Ratsprotokoll vom 6. November 1896

so ziemlich das Auslangen gefunden wird, andererseits es auch nicht opportun erscheint, eine diesbezügliche Petition dem Abgeordneten¬ hause zu unterbreiten, nachdem es sehr unwahrscheinlich ist, dass die in der Zuschrift der Stadtgemeinde Wels citierte Regierungsvorlage in der gegenwärtigen Reichsrathssaison noch in Berathung gezogen werden könnte, so beehrt sich die Section dem löblichen Gemeinde rathe den Antrag zu stellen, auf eine Beschlussfassung im angedeuteten Sinne dermalen nicht einzugehen.“ Herr Gemeinderath Löhnert bemerkt, dass eine solche Petitior weder nothwendig noch angezeigt sei, da einerseits die Comité berathungen über diese Regierungsvorlage schon abgeschlossen sin und auf derartige Petitionen kaum mehr Bedacht genommen werde dürfte, andererseits ohnehin nicht zu befürchten sei, dass diese Regierungs¬ vorlage mit dem vom Gewerbeausschusse beantragten Aenderungen welche als zutreffend angesehen werden können, abgelehnt werden wird Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig ange nommen. 3. Der Stadtmagistrat Laibach theilt mit, dass der dortig Gemeinderath den Beschluss gefasst hat, an das hohe k. k. Finanz Ministerium eine Petition zu richten, worin gebeten wird, dasselbe wolle für größere wichtige communale Unternehmungen Begünstigungen gewähren, wie solche im Sinne des Gesetzes vom 31. December 1894, Art. IV, V und VI (R.=G.=Bl. Nr. 2 ex 1895) für Bahnen niederer Ordnung bereits bestehen, und ersucht um Anschließung an diese Petition. Der Sectionsantrag lautet: „In Anbetracht des Um standes, dass die localen Bedürfnisse der oberösterreichischen Provinz stadt Steyr und jene der Landeshauptstadt Laibach wesentlich ver¬ schieden sich darstellen und hierorts größere und wichtigere communale Unternehmungen bereits zur Durchführung gelangten, glaubt die Section dem löbl. Gemeinderathe den Antrag stellen zu sollen, der n vorliegender Zuschrift des Stadtmagistrates Laibach erfolgten Einladung, betreffend den Anschluss an die dem hohen k. k. Finanz ministerium zu überreichende Petition, keine Folge geben zu wollen. Herr Gemeinderath Löhnert bemerkt, diese Begünstigungen beziehen sich lediglich auf die Gebüren= und Stempelfreiheit für die aufzunehmenden Darlehen, die für jeden einzelnen Fall erwirk werden müsse. Die Stadt Steyr habe dermalen keine Ursache, un solche Begünstigungen anzusuchen, und ist auch nicht berufen, die¬ elben andernorts zu befürworten, und deshalb sei die Section sü die Ablehnung des Ansuchens. err Gemeinderath Kautsch glaubt, die Petition sei in dem Sinne gemeint, dass derartige Begünstigungen durch ein Gese sichergestellt werden sollen, damit nicht für jeden einzelnen Fall hierum angesucht werden müsse; im übrigen schließe er sich der Anschauung des Herrn Vorredners an. Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig angenommen. 4. Liegt folgender Amtsbericht vor: „Behufs Vorberathun des Präliminares pro 1897 erscheint die Wahl eines Comilés noth¬ wendig, um dessen Wahl ersucht wird. Im Vorjahre gehörten dem Berathungs=Comité an: Herr Vicebürgermeister Victor Stigler und die Herren Gemeinderäthe Jakob Kautsch, Dr. Kurz und Jose Gall, Stadtsecretär.“ Steyr, am 24. October 1896. — Tureck — Die Section beantragt die Wiederwahl der im Vorjahre gewählten Herren Comitémitglieder Herr Vice=Bürgermeister Stigler beantragt, in das Präli minarberathungs=Comité auch den Obmann der IV. Section Herrn Gemeinderath Ferdinand Reitter zu wählen. Bei der Abstimmung wird der Antrag der Section mit dem Zusatzantrage des Herrn Vicebürgermeisters Stigler einstimmig zum Beschluss erhoben. — Z. 25.579 5. Der Gabelsberger=Stenographenverein, der Gewerbeverein namens des Lehrlingsheims in Steyr und der Unterstützungsverein für ehemalige Kreinsmünsterer Studenten in Wien bitten um Zuerkennung einer Subvention. Die Section beantragt, ersteren zwei Vereinen je eine Sub¬ vention von 50 fl., letztgenanntem Verein eine solche von 10 fl. zu bewilligen. — Einstimmig nach Antrag. — Z. 24.538, 25.654, 25.361 Das städt. Casseamt berichtet, dass das im achttägigen 6. Herbstjahrmarkte eingehobene städt. Marktgefäll und Polizei=Wacht¬ — Wird zur geld ein Reinerträgnis von 917 fl. 78 kr. ergeben Kenntnis genommen. — Z. 25.104 7. Das städt. Casseamt berichtet über die Geldgebarung bei folgt: der Stadtcasse im Monate September 1896 wie fl. 42.981·65 * „ „ Einnahmen im Monate September 1896. 9.813·62½ Casserest vom Vormonat# fl. 52.795 2713 Gesammt=Einnahmen im Monate September 1896 „ 15.184-42½ Ausgaben im Monate Septembe fl. 37.61085 * Casserest für den Monat October 1896 betrugen bis inclusive September Es fl. 231.253——¼ * * * * Die Gesammt=Einnahmen „193.64215¼ Ausgaben — Stadtcasseamt Steyr, 30. September 1896. — Paarfusser m. p. Jandaurek m. P 8. Herr Josef Stein, Messerfabrikant in Steyr, offeriert für das städt. Zinshaus Nr. 14 in der Bahnhofstraße einen Kaufpreis von 26.000 fl. gegen dem, dass die auf diesem Hause bestehend Dienstbarkeit, nämlich das Recht der Durchführung des Trockenmiste von den Nebenhäusern Nr. 10 und 12, aufgelassen werde Die Section stellt den Antrag, der löbliche Gemeinderatl möge den Verkauf des Hauses Nr. 14 in der Bahnhofstraße al Herrn Josef Stein um den angebotenen Preis von 26.000 fl. mi Aufhebung des Rechtes der erwähnten Dienstbarkeit und gegen dem, dass der Käufer die Kosten der Besitzanschreibung allein trägt, bewilligen. — Wird nach kurzer Debatte einstimmig angenommen Z. 26.118. Der Herr Bürgermeister übergibt den Vorsitz an den Herrn Vicebürgermeister Der Herr Referent gibt sodann bekannt, dass auch bezüglic des Hauses Nr. 16 in der Bahnhofstraße ein Kaufanbot nachträglich eingelangt sei, und zwar biete Herr Bürgermeister Johann Redl für dasselbe den Betrag von 24.000 fl. mit der Begründung, dass dieses Haus infolge seiner exponierteren Lage und durch den Umstand, dass der nebenliegende Grund in einer Weise verbaut werden kann, die Unannehmlichkeiten mit sich bringen könne, minderwertig sei als das Haus Nr. 14 daselbst Herr Gemeinderath Löhnert ist der Meinung, dass Gegen stände, die nicht auf der Tagesordnung stehen, bis zur nächsten Sitzung vertagt werden sollen Der Herr Vorsitzende gibt bekannt, dass nach § 14 de Geschäfts=Ordnung es dem Gemeinderathe frei stehe, über das vor liegende Offert gleich zu berathen oder dasselbe für die nächst Sitzung zu verweisen Herr Gemeinderath Löhneit stellt nun den Antrag, dieses Offert auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu stellen, und zwar aus opportunen Gründen. Herr Gemeinderath Ritzinger bemerkt, er halte diese Ange¬ legenheit für dringlich, schon aus dem Grunde, weil man nicht wisse, ob der Käufer späterhin mit seinem Angebote im Worte bleiben werde Herr Gemeinderath Aelschker empfiehlt ebenfalls die dringliche Behandlung dieser Angelegenheit, da der Gemeinderath hierüber ja vollkommen informiert ist Herr Gemeinderath Kautsch bemerkt, es müsse auch auf den gegenwärtigen Kündigungstermin Bedacht genommen werden. Wenn über das Offert erst in 14 Tagen Beschluss gefasst werde, sei der Käufer in seinen Entschließungen gehemmt und deshalb sei er ebenfalls für die Dringlichkeit der Sache Herr Gemeinderath Lintl stimmt ebenfalls für die Dringlich¬ keit. Es könne nach seiner Ansicht deshalb niemand behaupten, der Gemeinderath sei in seinen Beschlüssen zu rasch oder verschleuder die Häuser, denn wenn auch die Verkaufssumme niedriger sei als die Baukosten, so müsse die Bausection doch zugeben, dass von diesen Häusern so viele Anforderungen an die Gemeinde gestellt werden dass man froh sein müsse, diese Häuser verkausen zu können, da sie für die Gemeinde keine Vortheile bieten Der Herr Vorsitzende bringt sodann den Antrag des Herrn Gemeinderathes Löhnert auf Vertagung zur Abstimmung und wird derselbe mit allen gegen eine Stimme abgelehnt Nach weiterer kurzer Debatte, in welcher die Herren Gemeinde¬ räthe Peteler und Aelschker für die Annahme der Kaufsumme von 4.000 fl. begründend eintreten, und in welcher insbesonders Her Gemeinderath Kautsch hervorhebt, dass das 4jährige Durchschnitts¬ Brutto=Erträgnis vom Hause Nr. 14 in der Bahnhofstraße 1443 fl. 54 kr. betrug, während daselbe vom Hause Nr. 16 ebendaselbst sich nur auf 1348 fl. 67 kr. bezifferte, somit letzteres Haus, wenn die Differenz kapitalisiert werde, thatsächlich um 2000 fl. weniger wert sei, stellt die Section den Antrag, dem Kaufanbote des Herrn Bürgermeister Johann Redl seine Zustimmung zu geben, welcher Antrag einstimmig angenommen wird 279 4 9. Der Herr Referent gibt bekannt, dass wegen Uebernahm der städt. Wirtschaftsfuhren pro 1897 zwei gleichlautende Offerten vorliegen, nämlich vom Herrn Karl Viertl und Herrn Johann Flenken¬ thaller und es verlange jeder für ein Paar Pferde per Tag 4 fl Der Sectionsantrag lautet: Nachdem für die Uebernahm der städt. Wirtschaftsfuhren pro 1897 zwei gleichlautende Offert vorliegen, beantragt die Section, dieselben dem bisherigen Pächter Herrn Karl Viertl zu übertragen, nachdem derselbe seinen Ver¬ Einstimmil — pflichtungen bisher vollkommen nachgekommen ist. angenommen. — Z. 26.186 10. Auf Grund der Offertausschreibung vom 17. October 1896 Z. 25.105, betreffend die Verpachtung der der Stadtgemeinde Steyn gehörigen, in der Catastralgemeinde Jägerberg gelegenen Wiesen gründe im Ausmaße von 3 Joch 1300□ Klafter erklärt sich der einzige Offerent Herr Karl Viertl bereit, diese Gründe auf fünf Jahre um den Preis von 20 fl. per Joch zu pachten. Die Section beantragt, dem einzigen Offerenten Herrn Kar Viertl die ausgeschriebenen Wiesengründe im Ausmaße von 3 Joch 1300 □ Klafter um den offerierten Preis von 20 fl. per Joch auf 5 Jahre zu verpachten. Herr Vicebürgermeister Stigler stellt die Anfrage, ob Herl Karl Viertl in seinem Offerte erklärt hat, dass er sich den Pacht¬ bedingnissen unterwerfe, und stellt, da Herr Referent dies vernein nun den Antrag, dass an die Annahme des Pachtoffertes die Be dingung geknüpft werde, dass Herr Karl Viertl die Einhaltung de Offertbedingungen durch Unterzeichnung derselben übernimmt Hierauf wird der Sectionsantrag mit dem Zusatzantrag des Herrn Vicebürgermeisters Stigler einstimmig angenommen Z. 25.105 III. Section. Referent: Sectionsobmann Herr Vicebürger meister Victor Stigler. 11. Wird vertraulich erklärt. — 12. Der Herr Referent verliest folgende Zuschrift: „Löbliche Gemeinde=Vorstehung Wir haben die Wahrnehmung gemacht, dass die Gsangbrücke schad haft geworden ist und einer größeren Reparatur bedarf. Nach dem Protokolle vom 2. December 1867, welches anlässlich des Baues dieser Brücke aufgenommen wurde, war diese Brücke nur für Fuß gänger und für städtisches Fuhrwerk im Nothfalle geöffnet, wofür die Gemeinde eine Beitragsleistung in der Ziffer des zehnjährigen Durchschniltes der Erhaltungskosten des hiefür aufgelassenen Gsang steges zu leisten sich verpflichtete. Diese Brücke wurde aber seither

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