Ratsprotokoll vom 16. Dezember 1896

Raths-Protokoll über die All. ordentliche Aibung drs Gemeinbrrathes der k. k. k. s. Stadt Rkehr am 16. December 1896. Tages=Ordnung: Mittheilungen. l. Section. 1. Amtsbericht wegen Wiedererwirkung eines Landesgesetzes zur Einhebung einer Umlage von 80 kr. für jeden Hektoliter des im Stadtgemeindegebiete verbrauchten Bieres. 2. Amtsbericht betreffs Einbringung einer Petition an den hohen Landtag wegen Vergütung von vier Fünfteln der täglichen Verpflegsgebüren für die im hiesigen öffentlichen Krankenhause ver¬ pflegten, nach Stadt Steyr zuständigen Armen aus dem Landesfonde. 3. Zuschrift der Sparcasse Steyr wegen Vornahme einer Er¬ satzwahl für das mit Tod abgegangene Ausschufsmitglied August Schrader. 4. Collectiv=Eingabe der Cooperatoren der beiden katholischen Pfarrämter, sowie des Directors und Seelsorgers zu St. Anna um Ertheilung des Gemeinde=Wahlrechtes. II. Section. 5. Amtsberichte über die Stadtcasse=Journals¬ Abschlüsse pro October und November 1896. Gegenwärtig: Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Johann Redl; der Herr Vice¬ bürgermeister Victor Stigler. Die Herren Gemeinderäthe Edmund Aelschker, Leopold Anzengruber, Leopold Erb, Emil Göppl, Dr. Johann Hochhauser, Josef Huber, Anton Jäger v. Waldau, Jakob Kautich, Dr. Alois Kurz, Franz Lang, Georg Lintl jun., Ferdinand Löhnert, Matthias Perz, Josef Peteler, Ferdinand Reitter, Gustav Ritzinger, Josef Schachinger, Otto Schönauer, Gottfried Sonnleitner, Franz Tomitz, Josef Tureck. — Ferner sind anwesend der Herr Stadtsecretär Franz Gall und als Schriftführer Herr Franz Schmidbauer. Der Herr Vorsitzende constatiert die Beschlussfähigkeit der Versammelten, bestimmt zu Verificatoren die Herren Gemeinderäthe Dr. Kurz und Ferdinand Löhnert und erklärt die Sitzung um 3 Uhr nachmittags für eröffnet. Herr Gemeinderath Erb erbittet sich das Wort und bemerkt, er erblicke in der Tagesordnung eine Angelegenheit, die nicht unter Personalien gehöre und demnach nicht verträulich zu behandeln sei. Es sei dies die Angelegenheit in Betreff Umlagen=Rückersatz an die Gemeinde Garsten; es handle sich hier um viele tausende von Gulden und solle die Bürgerschaft von dieser Sache doch volle Kenntnis erhalten, weshalb er beantrage, dass dieser Punkt in öffentlicher Sitzung verhandelt werde. Herr Gemeinderath Dr. Hochhauser erklärt sich ebenfalls für die öffentliche Behandlung dieser Angelegenheit. Der Herr Vorsitzende bemerkt, er habe diesen Gegenstand deshalb vertraulich behandeln wollen, weil seitens der Gemeinde Garsten noch keine Zustimmung vorliegt. Herr Gemeinderath Ritzinger beantragt sodann, diesen Punkt von der Tagesordnung abzusetzen. Bei der Abstimmung werden die Anträge der Herren Gemeinde¬ räthe Erb und Ritzinger mit Majorität angenommen. Der Herr Stadtsecretär Franz Gall erstattet sodann folgende Mittheilungen: a) Der Verein der Schulfreunde ladet zur Weihnachtsfeier des Kaiser=Franz=Josef=Knabenhortes ein. Zur Kenntnts. — Z. 31.122. b) Der Gewerbeverein ladet zur Weihnachtsfeier des „Lehr¬ lingsheim“ ein. — Zur Kenntnis. — Z. 31.121. c) Die Gesellschaft der Musikfreunde dankt für die bewilligte Subvention von 100 fl. — Zur Kenntnis. — Z. 30.884, d) Die Stadtcommissärs=Witwe Friederike Wansner dankt für die Verleihung eines Quartiergeldes. — Zur Kenntnis. Z. 180/Präs. Hierauf wird zur Erledigung der Tagesordnung übergegangen. I. Section, Referent: Sectionsobmann Herr Gemeinderath 6. Eingabe der k. k. Oberrealschul=Direction um eine Sub¬ vention für die Schülerlade 1896/97. 7. Ansuchen des Ausschusses zur Erhaltung der deutschen Sprachinsel in Hohenstadt um eine Spende. 8. Zuschrift des Maut= und Gefällenpächters Franz Lavrencic in Graz puncto pachtweiser Wiederübernahme des Wag= und Nieder¬ lagsgefälles und des Ertrages der Schweineschrägen pro 1897. 9. Ausweis über abzuschreibende Gemeindeumlagen pro 1895. 10. Kaufsanbot für einen Bauplatz am Seidlfelde in der Bahn¬ hofstraße. 11. Amtsbericht betreffs Verwendung der Kaufschillinge für die verkauften zwei städtischen Zinshäuser in der Bahnhofstraße. III. Section. 12. Zuschrift der Stadtgemeinde=Vorstehung Salzburg in Angelegenheit des Stadt=Regulierungsplanes. IV. Section. 13. Präsentations=Vorschlag für Verleihung eines Johann Adam Pfefferl'schen Stipendiums per jährlich 100 fl. 14. Eingabe des Leiters der Knabenschule am Wehrgraben um ein Wohnungs=Beheizungs=Pauschale. Anton v. Jäger. 1. Liegt folgender Amtsbericht vor: Das Gesetz vom 7. Juni 1892, womit der Stadtgemeinde Steyr die Einhebung einer Umlage von 80 kr. von jedem Hektoliter des im Gemeinde¬ gebiete verbrauchten Bieres für fünf Jahre bewilligt wurde, endet mit 18. Juli 1897. Bei dem Umstande nun, als in der Regel zur Sommerszeit der Landtag nicht zusammentritt, ist es nothwendig, das Gesetz um Forteinhebung dieser Umlage für weitere fünf Jahre noch bei dem nächst zusammentretenden Landtage zu erwirken, weshalb die Fassung eines diesbezüglichen Beschlusses seitens des löblichen Gemeinderathes erforderlich erscheint. — Steyr, am 17. Novem¬ ber 1896. — Der Stadtsecretär: Gall m. p. Der Sectionsantrag lautet: Auf Grund des vorliegenden Amtsberichtes, wonach das Landesgesetz vom 7. Juni 1892, womit der Stadigemeinde Steyr die Einhebung und Umlage von 80 kr. von jedem Hektoliter des im Gemeindegebiete verbrauchten Bieres für fünf Jahre bewilligt wurde, mit 18. Juli 1897 endet, beantragt die Section in Anbetracht des Umstandes, als die Stadtgemeinde Steyr auf diese Umlage in der gegenwärtigen Höhe auch für die Folgezeit nicht verzichten könne, sie vielmehr diese Einnahmsquelle zur Bestreitung ihrer Auslagen absolut und dringend bedarf, in der nächsten Session des o.=ö. Landtages das erforderliche Einschreiten um Wiedererwirkung eines gleichen Gesetzes für weitere fünf Jahre einzubringen und diesen Beschluss unter Offenlassung einer 14tägigen Reclamationsfrist sofort zu verlautbaren. — Einstimmig angenom¬ men. — Z. 27.876. 2. Der Herr Referent verliest einen Amtsbericht, worin unter näherer Begründung empfohlen wird, an den hohen o.=ö. Landtag mit der Bitte heranzutreten, die Zahlung der Verpflegskosten für im öffentlichen Krankenhause zu Steyr in Verpflegung stehende, nach Steyr zuständige arme Kranke nach dem Landesgesetze vom 23. Fe¬ bruar 1867, L.=G.=Bl. Nr. 12, aus dem o.ö. Landesfonde um so mehr zu übernehmen, als ja die durch die Gewährung dieser Bitte bewirkte voraussichtliche Belastung des o.=ö. Landesfondes in gar keinem Verhältnisse zu jener Summe steht, die die Stadt Steyr, beziehungs¬ weise die Steuerträger derselben an jährlicher Landesumlage an den Landesfond abzuführen haben. Der Sectionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen, eine Petition an den hohen o.=ö. Landtag zu richten um die Uebernahme der Verpflegskosten für die im öffent¬ lichen Spitale zu St. Anna in Verpflegung stehenden, nach Steyr zuständigen zahlungsunfähigen Kranken nach dem Landesgesetze vom 23. Februar 1867. — Wird einstimmig angenommen. — Z. 29.187. 3. Die Direction der Sparcasse Steyr ersucht um die Vor¬ nahme der Wahl eines Ausschussmitgliedes an Stelle des ver¬ storbenen Herrn August Schrader.

Die Section beantragt, Herrn Josef Tureck zum Ausschuss mitgliede der Sparcasse zu bestimmen. Herr Gemeinderath Erb sagt, wenn er in dieser Angelegenhei das Wort ergreife, so müsse er betonen, dass ihm Herr Tureck ein liebwerter Freund ist. Es beliebe aber der Majorität des Gemeinde athes, die Minorität von allen jenen Vertretungskörpern auszuschließen für welche der Gemeinderath Vertreter zu entsenden habe. Nachdem ie Minorität doch ½ des Gemeinderathes ausmache, sei es nicht nur recht und billig, sondern auch parlamentarisch richtig, dass in solche Körperschaften auch Vertreter der Minorität entsendet werden. Redner sagt, wir wollen im Sparcasse=Ausschusse und im Stadt¬ Schulrathe vertreten sein, und wenn ich dem Sectionsantrage zustimme telle ich den Zusatzantrag, dass in zukünftigen Fällen, wo der Gemeinderath für solche Körperschaften Vertreter zu ernennen hat, auch auf die Minorität Rücksicht genommen werde, und dies lieg schon im Interesse einer friedlichen Berathung Herr Gemeinderath Kautsch glaubt, dass dies keiner beson deren Abstimmung bedürfe, sondern als Wunsch zur Kenntnis zu nehmen sei Herr Vice=Bürgermeister Stigler bemerkt, es sei ausgeschlossen dass sich eine Corporation finden könnte, die sich eine Marschrout vorzeichnen lasse. Die Wahlen, die sich im Gemeinderathe vollziehen, beziehen sich auf die Sparcasse und den Stadtschnlrath; in der letzteren wurden Anhänger der Majorität gewählt, und wenn die Gegenpartei die Majorität hätte, würde sie dasselbe thun. (Erb ruft¬ Das ist unanständig.) Redner bemerkt, er lasse sich über Anstand keine Belehrung geben, und fährt fort: Dagegen sitzen im Sparcasse¬ Ausschusse Männer, die einer anderen Richtung angehören, als der Majorität des Gemeinderathes. Der Antrag des Herrn Gemeinde rathes Erb könne nur als ein Wunsch aufgefasst werden, der im gewissen Sinne Beachtung verdient, aber einem Beschlusse, dass den etwaigen Wünschen der Minorität Rechnung getragen werden müsse könnte er nicht beistimmen, das wäre eine gebundene Marschroute, die sich der Gemeinderath nicht vorschreiben lassen kann. Herr Gemeinderath Erb beruft sich auf den parlamentarischen Anstand, und wenn er vorhin das Wort unanständig gebraucht habe so sei damit keine Person bezeichnet worden. Das Wort, gebundene Marschroute, sei nicht richtig angewendet worden, weil er keine Zahlen genannt habe. Merkwürdig sei es, dass Vorredner erst heutezu Einsicht komme, dass es recht und billig sei, den Wünschen der Minorität nachzukommen, was man schon vor 30 Jahren eingesehen haben sollte Herr Vice=Bürgermeister Stigler betont, er sei erst drei Jahr im Gemeinderath und er lehne es ab, in dieser Richtung ein Be¬ lehrung zu erhalten. Die Majoriät des Gemeinderathes sei, wenn Herr Erb auch das noch so oft anzweifelt, aus der freien Wahl de Wählerschaft hervorgegangen. Es gebe hiefür keinen anderen Maßstab. Herr Gemeinderath Dr. Hochhauser bemerkt, es sei heute zum erstenmale, dass von Herrn Erb in den Sparcasse=Ausschuss Politik hineingetragen werde. Er müsse sich dagegen verwahrer dass die heute vorgeschlagene Wahl als eine Parteisache betrachte werde. Er müsse gegen den Zusatzantrag des Herrn Gemeinderathes Erb stimmen Bei der Abstimmung wird der Sectionsantrag einstimmig angenommen, der Zusatzantrag des Herrn Gemeinderathes Erb mit 16 gegen 6 Stimmen abgelehnt. — Z. 28.081. 4. Die Cooperatoren der beiden hiesigen Pfarrämter, sowie der Director und Seelsorger zu St. Anna ersuchen um Ertheilung des Gemeinde=Wahlrechtes Die Majorität der Section beantragt, auf das Ansuchen dermalen nicht einzugehen Dem entgegen stellt der Herr Referent folgenden Antrag „Der löbliche Gemeinderath wolle in Erwägung der im vorliegenden Gesuche klar und bündig dargelegten Gründe den Cooperatoren der beiden katholischen Pfarrämter, sowie dem Director und Seelsorge zu St. Anna das erbetene Wahlrecht bewilligen und um die Ab änderung des § 19/2 b des hierstädtischen Gemeindestatutes im obigen Sinne beim hohen oberösterreichischen Landes-Ausschusse rechtzeiti Zur Begründung seines Minoritätsantrages per — einschreiten.“ verweist Referent auf den Abgeordneten Dr. Beurle, den Führer der Compromissgenossen, welcher der Majorität des Gemeinderathes so nahe stehe. Derselbe habe in der Landtags=Sitzung vom 11. Februar bezüglich des Wahlrechtes für Linz den Antrag eingebracht, es se dieses Wahlrecht den Mitgliedern des bischöflichen Domcapitels den kath. Priestern und Religionslehrern zu verleihen. Dieser Antrag wurde mit 31 Stimmen — gegen einige Stimmen des Gemeinde¬ und Verfassungsausschusses — angenommen. Derselbe Antrag sei auch von Dr. Bahr und Wimhölzl unterstützt worden. Redner finde es sonderbar, dass Steyr, das an Liberalismus der Stadt Linz nicht zurücksteht, diesen Passus nicht aufnehmen will, und den Kaplänen den Weg zur Wahlurne versperrt. Kürzlich wurde ein Kaplan von Dietach nach Steyr versetzt. In der Gemeinde Dietach Gleink könnte er das Wahlrecht noch ausüben, bei seinem Eintritte in das Stadtgebiet Steyr, beim Schnallenthor verliert er dieses Wahlrecht. Er müsse noch betonen, dass die Herren schon 18 Jahr vertröstet wurden, und bei der gegenwärtigen Zusammensetzung des Gemeinderathes könne sicher angenommen werden, dass noch weiter 18 Jahre vergehen, bis diese Angelegenheit zur Berathung kommen wird. Er bitte, diesem Ansuchen der Cooperatoren Folge zu geben. Herr Gemeinderath Lintl unterstützt den Minoritäts=Antrag und bemerkt, die Majorität werde sich doch nicht fürchten, dass diese secht Männer an ihrem Besitzstande etwas wegnehmen werden. Der Hast e gegen die Geistlichen könne doch nicht die Ursache gewesen sein, se eien doch alle Gemeinderäthe christliche Männer. Der Priester die erste Person, die dem Menschen im Leben entgegentrete, bei der Taufe, in der Schule 2c. Und wenn auch der Mensch aus der Schul tritt und sich dann nicht mehr um seinen geistlichen Lehrer kümmert, so lässt er in der schwersten Stunde, am Sterbebette den Prieste Diesen Herren, welche mit rufen, und dieser hilft und tröstet ihn. dem Volke leben, das Volk lieben, diesen Herren verweigert man die Bitte, die dem letzten Canalräumer der Stadt erfüllt wird. Rednet hebt nun die Verdienste des Waisenhaus=Directors und Seelsorger zu St. Anna und seines 30jährigen Wirkens hervor und spricht die Ueberzeugung aus, dass, wenn in diesem Punkte eine Volks abstimmung veranlasst würde, würde die Majorität dafür sein, dass den Priestern das Wahlrecht zukommt Herr Gemeinderath Peteler sieht nicht ein, warum Steyr ein Ausnahme machen soll, wenn man dieses Wahlrecht in Linz gewährt. Er schließe sich den Ausführungen der Vorredner an Herr Gemeinderath Erb sagt: Wenn auch er zu diesem Antrage das Wort ergreife, so wäre es ihm außerordentlich verlockend, sich wieder einmal mit dem ganzen Gemeindestatute zu beschäftigen. Solange er und seine Partei hier sitzen werden, werden sie nicht ruhen und nicht rasten, bis diese schreiende Ungerechtigkeit beseitigt sein wird und wir ein besseres Statut besitzen. Wenn über der Thüre des Steyrer Rathhauses das Wort des Kaisers Franz stünde: „Die Gerechtigkeit ist der Grundstein der Regierung“ hätte es schon längst heruntergerissen werden müssen. Herr Vicebürgermeister Stiglet habe in einer Versammlung erklärt: Wir ändern das Statut des¬ wegen nicht ab, weil wir die Majorität nicht verlieren wollen. Wir wollen nicht von jenen Sesseln aufstehen, auf welche sich andere gern niedersitzen möchten. Damit gestehen die Liberalen zu, dass wi das schlechteste Statut haben, aber mit demselben Terroismus, mit den ie uns niederbeugen wollen, haben sie das Wahlrecht der Coopera¬ toren abgelehnt. Ich bin überzeugt, dass diese Majorität an ihren igenen Terroismus zu Grunde gehen wird. Ein Gebot der Gerech tigkeit sei es, für die intelligenten Kreise einzutreten, und dazu gehören die Cooperatoren, sie haben die Maturitätsprüfung und mehrjährige Facultäts=Studien. Wie Herr Gemeinderath Lint richtig betont habe, kennt kein Mensch die Verhältnisse des Volkes so genau, als der Priester. Er kommt in die ärmste Hütte und in den reichen Palast, er kommt auch zu den Liberalen und diese sehner sich darnach. Ist denn ihre Macht so wackelig geworden, dass sie sich vor diesen sechs neuen Wählern fürchten können? Einmal im Leben sollen Sie gerecht sein, und wenn es je am Platze ist, gerech zu sein, so ist es hier der Fal Herr Gemeinderath Dr. Hochhauser sagt, die Section habe diese Angelegenheit eingehend berathen, und habe sich die Majorität dahir geeinigt, eine Aenderung des Statutes dermalen nicht durchführen zu wollen, weil es nicht dafür stehe, in das Statut ein Loch zu reißen. Ich stimme den Herren bei, dass das Gemeinde=Statut in nächster Zeit zu ändern sein wird und dass diese Zeit nicht mehn lange auf sich warten lassen wird. Bis dahin können sich auch die geistlichen Herren gedulden. Dermalen liegt keine Nothwendigkei vor, das ganze Statut zu ändern, und Theile desselben zu änder sei nicht opportun. Er sei der Ansicht, dass das Statut, betreffen das Wahlrecht, auf eine breite Basis gestellt werden müsse und dass nicht die Cooperatoren allein, sondern eine Menge Leute in Steyn sind, welche auf die Aenderung des Statuts Anspruch haben, und bei dieser Anschauung bleibe er. Herr Vicebürgermeister Stigler erklärt, er sehe nicht ein, wi er mit dem Beschlusse der Rechtssection in Verbindung gebrach werde, wie es Herr Erb gethan hat. Er habe keine Ingerenz au diese Beschlüsse, und Männer mit grauen Haaren werden woh wissen, was sie zu thun haben. Wenn etwas citiert wird, was jemand anderer öffentlich gesagt hat, so muss man das richtig thun, un solche Worte nicht so auslegen, wie man sie gerne haben möchte. Er lehne diesen Anwurf des Herrn Erb ab. Er könnte auch anführen, er habe jemanden sagen hören, es drehe sich bei diesem Ansuchen un die Aenderung des Statutes nur darum, weil die Gegenpartei das Statut eben in ihrem Sinne abgeändert wissen will. Er stimme de Anschauung des Herrn Dr. Hochhauser zu, dass die Aenderung des Gemeinde=Statutes unabweislich sein werde, aber heute handle es sich nur um die Aenderung eines einzelnen Paragraphes, und darauf könne nicht eingegangen werden. Das Heimatsgesetz und die Wahlnovelle werden auch auf die Gemeinde=Wahlordnung vom Einfluss sein, und es wäre daher nicht klug, heute das Gemeinde statut einer Geringfügigkeit wegen zu ändern, um es dann nach späteren Einführungen in kurzer Zeit wieder abändern zu müssen Zweimal sei die Abänderung des Statutes beantragt worden, und zweimal sei dieser Antrag mit großer Majorität abgelehnt worden und nun werde ein drittes Mal versucht, diese wohl überlegten Beschlüsse umzustoßen. Herr Gemeinderath Erb: Wenn er noch einmal auf das Gemeindestatut zurückkomme, müsse er sagen, dass diesmal die Herren chon anders sprechen. Damals habe sich Herr Dr. Hochhauser noch ablehnend verhalten, heute werde schon der Vorschlag gemacht, dass das Statut in 3—4 Monaten abgeändert werden soll. Die 5. Curis des Reichsrathes stehe mit dem Gemeinderathe nicht im Zusammen¬ hange, die Gemeinde ist autonom und könne das Wahlrecht verleihen, wem sie will. Er stehe auch auf dem Standpunkte, dass auch die Arbeiter hier vertreten sein sollen, aber noch höher stehe der Stand punkt der Gerechtigkeit gegen die, die jetzt schon berechtigt sind, das Wahlrecht zu verlangen. — Redner verwahrt sich, dass der Herr Secretär dem Herrn Bürgermeister zuflüstere, wie er eben gesehen habe Redner fährt fort: Schon im Jahre 1878 sei derselbe Antrag vor gelegen und er wolle nicht nachforschen, wer die Ursache war, dass damals das Statut nicht geändert wurde, es sind vergangene Zeiten aber dass die Herren heute abermals mit leeren Phrasen kommet das bedauere er außerordentlich. Es würde nur ein paar Federstriche kosten, um den Cooperatoren das Wahlrecht zu ertheilen. Es ist nicht

unsere Sache, was der Landtag thun wird, und die Majorität hat es selbst herausgefühlt bei Versammlungen, dass sie ein schreiendes Unrecht begehe. Wenn Herr Stigler beyauptet, dass wir nicht das Recht haben, über seine Aeußerungen zu sprechen, müsse er darauf erwidern, dass jedermann das Recht habe, Aeußerungen zu kritisieren. Dass Herr Stigler jene Gründe verrathen hat, warum das Statun nicht geändert werde, dafür könne nur er selbst. Redner sagt: Ihnen geht nichts über Ihre Macht und wo Sie nur können, einem Wähler das Wahlrecht vorzuenthalten, thun Sie es. Ihre heutigen Reden sind nur leere Ausflüchte, um dem Volke Sand in die Augen zu streuen. Dieses wird sich das nicht lange mehr gefallen lassen Herr Gemeinderath Kautsch sieht nicht ein, warum man sich fürchtet, wenn gesagt wird, das Gemeindestatut sei untauglich. Es habe in dieser Hinsicht keine Furcht. Man solle die Petition nich einfach abweisen, man solle doch den Beschluss begründen. Er mache den Vermittlungsvorschlag, der Gemeinderath möge heute beschließen, dass bei der in nächster Zeit stattfindenden Abänderung des Ge meindestatutes auch das Gesuch der Cooperatoren in Berücksichtigung gezogen werde Herr Gemeinderath Erb bemerkt, dieser Antrag komme ihm vor, wie wenn vom Reichsrathe der Regierung eine Petition zur Würdigung vorgelegt werde. Die bleibt liegen und verschimmelt Die Herren sollen heute zeigen, ob sie in ihrem Gerechtigkeitsgefühl so weit gehen, dass sie dieses Wahlrecht anerkennen oder nicht Herr Gemeinderath Dr. Kurz bemerkt, es handle sich nicht, vie Stigler glaubt, um die Durchsetzung des Willens der Minorität, sondern um die Würdigung einer gerechten Forderung und um die Aufrechterhaltung und Durchführung eines schon längst gefassten Gemeinderathsbeschlusses Herr Vicebürgermeister Stigler glaubt, dass die Angelegenheit genügend durchberathen sei. Das eine sei gewiss, dass die Politik vor nicht gar langer Zeit in die Rathsstube hereingetragen wurd Auch müsse er den Herrn Secretär gegen den Angriff des Herrn Erb in Schutz nehmen. Der Herr Secretär sei darum hier, dass er dem Herrn Bürgermeister berathend zur Seite stehe, und wenn er mit dem Bürgermeister nicht reden dürfe, sei es schade um die verlorne Zeit Es sei nicht am Platze, diese Thätigkeit des Herrn Secretärs zu verdächtigen. Er beantrage Schlufs der Debatte müsse das Wor Herr Gemeinderath Erb erwidert, er „verdächtigt“ zurückweisen. Er habe Herrn Secretär nicht verdächtigt, er habe sich nur dagegen verwahrt, dass der Herr Secretär während seiner Rede zum Herrn Bürgermeister spricht Der Herr Vorsitzende bringt sodann den Minoritätsantrag zur Abstimmung und wird derselbe mit 15 gegen 7 Stimmen abge lehnt und der Majoritätsantrag mit dem gleichen Stimmenverhältnisse Z. 196/Präs. — angenommen. II. Section. Referent: Sectionsobmann Herr Gemeinde¬ rath Josef Tureck. 5. Das städt. Casseamt berichtet über die Ein¬ nahmen und Ausgaben in den Monaten October und November 1896 wie folgt: 13.821·89 fl. Einnahmen im Monate October 1896 „ 37.610·85 Casserest vom Vormonat fl. 5148274 Gesammt=Einnahmen im Monate October 1896 24.509·54 Ausgaben im Monate October fl. 26.923-20 bleibt für den Monat November ein Casserest von 35.301·16 Einnahmen im Monate November „ „ 26.923-20 * * Casserest vom Vormonate 62.224 30 Gesammt=Einnahmen im Monate November „ 13.983·03½ Ausgaben im Monat November 48.241321 „ Casserest für den Monat December 1876 — J. Paarfusser m. p G Stadtcasseamt Steyr, 30. November 1896. V. Jandaurek m. p Der Herr Referent bemerkt hiezu: Das Casse=Journal wurde durch die Herren Gemeinderäthe Schachinger und Tureck geprüft un Z. 27.740 richtig befunden. — Wird zur Kenntnis genommen. — und 30.420 Die k. k. Oberrealschul=Direction bittet um Wiederzuerkennung 6. Subvention von 100 fl. für die Schülerlad einer Die Section beantragt die Bewilligung dieses Ansuchens Einstimmig angenommen. — Z. 30.162 — 7. Der Ausschuss zur Erhaltung der deutschen Sprachinsel in Hohenstadt bittet um eine Subventior Die Section beantragt die Bewilligung eines Betrage von 10 fl Herr Gemeinderath Ritzinger beantragt, diese Spende auf zu erhöhen, welcher Antrag von den Herren Gemeinderäthei 25 fl und Löhnert unterstützt wird Erb Bei der Abstimmung wird der Antrag des Herrn Gemeinde Z. 28.247 Ritzinger einstimmig angenommen. rathe Eingabe, dass er das 8. Franz Lavrencic erklärt in einer und Niederlagsgefälle und den Ertrag der Schweineschrägen Wag um den Betrag von je 500 fl., zusammen um 1000 fl. wiede übernehmen wolle Die Section beantragt, dieses Offert anzunehmen Herr Gemeinderath Erb bemerkt, verschiedene Gemeinder haben schon die Absicht, derartige Einnahmsquellen in eigene Regi ob in dieser Beziehun zu übernehmen, und stellt die Anfrage, Schritte gethan wurden. Weiter müsse er bekanntgeben, dass viele Klagen in Betreff der Höhe der Verzehrungssteuer laut wurden, un da er hierin nicht informiert sei, so ersuche er um Auskunft Der Herr Vorsitzende klärt den Anfragesteller bezüglich des letzten Punktes dahin auf, dass die Fleischer=Commune sich mit des Finanzbehörde abgefunden habe, und dieselbe berechtigt sei, die Verzehrungssteuer einzuheben. Herr Gemeinderath Kautsch hält es nicht für zweckmäßig, dass die Gemeinde derartige Einnahmsquellen in eigene Regie über nehme, solange dieselbe einen anständigen Betrag für diese Gefälle bekomme und der Pächter seinen Verpflichtungen nachkommt Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig angenommen. — Z. 29.390 9. Liegt ein Ausweis des städt. Cassenamtes vor über die die zur Abschreibung vorgemerkten Gemeinde=Umlagen=Rückständ aus dem Jahre 1895. Der Sectionsantrag lautet auf Abschreibung der bei 10 Rückständlern aushaftenden Gemeinde=Umlage im Gesammtbetrage von 55 fl. 05 kr., nachdem alle gesetzlichen Schritte zur Hereinbringung dieser Umlagen erfolglos geblieben sind. —Einstimmig angenommen. Z. 29.906 10. Liegt folgende Eingabe vor: „Da ich in Erfahrung brachte die löbliche Stadtgemeinde Steyr wolle den Baugrund im Flächen¬ ausmaße von 1100 m2 neben dem Hause des Herrn Bürgermeisters in der Bahnhofstraße verkaufen, so erlaube ich mir das höflich Ersuchen zu stellen, die löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung wolle mir diesen Baugrund sammt Einzäunung um den Preis, wie ein solcher an die evangelische Kirchengemeinde käuflich überlassen wurde, in das Eigenthum übertragen. Friedrich Harratzmüller m. p.“ Die Section beantragt, dem Gesuchsteller Friedrich Haratz müller sei der in der Bahnhofstraße gelegene, noch freie Gemeindegrund im Ausmaße von 1123·3 m2, u. zw. 136 m2 zum Preise von 1 fl per Quadratmeter und 987 m2 zum Preise von 2 fl. per Quadratmeter unter der Bedingung zu verkaufen, dass der Gesuchsteller dem Gemeinderathe: 1. Einen Plan des zu erbauenden Hauses vorlegt dessen Genehmigung dem Gemeinderathe vorbehalten ist, 2. sich verpflichtet, den Bau innerhalb eines Jahres nach diesem Plane auszuführen Herr Gemeinderath Erb erinnert, dass dort schon vor vieler Jahren ein Bauplatz verkauft wurde und dieser noch heute nicht bebau sei. Er möchte Vorsicht anrathen Herr Vicebürgermeister Stigler erwidert, er fasse den Sections antrag so auf, dass dermalen ein Kaufvertrag nicht abgeschlossen wird: nur wenn Gesuchsteller auf die ihm gestellte Bedingun eingehe, verkaufe ihm die Gemeinde den Grund um so und so viel Herr Gemeinderath Lintl glaubt, es handle sich heute darum, dass der Gemeinderath beschließe, ob er überhaupt diesen Grund verkaufe Herr Gemeinderath Löhnert ersucht um nochmalige Verlesun des Sectionsantrages und sagt, nachdem dies geschehen, dass er unte diesen Bedingungen mit dem Grundverkauf einverstanden sei Herr Vicebürgermeister Stigler hält es für wünschenswert dass dort ein Haus gebaut werde, nur müsste dasselbe zwei Stoc hoch sein, oder Hochparterre mit erstem Stock Herr Gemeinderath Dr. Kurz glaubt, der Kaufvertrag müsse schon jetzt vor dem Baue abgeschlossen werden. Es könnten ji die Bedingungen festgestellt werden, eventuell könnte ein Pönale fixiert werden Herr Vicebürgermeister Stigler stellt zum Sectionsantrag den Zusatzantrag, dass dem Gesuchsteller der fragliche Grund geger dem verkauft werde, dass er entweder ein zweistöckiges Haus oder ein Haus mit Hochparterre und erstem Stock aufzuführen hat, und dass die Gemeinde mit Einbeziehung der von der Section gestellter Bedingungen dem Gesuchwerber in diesem Sinne drei Monate in Worte bleibe. Hierauf wird der Antrag der Section mit dem Zusatzantrage es Herrn Vicebürgermeisters Stigler einstimmig angenommen. 11. Liegt folgender Amtsbericht vor: „Indem ich mir darübe zu berichten erlaube, dass der Kaufschilling für das Haus Nr. 14 in der Bahnhofstraße per 26.000 fl. am 25. November d. J. und der Kaufschilling für das Haus Nr. 16 in der Bahnhofstraß per 24.000 fl. am 1. December 1896 im städtischen Casseamte eingezahl worden ist, beehre ich mich, darauf aufmerksam zu machen, dass über die Verwendung dieser 50.000 fl., welche in der hiesigen Sparcasse fruchtbringend angelegt worden sind, mit Rücksicht auf das Gesetz vom 1. Jänner 1895, L.=G.=Bl. Nr. 1, beziehungsweise auf der Erlass des hohen oberösterr. Landesausschusses vom 30. Jänner 1895, Nr 1759, ein besonderer Beschluss des löblichen Gemeinderathes einzuholen wäre. — Franz Gall m. p., Stadtsecretär. Der Sectionsantrag lautet: Ueber die Mittheilung des Amtes, dass der Kaufschilling für die zwei verkauften Gemeinde inshäuser im Betrage von 50.000 fl. bereits eingeflossen ist, beantragt die Section, der löbliche Gemeinderath wolle beschließen, von diesem Erlöse 26.000 fl. als Abzahlung der Sparcasseschuld zu verwenden den Rest von 24.000 fl. in die außerordentliche Reserve zu hinterlegen Herr Gemeinderath Erb glaubt, dass mit Rücksicht auf den Umstand, als der Reservefond ohnehin 38.000 fl. betrage und auch vom Präliminare etwas erübrigt werde, es nicht nöthig sei, diesen Reservefond, wie eben die Section beantragt, aus obigem Kauf schilling noch mit 24.000 fl. zu verstärken. Er wäre dafür, dass die vollen 50.000 fl. an die Sparcasse zur theilweisen Bezahlung der Schuld der Gemeinde abgeliefert werden Heir Gemeinderath Kautsch erwidert, wenn der Gemeinderat! nicht in die unangenehme Lage käme, demnächst eine größere Ausgabe machen zu müssen, was in der nächsten Sitzung schon bekannt werder wird, so wäre er mit dem Vorschlage des Herrn Gemeinderathes Er einverstanden. Der Reservefond dürfe aber nicht geschwächt werden, denn wenn dann später irgendwelche außererdentliche Auslagen al die Gemeinde herantreten würden, müssten wieder Darlehen auf zenommen werden, was aber mit Schwierigkeiten verbunden wäre Er stimme dafür, dass von dem erwähnten Kaufschillinge ein Betrag von 24.000 fl. dem Reservefonde einverleibt werde. Herr Vicebürgermeister Stigler ist mit dem Sectionsantrage einverstanden, weil ja der Reservesond auch verzinst werde. Er hab

längst gewusst, dass einmal eine Steuer=Restitution der Gemeinde werde auferlegt werden, und das war auch der Grund, warum er schon vor drei Jahren die Anlage eines Reservefondes angestrebt habe. Auch er sei der Meinung, dass es schwierig ist, Darlehen aufzunehmen, und daher sei er für die Kräftigung des Reservefondes; ein Unsinn sei es aber, heute eine Rückzahlung zu leisten auf die Gefahr hin, ein Vierteljahr später wieder ein Darlehen aufnehmen zu müssen. Herr Gemeinderath Erb sagt, nach diesen Ausführungen hätte der Sectionsantrag dahin lauten sollen, dass die 24.000 fl. zur Rückzahlung von Umlagen an die Gemeinde Garsten zu ver¬ wenden seien. Herr Gemeinderath Kautsch bemerkt, die vom Herrn Gemeinderath Erb berührte Angelegenheit sei von der Tagesordnung abgesetzt worden und die Section könne heute nicht einen Antrag stellen, etwas zu zahlen, worüber sie gar nicht informiert ist. Herr Gemeinderath Löhnert ist der Ansicht, dass mit dem Berichte an den Landesausschuss bezüglich der Verwendung des Kaufschillings für die zwei verkauften Häuser noch zugewartet werden müsse, bis die Sache mit der Gemeinde Garsten ausgetragen sei. weil dann dargethan werden könne, dass ein Tbeil des Hauskauf¬ schillings nicht zur Abzahlung an die Sparcasse verwendet werden könne, indem derselbe zur Tilgung einer anderen schwebenden Schuld benöthigt werde. Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig angenommen. — Z. 29.735. III. Section. Referent: Sectionsobmann Herr Vicebürger¬ meister Victor Stigler. 12. Der Herr Referent gibt bekannt, dass in Angelegenheit des Stadtregulierungsplanes an die Stadtgemeinde Salzburg die Anfrage gestellt wurde, in welcher Weise diese Sacht dort durch staatliche Organe durchgeführt wurde, dass hierüber die entsprechenden Aufklärungen eingelangt sind, und ersucht, dies als Mittheilung zur Kenntnis zu nehmen. — Wird ohne Debatte zur Kenntnis genommen. IV. Section. Referent: Sectionsobmann Herr Gemeinderath Ferdinand Reitter. 13. Der Herr Referent trägt vor: Um das laut Kundmachung der hohen k. k. o.=ö. Statthalterei Linz vom 12 Oc¬ tober 1896, Z. 17.484/III, ausgeschriebene Johann Adam Pfefferl'sche Stipendium jährlicher 100 fl., welches nur für der evangelischen Kirche angehörige Studierende, u. zw. vorzugsweise für Studierende der evangelischen Theologie bestimmt ist, sind innerhalb des Concurstermines drei Gesuche eingelangt. Bei dem Umstande nun, als unter den drei Bewerbern zwei Theologie=Studierende, daher in erster Linie zu berücksichtigende sich befinden, muss das Gesuch des Rechtshörers Karl Mittermayr außer Betracht kommen, daher die Gesuche der Karl Schiefermayr und Fritz Wehrenpfennig zur Wahl verbleiben. Unter diesen zwei Bewerbern verdient Fritz Wehrenpfennig zur Verleihung vor¬ geschlagen zu werden, weil sowohl er als auch dessen Eltern, die Pfarrers¬ Ehegatten Gustav und Auguste Wehrenpfennig vollkommen vermögens¬ los sind und nur geringes Einkommen haben, daher außer Stande seien, für die Studienkosten ihres Sohnes allein aufzukommen, und schließlick Fritz Wehrenpfennig bereits Hörer des II. Jahrganges der evangel. Facultät in Wien ist, daher das Stipendium eher wieder zur Er¬ ledigung gelangen könne. Aus diesen Gründen erlaubt sich die Section folgenden Antrag zu stellen: „Der löbliche Gemeinderatl möge für das in Rede stehende Stipendium der hohen k. k. oberösterr. Statthalterei den Bewerber Fritz Wehrenpfennig zur Verleihung präsentieren.“ — Einstimmig angenommen. Z. 24.918. 14. Adolf Schubert, Leiter der Knabenvolksschule am Wehr¬ graben, bittet um Gewährung der freien Feuerung für einen Theil seiner dortselbst angewiesenen Diensteswohnung. Die Section beantragt, der löbliche Gemeinderath wolle in Berücksichtigung der im Gesuche angegebenen Umstände, und da der Gesuchsteller zugleich die Hausadministration zu versehen hat, einen Beitrag von 40 fl. gewähren. — Einstimmig angenommen. Z. 29.282. Nach Erschöpfung der Tagesordnung bringt Herr Gemeinde¬ rath Erb folgenden Dringlichkeitsantrag ein: „Die in geradezu erschreckend schneller Weise vor sich gehende Ausbreitung des Juden thums in Steyr macht es dem Gemeinderathe zur ernsten und dringenden Pflicht, über die Mittel zur Wahrung des christlichen und wahrhaft deutschen Charakters unserer Stadt nachzudenken. Bereits leiden zahlreiche Gewerbe, besonders das Schneider=, Schuhmacher¬ und Messergewerbe unter der jüdischen Concurrenz; jüdische Hausierer schädigen unsere Kaufleute und Gewerbetreibenden in ausgiebiger Weise; Haus um Haus fällt in rascher Fdlge in jüdische Hände. Nachdem nun auch Realitäten und Grund sogar aus dem Gemeinden besitze von jüdischer Seite angekauft werden, der Gemeinderath aber in erster Linie der fortschreitenden Verjudung, also Entdeutschung unserer Stadt entgegen zu treten hat — Steyr ist jetzt weitaus die verjudetste Stadt in den Alpenländern — stelle ich folgenden Dring¬ lichkeitsantrag: Die Rechtssection möge in kürzester Frist über Mittel und Wege berathen, welche dem weiteren Ueberhandnehmen des Judenthums in unserer Stadt Steyr Einhalt thun, und über diese Berathungen baldigst dem Gemeinderathe Mittheilung machen, damit dieser entsprechende Beschlüsse fassen kann.“ Herr Gemeinderath Löhnert bezweifelt die Möglichkeit, diesen Antrag in Berathung zu ziehen, und ist der Ansicht, dass diese Frage, wenn überhaupt, gewiss nicht vom Gemeinderathe gelöst werden wird. Die Rechtssection werde nicht imstande sein, die Judenfrage zu lösen, vielleicht eher die Finanzsection. Uebrigens glaube er, wenn der Gemeinderath als öffentliche Behörde in dieser Richtung einschreiten würde, er mit den Staatsgrundgesetzen in Conflict kommen müsste, solche Beschlüsse würden auch auf Anstand stoßen. Herr Gemeinderath Erb erwidert, dass die Lösung dieser Frage mit den Staatsgrundgesetzen nichts zu thun habe. Die Ge¬ meinde sei Privatbesitzer wie jeder andere und könne als solcher Grund unb Boden verkaufen, an wen er will, und auch seine Ein¬ käufe besorgen, wo er will. Der Gemeinderath kann solche Beschlüsse fassen, weil solche Beschlüsse auch ohne Anstand z. B. in Graz gefasst worden sind. Auch der Landesausschufs hat derartige Beschlüsse gefasst und stellt nur mehr christliche Thierärzte an. Herr Vicebürgermeister Stigler bemerkt, dass über die Dring¬ lichkeit des Antrages des Herrn Erb gar nicht abgestimmt wurde. Herr Erb behauptet eine erschreckende Ausbreitung des Judenthums in Steyr. Redner macht soeben die Bemerkung, dass Herr Erb im Privatgespräche die Zahl 500 sofort auf 300 jüdischer Einwohner selbst restringierte, also offenbar ganz darüber im Unklaren ist. Er stellt den Antrag, dass das Amt ersucht werde, in der nächsten Sitzung auf Grund amtlicher Erhebungen hierüber zu berichten, denn er glaube, dass in Steyr nicht nur nicht eine erschreckende Zunahme, sondern eher eine Abnahme der jüdischen Bevölkerung zu verzeichnen sei gegenüber den 70er und 80er Jahren. Bei der Abstimmung wird der Dringlichkeitsantrag des Herrn Gemeinderathes Erb mit 16 gegen 6 Stimmen abgelehnt. Hierauf Schluss der Sitzung.

Anhang zum Protokolle über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der kk lf. Stadt Steyr am 16. Dezember 1896. I. Section. Referent: Sektionsobmann Herr Gemeinderat Anton v. Jäger. 1. a. Georg Mayrhofer, Armaturarbeiter und Hausbesitzer Josefgasse 20, bittet um Aufnahme in den Gemeindeverband. Die Sektion beantragt die Bewilligung dieses Ansuchens gegen Erlag der Taxe. Einstimmig angenommen Z. 26271. b. Paul Pokupscic, Schlosser in der Waffenfabrik, bittet um Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband behufs Erlangung der öst. Staatsbürgerschaft. Die Sektion beantragt die Willfahrung dieses Ansuchens. Einstimmig angenommen Z 27022.

c. Wilhelm Schertler, Fabriksarbeiter in Steyr, bittet um Verleihung des Bürgerrechtes. Die Section beantragt, diesem Ansuchen keine Folge zu geben. Einstimmig angenommen Z 26999. 2. Personalien. Mehrere Gesuche um Beförderung werden bis zur endgültigen Feststellung der Dienstespragmatik vertagt. Hierauf Schluss der vertraulichen Sitzung Der Vorsitzende Die Verifikatoren Schriftführer

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