Ratsprotokoll vom 6. November 1896

Raths-Protokoll über die X. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. l. f. Stadt Steyr am 6. November 1896. Tages=Ordnung: Mittheilungen. I. Section: 1. (Vertraulich.) Gesuche um Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr und Bürgerrechts=Verleihung. 2. Zuschrift der Stadtgemeinde=Vorstehung Wels in Ange¬ legenheit des neuen Hausier=Gesetzes. 3. Zuschrift des Magistrates Laibach, worin die Erlangung von Begünstigungen und Erleichterungen für größere Unternehmungen seitens der Gemeinden durch den Staat im Petitions=, resp. im Gesetzeswege angeregt wird. II. Section: 4. Wahl des Präliminarberathungs=Comités. 5. Subventionsansuchen des Stenographen=Vereines in Steyr, des Gewerbe=Vereines in Steyr für das Lehrlingsheim, und des Unterstützungs=Vereines für ehemalige Kremsmünsterer Studenten in Wien. 6. Ausweis über das Gefälls=Erträgnis des verflossenen Herbstmarktes. 7. Bericht über den Stadtcasse=Journals=Abschluss pro Sep¬ tember 1896. 8. Kaufsanbot für das städt. Zinshaus, Bahnhofstraße Nr. 14. 9. Offerte für Uebernahme der Wirtschaftsfuhren. 10. Offert für Pachtung der von der Stadtgemeinde Steyr auf der Gmain neu angekauften Gründe. III. Section: 11. Zuschrift der österr. Waffenfabriks¬ Gesellschaft in Steyr hinsichtlich der Erhaltung der Gsangbrücke. 12. Bericht in Angelegenheit des Stadt=Regulierungsplanes. 13. Mittheilungen. IV. Section: 14. Ansuchen der Lehrkräfte an den hiesigen Volks= und Bürgerschulen um Belassung des dermaligen Quartier¬ geldes. Gegenwärtig: Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Johann Redl; der Herr Vicebürgermeister Victor Stigler. Die Herren Gemeinderäthe: Edmund Aelschker, Leopold Anzengruber, Emil Göppl, Anton Jäger von Waldau, Jakob Kautsch, Dr. Alois Kurz, Franz Lang, Georg Lintl junior, Ferdinand Löhnert, Matthias Perz, Josef Peteler, Ferdinand Reitter, Gustav Ritzinger, Josef Schachinger, August Schrader, Gottfried Sonnleitner, Franz Tomitz, Josef Tureck. — Ferner sind anwesend Herr Stadtsecretär Franz Gall und als Schrift¬ führer Herr Franz Schmidbauer. Entschuldigt sind die Herren Gemeinderäthe Leopold Erb, Josef Huber und Otto Schönauer. Beginn der Sitzung 3 Uhr nachmittags. Der Herr Vorsitzende constatiert die Beschlussfähigkeit der Versammelten, bestimmt zu Verificatoren dieses Protokolles die Herren Gemeinderäthe Emil Göppl und Anton v. Jäger und gibt über den in der letzten Sitzung vom Herrn Gemeinderathe Ritzinger einge¬ brachten Antrag, es sei für die gewerbliche Fortbildungsschule in Steyr eine stagtliche Subvention zu erwirken, folgende Aufklärungen: Nach § 3 des Schulstatuts wird benannte Schule von den fortlaufenden Subventionen der Stadtgemeinde Steyr, der österr. Waffenfabriks¬ Gesellschaft und den Genossenschaften erhalten und kann um eine Staats¬ Subvention nur dann angesprochen werden, wenn diese Beiträge zur Erhaltung der Schule nicht mehr hinreichen. Nachdem nun seit Creierung des Gehilfen=Curses an der k. k. Fachschule und Versuchs¬ anstalt die gewerbliche Fortbildungsschule lediglich nur mehr von Lehrlingen frequentiert wird, sich daher eine Verminderung der Ab¬ theilungen und des Lehrpersonales erzielen ließ, sowie der Unterricht nur mehr auf die Sonntage beschränkt wurde, so verminderten sich naturgemäß auch die Kosten des Curses, welche leicht aus den Subventionen der Gemeinde, der Waffenfabrik und der Genossen¬ schaften bestritten werden können, daher ein gesetzlicher Anhaltspunkt fehlt, um eine staatliche Subvention zu begehren, da der Nachweis eines Abganges nicht erbracht werden kann. Aus diesem Grunde wurde bereits im Jahre 1889 das Subventionsansuchen abgewiesen und hätte ein neuerliches Einschreiten auch die gleiche Erledigung zu gewärtigen, weshalb von der Einbringung eines solchen Ansuchens Abstand genommen werden musste. Allerdings würde durch etwaige Verringerung der bisherigen Subventionen ein Abgang resultieren, welcher dann durch eine Staatssubvention ausgeglichen werden könnte. Im Falle der Gewährung einer solchen müsste jedoch im Sinne des Ministerial=Erlasses von 5. April 1883, Nr. 6495, der Schulausschuss durch einen Vertreter des Staates verstärkt werden, welchem dann das Recht zustände, Forderungen hinsichtlich der Ein¬ richtung und Unterrichts=Ertheilung zu stellen, welche Auslagen gegen das Doppelte oder Dreifache der allfälligen Staatssubvention verursachen könnten, weshalb es vorläufig nicht opportun erschien, hierum einzu¬ schreiten. Herr Gemeinderath Ritzinger gibt sich mit dieser Aufklärung vollkommen zufrieden, und wird dieselbe auch vom Plenum ohne Debatte zur Kenntnis genommen. Sodann erstattet der Herr Stadtsecretär folgende Mittheilungen: a) Der Stadtpolier Josef Bergmayr dankt für die ihm gewährte Remuneration. — Zur Kenntnis. — Z. 144/Präs. b) Der städt. Polizei =Gefangenhaus = Inspector Alois Eder dankt für die unentgeltliche Zuweisung einer Wohnung zu seiner Diensteswohnung. — Zur Kenntnis. Hierauf wird zur Erledigung der Tagesordnung übergegangen. I. Section. Reserent: Sections=Obmann Herr Gemeinderath Anton Jäger v. Waldau. 1. Gesuche um Aufnahme in den Gemeinde¬ verband und Verleihung des Bürgerrechtes. Dieser Punkt wird über Antrag des Herrn Vorsitzenden vertraulich behandelt. 2. Die Stadtgemeinde=Vorstehung Wels theilt mit, dass der dortige Gemeinde=Ausschuss beschlossen hat, an beide Häuser des hohen Reichsrathes Petitionen um Ertheilung der verfassungs¬ mäßigen Zustimmung zu der gegenwärtig dem hohen Abgeordneten¬ hause unterbreiteten Regierungsvorlage eines Gesetzes, betreffend den Hausierhandel, zu überreichen und ersucht durch ähnliche Petitionen das Zustandekommen dieses Gesetzes zu fördern. Der Sectionsantrag lautel: „Nachdem hierorts mit der Handhabung der bestehenden Vorschriften, betreffend den Hausierhandel,

so ziemlich das Auslangen gefunden wird, andererseits es auch nicht opportun erscheint, eine diesbezügliche Petition dem Abgeordneten¬ hause zu unterbreiten, nachdem es sehr unwahrscheinlich ist, dass die in der Zuschrift der Stadtgemeinde Wels citierte Regierungsvorlage in der gegenwärtigen Reichsrathssaison noch in Berathung gezogen werden könnte, so beehrt sich die Section dem löblichen Gemeinde rathe den Antrag zu stellen, auf eine Beschlussfassung im angedeuteten Sinne dermalen nicht einzugehen.“ Herr Gemeinderath Löhnert bemerkt, dass eine solche Petitior weder nothwendig noch angezeigt sei, da einerseits die Comité berathungen über diese Regierungsvorlage schon abgeschlossen sin und auf derartige Petitionen kaum mehr Bedacht genommen werde dürfte, andererseits ohnehin nicht zu befürchten sei, dass diese Regierungs¬ vorlage mit dem vom Gewerbeausschusse beantragten Aenderungen welche als zutreffend angesehen werden können, abgelehnt werden wird Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig ange nommen. 3. Der Stadtmagistrat Laibach theilt mit, dass der dortig Gemeinderath den Beschluss gefasst hat, an das hohe k. k. Finanz Ministerium eine Petition zu richten, worin gebeten wird, dasselbe wolle für größere wichtige communale Unternehmungen Begünstigungen gewähren, wie solche im Sinne des Gesetzes vom 31. December 1894, Art. IV, V und VI (R.=G.=Bl. Nr. 2 ex 1895) für Bahnen niederer Ordnung bereits bestehen, und ersucht um Anschließung an diese Petition. Der Sectionsantrag lautet: „In Anbetracht des Um standes, dass die localen Bedürfnisse der oberösterreichischen Provinz stadt Steyr und jene der Landeshauptstadt Laibach wesentlich ver¬ schieden sich darstellen und hierorts größere und wichtigere communale Unternehmungen bereits zur Durchführung gelangten, glaubt die Section dem löbl. Gemeinderathe den Antrag stellen zu sollen, der n vorliegender Zuschrift des Stadtmagistrates Laibach erfolgten Einladung, betreffend den Anschluss an die dem hohen k. k. Finanz ministerium zu überreichende Petition, keine Folge geben zu wollen. Herr Gemeinderath Löhnert bemerkt, diese Begünstigungen beziehen sich lediglich auf die Gebüren= und Stempelfreiheit für die aufzunehmenden Darlehen, die für jeden einzelnen Fall erwirk werden müsse. Die Stadt Steyr habe dermalen keine Ursache, un solche Begünstigungen anzusuchen, und ist auch nicht berufen, die¬ elben andernorts zu befürworten, und deshalb sei die Section sü die Ablehnung des Ansuchens. err Gemeinderath Kautsch glaubt, die Petition sei in dem Sinne gemeint, dass derartige Begünstigungen durch ein Gese sichergestellt werden sollen, damit nicht für jeden einzelnen Fall hierum angesucht werden müsse; im übrigen schließe er sich der Anschauung des Herrn Vorredners an. Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig angenommen. 4. Liegt folgender Amtsbericht vor: „Behufs Vorberathun des Präliminares pro 1897 erscheint die Wahl eines Comilés noth¬ wendig, um dessen Wahl ersucht wird. Im Vorjahre gehörten dem Berathungs=Comité an: Herr Vicebürgermeister Victor Stigler und die Herren Gemeinderäthe Jakob Kautsch, Dr. Kurz und Jose Gall, Stadtsecretär.“ Steyr, am 24. October 1896. — Tureck — Die Section beantragt die Wiederwahl der im Vorjahre gewählten Herren Comitémitglieder Herr Vice=Bürgermeister Stigler beantragt, in das Präli minarberathungs=Comité auch den Obmann der IV. Section Herrn Gemeinderath Ferdinand Reitter zu wählen. Bei der Abstimmung wird der Antrag der Section mit dem Zusatzantrage des Herrn Vicebürgermeisters Stigler einstimmig zum Beschluss erhoben. — Z. 25.579 5. Der Gabelsberger=Stenographenverein, der Gewerbeverein namens des Lehrlingsheims in Steyr und der Unterstützungsverein für ehemalige Kreinsmünsterer Studenten in Wien bitten um Zuerkennung einer Subvention. Die Section beantragt, ersteren zwei Vereinen je eine Sub¬ vention von 50 fl., letztgenanntem Verein eine solche von 10 fl. zu bewilligen. — Einstimmig nach Antrag. — Z. 24.538, 25.654, 25.361 Das städt. Casseamt berichtet, dass das im achttägigen 6. Herbstjahrmarkte eingehobene städt. Marktgefäll und Polizei=Wacht¬ — Wird zur geld ein Reinerträgnis von 917 fl. 78 kr. ergeben Kenntnis genommen. — Z. 25.104 7. Das städt. Casseamt berichtet über die Geldgebarung bei folgt: der Stadtcasse im Monate September 1896 wie fl. 42.981·65 * „ „ Einnahmen im Monate September 1896. 9.813·62½ Casserest vom Vormonat# fl. 52.795 2713 Gesammt=Einnahmen im Monate September 1896 „ 15.184-42½ Ausgaben im Monate Septembe fl. 37.61085 * Casserest für den Monat October 1896 betrugen bis inclusive September Es fl. 231.253——¼ * * * * Die Gesammt=Einnahmen „193.64215¼ Ausgaben — Stadtcasseamt Steyr, 30. September 1896. — Paarfusser m. p. Jandaurek m. P 8. Herr Josef Stein, Messerfabrikant in Steyr, offeriert für das städt. Zinshaus Nr. 14 in der Bahnhofstraße einen Kaufpreis von 26.000 fl. gegen dem, dass die auf diesem Hause bestehend Dienstbarkeit, nämlich das Recht der Durchführung des Trockenmiste von den Nebenhäusern Nr. 10 und 12, aufgelassen werde Die Section stellt den Antrag, der löbliche Gemeinderatl möge den Verkauf des Hauses Nr. 14 in der Bahnhofstraße al Herrn Josef Stein um den angebotenen Preis von 26.000 fl. mi Aufhebung des Rechtes der erwähnten Dienstbarkeit und gegen dem, dass der Käufer die Kosten der Besitzanschreibung allein trägt, bewilligen. — Wird nach kurzer Debatte einstimmig angenommen Z. 26.118. Der Herr Bürgermeister übergibt den Vorsitz an den Herrn Vicebürgermeister Der Herr Referent gibt sodann bekannt, dass auch bezüglic des Hauses Nr. 16 in der Bahnhofstraße ein Kaufanbot nachträglich eingelangt sei, und zwar biete Herr Bürgermeister Johann Redl für dasselbe den Betrag von 24.000 fl. mit der Begründung, dass dieses Haus infolge seiner exponierteren Lage und durch den Umstand, dass der nebenliegende Grund in einer Weise verbaut werden kann, die Unannehmlichkeiten mit sich bringen könne, minderwertig sei als das Haus Nr. 14 daselbst Herr Gemeinderath Löhnert ist der Meinung, dass Gegen stände, die nicht auf der Tagesordnung stehen, bis zur nächsten Sitzung vertagt werden sollen Der Herr Vorsitzende gibt bekannt, dass nach § 14 de Geschäfts=Ordnung es dem Gemeinderathe frei stehe, über das vor liegende Offert gleich zu berathen oder dasselbe für die nächst Sitzung zu verweisen Herr Gemeinderath Löhneit stellt nun den Antrag, dieses Offert auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu stellen, und zwar aus opportunen Gründen. Herr Gemeinderath Ritzinger bemerkt, er halte diese Ange¬ legenheit für dringlich, schon aus dem Grunde, weil man nicht wisse, ob der Käufer späterhin mit seinem Angebote im Worte bleiben werde Herr Gemeinderath Aelschker empfiehlt ebenfalls die dringliche Behandlung dieser Angelegenheit, da der Gemeinderath hierüber ja vollkommen informiert ist Herr Gemeinderath Kautsch bemerkt, es müsse auch auf den gegenwärtigen Kündigungstermin Bedacht genommen werden. Wenn über das Offert erst in 14 Tagen Beschluss gefasst werde, sei der Käufer in seinen Entschließungen gehemmt und deshalb sei er ebenfalls für die Dringlichkeit der Sache Herr Gemeinderath Lintl stimmt ebenfalls für die Dringlich¬ keit. Es könne nach seiner Ansicht deshalb niemand behaupten, der Gemeinderath sei in seinen Beschlüssen zu rasch oder verschleuder die Häuser, denn wenn auch die Verkaufssumme niedriger sei als die Baukosten, so müsse die Bausection doch zugeben, dass von diesen Häusern so viele Anforderungen an die Gemeinde gestellt werden dass man froh sein müsse, diese Häuser verkausen zu können, da sie für die Gemeinde keine Vortheile bieten Der Herr Vorsitzende bringt sodann den Antrag des Herrn Gemeinderathes Löhnert auf Vertagung zur Abstimmung und wird derselbe mit allen gegen eine Stimme abgelehnt Nach weiterer kurzer Debatte, in welcher die Herren Gemeinde¬ räthe Peteler und Aelschker für die Annahme der Kaufsumme von 4.000 fl. begründend eintreten, und in welcher insbesonders Her Gemeinderath Kautsch hervorhebt, dass das 4jährige Durchschnitts¬ Brutto=Erträgnis vom Hause Nr. 14 in der Bahnhofstraße 1443 fl. 54 kr. betrug, während daselbe vom Hause Nr. 16 ebendaselbst sich nur auf 1348 fl. 67 kr. bezifferte, somit letzteres Haus, wenn die Differenz kapitalisiert werde, thatsächlich um 2000 fl. weniger wert sei, stellt die Section den Antrag, dem Kaufanbote des Herrn Bürgermeister Johann Redl seine Zustimmung zu geben, welcher Antrag einstimmig angenommen wird 279 4 9. Der Herr Referent gibt bekannt, dass wegen Uebernahm der städt. Wirtschaftsfuhren pro 1897 zwei gleichlautende Offerten vorliegen, nämlich vom Herrn Karl Viertl und Herrn Johann Flenken¬ thaller und es verlange jeder für ein Paar Pferde per Tag 4 fl Der Sectionsantrag lautet: Nachdem für die Uebernahm der städt. Wirtschaftsfuhren pro 1897 zwei gleichlautende Offert vorliegen, beantragt die Section, dieselben dem bisherigen Pächter Herrn Karl Viertl zu übertragen, nachdem derselbe seinen Ver¬ Einstimmil — pflichtungen bisher vollkommen nachgekommen ist. angenommen. — Z. 26.186 10. Auf Grund der Offertausschreibung vom 17. October 1896 Z. 25.105, betreffend die Verpachtung der der Stadtgemeinde Steyn gehörigen, in der Catastralgemeinde Jägerberg gelegenen Wiesen gründe im Ausmaße von 3 Joch 1300□ Klafter erklärt sich der einzige Offerent Herr Karl Viertl bereit, diese Gründe auf fünf Jahre um den Preis von 20 fl. per Joch zu pachten. Die Section beantragt, dem einzigen Offerenten Herrn Kar Viertl die ausgeschriebenen Wiesengründe im Ausmaße von 3 Joch 1300 □ Klafter um den offerierten Preis von 20 fl. per Joch auf 5 Jahre zu verpachten. Herr Vicebürgermeister Stigler stellt die Anfrage, ob Herl Karl Viertl in seinem Offerte erklärt hat, dass er sich den Pacht¬ bedingnissen unterwerfe, und stellt, da Herr Referent dies vernein nun den Antrag, dass an die Annahme des Pachtoffertes die Be dingung geknüpft werde, dass Herr Karl Viertl die Einhaltung de Offertbedingungen durch Unterzeichnung derselben übernimmt Hierauf wird der Sectionsantrag mit dem Zusatzantrag des Herrn Vicebürgermeisters Stigler einstimmig angenommen Z. 25.105 III. Section. Referent: Sectionsobmann Herr Vicebürger meister Victor Stigler. 11. Wird vertraulich erklärt. — 12. Der Herr Referent verliest folgende Zuschrift: „Löbliche Gemeinde=Vorstehung Wir haben die Wahrnehmung gemacht, dass die Gsangbrücke schad haft geworden ist und einer größeren Reparatur bedarf. Nach dem Protokolle vom 2. December 1867, welches anlässlich des Baues dieser Brücke aufgenommen wurde, war diese Brücke nur für Fuß gänger und für städtisches Fuhrwerk im Nothfalle geöffnet, wofür die Gemeinde eine Beitragsleistung in der Ziffer des zehnjährigen Durchschniltes der Erhaltungskosten des hiefür aufgelassenen Gsang steges zu leisten sich verpflichtete. Diese Brücke wurde aber seither

im öffentlichen Straßenzuge der Schwimmschulstraße von allen Fuhrwerken ohne Unterschied benützt, und hat dadurch wesentliche Erhaltungskosten verursacht. Dieser Zustand muss ordnungshalben beseitigt und nach den heutigen Verhältnissen geregelt werden. Wir übernehmen bei der Schadhaftigkeit dieser Brücke keine Ver¬ antwortung für das von der Oeffentlichkeit über diese Brücke geleitete Fuhrwerk, und ersuchen, zunächst commissionell den Zustand dieser Brücke zu erheben, und im Falle einer zu besorgenden Gefahr dieselbe für das öffentliche Fuhrwerk abzusperren, eventuell aber den Beitrag der Erhaltungskosten mit uns zu vereinbaren, wogegen wir auch bereit sind, das öffentliche Fuhrwerk wie bis heute über diese Brücke verkehren zu lassen. —Hochachtungsvoll Oest. Waffen¬ fabriks=Gesellschaft. Dr. Johann Hochhauser m. p., J. Berger m. p Auf Grund dieser Zuschrift theilt der Herr Referent weiters mit, habe eine commissionelle Besichtigung dieser Brücke stattgefunden und sei hiebei constatiert worden, dass diese thatsächlich schadhaft beziehungsweise reparatursbedürftig sei und haben sich die anwesenden Vertreter der Stadtgemeinde im Protokoll vom 23. October 1896 dahin ausgesprochen, dass, obwohl der öffentliche Verkehr über die Brücke nicht als unerlässlich bezeichnet werden kann, aber doch eine Erleichterung des Wagenverkehres und eine Entlastung der Sier ninger= und Kirchengasse ist, der löblichen Waffenfabrik das Anbo gemacht wurde, dass die Stadtgemeinde von nun an an den Er¬ haltungskosten dieser hölzernen Brücke mit einem Dritttheil participiere gegen dem, dass die österreichische Waffenfabrik diese Brücke dem öffentlichen Verkehre freigibt. Auf dieses hin habe die Waffenfabriks¬ Gesellschaft folgendes Schreiben an die Gemeinde gerichtet „Löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr! Am 23. October d. J. wurde über den Bauzustand der „Gsangbrücke“ eine Commission abgehalten und constatiert, dass die Unterzüge, Endsbäume und Brückenstreu bereits schadhaft sind und die Auffahrtsrampe am recht seitigen Ufer sich nicht mehr in vollkommen brauchbarem Bauzustande befindet. Es wurde deshalb beantragt, die Auswechslung der schad haften Brückentheile ehemöglichst vornehmen zu lassen, die Auffahrts¬ rampe am rechten Ufer gänzlich zu beseitigen und das rechtseitige Widerlager bis auf die Höhe des Polsterholzes aufzumauern. Die Gemeinde hat sich im Verlaufe dieser Commission durch ihre Bau section zu dem Antrage veranlasst gesehen, ein Drittheil zu diese Baukosten beizutragen, wenn die Waffenfabrik den öffentlichen Ver¬ kehr über diese Brücke gänzlich freigibt. Auf diesen Antrag kan die Waffenfabrik nicht eingehen. Als im Jahre 1867 die Verhand¬ lungen über diese Brücke stattfanden, war der ganze Weg vom Vogl Papierer bis zum Pötzen=Schlössl mehr oder weniger nur ein Noth¬ steg und es war thatsächlich damals so, dass nur die Waffenfabrik die „Gsangbrücke“ für ihren Wagenverkehr zwischen den einzelnen Objecten benützte. Es war also der damaligen Situation ganz an gemessen, dass die Waffenfabrik diese Brücke in ihre Erhaltung übernahm, dieselbe als ein Privatobject betrachtete und nur jen Beitragsleistung von der Gemeinde beanspruchte, welche sich aus der bisherigen Erhaltung des sogenannten „Gsangsteges“ ergab, weil derselbe durch Herstellung der „Gsangbrücke“ überflüssig wurde un es sich damals ausschließlich nur um den Verkehr für Fußgänger handelte. Seit dieser Zeit hat sich aber die Situation vollständi geändert; an dieser Straße sind ganz neue Stadttheile entstanden diese Straße als solche wurde erweitert, von der Gemeinde als öffentliche Verkehrsstraße angelegt und erhalten, und durch Regulierung des sogenannten Huberberges für das öffentliche Fuhrwerk fahrba hergestellt. Die Gsangbrücke befindet sich also heute mitten im Zuge einer öffentlichen Verkehrsstraße und es ist die Anomalie stehen ge blieben, dass sich mitten in einer öffentlichen Verkehrsstraße ein Privatobject befinden soll, dessen Herhaltung man zum größter Theile von einem Privaten verlangt. Im Protokoll vom 23. October d. J. hat die Bausection die Meinung vertreten, dass der öffentliche Verkehr über diese Brücke kein absolut nothwendiger sei, und den¬ selben lediglich als wünschenswert für die Entlastung der Sierninger und Kirchengasse hingestellt. Wir können uns dieser Anschauung nich anschließen, da der öffentliche Verkehr über diese Brücke, wie wir täglich wahrzunehmen Gelegenheit haben, ein sehr bedeutender ist und sich nicht selten unwesentliche Verkehrsstörungen aus der viel¬ fachen Benützung dieses Weges ergeben. Wenn das Fuhrwerk der Waffenfabrik diese Brücke mehr benützt als andere Brücken der Stadt, so erklärt sich dies durch die Lage dieser Brücke zwischen der einzelnen Objecten; allein es wird keinen Steuerträger der Stadt zugemuthet, dass er eine Separatsteuer für jenen Straßenzug ent richtet, den er durch die Lage seiner Realität oder seines Gewerbes intensiver benützt. Wir sehen Straßenzüge, welche durch das enorm Fuhrwerk einzelner Bürger, wie das Ziegelfuhrwerk des Herrn Arbes¬ huber, das Holzfuhrwerk des Herrn Julius Huber 2c. geradezu destruiert werden, und doch ist es der Gemeinde nie eingefallen, von diesen Unternehmern eine Separatentschädigung zur Erhaltung der Straßen zu begehren. Die einzige Waffenfabrik, welche die Hälfte der ganzen Communalsteuern leistet, soll bevorzugt sein, eine Brücke in einer öffentlichen Straße zu erhalten oder wenigstens zwei Dritt theile zu deren Erhaltung beizutragen. Ein solches Unrecht kann nicht fortbestehen und kann nur dadurch behoben werden, dass di Gemeinde die Gsangbrücken als Theile eines öffentlichen Straßen zuges in ihre alleinige Erhaltung übernimmt und uns von jeder weiteren separaten Beitragsleistung enthebt. Um diese Angelegenheit in coulanter Weise zu ordnen, erlauben wir uns folgenden Antrag zu stellen: Wir übernehmen die im obigen Protokolle vom 23 Octobe d. J. vorgesehenen Reparaturen auf unsere alleinigen Kosten un übergeben dann die Brücke in das Eigenthum und die Erhaltun der Gemeinde, sodafs diese Brücke von da ab als öffentliches Object zu betrachten ist. Wir verzichten auf die Aufstellung jener Rechnung und auf die Rückforderung jenes Ersatzes, welchen uns die Gemeinde auf Grund der Abmachungen vom Jahre 1867 zu leisten hätte Wir bitten, die Angelegenheit der Berathung zu unterziehen und uns von dem diesfälligen Beschlusse in Kenntnis zu setzen. Hochachtungsvoll Oesterreichische Waffenfabriks=Gesellschaft: Dr. Hochhauser m. p. —I. Berger m. p. Die Section stellt hiezu folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen, unter den in der Zuschrift von 29. October 1896 von der löblichen österreichischen Waffenfabriks¬ Gesellschaft vorgeschlagenen Bedingungen die hier in Frage kommende sogenannte Gsangbrücke, welche im Straßenzuge vom Gsangobjec zum Directionsgebäude liegt, in das öffentliche Eigenthum zu über nehmen und fortab die Erhaltung derselben allein aus Gemeind mitteln zu bestreiten, und zwar, weil schon am 20. Mai 1892 von Gemeinderathe die Uebernahme dieser Brücke allerdings unter dem Projecte einer Reconstruierung derselben beschlossen wurde und weil wenn auch der öffentliche Verkehr von Fuhrwerke über diese Brücke nicht als unumgänglich nothwendig bezeichnet werden kann, doch unter den heutigen Verkehrsverhältnissen eine Absperrung derselben gegenüber dem öffentlichen Verkehre von Fuhrwerken denn doch mit großen Unbeqnemlichkeiten verknüpft und beinahe nicht mehr durch führbar wäre, außerdem die österr. Waffenfabriks=Gesellschaft beinahe durch 30 Jahre diese Brücke aus Eigenem erhalten hat, ohne dass ihr die seinerzeit vereinbarte Erhaltungsquote seitens der Stadtge¬ meinde zutheil geworden wäre Herr Gemeinderath Kautsch befürchtet, dass dieser Vorgang Consequenzen nach sich ziehe; die Waffenfabrik werde später verlan gen, dass auch die zweite Brücke, welche zum Gsangberg führt, in das öffentliche Eigenthum übernommen werde und die Gemeinde werde dann überhaupt alle im öffentlichen Straßenzuge befindlichen Brücken erhalten müssen Herr Gemeinderath Ritzinger schließt sich dieser Anschauung an Herr Vicebürgermeister Stigler bemerkt, die Bausection hab diese Angelegenheit wohl überlegt, aber die Ueberzeugung gewonnen, dass die Waffenfabriks=Gesellschaft im Rechte sei; die Consequenzen werden vielleicht die sein, dass auch die zweite Brücke bei der Huber'scher Fabrik übernommen werden müsse. Die Stadtgemeinde könne dies aber ruhig abwarten, denn wenn diese Brücke reparatursbedürfti wird, werde die Waffenfabriks=Gesellschaft dieselbe vorerst in guten Zustand herstellen, ehe sie die Brücke der Gemeinde übergibt. Die Erhaltungskosten der großen Brücke werden jährlich kaum 250 fl ausmachen und so könne angenommen werden, dass von diesem Pauschale alljährlich ein Ersparnis sich ergibt, welches in 20 Jahren auch größere Reparaturen werde decken können Herr Gemeinderath Kautsch bemerkt noch, wenn die Gemeinde die Verpflichtung habe, diese Brücken herhalten zu müssen, warum dann der Waffenfabrik nur ein Drittel zu den Kosten angetragen wurde Herr Vice=Bürgermeister Stigler erwidert, die Waffenfabri habe keine bestimmte Summe verlangt und die Bau =Section habe diesbezüglich vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderathes nur einen Vorschlag gemacht Herr Gemeinderath Löhnert bemerkt, der Umstand, dass die Gsangbrücke im öffentlichen Straßenzuge sich befinde, wäre allein nicht hinreichend, dass die Gemeinde die Verpflichtung zur Herhaltung der Brücke übernehmen müsste, wenn ein privatrechtlicher Vertrag bestehen würde wie im Jahre 1867, wo die Fabrik sich zur Erhaltung verpflichtete. Aber durch den Gemeinderathsbeschluss vom Jahre 1892 habe die Waffenfabrik das Recht erlangt, die Erhaltung dieser Brück¬ von der Gemeinde zu verlangen Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig angenom men. — Z. 25.108 13. Herr Vicebürgermeister Stigler referiert, dass auf Grund des Sitzungsbeschlusses vom 19. Juni 1896 sich abermals an den Oberingenieur Kempf in Linz mit dem Ersuchen gewendet wurde was nach seinen fachmännischen Kenntnissen die gänzliche Vollendun des Stadtregulierungs=Planes kosten würde. Herr Kempf habe au dieses Ersuchen hin einen Kostenvoranschlag ausgearbeitet, nach welchem die Gesammtkosten sich auf 7200 fl. beziffern. Da dieser Plan aber auch auf lithographischem Wege vervielfältigt werden müsse, so glaubte die Section, diesen Betrag auf 9000 fl. erhöhen zu müssen, und stellt daher folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinde¬ rath wolle mit Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 19. Juni l. J. auf 3 Jahre zu gleichen Theilen vertheilt, 9000 fl. ö. W. zur gänz¬ lichen Fertigstellung und zur lithographischen Reproduction des Stadtplanes bewilligen und die Bausection mit der Durchführung dieser Angelegenheit betrauen. (Herr Gemeinderath Aelschker entfernt sich Nach weiterer Verlesung der einzelnen Ausgabsposten, welche die Fertigstellung des Planes nach der Berechnung des Herrn Ober ingenieurs Kempf erfordert, wird der Sectionsantrag einstim mig angenommen. —Z. 22.276. 14. Liegt folgender Sectionsantrag vor: In der Wehr grabengasse bei der Fallenbrücke, in der Duckartstraße zwischen dem Brandlhause und der Scholz'schen Kohlenniederlage und in der Pacher gasse vor der Bierquelle sollen im Interesse der Sicherheit des Ver kehres je eine Gaslaterne aufgestellt werden, deren Installierungskosten die Gasanstalt auf sich nimmt. Die Section stellt den Antrag, der löbliche Gemeinderath wolle die Gasconsumkosten nach dem vertrags mäßigen Normale für diese drei Flammen bewilligen. — Einstimmig angenommen Herr Vice=Bürgermeister Victor Stigler macht folgend Mittheilung: Wie ja bekannt, leidet die Wasserleitung in der inneren Stadt an dem Uebelstande, dass der Wasserzufluss aus dem offenen Steyrflusse kommt, welches Wasser sich weder zun Trinken, noch zum Kochen eignet. Nachdem von dieser Wasserleitung

auch die Brunnen einiger Schulen, private und öffentliche Brunnen überhaupt gespeist werden, an letzteren aber durch Anschlagtafeln das Wasser als zum Trinken und Kochen nicht geeignet bezeichnet werden musste, so habe er sich schon länger bemüht, für diesen großen Uebelstand Abhilfe zu suchen, bezüglich eine andere Wasser¬ bezugsquelle ausfindig zu machen. Auf seinen Antrag nun hat die Bausection im Einvernehmen mit dem Herrn Bürgermeister beschlossen durch Grabung eines Brunnenschachtes in dem unter dem Platze in Zwischenbrücken gelegenen Gewölbe neben dem städt. Pumpwerke den Versuch zur Erlangung einer ausreichenden Wasserquelle, welche trinkbares Wasser liefert, zu machen, und sei mit den bezüglicher Vorarbeiten bereits begonnen worden. Ob dieser Versuch zu einem günstigen Resultat führen werde, könne natürlich vorerst nicht bestimmt behauptet werden, aber jedenfalls sei dieser Versuch angezeigt, da dies der einzige Ausweg sei, für die innere Stadt unter Benützung der bestehenden Wasserleitung ein gesundes Trinkwasser zu erwerben. Die Kosten für den Versuch, dort Wasser in genügender Menge zu finden, seien auf keinen Fall hoch, und glaube er, dass der löbliche Gemeinderath mit diesem Vorgang ein¬ verstanden sein kann. Für den Fall, als eine genügende brauchbare Wassermenge gefunden werden sollte, was ja für die Gesundheits¬ Verhältnisse und daher im Interesse der Bevölkerung von Wert wäre, würden dann allerdings größere Auslagen herantreten, da der Brunnenschacht dann ausgemauert werden müsste, die Pumpe einer Umänderung bedarf und dergleichen mehr. Hierauf stellt Herr Gemeinderath Löhnert den Antrag, die Kosten für diese Vorarbeiten, welche gering sind, zu bewilligen, was einstimmig geschieht. IV. Section. Referent: Sectionsobmann Herr Gemeinderath Ferdinand Reitter. 15. Ueber das Ansuchen der Lehrkräfte an den hiesigen Volks= und Bürgerschulen um Belassung des dermaligen Quartiergeldes stellt die Section folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle dem Ansuchen der Lehrkräfte um Wiederbewil¬ ligung des bisherigen Quartiergeld=Percentausmaßes für das Jahr 1897 Folge geben. — Einstimmig angenommen. — Z. 25.956. Hierauf Schlufs der öffentlichen Sitzung.

Anhang zum Protokoll über die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 6. November 1896 Vertraulicher Teil. I. Sektion. Referent: Sektions-Obmann Herr Gemeinderat Anton v. Jäger 1. Paul Schmidt, verwitw. Schneidermeister und Armenpfründer bittet zum Zwecke der Erlangung einer Bürgerpfründe um Verleihung des Bürgerrechtes der Stadt Steyr und zw. mit Nachsicht der Taxen. Die Sektion stellt den Antrag, der löbliche Gemeinderat wolle dem Paul Schmidt das Bürgerrecht der Stadt Steyr verleihen und wolle demselben in Berücksichtigung

der obwaltenden Umstände die Entrichtung der Taxe nachgesehen werden. Wird ohne Debatte einstimmig angenommen Z 26255. b. Anton Chalupka, pens. TelegrafenAufseher bittet um Aufnahme in der Gemeindeverband der Stadt Steyr. Die Sektion beantragt, die Aufnahme des Gesuchstellers in den Gemeindeverband gegen Erlag der Taxen zu bewilligen. Wird ohne Debatte einstimmig angenommen Z. 25748. c. Josef Weidinger, Tischlermeister und Hausbesitzer in Steyr, bittet um Aufnahme in den Gemeindeverband und Verleihung des Bürgerrechtes. Der Sektionsantrag lautet: Mit

Stimmeneinhelligkeit beantragt die Sektion die Aufnahme des Gesuchstellers in den Gemeindeverband gegen Erlag der Gebühr, dessen weiters Ansuchen um Verleihung des Bürgerrechtes wird von der Majorität der Sektion mit 3 gegen 2 Stimmen dem löblichen Gemeinderat zur Willfahrung nicht empfohlen. Nach kurzer Debatte an wecher sich der Herr Referent und die Herren Gemeinderäte Lintl, Kautsch, Kurz, Löhnert und der Herr Vizebürgermeister Stigler sich beteiligen, bringt der Herr Vorsitzende die beiden Anträge der Sektion getrennt zur Abstimmung und werden beide einstimmig angenommen. III. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr Vizebürgermeister Victor Stigler. II. Der Herr Referent gibt bekannt dass bei der am 5. Juni 1891 stattgehabten

Verhandlung wegen des Baues der 3 eisernen Brücken der Vertreter des kriegs kk Reichsministeriums die Forderung der Anbringung permanenter Minenanlagen bei allen 3 Brucken gestellt habe, dass nach den gepflogenen Auseinandersetzungen mit den kuk Militärbehörden die ausgearbeiteten Projekte für diese Minenanlagen der Gemeinde übermittelt würden und dass die hohe kk Statthalterei in Linz in 3 Erlässen die Durchführung dieser Minenanlagen auf eigene Kosten und im Einvernehmen mit dem kk Pionier Bataillon Nr. 2 in Linz beauftragt habe. Die Bausektion habe sich über die Kosten dieser Anlagen informiert und betragen dieselben für jede Brücke 500 f. Da aber in der Instruktion für Minenanlagen nirgends klar und deutlich ausgesprochen ist, dass die Stadtgemeinde

Steyr zur Alleinzahlung dieser Kosten verpflichtet ist, so habe sich die Sektion zu folgenden Antrag geeinigt: In Anbetracht, dass es nicht unumstößlich klar darliegt, dass die Stadtgemeinde die sämtlichen Kosten der Minenanlagen an den 3 eisernen Hauptbrücken allein zu tragen verpflichtet ist, so wolle der löbliche Gemeinderat provisorisch 1500 f zur Bestreitung dieser Auslagen bewilligen und die Bausektion mit der Duchführung und Vergebung der bezüglichen Arbeit betrauen. Unter einem wird der Herr Bürgermeister ersucht, competenten Ortes die Erkundigung einholen zu lassen, ob die Stadtgemeinde zur Alleinzahlung der bezüglichen Kosten verhalten ist und hierüber in der nächsten Sitzung Bericht zu erstatten. Herr Gemeinderat Löhnert ist mit dem Sektionsantrag nicht einverstanden

da hiedurch ein Präzedenz geschaffen würde. Er beantragt, der löbliche Gemeinderat solle sich dahin aussprechen, dass gegen die beauftragte Minenanlage bei den 3 eisernen Hauptbrücken keine Einwendung erhoben wird, dass jedoch die Stadtgemeinde Steyr der Ansicht ist, dass nicht sie, sondern der Staat zur Tragung der Kosten verpflichtet ist, weil keine gegenteiligen gesetzlichen Bestimmungen bekamnt sind. Nach Verlesung des vom Vertreter des kk Reichskriegsministeriums zu Protokoll gegebenen Äußerung und der letzten und früher Statthalterei-Erlässe wird der Antrag des Herrn Gemeinderates Löhnert zum Beschluss er-

hoben. Hierauf Schluss der vertraulichen Sitzung. Der Vorsitzende Die Verifikatoren Der Schriftführer

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