umlagen könnte nach seinel Ansicht die Anzahl der Arbeiter, die Summe der Arbeitslöhne un der Wert der erzeugten Ware 2c. in den verschiedenen Betriebsorten sein. Die Umlagen=Vertheilung dürfte daher alljährlich durch ein Commission zu bestimmen sein. Was die Summe anbelangt, die heut die Gemeinde Steyr an die Gemeinden Garsten und Sierning aus¬ zuzahlen habe, so zahle sie dieselbe nicht aus ihrem Säckel, sie habe diesen Betrag im vorhinein empfangen, und gebe nur zurück, wal diesen Gemeinden gebür Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig angenommen — 32.106 3 8. Der k. k. Militär=Veteranen=Reichsbund in Wien ersucht — um einen Beitrag zur Kaiser=Franz=Josef=Jubiläums=Stiftung — Die Section beantragt die Gewährung eines Betrages von 25 fl. Einstimmig angenommen. — Z. 310. 9. Der Verein „Südmark“ in Graz ersucht um eine Unter stützun für das Jahr 1897 Die Section beantragt die Bewilligung eines Betrages von 25fl. Herr Gemeinderath Erb frägt, welchen Beitrag der Deutsch Schulverein bekommt, und stellt über die Mittheilung des Herrn Vicebürgermeisters, dass dieser Verein 50 fl. bekomme, den Antrag auch für den Verein „Südmark“ 50 fl. zu bewilligen, da diese beiden Vereine sich gleichwertig gegenüberstehen. Herr Gemeinderath Schachinger bemerkt, auf der eine Seite oll man spareu, auf der andern wieder viel ausgeben. Das stimme nicht. Er bitte, dem Sectionsantrag zuzustimmen Herr Gemeinderath Erb glaubt, nächstes Jahr könnte der Beitrag für den Deutschen Schulverein per 50 fl. getheilt und dann jedem Vereine 25 fl. zugewiesen werden. Er halte seinen früheren Antrag aufrecht Herr Gemeinderath Liutl schließt sich dem Sectionsantrag an und bemerkt, Steyr sei ohnehin mit vielen Vereinen beglückt man solle zuerst den Localpatriotismus fördern, bevor man für auswärtige Vereine so viel ausgib Bei der Abstimmung wird der Antrag desHerrn Gemeinde¬ rathes Erb mit allen gegen 1 Stimme abgelehnt und hierauf der Sectionsantrag einstimmig angenommen.—Z. 31.092 10. Ernst Karl, Theaterdirector, ersucht um Wiederverleihung des Stadttheaters für die Saison 1897/98 Die Section beantragt, von einer Ausschreibung des Stabt theaters abzusehen, und dasselbe dem Petenten Ernst Karl unte den bisherigen Bedingungen für das Jahr 1897/98 zu verleihen Herr Gemeinderath Tomitz bemerkt, der Herr Theaterdirecto! Karl habe voriges Jahr außerordentlich viel versprochen, aber wenig gehalten. Er ersucht, dass dem Theaterdirector nahegelegt An¬ werde, seinen Versprechungen mehr nachzukommen, welcher schauung sich auch Herr Gemeinderath Schachinger anschließt an Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig genommen. —Z. 4066 11. Ueber das Ansuchen des Franz Lang sen. um Ver¬ längerung des Pachtvertrages bezüglich eines Kellers im Exjesuiten gebaude stellt die Section den Antrag: Dieses Pachtverhältnis welches mit 1. December 1896 abgelaufen war, auf weitere 5 Jahre zu erneuern und den bisherigen Pachtschilling von 25 fl. und die Pachtbedingungen aufrecht zu erhalten. — Einstimmig angenommen. —Z. 32.668 12. Das Stadt=Casseamt berichtet: a Ueber die Biererzeugung, Ein= und Ausfuhr im Jahre 1896 ind über die anzuweisenden Entlohnungen an die Mautner b Ueber den Ertrag der Verbrauchsumlage für die in den Stadtbezirk Steyr im Jahre 1896 eingebrachten gebrannten geistigen Flüssigkeiten und über die für die Ueberwachung be der Einfuhr anzuweisenden Entlohnungen. Die Section beantragt die Kenntnisnahme dieser beider Berichte. — Einstimmig angenommen. — Z. 2048 und 2049 13. Das städtische Casseamt erstattet folgenden Bericht Einnahmen im Monate December 1896 fl. 100.914-59 0 0 „ 0 Casserest vom Vormonate „ 48.241-32½ Gesammt=Einnahmen im Monate December 1896 fl. 149.155 91 1 Ausgaben im Monate December 1896 „ 81.731·96 Casse=Ueberschuss am Jahresschlusse 1896 „ 67.423 95½
3 Fürtrag 67.423·95½ nach Abzug des in diesem Casse=Ueberschuss ent¬ haltenen Kaufschillings für die zwei verkauften städtischen Zinshäuser Nr. 14 und 16, Bahnhof¬ straße, per 50.000•— reduciert sich der obige Casse=Ueberschufs auf fl. 17=428.300 an Stelle des zum Empfange pro 1897 vrälimi nierten Ueberschusses vom Jahresschlufs 1896 per 10.000•— so dass für das Jahr 1897 noch zur freien Verfügung vorhanden bleiben fl. 7.423·95½ Ueber die Art der Verwendung dieses am Jahres schlusse 1896 sich ergebenden, frei verfügbaren, aus der Verbrauhsumlagen=Mehreinzahlung von der Biereinfuhr und =Erzeugung resultierenden Casse=Ueberschusses wolle der löbliche Gemeinde¬ rath geneigtest Beschluss fassen und sodann dem ergebenst gefertigten Stadtcasseamte die ent sprechende Weisung hierüber ertheilen. Die gesammten Jahres=Einnahmen betrugen fl. 381.290-64½ Jahres=Ausgaber „ 313.866·69 „ Der gesammte bare Geldverkehr bei sämmtlichen acht Hauptcassen (mit Ausschlufs der fünf Sub cassen) betrug im Jahre 1896 fl. 1,027.108·15 Der Umsatz an Werteffecten * * „ 109.744·16 daher Total=Umsatz im Jahre 1896 fl. 1,136-852·31 Die zum frei verfügbareu Vermögen des Stadtcasse zählenden Sparcasse Etnlagen stellen sich am Jahresschlusse 1896 in folgender Weise dar: 1 Sparcasse=Einlagebuch Nr. 64.567, lautend auf „außerordentliche Re fl. 33.4208 erve der Stadtcasse“ üben 2. Sparcasse=Einlagebuch Nr. 66.985 lautend auf „Passivzinsen=Reserve 5.326·94 „ — er Stadtcasse“ über Sparcasse=Einlagebuch Nr. 64.560 lautend äuf „Erhaltung für die dre 3 005·06 eisernen Hauptbrücken“ über fl. 41.752-87 zusammen daher an Einlagen überdies verfügt die Stadtcasse über den für die nächste Verwaltungsperiode ersorderlichen Casse 50.000•— gebarungsfonde per. „ * hinterlegte Casse¬ in Summe daher über eine „ 91.752-87 barschaft von Stadtcasseamt Steyr, 31. December 1896. — J. Paarfusser m. p. V. Jandaurek m. p. Herr Vicebürgermeister Stigler stellt den Antrag, den Casse rest vom Jahre 1896 im Betrage von 7423 fl. 95½ kr. dem Reservefonde zuzuweisen. derr Gemeinderath Ritzinger stellt den Gegenantrag, dieses Cassesaldo auf neue Rechnung für das Jahr 1897 vorzulegen Herr Gemeinderath Erb sagt, jetzt habe er Gelegenheit, sich über den Vicebürgermeister zu freuen, dass er den Antrag stellt, den Casseüberschuss dem Reservefonde zuzuweisen, was seinem bei der Präliminarberathung gestellten Antrag nahe kommt, weil hiedurc das Präliminar pro 1897 rein bleibt und es auchrichtig ist Erspartes beiseite zu legen. Er stimme für den Antrag des Herrn Bicebürgermeisters Bei der Abstimmung wird der Antrag des Herrn Gemeinde rathes Ritzinger mit allen gegen 1 Stimme abgelehnt, und sohin der Sectionsantrag angenommen. 14. Das Amt ersucht um Beistellung nachstehender Monturs sorten, und zwar: 1. Für die Sicherheitswache: 4 Wintermäntel, 6 Waffenröcke, 16 Blousen, 16 Winterhosen, 16 Westen, 16 Sommer hosen, 16 Kappen, 12 Mannschafts=Porte=épées. 2. Für die Reserve wache: 18 Blousen, 18 Hosen, 18 Kappen, 18 Porte=épées und Signal Pfeischenschnüre. 3. Für die städtischen Amtsdiener: 1 Mantel 5 Blousen, 5 Winterhosen, 5 Sommerhosen, 5 Kappen Die Section stellt den Antrag, die Anschaffung diese Montursstücke zu bewilligen, die Lieferung im Offertwege auszu schreiben und mit der Vergebung die Finanzsection zu betrauen. Einstimmig angenommen. — Z. 2529 15. Johann Pirker, Fleischhauer in Knittelfeld, ersuchtum pachtweise Ueberlassung der Oelberg=Fleischbank Nr. 7 Ueber Antrag der Section wird beschlossen, dieses Gewölb im Offertwege mit einem achttägigen Termine auszuschreiben und im Falle hiesige Fleischhauer hierauf nicht reflectieren, dasselbe den Petenten um den Mietzins von 35 fl. zu überlassen — Z. 2958 Der Herr Bürgermeister tritt den Vorsitz an Herrn Vice bürgermeister V. Stigler ab 16. Liegt folgendes Schreiben vor „Löblicher Gemeinderath! Da in einem hiesigen Blatte Stimmen laut geworden sind, welche die zwischen der Stadtgemeinde und den Käufern der Häuser Nr. 14 und 16 der Bahnhofstraße bezüglich des Ankaufes dieser Häuser abgeschlossenen Geschäfte als für die Stad ungünstig bezeichnen, und da ich, der ich dazu berufen bin, die Interessen der Stadt besonders zu wahren und zu vertreten, nich den Vorwurf auf mich laden will, meinen persönlichen Vortheil zum Nachtheile der Stadt Steyr gewahrt zu haben, gebe ich mir die Ehre dem löblichen Gemeinderathe mitzutheilen, dass ich gerne bereit bin das von mir gekaufte Haus in der Bahnhofstraße um den gleichen Kaufpreis und gegen Ersatz der mir anlässlich dieses Hauskaufes erwachsenen Kosten wieder zu überlassen, weil mir nichts ferner liegt als eine Schädigung der Interessen der Stadt Steyr. Nur weil ich der festen Ueberzeugung war und noch heute bin, dass der Verkau des Hauses Nr. 16 in der Bahnhofstraße, wie er kürzlich an mich erfolgte, für die Stadt Steyr vortheilhaft ist, habe ich ein Kaufs¬ anbot überhaupt gestellt und bin bei Bestimmung des angebotenen und einstimmig angenommenen Kaufpreises mit Rücksicht auf das bisherige Erträgnis dieses Hauses gewiss loyal vorgegangen, wovot sich ja jedermann leicht die Ueberzeugung verschaffen kann. Ich ersuche den löblichen Gemeinderath, diese Angelegenheit einer geneigten genauen Prüfung zu unterziehen und nach dem Resultate diese Prüfung ohne Rücksicht auf meine Person über das Rückkaufsanbo¬ Steyr, am 3. Februar 1897. eine Entscheidung zu treffen. — Johann Redl m. p. Die Section stellt den Antrag, für dieses Rückkaufsanbo bestens zu danken, beziehungsweise auf dasselbe nicht einzugehen nachdem der Gemeinderath dem seinerzeitigen Kaufanbote per 24.000 fl. einstimmig zugestimmt hat und eine Schädigung der Gemeinde dadurch nicht vorliegt, da dieses Haus ein Durchschnitts¬ Erträgnis für ein Capital von nur 22.000 fl. nachweist. Herr Gemeinderath Erb bemerkt, die Zuschrift des Herrn Bürgermeisters komme ihm eigenthümlich vor. Soviel er sich au den erwähnten Zeitungsartikel erinnere, sei darin vom Herrn Bürger¬ meister keine Sprache gewesen, es sei nur gesagt worden, dass di Gemeinde 14—15.000 fl. bei diesem Häuserverkauf eingebüßt, hat, was auch thatsächlich wahr sei. Er glaube, dass der Gemeinderath auf das Rückkaufsanbot des Herrn Bürgermeisters nicht eingehen werde, und er selbst unterstütze den Sectionsantrag. er könne der Herr Gemeinderath Schachinger bemerkt, Ansicht, die in der Bevölkerung laut wurde, als ob die Gemeinde zinshäuser verschleudert worden wären, ebenfalls nicht beipflichten Die Gemeinde habe damals diese Häuser theuer gebaut, aber mit Rücksicht auf den Zins, den diese Häuser abwerfen, sei die Verkaufs¬ umme von 24.000 fl. gerechtfertigt. Er unterstütze den Sectionsantrag Herr Gemeinderath Peteler beantragt Schlufs der Debatte Herr Vicebürgermeister Stigler sagt, Herr Gemeinderath Erb habe das Rückkaufsanbot des Herrn Bürgermeisters sonderbat gefunden. Er finde es nicht sonderbar, wenn ein feinfühlender Mann wie es eben der Herr Bürgermeister sei, sich durch einen Artikel, der von einem eiligen Häuserverkauf und von einem Verluste vor 15.000 fl. spricht, verletzt fühlt und vermeiden will, dass in de Bevölkerung die Ansicht herrsche, als habe er die Situation, nämlick den eiligen Hausverkauf, dazu benützt, sich ein billiges Haus zu erwerben. Der Gemeinderath werde heute in die Lage kommen, dar zuthun, dass er mit den Erörterungen in der „Steyrer Zeitung nicht einverstanden ist und den Verkaufspreis den Verhaltnissen anpassend finde, dadurch, dass er das Rückkaufsanbot ablehne Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig angenommen. — 3786 3 Der Herr Bürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz III. Section. Referent: Herr Vicebürgermeister Victo Stigler. 17. Ueber das Ansuchen des Missionshauses der Gesellschaft Jesu, es möge die Schneeverführung von dem Kirchenplatze der Exdominikanerkirche in Hinkunft durch städtische Organe besorgt werden, stellt die Section folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinde rath wolle beschließen, es sei in Erledigung des Ansuchens des hierortigen Missionshauses der hochw. Gesellschaft Jesu die Abfuhr des Schnees auf dem Kirchenplatze von der Exdominikanerkirche durc Organe der Gen einde gegen dem zu besorgen, dass das Missionshaus dafur ein jährliches, im voraus zu entrichtendes Pauschale von 5 fl., und zwar vom 1. Jänner 1898 ab, an die Gemeinde entrichtet, di Reinhaltung des Trottoirs auf diesem Kirchenplatze von Schnee und Koth jedoch durch Organe des Missionshauses zu besorgen ist, un dass dieses Uebereinkommen gegenseitig jederzeit wieder gekündig Z. 31.280. werden kann. — Einstimmig angenommen. — In Angelegenheit der Errichtung eines Contumazstalles referiert Herr Vicebürgermeister Stigler, wie folgt: Schon, im Jahre 1889 ist von der hohen k. k. Statthalterei in Linz an die Stadtgemeinde Steyr ein Erlass herabgelangt, in welchem unter Hinweis auf die Bestimmungen des Thierseuchengesetzes und de Ministerial=Erlässe vom 25. Februar und 1. April 1889, betreffen! das Verbot der Rückverfrachtung verseuchter Viehtransporte an die Aufgabestation, der Auftrag ertheilt wurde, derartige Transporte in veterinär-polizeiliche Verwahrung zu nehmen, beziehungsweise für die Errichtung eines Contumazstalles Sorge zu tragen. Fül die Richtigkeit dieses Erlasses spreche ein kürzlich vorgekommener Fall mit einem kranken Prerde, das nicht mehr zurücktransportiert werden konnte, und dessen Unterbringung eine unangenehme, höchst gefährliche und kostspielige Sache war. Seit den Jahre 1889 ist man daher von Seite des Bauamtes un des Stadtthierarztes bemüht gewesen, die Frage wegen Errich¬ tung eines Contumazstalles zu lösen; man hat sich bezüglich des Ortes, wo dieser Stall errichtet werden solle, mit allen möglichen Factoren ins Einvernehmen gesetzt, aber es konnte nirgends ein geeigneter Platz ausfindig gemacht werden, bis endlich der Gemeinde die Gelegenheit geboten wurde, Gründe von der Besitzerin des Plattnergutes zu erwerben, wovon die Parcelle 1063, weil sic an der Bahn liegend und doch isoliert sei, für die Erbauung eines Contu¬ mazstalles überaus geeignet erscheint. Nachdem diese Sache zweifellos dringend ist, so stellt die Bausection folgenden Antrag: „Der löblich Gemeinderath wolle beschließen, auf der Parcelle 1063 der neu¬ erworbenen Gründe in Unterwald, Gemeinde St. Ulrich, einen Contumazstall in endlicher Erledigung des Auftrages der hoher k. k. Statthalterei nach dem vorliegenden Plane und Kostenvoran¬ schlage per 1300 fl. zu erbauen, zu diesem Zwecke das Amt anweisen die Baubewilligung einzuholen und die Bausection mit der Durch¬
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