Ratsprotokoll vom 31. Juli 1896

einem Monatslohn von 20 fl und unter Gewährung des Frühstücks, der Mittagsverpflegung und der Jause gegen Dienstvertrag, durch welchen eine 14-tägige Kündigung festgesetzt ist bestellt. Über sein Ansuchen beschloß der Gemeinderat in der Sitzung vom 28. Juni 1895 den Monatssold des Alois Gmeinleitner von 20 auf 25 fl zu erhöhen. Der Gesuchsteller will nun nicht mehr Diener sein, sondern Schreiber werden und beansprucht einen Monatssold von 45 fl. Es ist nicht zu läugnen, dass Alois Gmeinleitner Dienste zu verrichten hat, die gewöhnlich nicht von Dienern besorgt werden. Er führt die Aufnahmeprotokolle, fertigt die Entlassungsscheine aus, schreibt die Parere, die Medikamentenextrakte und wird von dem Primarius selbst zum Aufschreiben von Krankengeschichten in ähnlichen Dingen benützt. Auch ist er verpflichtet von 7 Uhr Früh bis 6 Uhr abends ununterbrochen im Dienst zu sein und sich ausnahmsweise auch noch länger verwenden zu lassen. Ich kann daher sein Ansuchen nicht unbegründet finden und beantrage ihn als Diurnisten bei der Spitalsverwaltung mit einem Taggelde von 1 fl 50 kr zu bestellen und darnach den Dienstvertrag abzuändern, dagegen die ihm bisher zugesprochene Verpflegung

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2