nach Staatsbediensteten um 25 % mit der Maßgabe zu erhöhen sind, daß die Versorgungsgenüsse der Witwen nach Staatsbeamten nicht unter 400 fl, die Versorgungsgenüße der Witwen nach Dienern nicht unter 200 fl betragen sollen. Auf Grund dieser gesetzlichen Vorschrift und mit Rücksicht auf den § 49 des Gemeindestatutes der Stadt Steyr sind die städt. Ingenieurswitwe Laura Bogacki, die Stadkommissärswitwe Friederike Wansner und die st. Officialswitwen Rosalia Wittigschlager sowie Marie Bregcha um die Erhöhung ihrer Pensionen ein geschritten. Die Ingenieurswitwe Laura Bogacki genießt eine Pension jährlicher 350 fl. Dieselbe ist jedoch nach meinem Dafürhalten nicht berechtigt den in §16 des obenzitierten Gesetzes normierten 25 %igen Zuschlag zu ihrer Pension zu fordern, da die Aweisung der ihr zugesprochenen Pension nur auf Grund eines Gnadenaktes des Gemeinderates überhanpt erfolgt ist. Denn ihrem verstorbenen Gatten fehlten auf eine 10-jährige Dienstzeit noch 3 Monate, so dass in diesem Falle von einem normalmässigen Versorgungsgenuss, der allein den Anspruch auf den 25 % Zuschlag gewährt, nicht geredet werden kann.
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