Ratsprotokoll vom 6. November 1896

Steyr zur Alleinzahlung dieser Kosten verpflichtet ist, so habe sich die Sektion zu folgenden Antrag geeinigt: In Anbetracht, dass es nicht unumstößlich klar darliegt, dass die Stadtgemeinde die sämtlichen Kosten der Minenanlagen an den 3 eisernen Hauptbrücken allein zu tragen verpflichtet ist, so wolle der löbliche Gemeinderat provisorisch 1500 f zur Bestreitung dieser Auslagen bewilligen und die Bausektion mit der Duchführung und Vergebung der bezüglichen Arbeit betrauen. Unter einem wird der Herr Bürgermeister ersucht, competenten Ortes die Erkundigung einholen zu lassen, ob die Stadtgemeinde zur Alleinzahlung der bezüglichen Kosten verhalten ist und hierüber in der nächsten Sitzung Bericht zu erstatten. Herr Gemeinderat Löhnert ist mit dem Sektionsantrag nicht einverstanden

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