Ratsprotokoll vom 31. Juli 1896

Anhang. zum Protocolle über die Sitzung des Gemeinderathes Steyr am 31. Juli 1896 I. Section. Referent: Sektions Obmann Herr Gemeinderat Anton Jäger von Waldau. 1. a Liegt folgender Amtsbericht vor: Es kann mit Rücksicht auf den § 49 des Gemeindestatutes der Stadt Steyr keinem Zweifel unterliegen, daß das Gesetz vom 14. Mai 1896 R.GBl. Nr, 74 betreffend Bestimmungen über die Versorgungen der Civilstaatsbeamten, dann der Diener, sowie deren Witwen und Waisen auch auf die Beamten und Diener der Stadtgemeinde Steyr Anwendung zu finden hat. Nach § 15 des eben zitierten neuen Gesetzes haben aktive Staatsbeamte für Pensionszwecke an das Staatsärar einen fortlaufenden Jahresbeitrag zu leisten welcher 3 % des für die Bemessung des Ruhegenusses anrechenbaren Activitätsgehaltes beträgt und in monatlichen Raten bei der Gehaltsauszahlung eingehoben wird. Da das bezogene Gesetz mit 19. Mai 1896 in Wirksamkeit getreten ist, haben die aktiven Staatsbeamten schon vom 1. Juni d.J. an den Abzug sich gefallenlassen müssen, und auch die aktiven Beamten der Stadt Steyr wären von diesem Zeitpunkte an verpflichtet, den 3 % Abzug

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