Ratsprotokoll vom 6. November 1896

da hiedurch ein Präzedenz geschaffen würde. Er beantragt, der löbliche Gemeinderat solle sich dahin aussprechen, dass gegen die beauftragte Minenanlage bei den 3 eisernen Hauptbrücken keine Einwendung erhoben wird, dass jedoch die Stadtgemeinde Steyr der Ansicht ist, dass nicht sie, sondern der Staat zur Tragung der Kosten verpflichtet ist, weil keine gegenteiligen gesetzlichen Bestimmungen bekamnt sind. Nach Verlesung des vom Vertreter des kk Reichskriegsministeriums zu Protokoll gegebenen Äußerung und der letzten und früher Statthalterei-Erlässe wird der Antrag des Herrn Gemeinderates Löhnert zum Beschluss er-

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