Ratsprotokoll vom 6. November 1896

im öffentlichen Straßenzuge der Schwimmschulstraße von allen Fuhrwerken ohne Unterschied benützt, und hat dadurch wesentliche Erhaltungskosten verursacht. Dieser Zustand muss ordnungshalben beseitigt und nach den heutigen Verhältnissen geregelt werden. Wir übernehmen bei der Schadhaftigkeit dieser Brücke keine Ver¬ antwortung für das von der Oeffentlichkeit über diese Brücke geleitete Fuhrwerk, und ersuchen, zunächst commissionell den Zustand dieser Brücke zu erheben, und im Falle einer zu besorgenden Gefahr dieselbe für das öffentliche Fuhrwerk abzusperren, eventuell aber den Beitrag der Erhaltungskosten mit uns zu vereinbaren, wogegen wir auch bereit sind, das öffentliche Fuhrwerk wie bis heute über diese Brücke verkehren zu lassen. —Hochachtungsvoll Oest. Waffen¬ fabriks=Gesellschaft. Dr. Johann Hochhauser m. p., J. Berger m. p Auf Grund dieser Zuschrift theilt der Herr Referent weiters mit, habe eine commissionelle Besichtigung dieser Brücke stattgefunden und sei hiebei constatiert worden, dass diese thatsächlich schadhaft beziehungsweise reparatursbedürftig sei und haben sich die anwesenden Vertreter der Stadtgemeinde im Protokoll vom 23. October 1896 dahin ausgesprochen, dass, obwohl der öffentliche Verkehr über die Brücke nicht als unerlässlich bezeichnet werden kann, aber doch eine Erleichterung des Wagenverkehres und eine Entlastung der Sier ninger= und Kirchengasse ist, der löblichen Waffenfabrik das Anbo gemacht wurde, dass die Stadtgemeinde von nun an an den Er¬ haltungskosten dieser hölzernen Brücke mit einem Dritttheil participiere gegen dem, dass die österreichische Waffenfabrik diese Brücke dem öffentlichen Verkehre freigibt. Auf dieses hin habe die Waffenfabriks¬ Gesellschaft folgendes Schreiben an die Gemeinde gerichtet „Löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr! Am 23. October d. J. wurde über den Bauzustand der „Gsangbrücke“ eine Commission abgehalten und constatiert, dass die Unterzüge, Endsbäume und Brückenstreu bereits schadhaft sind und die Auffahrtsrampe am recht seitigen Ufer sich nicht mehr in vollkommen brauchbarem Bauzustande befindet. Es wurde deshalb beantragt, die Auswechslung der schad haften Brückentheile ehemöglichst vornehmen zu lassen, die Auffahrts¬ rampe am rechten Ufer gänzlich zu beseitigen und das rechtseitige Widerlager bis auf die Höhe des Polsterholzes aufzumauern. Die Gemeinde hat sich im Verlaufe dieser Commission durch ihre Bau section zu dem Antrage veranlasst gesehen, ein Drittheil zu diese Baukosten beizutragen, wenn die Waffenfabrik den öffentlichen Ver¬ kehr über diese Brücke gänzlich freigibt. Auf diesen Antrag kan die Waffenfabrik nicht eingehen. Als im Jahre 1867 die Verhand¬ lungen über diese Brücke stattfanden, war der ganze Weg vom Vogl Papierer bis zum Pötzen=Schlössl mehr oder weniger nur ein Noth¬ steg und es war thatsächlich damals so, dass nur die Waffenfabrik die „Gsangbrücke“ für ihren Wagenverkehr zwischen den einzelnen Objecten benützte. Es war also der damaligen Situation ganz an gemessen, dass die Waffenfabrik diese Brücke in ihre Erhaltung übernahm, dieselbe als ein Privatobject betrachtete und nur jen Beitragsleistung von der Gemeinde beanspruchte, welche sich aus der bisherigen Erhaltung des sogenannten „Gsangsteges“ ergab, weil derselbe durch Herstellung der „Gsangbrücke“ überflüssig wurde un es sich damals ausschließlich nur um den Verkehr für Fußgänger handelte. Seit dieser Zeit hat sich aber die Situation vollständi geändert; an dieser Straße sind ganz neue Stadttheile entstanden diese Straße als solche wurde erweitert, von der Gemeinde als öffentliche Verkehrsstraße angelegt und erhalten, und durch Regulierung des sogenannten Huberberges für das öffentliche Fuhrwerk fahrba hergestellt. Die Gsangbrücke befindet sich also heute mitten im Zuge einer öffentlichen Verkehrsstraße und es ist die Anomalie stehen ge blieben, dass sich mitten in einer öffentlichen Verkehrsstraße ein Privatobject befinden soll, dessen Herhaltung man zum größter Theile von einem Privaten verlangt. Im Protokoll vom 23. October d. J. hat die Bausection die Meinung vertreten, dass der öffentliche Verkehr über diese Brücke kein absolut nothwendiger sei, und den¬ selben lediglich als wünschenswert für die Entlastung der Sierninger und Kirchengasse hingestellt. Wir können uns dieser Anschauung nich anschließen, da der öffentliche Verkehr über diese Brücke, wie wir täglich wahrzunehmen Gelegenheit haben, ein sehr bedeutender ist und sich nicht selten unwesentliche Verkehrsstörungen aus der viel¬ fachen Benützung dieses Weges ergeben. Wenn das Fuhrwerk der Waffenfabrik diese Brücke mehr benützt als andere Brücken der Stadt, so erklärt sich dies durch die Lage dieser Brücke zwischen der einzelnen Objecten; allein es wird keinen Steuerträger der Stadt zugemuthet, dass er eine Separatsteuer für jenen Straßenzug ent richtet, den er durch die Lage seiner Realität oder seines Gewerbes intensiver benützt. Wir sehen Straßenzüge, welche durch das enorm Fuhrwerk einzelner Bürger, wie das Ziegelfuhrwerk des Herrn Arbes¬ huber, das Holzfuhrwerk des Herrn Julius Huber 2c. geradezu destruiert werden, und doch ist es der Gemeinde nie eingefallen, von diesen Unternehmern eine Separatentschädigung zur Erhaltung der Straßen zu begehren. Die einzige Waffenfabrik, welche die Hälfte der ganzen Communalsteuern leistet, soll bevorzugt sein, eine Brücke in einer öffentlichen Straße zu erhalten oder wenigstens zwei Dritt theile zu deren Erhaltung beizutragen. Ein solches Unrecht kann nicht fortbestehen und kann nur dadurch behoben werden, dass di Gemeinde die Gsangbrücken als Theile eines öffentlichen Straßen zuges in ihre alleinige Erhaltung übernimmt und uns von jeder weiteren separaten Beitragsleistung enthebt. Um diese Angelegenheit in coulanter Weise zu ordnen, erlauben wir uns folgenden Antrag zu stellen: Wir übernehmen die im obigen Protokolle vom 23 Octobe d. J. vorgesehenen Reparaturen auf unsere alleinigen Kosten un übergeben dann die Brücke in das Eigenthum und die Erhaltun der Gemeinde, sodafs diese Brücke von da ab als öffentliches Object zu betrachten ist. Wir verzichten auf die Aufstellung jener Rechnung und auf die Rückforderung jenes Ersatzes, welchen uns die Gemeinde auf Grund der Abmachungen vom Jahre 1867 zu leisten hätte Wir bitten, die Angelegenheit der Berathung zu unterziehen und uns von dem diesfälligen Beschlusse in Kenntnis zu setzen. Hochachtungsvoll Oesterreichische Waffenfabriks=Gesellschaft: Dr. Hochhauser m. p. —I. Berger m. p. Die Section stellt hiezu folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen, unter den in der Zuschrift von 29. October 1896 von der löblichen österreichischen Waffenfabriks¬ Gesellschaft vorgeschlagenen Bedingungen die hier in Frage kommende sogenannte Gsangbrücke, welche im Straßenzuge vom Gsangobjec zum Directionsgebäude liegt, in das öffentliche Eigenthum zu über nehmen und fortab die Erhaltung derselben allein aus Gemeind mitteln zu bestreiten, und zwar, weil schon am 20. Mai 1892 von Gemeinderathe die Uebernahme dieser Brücke allerdings unter dem Projecte einer Reconstruierung derselben beschlossen wurde und weil wenn auch der öffentliche Verkehr von Fuhrwerke über diese Brücke nicht als unumgänglich nothwendig bezeichnet werden kann, doch unter den heutigen Verkehrsverhältnissen eine Absperrung derselben gegenüber dem öffentlichen Verkehre von Fuhrwerken denn doch mit großen Unbeqnemlichkeiten verknüpft und beinahe nicht mehr durch führbar wäre, außerdem die österr. Waffenfabriks=Gesellschaft beinahe durch 30 Jahre diese Brücke aus Eigenem erhalten hat, ohne dass ihr die seinerzeit vereinbarte Erhaltungsquote seitens der Stadtge¬ meinde zutheil geworden wäre Herr Gemeinderath Kautsch befürchtet, dass dieser Vorgang Consequenzen nach sich ziehe; die Waffenfabrik werde später verlan gen, dass auch die zweite Brücke, welche zum Gsangberg führt, in das öffentliche Eigenthum übernommen werde und die Gemeinde werde dann überhaupt alle im öffentlichen Straßenzuge befindlichen Brücken erhalten müssen Herr Gemeinderath Ritzinger schließt sich dieser Anschauung an Herr Vicebürgermeister Stigler bemerkt, die Bausection hab diese Angelegenheit wohl überlegt, aber die Ueberzeugung gewonnen, dass die Waffenfabriks=Gesellschaft im Rechte sei; die Consequenzen werden vielleicht die sein, dass auch die zweite Brücke bei der Huber'scher Fabrik übernommen werden müsse. Die Stadtgemeinde könne dies aber ruhig abwarten, denn wenn diese Brücke reparatursbedürfti wird, werde die Waffenfabriks=Gesellschaft dieselbe vorerst in guten Zustand herstellen, ehe sie die Brücke der Gemeinde übergibt. Die Erhaltungskosten der großen Brücke werden jährlich kaum 250 fl ausmachen und so könne angenommen werden, dass von diesem Pauschale alljährlich ein Ersparnis sich ergibt, welches in 20 Jahren auch größere Reparaturen werde decken können Herr Gemeinderath Kautsch bemerkt noch, wenn die Gemeinde die Verpflichtung habe, diese Brücken herhalten zu müssen, warum dann der Waffenfabrik nur ein Drittel zu den Kosten angetragen wurde Herr Vice=Bürgermeister Stigler erwidert, die Waffenfabri habe keine bestimmte Summe verlangt und die Bau =Section habe diesbezüglich vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderathes nur einen Vorschlag gemacht Herr Gemeinderath Löhnert bemerkt, der Umstand, dass die Gsangbrücke im öffentlichen Straßenzuge sich befinde, wäre allein nicht hinreichend, dass die Gemeinde die Verpflichtung zur Herhaltung der Brücke übernehmen müsste, wenn ein privatrechtlicher Vertrag bestehen würde wie im Jahre 1867, wo die Fabrik sich zur Erhaltung verpflichtete. Aber durch den Gemeinderathsbeschluss vom Jahre 1892 habe die Waffenfabrik das Recht erlangt, die Erhaltung dieser Brück¬ von der Gemeinde zu verlangen Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig angenom men. — Z. 25.108 13. Herr Vicebürgermeister Stigler referiert, dass auf Grund des Sitzungsbeschlusses vom 19. Juni 1896 sich abermals an den Oberingenieur Kempf in Linz mit dem Ersuchen gewendet wurde was nach seinen fachmännischen Kenntnissen die gänzliche Vollendun des Stadtregulierungs=Planes kosten würde. Herr Kempf habe au dieses Ersuchen hin einen Kostenvoranschlag ausgearbeitet, nach welchem die Gesammtkosten sich auf 7200 fl. beziffern. Da dieser Plan aber auch auf lithographischem Wege vervielfältigt werden müsse, so glaubte die Section, diesen Betrag auf 9000 fl. erhöhen zu müssen, und stellt daher folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinde¬ rath wolle mit Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 19. Juni l. J. auf 3 Jahre zu gleichen Theilen vertheilt, 9000 fl. ö. W. zur gänz¬ lichen Fertigstellung und zur lithographischen Reproduction des Stadtplanes bewilligen und die Bausection mit der Durchführung dieser Angelegenheit betrauen. (Herr Gemeinderath Aelschker entfernt sich Nach weiterer Verlesung der einzelnen Ausgabsposten, welche die Fertigstellung des Planes nach der Berechnung des Herrn Ober ingenieurs Kempf erfordert, wird der Sectionsantrag einstim mig angenommen. —Z. 22.276. 14. Liegt folgender Sectionsantrag vor: In der Wehr grabengasse bei der Fallenbrücke, in der Duckartstraße zwischen dem Brandlhause und der Scholz'schen Kohlenniederlage und in der Pacher gasse vor der Bierquelle sollen im Interesse der Sicherheit des Ver kehres je eine Gaslaterne aufgestellt werden, deren Installierungskosten die Gasanstalt auf sich nimmt. Die Section stellt den Antrag, der löbliche Gemeinderath wolle die Gasconsumkosten nach dem vertrags mäßigen Normale für diese drei Flammen bewilligen. — Einstimmig angenommen Herr Vice=Bürgermeister Victor Stigler macht folgend Mittheilung: Wie ja bekannt, leidet die Wasserleitung in der inneren Stadt an dem Uebelstande, dass der Wasserzufluss aus dem offenen Steyrflusse kommt, welches Wasser sich weder zun Trinken, noch zum Kochen eignet. Nachdem von dieser Wasserleitung

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