Ratsprotokoll vom 31. Juli 1896

4 bloße Kenntnisnahme nicht einverstanden und beantragt, der löblich Gemeinderath wolle zu der gegebenen Ermächtigung hinsichtlich der Einbringung der Appellation an die zweite Instanz nachträglich seine Zustimmung ertheilen Herr Gemeinderath Erb bemerkt, in dieser Sache sei ihn Folgendes auffallend: In erster Linie, dass die Ermächtigung zur Ueberreichung der Appellation vom Herrn Vice=Bürgermeister unter¬ schrieben sei, und weiters, dass dieses Schriftstück, welches am 24. Juli datiert ist, nicht dem Gemeinderathe zur Entscheidung vorgeleg wurde, was hätte geschehen können, da nach seinem Wissen die ge richtlichen Termine zur Einbringung von Appellationen ohnehin mi 14 Tagen angesetzt werden. Es handle sich hier um tausende von Gulden, und da hätte im Dringlichkeitsfalle auch eine außerordent¬ liche Sitzung stattfinden können. Herr Vicebürgermeister Stigler gibt zur Aufklärung des Sachverhaltes bekannt, dass an dem Tage, an welchem das Schreiben des Herrn Dr. Angermann einlangte, der Herr Bürgermeister in Wien war, daher er als Substitut des Herrn Bürgermeisters die Ermächtigung zur Einbringung der Appellation ertheilte. Er habe sick zu diesem Schritte deshalb veranlasst gesehen, weil Herr Dr. An germann um umgehende Erledigung ersucht habe und weil die Durchführung einer Appellation denn doch viel Arbeit mache. Auck habe er nicht wissen können, wann eine Gemeinderathssitzung einbe rufen werde. Da die vierzehntägige Frist noch nicht abgelaufen sei stehe es dem Gemeinderathe heute noch frei, den Recurs zurückzu¬ ziehen. Die Situation sei eine andere, als Herr Gemeinderath Erl sie geschildert hat, und er bleibe bei seinem Antrage, dass der Ge¬ meinderath heute beschließe, ob der Recurs überreicht werde oder nicht Herr Gemeinderath Löhnert bemerkt, nach der dem Herrr Dr. Angermann gegebenen Vollmacht habe derselbe die Verpflichtung die Rechte der Stadt zu wahren, und dies thue er nur dann, wenn er die Appellation überreiche. Wenn ein Erkenntnis zum Nachtheil der Gemeinde ausfalle, müsse der Instanzengang durchgemacht werden Wer damit nicht einverstanden sei, müsste einen Gegenantrag einbringen Der Herr Vorsitzende bemerkt, es liege auch kein Beschluse vor, dass weitere Schritte in dieser Erbschaftsangelegenheit jedesma dem Gemeinderathe zur Begutachtung vorgelegt werden Hierauf wird die Einbringung der Appellation genehmigen — Z. 16.824 zur Kenntnis genommen. 7. Liegt folgender Amtsbericht vor: „Nach § 24 und 25 der neuen Reichsrathswahlordnung sind die Listen über die in der allg Wählerclasse e wahlberechtigten Wähler von den Gemeindevorstehungen anzulegen und in steter Evidenz zu halten. Um dieser Vorschrift zu entsprechen, ist es mit Rücksicht auf die große Zahl (circa 6000) de Wähler, auf den fortwährenden Wechsel des Aufenthaltes eine großen Theiles dieser Wähler, ferner mit Rücksicht auf die Beachtun der Wahlausschließungsgründe unbedingt nothwendig, dass ein eigenes Bureau creiert werde, dem die Zusammenstellung und Evident. haltung der Wählerlisten und zwar nicht nur für die Wählerliste der allg Wählerclasse e sondern auch der Wählerclasse b, bei Reichsrathswahlen, der Wählerlisten für die Landtagswahlen, endlich der Wählerlisten für die Gemeinderathswahlen übertragen wird. Zur Evidenzhaltung sämmt¬ licher Wählerlisten wird ein Beamter genügen, der jedoch durch die elbe so beschäftigt wird, dass er nebenher zu keiner anderen Arbeits¬ leistung mehr herangezogen werden kann, während zur Zusammen¬ stellung der Listen bei ausgeschriebenen Wahlen mindestens nock eine Schreibkraft vorübergehend diesem neuzuschaffenden Bureau zu¬ zutheilen sein wird. Da mit der Anlage der Wählerliste für die allg. Wählerclasse e, die über Auftrag der hohen k. k. Statthalterei unverzüglich veranlasst werden musste, der städt. Kanzlist Johant Maurer bei Zutheilung zweier Schreibkräfte betraut war und die ihm übertragene Arbeit zur vollsten Zufriedenheit gelöst hat, beantrag ich, dem städt. Kanzlisten Johann Maurer bei Belassung in seiner gegen¬ wärtigen Rangsclasse die Führung des Wahlbureaus zu übertragen Hiedurch wird aber dem städt. Meldungsamte eine verlässlich und tüchtige Arbeitskraft entzogen, deren dasselbe nicht zu entrathen vermag. Als Ersatz hiefür wolle der städt. Sicherheitswachmann Alois Winzig, der bereits mehrere Jahre im städt. Meldungsamte arbeitet, aber noch immer auf den Stand der Wache zählt, und fü den Dienst in der Wache wegen eines Fußleidens unbrauchbar geworden ist, definitiv aus der Sicherheitswache auszuscheiden und als Diurnist mit einem Taggeld von 1 fl. 80 kr. dem städt. Meldungs¬ imte zugetheilt werden, in welchem ihm die Vorrückung in die XI. Rangsclasse bei entsprechender Dienstleistung und im Falle des Bedarfes zugesichert werden wolle. Alois Winzig bezieht jetzt ein Jahreseinkommen von 620 fl. und würde im Falle der Annahm des gestellten Antrages einen Jahresbezug von 657 fl. erhalten. Steyr, den 27. Juli 1896. — Gall m. p., Stadtsecretär Die Section stellt hiezu folgenden Antrag: „Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen, im Sinne dieses Amtsberichtes ein eigenes Wahlbureau zu creieren und dem städt. Kanzlisten Johann Maurer bei Belassung in seiner gegenwärtigen Rangsclasse die Führung dieses Wahlbureaus übertragen, als Ersatz für den Ent¬ gang dieser Arbeitskraft wolle der bisherige Sicherheitswachmann Alois Winzig als Diurnist mit einem Taggelde per 1 fl. 80 kr. dem städt. Meldungsamte zugetheilt werden.“ — Einstimmig nach Antrag. Z. 126 Präs Herr Gemeinde¬ Section. Referent: Sectionsobmann II. berichtet über die 8. Das Stadtcasseam rath Josef Tureck. Geldgebarung im Monate Juni 1896 wie folgt fl. 55.409·72¼ Einnahmen im Monate Juni 1896 5.341-82½ Cassarest vom Vormonate 60751 55 Gesammt=Einnahmen im Monate Juni 1896 „ 13.189-24 * Ausgaben im Monate Jun „ 4756231 Casserest für den Monat Juli Es betrugen bis inclusive Juni 1896 fl. 161.680·07 Die Gesammt=Einnahmen * * „ 114.117·76 Ausgaben — Stadtcasseamt Steyr, 30. Juni 1896. — Paarfusser m. p., Jan daurek m. p Die Section theilt mit, dass das Casse=Journal durch die Herren Gemeinderäthe Schachinger und Tureck geprüft und richtig befunden wurde Zur Kenntnis. — Z. 15.578 9. Das Stadtcasseamt überreicht den Ausweis über die zum Abschreibung vorgemerkten Gemeinde=Umlagen aus dem Jahre 1895. Die Section beantragt, die Abschreibung der bei 15 Parteier aushaftenden Umlagen im Betrage von 50 fl. 05 kr., nachdem die Restanten theils verarmt, theils nicht eruiert werden konnten. Einstimmig nach Antrag — Z. 16.262. Weiters wird einem Ansuchen um Abschreibung von rück¬ ständigen Umlagen im Betrage von 13 fl. 20 kr. über Antrag der Section einstimmig Folge gegeben. — Z. 16.456. 10. Liegt folgender Amtsbericht vor: „Wie aus dem innen liegenden Acte entnommen werden möge bedarf die städt. Sicher heitswache, um dem ihr obliegenden Erhebungs= und Controlsdienste den Anforderungen entsprechend nachkommen zu können, eines Fahr rades, da namentlich durch die täglich wachsenden Erhebungsagende mit Rücksicht auf die territoriale Ausdehnung der Stadt und au das Fehlen billiger Verkehrsmittel (Tramway 2c.) schon jetzt die zu Verfügung stehenden Organe den Anforderungen nicht zu genügen vermögen, weil durch die verschiedenen nothwendig werdenden Dienstgänge in den einzelnen Theilen der Stadt so außerordentlich viele Zeit ganz nutzlos verschwendet werden muss. Da die öster¬ reichische Waffenfabrik in Anbetracht des gemeinnützigen Zweckes ein für den gedachten Zweck geeignetes, vollständig ausgerüstetes Fahr¬ rad um den Ausnahmspreis von 130 fl. zu liefern sich erboten hat und da durch die Anschaffung dieses Rades der Dienst ohne Ver mehrung des Wachpersonales in geregelte Bahnen geleitet werden kann und alle Erhebungen schnell und viel genauer gepflogen werdei können, als dies jetzt möglich war, stelle ich den Antrag, der lob Gemeinderath wolle beschließen, es sei für die städt. Sicherheits wache ein Dienstfahrrad um den Preis von 130 fl. anzuschaffen un — mit der Lieferung die österr. Waffenfabrik in Steyr zu betrauen¬ Steyr, am 27. Juli 1896. — Gall m. p., Stadtsecretär Der Sectionsantrag lautet: Die Section erlaubt sich Ihnen den Antrag zu stellen, der löbl. Gemeinderath möge zu dessen Ankauf gütigst seine Zustimmung geben, nachdem die österr. Wasse¬ abriks=Gesellschaft in Anbetracht des gemeinnützigen Zweckes eine¬ Ausnahmspreis von fl. 130.— offerierte, als dasselbe als Diens¬ rad verwendet wird, und den beiden Führern es ermöglicht e auf diese Weise schneller und genauer ihre Controldienste zur Aus¬ führung zu bringen. — Wird einstimmig angenommen. — Z. 16.359 III. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Gemeinde rath und Vicebürgermeister Victor Stigler. 11. Der Herr Resere¬ theilt mit, dass der Schutzdamm am rechten Steyrufer unterhalb —“ sogenannten Kugelfanges durch die letzten Hochwässer in einer zien ichen Länge unterwaschen wurde, und dass die Wiederherstellung dringend geboten sei, und stellt namens der Section folgendes Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle die Herstellung der Use¬ schutzmauer am rechten Steyrfluss=Ufer vom Kugelfang stromma¬ wärts im Kostenbetrage von 1250 fl. bewilligen. Nachdem laut Be¬ In einbarung vom 11. Jänner 1883 und Schreiben zustimmenden haltes vom 30. Juli 1896 die löbliche Waffenfabriks. Gesellschaft ?“ Hälfte der Kosten trägt, so entfallen auf die Gemeinde 625 f“ welche aus der Präliminarpost außerordentlicher Bauführung 9 decken sind. Der Gemeinderath ermächtigt die Section, diese Arb¬ zur Ausschreibung und Vergebung zu bringen. — Wird einstimnese angenommen — Z. 17.361 12. Nachdem sich in verschiedenen städt. Gebäuden und Schule¬ der Neuanstrich der äußeren Fenster und Thüren herausgestellt he¬ stellt die Section folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat¬ wolle die im beiliegenden Kostenvoranschlage detaillierten Reparatus“ und Anstreicherarbeiten im Ausmaße von 450 fl. aus der Prälimina“ post „Gebäudeerhaltung“ bewilligen und die Bausection zur Aus schreibung und Vergebung dieser Arbeiten ermächtigen. — Einstim“ angenommen — Z. 17.157, 13. Der Theater=Director Ernst Karl ersucht um Abänderun der Gasbeleuchtung und um Bewilligung zur Vornahme diver!“ Herstellungen im städt. Theater Der Sectionsantrag lautet: Der löbl. Gemeinderee¬ wolle über Ansuchen des Herrn Theater=Directors bewilligen, dos derselbe einige Aenderungen im Bühnenraume und namentlich Arrangement der Coulissen auf seine Kosten vornehmen darf. Fern### wolle der löbliche Gemeinderath zur Aenderung der Beleuchtung“ anlage auf der Bühne, welche laut protokollarischer Aufnahme bo“ zu den Sachverständigen auf ihre Feuersicherheit gutgeheißen wurde Anbringung von größeren Gittern zur Beheizungsanlage im Fuß boden des Zuschauerraumes, zur Ausbesserung des Podiums eire¬ 150 fl. bewilligen — Einstimmig angenommen. — Z. 15 523 Hierauf erbittet sich Herr Vice=Bürgermeister Stigler das W5“ und führt aus, es sei von einer Seite der Wunsch ausgesproche¬ worden, es solle dem Gemeinderathe über den Fortschritt des In¬ dustriehallebaues berichtet werden. In dieser Beziehung könne er be Mittheilung machen, dass die Bausection im Sinne des Gemeind¬ rathsbeschlusses vom 31. März gehandelt habe. Den Bau der In dustriehalle habe dieselbe Herrn Arbeshuber als dem billigsten Offerenten übertragen, die Bausection habe sich auch über die Qualita des Baumateriales und über die ordentliche Bauführung selbst Ueber zeugung verschafft und könne nun dem löblichen Gemeinderathe mit Beruhigung die Mittheilung machen, dass das Material gut befundel

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