Raths=Protokoll über die VII. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. I. f. Stadt Steyr am 31. Juli 1896. Tages=Ordnung: Mittheilungen. I. Section. 1. Personalien. 2. Gesuche um Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr. 3. Recurs gegen eine abweisliche Armenraths=Erledigung. 4. Eingabe des Bürgervereines in Steyr um Abänderung des Gemeinde=Statutes der Stadt Steyr. 5. Amtsbericht wegen Wahl eines Obmannes und eines Stell¬ vertreters des Schiedsgerichtes über Jagd= und Wildschadenersätze. 6. Beschlussfassung über die gegen das Urtheil des k. k. Kreis¬ gerichtes Steyr in dem Schiefermayr'schen Erbschaftsprocesse zu ergreifenden Rechtsmittel. 7. Amtsbericht wegen Activierung eines eigenen Wahl= und Wahl=Cataster=Führungs=Bureaus. II. Section. 8. Cassajournals=Abschluss pro Juni 1896. 9. Gesuch um Gemeinde=Umlagen=Abschreibung und Ausweis über abzuschreibende Gemeinde=Umlagen. 10. Amtsbericht wegen Ankaufes eines Fahrrades zu Dienstes¬ zwecken für die Sicherheitswache. III. Section. 11. Kostenvoranschlag für die erforderliche Reparatur des Schutzdammes im Eysnfelde. 12. Antrag auf Renovierung des Fenster=Anstriches in mehreren städtischen Gebäuden und Schulen sammt Kostenüberschlag hiefür. 13. Ansuchen des Herrn Theaterdirectors um Abänderung der Gasbeleuchtung und diverser Herstellungen im städtischen Theater. IV. Section. 14. Eingabe um Wiederübertragung des Schuldienerdienstes an der Knabenvolksschule Steyrdorf. 15. Eingabe des Handelsgremiums in Steyr um Wiederüber¬ lassung der Localitäten für die kaufmännische Fortbildungsschule. Gegenwärtig: Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Johann Redl; der Herr Vicebürgermeister Victor Stigler. Die Herren Gemeinderäthe: Edmund Aelschker, Leopold Anzengruber, Leopold Erb, Emil Göppl, Dr. Johann Hochhauser, Anton Jäger von Waldau, Jakob Kautsch, Dr. Alois Kurz, Franz Lang, Georg Lintl jun., Ferdinand Löhnert, Matthias Perz, Josef Peteler, Ferdinand Reitter, Gustav Ritzinger, Josef Schachinger, Otto Schönauer, August Schrader, Gottfried Sonnleitner, Franz Tomitz, Josef Tureck. — Ferner sind anwesend Herr Stadtsecretär Franz Gall und als Schriftführer Herr Franz Schmidbauer. — Entschuldigt ist Herr Gemeinderath Josef Huber. Beginn der Sitzung 3 Uhr nachmittags. Der Herr Vorsitzende constatiert die Beschlussfähigkeit der Versammelten, bestimmt zu Verificatoren des Protokolles die Herren Gemeinderäthe Gottfried Sonnleitner und Franz Tomitz und erklärt die Sitzung für eröffnet. Herr Stadtsecretär Franz Gall erstattet sodann folgende Mittheilungen: 1. Die k. k. Oberrealschul=Direction in Steyr dankt für den ihr aus der Gschaider=Stiftung zugekommenen Betrag per 236 fl. — Zur Kenntnis. — Z. 15.310. 2. Die Allgemeine Arbeiter=Kranken= und Unterstützungscasse für Steyr und Umgebung dankt für die gewährte Subvention von Z. 15.864. 200 fl. — Zur Kenntnis. 3. Die für das Jahr 1896 eingeleitete Armen=Subscription ergab ein Erträgnis von 2066 fl. 84 kr. und zwar um 282 fl. 78 kr. weniger als im Vorjahre. — Zur Kenntnis. — Z. 17.145. Der Herr Vorsitzende beantragt, dass den Herren Armen¬ vätern für ihre Mühewaltung der Dank ausgesprochen wird, was allgemeine Zustimmung findet. Uebergehend zur Tagesordnung erklärt der Herr Vorsitzende die Punkte 1 und 2 für vertraulich und bemerkt, dass diese am Schlusse der öffentlichen Sitzung behandelt werden, was angenommen wird. — Das Protokoll hierüber ist dem öffentlichen Protokolle an¬ geheftet. Hierauf übernimmt der Herr Vicebürgermeister Victor Seigler den Vorsitz. I. Section. Referent: Sectionsobmann Herr Gemeinderath Anton Jäger v. Waldau. 3. Amalia Kirchhäusl, Bürgerschul¬ lehrers=Witwe, derzeit in Krems, bittet im Recurswege um Zuerken¬ nung einer wöchentlichen Unterstützung von 24 fl. zum Zwecke des Curgebrauches in Karlsbad. Der Sectionsantrag geht dahin, diesen Recurs an den Armenratb mit der Befürwortung zurückzuleiten, der Bittstellerin eine einmalige Unterstützung von 25 fl. zu gewähren. Herr Gemeinderath Löhnert hält die Zurückweisung dieses Recurses an den Armenrath für nicht correct und auch für zwecklos. Der Gemeinderath ist um seine Entscheidung ersucht worden und soll dem auch nachkommen. Wenn der Armenrath auf den Antrag nicht eingeht, so stehe man wieder auf dem alten Standpunkte. Er bean¬ trage, dass der Recurrentin zum Ankaufe von Karlsbader=Wasser und =Salz eine einmalige Unterstützung von 25 fl. gewährt werde, welcher Antrag vom Herrn Gemeinderath Kautsch unterstützt wird. Bei der Abstimmung wird der Antrag des Herrn Gemeinde¬ rathes Löhnert mit Majorität angenommen. — Z. 17.222. 4. Liegt folgende Eingabe vor: „Löblicher Gemeinderath! Der Beschlufs des Gemeinderathes vom 8. Mai d. J., vermöge dessen der Antrag, die bereits vor Jahren beschlossene Revision des Gemeindestatutes wieder aufzu¬ nehmen, abgelehnt worden ist, wurde allseitig mit großem Befremden ausgenommen und ist in den verschiedensten Kreisen der Bürger sehr abfällig beurtheilt worden. Es lässt sich dies um so leichter erklären, wenn man bedenkt, dass die Ueberzeugung von der Haltlosigkeit und Unzweckmäßigkeit des Gemeindestatutes den geänderten Zeitverhält¬ nissen gegenüber schon vor langer Zeit im Gemeinderathe zum Aus¬ drucke gekommen war. „Schon in der Gemeinderathssitzung vom 5. April 1878 war der Beschluss gefasst worden, das Gemeindestatut einer Re¬ vision zu unterziehen; dieser Beschluss wurde auch durch spätere Be¬ schlüsse des Gemeinderathes bekräftigt, indem letzterer am 22. No¬ vember 1878 zur Ausführung seines Beschlusses vom 5. April 1878 ein Comité wählte und dasselbe gemäß Sitzungsbeschlusses vom 10. August 1883 durch die vier Obmänner der Sectionen er¬ gänzte. Am 29. Mai 1891 wurde im weiteren Verfolge dieser Ange¬ legenheit vom Amte ein Entwurf für ein neues Gemeindestatut vorgelegt und dem damaligen Gemeinderaths=Mitgliede Dr. Franz Angermann zum Referate zugewiesen, welches leider nie erstattet wurde. „Aus diesen Thatsachen ergibt sich zweifellos, dass die Revision des Gemeindestatutes schon seit Jahrzehnten allgemein als noth¬ wendig erachtet worden war, und wenn noch jemand einen Zweifel an dieser Nothwendigkeit gehabt haben sollte, würde er durch die in der Gemeinderathssitzung vom 21. Februar d. J. gepflogenen Ver¬ handlungen gewiss von demselben befreit worden sein. Bei diesen Verhandlungen konnte man sehen, dass sich die Majorität zur Be¬ gründung ihrer Anträge in einem Falle auf den stricten Wortlaut des Gemeindestatutes berief, um etwas durchzusetzen, was unmöglich im Sinne und Geiste des Statutes gelegen sein kann, während in anderen Fällen gegen den klaren Wortlaut des Gemeindestatutes die Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches, welches denn doch nur die privatlichen Verhältnisse der Staatsbürger zu ordnen hat, zuhilfe genommen wurden. „Solche Vorgänge können für die Würde und das Ansehen des Gemeinderathes nur abträglich sein, und es ist eine unabweisliche
2 Pflicht des Gemeinderathes, die Bestimmungen des Gemeindestatutes so klar und deutlich festzustellen, dass derartige Vorgänge, welch unter freien, wirklich fortschrittlichen Bürgern eine arge Verbitterung hervorrufen müssen, unmöglich gemacht werden. Die Verhältnisse in der Gemeinde sind ganz andere geworden, als sie zur Zeit der Ver fassung des dermalen noch geltenden Gemeindestatutes vom Jahre 1867 waren, und es ist eine unabweisbare Forderung des Fortschrittes das Gemeindestatut den geänderten Verhältnissen anzupassen. Wie sehr sich im Verlaufe der Zeit (seit drei Jahrzehnten) die Verhältnisse geändert haben, ergibt sich auch aus den Wählerlisten. Nach denselber sind im ersten Wahlkörper über 600 Wahlberechtigte, während im dritten Wahlkörper circa 400 sind. Nachdem beide Wahlkörper die gleiche Anzahl von Mitgliedern des Gemeinderathes zu wählen haben besitzt die Stimme eines Wählers im dritten Wahlkörper anderthalb mal mehr Wert, als die Stimme eines Wählers im ersten Wahlkörper ein grelles Missverhältnis, wie es wohl auf der ganzen Wel sicherlich nirgends vorkommt; überall sind im ersten Wahlkörper eine weit geringere Anzahl von Wählern als ein Drittel der Gesammtheit aller Wahlberechtigten in den drei Wahlkörpern zusammen. Dieses Missverhältnis in Steyr ist verschiedenen Verschiebungen in den Wählerlisten zuzuschreiben. Jedermann, der nur halbwegs au Gerechtigkeitssinn Anspruch macht, muss solche Zustände als voll¬ ständig unhaltbar erklären, und mit der inhaltslosen Phrase, deren Zweck jedem Einsichtigen klar ist, es sei dermalen nicht opportun eine Revision des Gemeindestatutes vorzunehmen, kann sich des Gemeinderath der Verpflichtung nicht entziehen, so grelle Missver hältnisse schleunigst und in klarster Weise abzuschaffen. Was jedock den größten Unwillen und die tiefste Verbitterung in der Bürger schaft hervorruft, ist der Unfug, welcher bezüglich des Wahlrechtes der Frauen ausgeübt wird. Jedes Jahr wiederholt sich die widerliche demoralisierende Jagd nach Vollmachten. Rücksichtslose Agitatoren drängen sich oft an die harmlosen Frauen, welche am liebsten vor allen Wahlumtrieben verschont sein möchten, heran und ringen den¬ selben mit Versprechungen, versteckten und offenen Drohungen die Vollmachten ab. Es ist dieser Vorgang nicht nur mit dem Principe der geheimen Abstimmung im Widerspruche, indem durch die Abgab der Vollmacht schon erklärt ist, für wen die betreffende Frau timmt, sondern es wird dadurch eine Fälschung der Abstimmung herbeigeführt, weil sehr häufig die Anschauungen der Frauen mit denen der Vollmachtswerber nicht übereinstimmen, und der größere Theil der Frauen nur aus Furcht es nicht wagt, den aufdringlichen Agitatoren die geheischte Vollmacht zu verweigern. Jeder unbefangen Urtheilende muss solche Vorgänge verabscheuen und die Hintanhaltung derselben anstreben, überhaupt jede geschäftliche Schädigung aus politischen Gründen aufs schärfste missbilligen und schonungslos an den Pranger stellen. Diese Ausnützung des Wahlrechtes de¬ Frauen durch Vollmachten, schon längst in allen größeren Städten vollständig abgeschafft, müsste allein schon hinreichen, die Revision des Gemeindestatutes als eine unabweisliche Nothwendigkeit erscheinen zu lassen. Die Majorität des Gemeinderathes hat sich daher durch den Beschlufs, mit welchem die Revision des Gemeindestatutes abge lehnt wurde, nicht nur mit den Anschauungen des größeren Theiles der Bürgerschaft, sondern auch mit früheren Gemeinderathsbeschlüsser ohne irgend einen auch nur scheinbar triftigen Grund in vollen Widerspruch gesetzt, was für den Frieden in der Bürgerschaft und für die Förderung des Gemeinsinnes unter derselben sehr abträglich ist „Da nun der Bürgerverein in Steyr nach § 1 seiner Statuter es sich zur Aufgabe macht, durch praktische Bethätigung die geistigen und materiellen Interessen der Bürgerschaft Steyrs, sowie den Gemeinsinn derselben und deren Zusammengehörigkeit zu fördern ühlt sich derselbe verpflichtet, an den löblichen Gemeinderath der Stadt Steyr die Bitte zu stellen: Der Gemeinderath von Steyn nöge die Wiederaufnahme der Verhandlungen wegen Revision des Gemeindestatutes beschließen und in Ausführung des Gemeinderaths¬ beschlusses vom 5. April 1878 und den hierauf bezugnehmenden späteren Gemeinderathsbeschlüssen zur Revision des Gemeindestatutes ein Comité bestellen und dasselbe zur baldigen Abgabe eines Referates hierüber oder über den vom Amte am 21. Mai 1891 vorgelegten Entwurf des Gemeindestatutes veranlassen.— Steyr, am 20. Juli 1896 Der Bürgerverein in Steyr: David Ziebermayr, Obmann Josef Berger, Schriftführer Sodann verliest Referent ein Schreiben des hiesigen Fort¬ schrittsvereines, welches lautet Löblicher Gemeinderath der l. f. Stadt Steyr! Mit Sitzungs¬ beschluss des löblichen Gemeinderathes vom 8. Mai d. J. wurde mit überwiegender Majorität beschlossen, auf die angeregte Revision des Gemeindestatutes der Stadt Steyr nicht einzugehen. Aus der zugestellten Einladungen an die Herren Gemeinderäthe für die nächste Gemeinderaths = Sitzung am 31. d. M. und aus der darin ent¬ haltenen Tagesordnung haben wir entnommen, dass der hiesige Bürgerverein eine Eingabe um Abänderung des Gemeindestatute der Stadt Steyr eingebracht hat und dass eben auch über dies Eingabe des Bürgervereins bei der nächsten Gemeinderaths=Sitzung verhandelt werden soll „Obwohl wir nun als vollkommen selbstverständlich annehmen müssen, dass der löbliche Gemeinderath als selbständiger autonomer Verwaltungskörper sich durch dieses Einschreiten von dem legal gefassten Beschlusse nicht abbringen lassen — sonder: über diese Petition einfach zur Tagesordnung über¬ gehen wird, so halten wir es doch für geboten, gegen diese Petition des löblichen Bürgervereins in Steyr auch Stellung zu nehmen und dem' löblichen Gemeinderathe die in unserem Vereine und im Kreise der unserem Vereine anhängenden Wähler über dies Frage herrschenden Anschauungen zur Kenntnis zu bringen, damit die Majorität des löblichen Gemeinderathes, welche die angeregte Revision abgelehnt hat, daraus zu ersehen vermag, dass sie sich mi ihrer Wählerschaft bezüglich dieses Vorgehens im vollen Einklang befindet, und somit auch die Mehrheit der Wählerschaft unserer Stadt überhaupt mit der beschlossenen Ablehnung der Abänderung des Gemeindestatutes einverstanden war und ist. Es wurde schon bei der Gemeinderaths=Sitzung am 8. Mai d. J. bei Verhandlun dieses Gegenstandes von berufener Seite zur Begründung des Ab¬ lehnungs=Antrages erklärt, dass die neue Reichsrathswahlordnung jedenfalls einen Einfluss auf die Landtags= und Gemeinde=Wahl¬ ordnungen üben wird und dass mit Rücksicht auf die gegenwärtigen zerfahrenen und ungeklärten politischen Verhältnisse die Zeit absolut nicht günstig ist, um ein Gemeindestatut, welches so intensiv in das politische Leben des städtischen Gemeinwesens eingreift, jetzt um oder abzuändert „Wir erklären uns mit dieser Begründung der Ablehnung vollkommen einverstanden, zudem wir das jetzt bestehende Gemeinde statut noch immer als unseren Verhältnissen vollkommen entsprechen ansehen müssen. Zur Abänderung des Gemeindestatutes, welches sozusagen ja die Verfassung der autonomen Gemeinde bildet, müssen zwingende und hochwichtige Gründe vorliegen un muss in einer ruhigen und geklärten politischen Situation der be treffenden Gemeinde die Garantie liegen, dass die beabsichtigte und als nothwendig erkannte Aenderung dieses Gesetzes von allgemeinen, die ganze Bevölkerung des städtischen Gemeinwesens gleichmäßig in Berücksichtigung ziehenden Grundsätzen geleitet werde und die Aen¬ derung nicht nach dem Wunsche einzelner Persönlichkeiten oder Par teien vorgenommen werde. Zudem besteht gerade jetzt, wo in unserem politischen Leben die Reaction sich überall breit macht un die bestehenden freiheitlichen und fortschrittlichen Institutionen un Errungenschaften bedroht, die eminente Gefahr, dass bei einer Re¬ vision und Abänderung unseres Gemeindegesetzes sich auch solche Einflüsse geltend machen könnten, zudem der Vertretungskörpel unseres Landes, welcher dem revidierten Gemeindestatute die Zu¬ stimmung zu ertheilen hätte, seiner überwiegenden Mehrheit nach heute noch dieser reactionären Parteirichtung angehört, resp. auch in Hinkunft nach den vollzogenen Landtags=Neuwahlen angehören wird „Aus diesen Gründen und da unser bestehendes Gemeinde statut — wie schon oben gesagt — den obwaltenden Verhältnissel noch immer vollkommen entspricht, somit keine zwingende Nothwen digkeit auf Abänderung desselben vorliegt und bei dem legalen Bestande des Gemeinderaths=Beschlusses vom 8. Ma d. J. halten wir das Verlangen des löblichen Bürgervereines au Abänderung desselben als nicht begründet. Wir sind überzeugt, dass wir uns hierin im vollen Einverständnisse mit dem größten Theile der Wählerschaft unserer Stadt befinden, welche bei den letzten Gemeinderathswahlen in so überwiegender Mehrheit auf unserer Seite gestanden hat, und stellen deshalb entgegen dem Verlangen des löblichen Bürgervereines in Steyr das höfliche Ersuchen: Der löbliche Gemeinderath der l. f. Stadt Steyr wolle in Anbetracht des am 8. Mai d. J. gesassten Beschlusses: „di# Revision des Gemeindestatutes nicht vorzunehmen“ und in Berück¬ sichtigung der vorliegenden, geltend gemachten Gründe in die vom löblichen Bürgervereine in Steyr beantragte Abänderung des Gemeindestatutes der Stadt Steyr nicht eingehen. — Steyr, am 28. Juli 1896. — Fortschrittsverein in Steyr. —Achtungsvollst Dr. Angermann, d. z. Vorstand. Gustav Heyek, d. z. Secretär. Die Section stellt folgenden Antrag: Mit Majorität von 4 gegen 2 Stimmen stellt die Section dem löblichen Gemeinderath den Antrag, es sei dem Ansuchen des Bürgervereines von Steyr un Wiederaufnahme der Verhandlungen wegen Revision des Gemeinbe¬ Statutes keine Folge zu geben, und ist der Gemeinderathsbeschluss vom 8. Mai d. J. über diese Angelegenheit aufrecht zu erhalten. Der Herr Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte. Referent bemerkt, diese beiden Schriftstücke erinnern ihn an das alte Studentenlied, in dem es heißt: „Linker Hand, rechte Hand, beides vertauscht“ (Die Herren Gemeinderäthe Erb unt Kautsch rufen: Sehr richtig!) Der Bürgerverein strebt im fort chrittlichen Sinne die Verbesserung unseres veralteten Gemeinde tatutes an, was der Fortschrittsverein ablehnt. (Herr Gemeinderath Erb ruft: Rückschrittsverein soll er heißen!) Bezüglich seiner Ab stimmung werde er consequenter Weise seiner am 8. Mai d. J. kund¬ gegebenen Anschauung treu bleiben Herr Gemeinderath Kautsch findet an der Tagesordnun etwas auszusetzen; Punkt 4 der Tagesordnung spreche nur von einer Eingabe des Bürgervereines, vom Fortschrittsverein sei nichts zu lesen. Es hätte auch die Gegeneingabe auf die Tagesordnung ge¬ hört. Solche Winkelzüge zu machen, wäre nicht nöthig gewesen. Der Herr Vorsitzende verwahrt sich gegen den Ausdru# „Winkelzüge“ und theilt mit, dass vor dem Einlangen der Eingab des Fortschrittsvereines die Tagesordnung bereits ausgegeben war daher die Aufnahme dieser Eingabe in die Tagesordnung nicht mehr möglich war. Er habe diese Eingabe der Rechtssection vorgeleg! und dass diese die Eingabe nicht abgelehnt hat, sei nicht seine sondern Sache der Rechtssection Herr Vicebürgermeister Stigler findet es ganz klar, dass die Petition des Fortschrittsvereines nicht mehr auf die Tages¬ ordnung gestellt werden konnte, da der Fortschrittsverein doch er nach Publicierung der Tagesordnung Kenntnis von der Eingabe des Bürgervereines erhalten konnte Herr Gemeinderath Kautsch möchte wissen, ob es denn ein Unglück wäre, wenn ein Comité gewählt würde. Er könne sich nicht denken, dass die Revision des Gemeindestatutes eine so große Gefaht berge in sich Herr Gemeinderath Erb führt aus: Er sei zwar in det Gemeinderathssitzung am 8. Mai d. J. nicht anwesend gewesen,
jedoch habe er die Verhandlung dieser Sitzung gelesen und habe ihr Staunen irgriffen über den Beschluss, der gefasst wurde von einen Gemeinderathe der sich fortschrittlich nennt und der weiß, wie schlecht das Statut in jeder Richtung ist. Der Bürgerverein führt alles das aus, dass nichts daran zu rütteln ist. Ihm falle auch ein, was ein großer Staatsmann in Oesterreich sagte und das hieher passe: „Die liberale Partei besteht nur aus Actionären und Reactionären“; das beweise der heutige Tag. Ein Gemeindestatut, welches viele Zwistig keiten in die Bevölkerung hineinbringe, einen Vollmachtsschwindel in sich berge und in dem nicht darinnen steht, wie oft ein Gemeinde rath in die Sitzung kommen oder nicht kommen soll und doch Ge¬ meinderath bleiben kann, ein solches Statut zu erhalten suchen, se nicht fortschrittlich, sondern reactionär. Die vom Herrn Vicebürger¬ meister vorgebrachten Gründe auf Erhaltung des Statutes seien nicht stichhältig, da sowohl die neue Wahlordnung sowie auch das neue Heimatsgesetz darauf keinen Einfluss haben. Welche Gesetze will man denn noch hereinziehen, um die Revision des Statutes zu verhindern!? Redner weist sodann auf die ungleichen Rechte und Vortheile der Wähler in den Wahlkörpern nach dem gegenwärtigen Statute hin und tritt für eine Gleichberechtigung der Wahlberechtigten ein. In der Eingabe des Fortschrittsvereines wurde seine Parte reactionär bezeichnet, dagegen müsse er sich verwahren. Reactionä ei der Fortschrittsverein, das seien Rückschrittler. (Herr GR. Ritzin ger ruft: Richtig.) Wie komme der Fortschrittsverein ferner dazu den Landtag anzugreifen und bodenlose Beleidigungen gegen ihn auszusprechen? Er stellt den Antrag, dass, 1. die Eingaben des Bürger= und Fortschrittsvereines vollinhaltlich in das Protokol aufgenommen werden, 2. dass über diese Angelegenheit namentlic abgestimmt werde, damit die Nachwelt erfahre, wer heute fortschritt¬ lich war und wer reactionär. Der Herr Vorsitzende bemerkt, dass der Antrag auf nament liche Abstimmung von zwei Mitgliedern unterstützt sein muss, worau die Herren Gemeinderäthe Ritzinger und Lintl diesen Antrag unterstützen Herr Gemeinderath Kautsch macht die Bemerkung, dass er so furchtsam sei, wie der Herr Vicebürgermeister Stigler; er nicht gerne gesehen, dass ein Comité gewählt worden wäre. hätte Herr Vicebürgermeister Stigler verwahrt sich, dass imme seine Person genannt und angegriffen werde. Er habe weder eine anstößige Aeußerung gemacht, noch versucht, auf den Sectionsantrag Einfluss zu nehmen. Was den Vorwurf der Furchtsamkeit anbelangt müsse er betonen, dass er die Herren alle mitsammen nicht fürcht Er bezweifle nicht, dass das Gemeindestatut in späterer Zeit ab¬ änderungsbedürftig sein wird, aber dermalen sei die Zeit hiezu nicht geeignet. Der politische Kampf werde sich bis zur Completierung des nächsten Reichstages fortziehen und in alle Phasen eingreifen und es scheine ihm nicht opportun, zu einer solchen Zeit an die Aenderung des Statutes zu schreiten. Die heute vorliegenden einander widerstreitenden politischen Eingaben seien dafür schon ein Beweis. Er sei auch überzeugt, dass, wenn auch heute ein Comite gewählt würde, welches sich der Aufgabe zu unterziehen hätte, das Statut zu ändern, sofort wieder Petitionen von politischen Parteien überreicht würden, welche jede eine Aenderung des Statutes in ihrem Sinne anstreben würde. Das sei seine objective Meinung Herr Gemeinderath Erb betont, dass der Gemeinderath von Linz, der doch ebenso gut die politischen Verhältnisse von Oesterreic kenne, als der Steyrer Gemeinderath, und auch ebenso gescheit sei, wie dieser, vor einem halben Jahre das Statut abgeändert habe und sei es keinem Linzer Gemeinderathe eingefallen, zu sagen, wil müssen warten, bis sich die politische Aufregung geklärt hat. Die politische Aufregung könne sich erst klären, wenn eine Partei ver nichtet sein wird, und diese ist die liberale Partei. Die Abänderun des Gemeindestatutes habe mit der politischen Bewegung nichts zu thun. Wenn sich der Fortschrittsverein sträube, das Statut abzu ändern, so beweise er damit nicht viel Muth, da er doch die Majoritä im Gemeinderath habe, welche das Statut nach der Vorschrift eine gewissen Seite machen wird. (Gemeinderath Löhnert: oho!) Eir kleines Entgegenkommen hätte die Minorität denn doch erwartet Wenn der Fortschrittsverein behaupte, er habe bei den letzten Wahlen die Majorität gehabt, so müsse er darauf sagen, ja die Majoritä hat er, aber nicht die Majorität der Wähler, der Fortschrittsverein möge sich das ausmalen, was er damit sagen will. Er stellt den Antrag, es sei die Eingabe des Bürgervereines anzunehmen und ein Comité einzusetzen, welches die Abänderung des Gemeindestatutes vorzubereiten habe err Gemeinderath Dr. Kurz unterstützt den Antrag des Herrn Gemeinderathes Erb und bemerkt, dass es sich heute um keinen neuen Antrag handle, denn die Revision des Gemeindestatutes sei bereits eine längst beschlossene Sache. Die Unzulänglichkeit des Statutes sei schon vor 18 Jahren erkannt worden; warum solle man frühere Beschlüsse fallen lassen. Wenn als Ablehnungsgrund neue Gesetze vorgeschützt werden, so müsse er hervorheben, dass er in den Jahren 1868/69 das Verfassungsleben erfolgte, und doc schon im Jahre 1867 das Steyrer Gemeindestatut gemacht wurde. Herr Gemeinderath Dr. Hochhauser bemerkt, in dieser An¬ gelegenheit sei heute unnütz viel und zu leidenschaftlich gesproche worden. Die Section war der Meinung, dass dermalen kein Grund zur Aufhebung des letzten Gemeinderathsbeschlusses vorliege. Die Reichsrathswahlordnung, wie auch das neue Heimatsgesetz werde auch auf das Gemeindestatut, und auf die Verschiebung der Wähler classen Einfluss nehmen. Kein ernster Mann könne sich heute mi der Abänderung des Statutes beschäftigen, und wäre die Wahl des Comités hiefür nur eine Spiegelfechterei. Linz dürfte vielleicht be¬ reuen, die Abänderung des Statutes nicht verschoben zu haben Wenn Herr Gemeinderath Erb aus der Abänderung des Statute Capital schlagen will und die liberale Partei Rückschrittler nennt müsse er ihm entgegnen, nicht der sei fortschrittlich, der das Statut abändert, sondern jener, der es in fortschrittlichem Sinne abändert Nach seiner Meinung habe die Section ganz correct gehandelt. Nächstes Jahr sei die Situation vielleicht eine andere, und dann könne das Statut jedenfalls auf eine breitere Basis gestellt werden als dies heute möglich wär Herr Gemeinderath Erb verwahrt sich gegen die Behaup¬ tung, dass seine Partei hier Spiegelfechterei treibe. (Herr Gemeinde rath Dr. Hochhauser bemerkt hiezu, dies habe er nicht gesagt, und wiederholt seinen Ausspruch.) Das, was der Bürgerverein thue geschehe mit allem Ernste und mit dem besten Willen. Der Bürger¬ verein besitze mehr als 200 Mitglieder, die alle sehr ernste Männer sind. Wenn wir auch für die Abänderung des Statutes sind, poli tisches Capital wollen wir daraus nicht schlagen. Wer das Statu nicht verbessern wolle, sei kein Fortschrittler, sondern ein Reactionär Der Herr Vorsitzende bringt hierauf den Antrag de Herrn GR. Erb, dass die beiden Eingaben vollinhaltlich in das Protokoll aufgenommen werden, zur Abstimmung, und wird derselbe ein¬ stimmig angenommen Herr Vicebürgermeister Stigler sagt, er habe noch zu be merken, dass es dem Herrn Gemeinderath Erb beliebt hat, der fortschrittlichen Partei ihr Ende in Steyr zu prophezeien. Mit den Prophezeien ist es aber immer eine missliche Sache. Wir werden ja sehen, wie sich die Sache herauskrystallisieren wird. Wir werden, venn wir bis dahin nach der Meinung des Herrn Erb überhaupt nicht begraben sind, bei der sodannen Berathung des Statutes be weisen, ob wir fortschrittlich und freiheitlich gesinnt sind oder nicht Den Ausdruck Reactionäre lehne ich für meine Person unbedingt ab Ich bin für die Interessen der bürgerlichen Freiheit im hohen Maße, aber nicht in dem Sinne, wenn dieselbe nur zu Gunsten einer ein¬ seitigen Vereinsbestrebung gemeint ist. Ihre Partei möchte die Ab¬ änderung der Statuten nur in ihrem Sinne, und das ist der Kerr der ganzen angefachten und provocierten Bewegung. Sie möchten eine Abänderung der Wahlordnung, damit Sie vielleicht auf diesen Wege zur Majorität kommen Herr Gemeinderath Löhnert sagt in einer längeren Aus führung, dass er wohl für die Einsetzung eines Vorbereitungs=Comités nicht aber für eine dermalige Revision des Statutes war. Der Hauptgrund aber, dass er heute gegen die Petition des Bürger vereines stimme, sei der, dass dieser Verein überhaupt nicht berechtig ist, rechtsgiltige Beschlüsse des Gemeinderathes anzufechten. Auf die Kraftausdrücke des Herrn Gemeinderathes Erb habe er nur zu er¬ widern, dass er sich nichts vorschreiben lasse. Er hafte wahrlich nicht auf dem Rathsfessel, und wenn er es nicht als eine Rücksichtslosigkei gegen seine Wähler betrachten würde, hätte er diesen Sessel längst verlassen Nach weiterer kurzer Debatte bringt der Herr Vorsitzende den Antrag des Herrn GR. Erb auf Wahl eines Comités behufs Revision des Gemeindestatutes namentlich zur Abstimmung. Fü die Annahme des Antrages stimmten die Herren Gemeinderäth Schachinger, Peteler, Lintl, Erb, Ritzinger, v. Jäger und Dr. Kurz. Gegen die Annahme dieses Antrages stimmter die Herren Gemeinderäthe Tureck, Perz, Kautsch, Göppl Tomitz, Reitter, Sonnleitner, Anzengruber, Schrader Lang, Stigler, Schönauer, Dr. Hochhauser, Löhnert und Aelschker. Herr GR. Kautsch stellt den Antrag, dass im Sections¬ antrage den Worten: „keine Folge zu geben“ das Wort „dermalen vorgesetzt werde Herr Vicebürgermeister Stigler ist dafür, dass der Gemeinde raths=Beschluss vom 8. Mai d. J. aufrecht erhalten bleibe Bei der Abstimmung wird der Sectionsantrag in seiner Fassung mit 15 gegen 7 Stimmen angenommen. 5. Das Amt erstattet folgenden Bericht: „Nach § 71 des Gesetzes vom 13. Juli 1895, L.=G.= u. V.=Bl. Nr. 8 ex 1896, hat jede Gemeindevertretung für die Dauer ihrer Functionsperiode den Ob¬ mann und Obmannstellvertreter des zur Entscheidung über Jagd¬ und Wildschadenersätze berufenen Schiedsgerichtes zu wählen. Da im Stadtgebiete ein Gemeindejagdrevier sich befindet, muss die vor¬ geschriebene Wahl auch hier vorgenommen werden. Zu dem Amt eines Obmannes dürfen nur unbescholtene, unparteiische und mi den landwirtschaftlichen und jagdlichen Verhältnissen vertraute Per sonen gewählt werden. — Steyr, 18. Juni 1896. — Gall, Stadt secretär, Der Sectionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinderath wolle die Realitätenbesitzer Anton v. Jäger als Obmann und Franz Mayr als Obmannstellvertreter des zur Entscheidung über Jagd= und Wildschadenersätze berufenen Schiedsgerichtes für das Stadtgebie von Steyr ernennen. — Einstimmig angenommer 6. Der Herr Referent verliest ein Schreiben des Vertreter der Stadtgemeinde Steyr, Herrn Dr. Angermann, worin derselbe mittheilt, dass laut Urtheil des k. k. Kreisgerichts Steyr vom 15. Juli 1896, Z. 1720, die letztwillige Anordnung der Cäcilic Schiefermayr keine Erbseinsetzung zu Gunsten der Stadtgemeind Steyr enthalte und um die Ermächtigung zur Ueberreichung der Appellation an die zweite Instanz ersucht. — Die Erledigung hier über lautet: „An Se. Wohlg. Herrn Dr. Franz Angermann, Advoca in Steyr. In umgehender Beantwortung Ihrer geschätzten Zuschrift vom 23. I. M. ermächtigen wir hiemit Euer Wohlgeboren, geger das Urtheil erster Instanz im Erbschaftsprocesse Cäcilia Schiefer mayr die Appellation an die zweite Instanz einzubringen. — Steyr, am 24. Juli 1896. — Der Vice=Bürgermeister: V. Stigler.“ Die Section beantragt die Kenntnisnahme Herr Vicebürgermeister Stigler ist mit dem Antrage auf 3
4 bloße Kenntnisnahme nicht einverstanden und beantragt, der löblich Gemeinderath wolle zu der gegebenen Ermächtigung hinsichtlich der Einbringung der Appellation an die zweite Instanz nachträglich seine Zustimmung ertheilen Herr Gemeinderath Erb bemerkt, in dieser Sache sei ihn Folgendes auffallend: In erster Linie, dass die Ermächtigung zur Ueberreichung der Appellation vom Herrn Vice=Bürgermeister unter¬ schrieben sei, und weiters, dass dieses Schriftstück, welches am 24. Juli datiert ist, nicht dem Gemeinderathe zur Entscheidung vorgeleg wurde, was hätte geschehen können, da nach seinem Wissen die ge richtlichen Termine zur Einbringung von Appellationen ohnehin mi 14 Tagen angesetzt werden. Es handle sich hier um tausende von Gulden, und da hätte im Dringlichkeitsfalle auch eine außerordent¬ liche Sitzung stattfinden können. Herr Vicebürgermeister Stigler gibt zur Aufklärung des Sachverhaltes bekannt, dass an dem Tage, an welchem das Schreiben des Herrn Dr. Angermann einlangte, der Herr Bürgermeister in Wien war, daher er als Substitut des Herrn Bürgermeisters die Ermächtigung zur Einbringung der Appellation ertheilte. Er habe sick zu diesem Schritte deshalb veranlasst gesehen, weil Herr Dr. An germann um umgehende Erledigung ersucht habe und weil die Durchführung einer Appellation denn doch viel Arbeit mache. Auck habe er nicht wissen können, wann eine Gemeinderathssitzung einbe rufen werde. Da die vierzehntägige Frist noch nicht abgelaufen sei stehe es dem Gemeinderathe heute noch frei, den Recurs zurückzu¬ ziehen. Die Situation sei eine andere, als Herr Gemeinderath Erl sie geschildert hat, und er bleibe bei seinem Antrage, dass der Ge¬ meinderath heute beschließe, ob der Recurs überreicht werde oder nicht Herr Gemeinderath Löhnert bemerkt, nach der dem Herrr Dr. Angermann gegebenen Vollmacht habe derselbe die Verpflichtung die Rechte der Stadt zu wahren, und dies thue er nur dann, wenn er die Appellation überreiche. Wenn ein Erkenntnis zum Nachtheil der Gemeinde ausfalle, müsse der Instanzengang durchgemacht werden Wer damit nicht einverstanden sei, müsste einen Gegenantrag einbringen Der Herr Vorsitzende bemerkt, es liege auch kein Beschluse vor, dass weitere Schritte in dieser Erbschaftsangelegenheit jedesma dem Gemeinderathe zur Begutachtung vorgelegt werden Hierauf wird die Einbringung der Appellation genehmigen — Z. 16.824 zur Kenntnis genommen. 7. Liegt folgender Amtsbericht vor: „Nach § 24 und 25 der neuen Reichsrathswahlordnung sind die Listen über die in der allg Wählerclasse e wahlberechtigten Wähler von den Gemeindevorstehungen anzulegen und in steter Evidenz zu halten. Um dieser Vorschrift zu entsprechen, ist es mit Rücksicht auf die große Zahl (circa 6000) de Wähler, auf den fortwährenden Wechsel des Aufenthaltes eine großen Theiles dieser Wähler, ferner mit Rücksicht auf die Beachtun der Wahlausschließungsgründe unbedingt nothwendig, dass ein eigenes Bureau creiert werde, dem die Zusammenstellung und Evident. haltung der Wählerlisten und zwar nicht nur für die Wählerliste der allg Wählerclasse e sondern auch der Wählerclasse b, bei Reichsrathswahlen, der Wählerlisten für die Landtagswahlen, endlich der Wählerlisten für die Gemeinderathswahlen übertragen wird. Zur Evidenzhaltung sämmt¬ licher Wählerlisten wird ein Beamter genügen, der jedoch durch die elbe so beschäftigt wird, dass er nebenher zu keiner anderen Arbeits¬ leistung mehr herangezogen werden kann, während zur Zusammen¬ stellung der Listen bei ausgeschriebenen Wahlen mindestens nock eine Schreibkraft vorübergehend diesem neuzuschaffenden Bureau zu¬ zutheilen sein wird. Da mit der Anlage der Wählerliste für die allg. Wählerclasse e, die über Auftrag der hohen k. k. Statthalterei unverzüglich veranlasst werden musste, der städt. Kanzlist Johant Maurer bei Zutheilung zweier Schreibkräfte betraut war und die ihm übertragene Arbeit zur vollsten Zufriedenheit gelöst hat, beantrag ich, dem städt. Kanzlisten Johann Maurer bei Belassung in seiner gegen¬ wärtigen Rangsclasse die Führung des Wahlbureaus zu übertragen Hiedurch wird aber dem städt. Meldungsamte eine verlässlich und tüchtige Arbeitskraft entzogen, deren dasselbe nicht zu entrathen vermag. Als Ersatz hiefür wolle der städt. Sicherheitswachmann Alois Winzig, der bereits mehrere Jahre im städt. Meldungsamte arbeitet, aber noch immer auf den Stand der Wache zählt, und fü den Dienst in der Wache wegen eines Fußleidens unbrauchbar geworden ist, definitiv aus der Sicherheitswache auszuscheiden und als Diurnist mit einem Taggeld von 1 fl. 80 kr. dem städt. Meldungs¬ imte zugetheilt werden, in welchem ihm die Vorrückung in die XI. Rangsclasse bei entsprechender Dienstleistung und im Falle des Bedarfes zugesichert werden wolle. Alois Winzig bezieht jetzt ein Jahreseinkommen von 620 fl. und würde im Falle der Annahm des gestellten Antrages einen Jahresbezug von 657 fl. erhalten. Steyr, den 27. Juli 1896. — Gall m. p., Stadtsecretär Die Section stellt hiezu folgenden Antrag: „Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen, im Sinne dieses Amtsberichtes ein eigenes Wahlbureau zu creieren und dem städt. Kanzlisten Johann Maurer bei Belassung in seiner gegenwärtigen Rangsclasse die Führung dieses Wahlbureaus übertragen, als Ersatz für den Ent¬ gang dieser Arbeitskraft wolle der bisherige Sicherheitswachmann Alois Winzig als Diurnist mit einem Taggelde per 1 fl. 80 kr. dem städt. Meldungsamte zugetheilt werden.“ — Einstimmig nach Antrag. Z. 126 Präs Herr Gemeinde¬ Section. Referent: Sectionsobmann II. berichtet über die 8. Das Stadtcasseam rath Josef Tureck. Geldgebarung im Monate Juni 1896 wie folgt fl. 55.409·72¼ Einnahmen im Monate Juni 1896 5.341-82½ Cassarest vom Vormonate 60751 55 Gesammt=Einnahmen im Monate Juni 1896 „ 13.189-24 * Ausgaben im Monate Jun „ 4756231 Casserest für den Monat Juli Es betrugen bis inclusive Juni 1896 fl. 161.680·07 Die Gesammt=Einnahmen * * „ 114.117·76 Ausgaben — Stadtcasseamt Steyr, 30. Juni 1896. — Paarfusser m. p., Jan daurek m. p Die Section theilt mit, dass das Casse=Journal durch die Herren Gemeinderäthe Schachinger und Tureck geprüft und richtig befunden wurde Zur Kenntnis. — Z. 15.578 9. Das Stadtcasseamt überreicht den Ausweis über die zum Abschreibung vorgemerkten Gemeinde=Umlagen aus dem Jahre 1895. Die Section beantragt, die Abschreibung der bei 15 Parteier aushaftenden Umlagen im Betrage von 50 fl. 05 kr., nachdem die Restanten theils verarmt, theils nicht eruiert werden konnten. Einstimmig nach Antrag — Z. 16.262. Weiters wird einem Ansuchen um Abschreibung von rück¬ ständigen Umlagen im Betrage von 13 fl. 20 kr. über Antrag der Section einstimmig Folge gegeben. — Z. 16.456. 10. Liegt folgender Amtsbericht vor: „Wie aus dem innen liegenden Acte entnommen werden möge bedarf die städt. Sicher heitswache, um dem ihr obliegenden Erhebungs= und Controlsdienste den Anforderungen entsprechend nachkommen zu können, eines Fahr rades, da namentlich durch die täglich wachsenden Erhebungsagende mit Rücksicht auf die territoriale Ausdehnung der Stadt und au das Fehlen billiger Verkehrsmittel (Tramway 2c.) schon jetzt die zu Verfügung stehenden Organe den Anforderungen nicht zu genügen vermögen, weil durch die verschiedenen nothwendig werdenden Dienstgänge in den einzelnen Theilen der Stadt so außerordentlich viele Zeit ganz nutzlos verschwendet werden muss. Da die öster¬ reichische Waffenfabrik in Anbetracht des gemeinnützigen Zweckes ein für den gedachten Zweck geeignetes, vollständig ausgerüstetes Fahr¬ rad um den Ausnahmspreis von 130 fl. zu liefern sich erboten hat und da durch die Anschaffung dieses Rades der Dienst ohne Ver mehrung des Wachpersonales in geregelte Bahnen geleitet werden kann und alle Erhebungen schnell und viel genauer gepflogen werdei können, als dies jetzt möglich war, stelle ich den Antrag, der lob Gemeinderath wolle beschließen, es sei für die städt. Sicherheits wache ein Dienstfahrrad um den Preis von 130 fl. anzuschaffen un — mit der Lieferung die österr. Waffenfabrik in Steyr zu betrauen¬ Steyr, am 27. Juli 1896. — Gall m. p., Stadtsecretär Der Sectionsantrag lautet: Die Section erlaubt sich Ihnen den Antrag zu stellen, der löbl. Gemeinderath möge zu dessen Ankauf gütigst seine Zustimmung geben, nachdem die österr. Wasse¬ abriks=Gesellschaft in Anbetracht des gemeinnützigen Zweckes eine¬ Ausnahmspreis von fl. 130.— offerierte, als dasselbe als Diens¬ rad verwendet wird, und den beiden Führern es ermöglicht e auf diese Weise schneller und genauer ihre Controldienste zur Aus¬ führung zu bringen. — Wird einstimmig angenommen. — Z. 16.359 III. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Gemeinde rath und Vicebürgermeister Victor Stigler. 11. Der Herr Resere¬ theilt mit, dass der Schutzdamm am rechten Steyrufer unterhalb —“ sogenannten Kugelfanges durch die letzten Hochwässer in einer zien ichen Länge unterwaschen wurde, und dass die Wiederherstellung dringend geboten sei, und stellt namens der Section folgendes Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle die Herstellung der Use¬ schutzmauer am rechten Steyrfluss=Ufer vom Kugelfang stromma¬ wärts im Kostenbetrage von 1250 fl. bewilligen. Nachdem laut Be¬ In einbarung vom 11. Jänner 1883 und Schreiben zustimmenden haltes vom 30. Juli 1896 die löbliche Waffenfabriks. Gesellschaft ?“ Hälfte der Kosten trägt, so entfallen auf die Gemeinde 625 f“ welche aus der Präliminarpost außerordentlicher Bauführung 9 decken sind. Der Gemeinderath ermächtigt die Section, diese Arb¬ zur Ausschreibung und Vergebung zu bringen. — Wird einstimnese angenommen — Z. 17.361 12. Nachdem sich in verschiedenen städt. Gebäuden und Schule¬ der Neuanstrich der äußeren Fenster und Thüren herausgestellt he¬ stellt die Section folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat¬ wolle die im beiliegenden Kostenvoranschlage detaillierten Reparatus“ und Anstreicherarbeiten im Ausmaße von 450 fl. aus der Prälimina“ post „Gebäudeerhaltung“ bewilligen und die Bausection zur Aus schreibung und Vergebung dieser Arbeiten ermächtigen. — Einstim“ angenommen — Z. 17.157, 13. Der Theater=Director Ernst Karl ersucht um Abänderun der Gasbeleuchtung und um Bewilligung zur Vornahme diver!“ Herstellungen im städt. Theater Der Sectionsantrag lautet: Der löbl. Gemeinderee¬ wolle über Ansuchen des Herrn Theater=Directors bewilligen, dos derselbe einige Aenderungen im Bühnenraume und namentlich Arrangement der Coulissen auf seine Kosten vornehmen darf. Fern### wolle der löbliche Gemeinderath zur Aenderung der Beleuchtung“ anlage auf der Bühne, welche laut protokollarischer Aufnahme bo“ zu den Sachverständigen auf ihre Feuersicherheit gutgeheißen wurde Anbringung von größeren Gittern zur Beheizungsanlage im Fuß boden des Zuschauerraumes, zur Ausbesserung des Podiums eire¬ 150 fl. bewilligen — Einstimmig angenommen. — Z. 15 523 Hierauf erbittet sich Herr Vice=Bürgermeister Stigler das W5“ und führt aus, es sei von einer Seite der Wunsch ausgesproche¬ worden, es solle dem Gemeinderathe über den Fortschritt des In¬ dustriehallebaues berichtet werden. In dieser Beziehung könne er be Mittheilung machen, dass die Bausection im Sinne des Gemeind¬ rathsbeschlusses vom 31. März gehandelt habe. Den Bau der In dustriehalle habe dieselbe Herrn Arbeshuber als dem billigsten Offerenten übertragen, die Bausection habe sich auch über die Qualita des Baumateriales und über die ordentliche Bauführung selbst Ueber zeugung verschafft und könne nun dem löblichen Gemeinderathe mit Beruhigung die Mittheilung machen, dass das Material gut befundel
wurde, dass der Bau überhaupt in guten Händen ist und die Termine eingehalten werden. Herr Gemeinderath Dr. Hochhauser bestätigt die Richtigkeit dieser Mittheilung aus eigener Ueberzeugung und stellt den Antrag, dass mit dem, durch den Industriehallebau gewonnenen Schotter¬ materiale der Platz um die Industriehalle geebnet, bezw. reguliert werde. Auch möchte er bei der so gedachten Regulierung des Platzes in Auregung bringen, dass derselbe nach Thunlichkeit und ohne die Entwicklung des Marktes zu hemmen, mit Bäumen bepflanzt werde, was ja keine großen Kosten verursache, dem Platze aber ein hübsches Aussehen verleihe. Er ersucht, diese Anregung der Bausection zur weiteren Erwägung und seinerzeitigen Berichterstattung zuzuweisen. Der Herr Vicebürgermeister Stigler sagt, das Bauamt sei in Erfüllung dieses vom Herrn Gemeinderathe Dr. Hochhauser ausge sprochenen Wunsches schon jetzt thätig und werde die Bausection seinerzeit ein Project vorlegen, welches aber an den Gemeinderaths¬ beschluss gebunden ist, dass bei dem Industriehallebau und was dazu gehört die zur Verfügung stehenden 91.000 fl. nicht überschritten werden dürfen. IV. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Gemeinde¬ rath Ferdinand Reitter. 14. Herr Ignaz Schmid, Leiter der Knabenvolksschule Steyrdorf, bittet um Wiederübertragung der Be¬ sorgung der Schuldienerdienste an seiner Schule. Die Section beantragt, der löbliche Gemeinderath wolle über Ansuchen die Besorgung der Schuldienerdienste an der städt. Knabenvolksschule in Steyrdorf unter den bisherigen Bedingnissen wieder an den Leiter dieser Schule Herrn Ignaz Schmid übertragen. Einstimmig angenommen — Z. 338/St.=Sch.=R. 15. Das Handelsgremium in Steyr ersucht um Ueberlassung von zwei Lehrzimmern nebst Beheizung und Licht zur Abhaltung der Handelsschule. Die Section beantragt die Willfahrung dieses Ansuchens. — Einstimmig angenommen. — Z. 16.938. Hierauf Schluss der öffentlichen Sitzung.
Anhang. zum Protocolle über die Sitzung des Gemeinderathes Steyr am 31. Juli 1896 I. Section. Referent: Sektions Obmann Herr Gemeinderat Anton Jäger von Waldau. 1. a Liegt folgender Amtsbericht vor: Es kann mit Rücksicht auf den § 49 des Gemeindestatutes der Stadt Steyr keinem Zweifel unterliegen, daß das Gesetz vom 14. Mai 1896 R.GBl. Nr, 74 betreffend Bestimmungen über die Versorgungen der Civilstaatsbeamten, dann der Diener, sowie deren Witwen und Waisen auch auf die Beamten und Diener der Stadtgemeinde Steyr Anwendung zu finden hat. Nach § 15 des eben zitierten neuen Gesetzes haben aktive Staatsbeamte für Pensionszwecke an das Staatsärar einen fortlaufenden Jahresbeitrag zu leisten welcher 3 % des für die Bemessung des Ruhegenusses anrechenbaren Activitätsgehaltes beträgt und in monatlichen Raten bei der Gehaltsauszahlung eingehoben wird. Da das bezogene Gesetz mit 19. Mai 1896 in Wirksamkeit getreten ist, haben die aktiven Staatsbeamten schon vom 1. Juni d.J. an den Abzug sich gefallenlassen müssen, und auch die aktiven Beamten der Stadt Steyr wären von diesem Zeitpunkte an verpflichtet, den 3 % Abzug
von den für die Bemessung ihres Ruhegenusses anre chenbaren Aktivitätsgehalt zu dulden. Was jedoch bei den Staatsbeamten durch den 3% Abzug erzielt wird, das kann die Stadt Steyr durch diesen Abzug nicht erreichen, denn während der Staat sich durch den 3% igen Abzug den größten Teil seiner Mehrauslagen für Pensionszwecke deckt, würde der Stadt eine ganz unbedeutende Einnahme erwachsen, durch welche höchstens die Mehrauslagen für die Erhöhung der Witwenpensionen gedeckt werden könnten. Nach einem vom st. Kassaamte gelieferten Ausweise beträgt nämlich die Summe der für die Pension anrechenbaren Jahresaktivitätsgehalte 18700 fl, von welchen 3 % eine Summe von 561 fl geben. Erwägt man noch, dass das Gesetz vom 14. Mai 1896 R.GBl. Nr. 74 mit dem noch nicht erschienenen Gesetz über die Regulierung der Beamtengehalte in inniger Verbindung steht, und dass der 3% Abzug eigentlich von den durch die Regulierung der Beamtengehalte erhöhten Jahresbezügen der Beamten gemeint ist, so dürfte es sich empfehlen die Beamten mit dem Abzug so lang zu verschonen bis das in Aussicht stehende Gesetz über die Regulierung der Beamtengehalte in Wirksamkeit getreten ist.
Zur Orientierung füge ich noch bei, daß die Summe aller von der Stadtgemeinde Steyr jährlich zu zahlenden Versorgungsgenüsse jetzt 4584 beträgt. Steyr, den 2. Juli 1896 Gall m/p Stadtsekretär. Der Sektionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinderath wolle beschliessen den § 15 des Gesetzes vom 14. Mai 1896 betreffend die Bestimmungen über die Versorgungsgenüsse der Civilstaatsbeamten auch für die aktiven städtischen Beamten in Anwendung zu bringen. Das städtische Kassaamt wird beauftragt vom 1. Oktober d.J. angefangen diesen 3 % Abzug in monatlichen Raten bei der Gehaltsauszahlung einzuheben und diese Betrag für Pensionszwecke zu hinterlegen. Einstimmig angenommen Z. 124 Präs. b. Alois Gmainleitner, Spitalsdiener ersucht ein Anstellung als Diurnist mit monatlich 45 fl. Der Amtsbericht hierüber lautet Am 13. Februar 1893 wurde Alois Gmainleitner als Diener im öffentlichen Krankenhause in
einem Monatslohn von 20 fl und unter Gewährung des Frühstücks, der Mittagsverpflegung und der Jause gegen Dienstvertrag, durch welchen eine 14-tägige Kündigung festgesetzt ist bestellt. Über sein Ansuchen beschloß der Gemeinderat in der Sitzung vom 28. Juni 1895 den Monatssold des Alois Gmeinleitner von 20 auf 25 fl zu erhöhen. Der Gesuchsteller will nun nicht mehr Diener sein, sondern Schreiber werden und beansprucht einen Monatssold von 45 fl. Es ist nicht zu läugnen, dass Alois Gmeinleitner Dienste zu verrichten hat, die gewöhnlich nicht von Dienern besorgt werden. Er führt die Aufnahmeprotokolle, fertigt die Entlassungsscheine aus, schreibt die Parere, die Medikamentenextrakte und wird von dem Primarius selbst zum Aufschreiben von Krankengeschichten in ähnlichen Dingen benützt. Auch ist er verpflichtet von 7 Uhr Früh bis 6 Uhr abends ununterbrochen im Dienst zu sein und sich ausnahmsweise auch noch länger verwenden zu lassen. Ich kann daher sein Ansuchen nicht unbegründet finden und beantrage ihn als Diurnisten bei der Spitalsverwaltung mit einem Taggelde von 1 fl 50 kr zu bestellen und darnach den Dienstvertrag abzuändern, dagegen die ihm bisher zugesprochene Verpflegung
nicht mehr zu gewähren. Dadurch kommt Alois Gmeinleitner zu einem Jahresbezug von 547 fl 5kr (Gegen 300 + 109 fl 50 kr = 409 fl 50 kr) womit er mit Rücksicht auf seine kaum 3 1/2 jährige Dienstzeit zufrieden sein soll. Steyr, den 27. Juli 1896 Gall m/p Stadtsekretär. Die Sektion stellt folgenden Antrag: Die Sektion beehrt sich dem löblichen Gemeinderat den Antrag zu stellen dem Ansuchen des Alois Gmeinleitner um dessen Bestellung als Diurnist bei der Spitalverwaltung mit einem Taggelde von 1 fl 50 kr keine Folge zu geben, demselben jedoch unter Belassung sei ner bisherigen Verpflegung den Monatssold von 25 fl auf 30fl zu erhöhen. Einstimmig angenommen Z. 98 Präs. c. Die städt. Beamtenswitwen Rosalia Wittigschlager, Laura Bogacki Maria Bregcha und Friederike Wansner bitten um Erhöhung ihrer Pensionen. Das Amt äußert sich hierüber wie folgt: Der §. 16 des Ges. vom 14. Mai 1896 R.GBl. 74 schreibt vor dass die normalmäßigen Versorgungsgenüsse der derzeitigen Witwen
nach Staatsbediensteten um 25 % mit der Maßgabe zu erhöhen sind, daß die Versorgungsgenüsse der Witwen nach Staatsbeamten nicht unter 400 fl, die Versorgungsgenüße der Witwen nach Dienern nicht unter 200 fl betragen sollen. Auf Grund dieser gesetzlichen Vorschrift und mit Rücksicht auf den § 49 des Gemeindestatutes der Stadt Steyr sind die städt. Ingenieurswitwe Laura Bogacki, die Stadkommissärswitwe Friederike Wansner und die st. Officialswitwen Rosalia Wittigschlager sowie Marie Bregcha um die Erhöhung ihrer Pensionen ein geschritten. Die Ingenieurswitwe Laura Bogacki genießt eine Pension jährlicher 350 fl. Dieselbe ist jedoch nach meinem Dafürhalten nicht berechtigt den in §16 des obenzitierten Gesetzes normierten 25 %igen Zuschlag zu ihrer Pension zu fordern, da die Aweisung der ihr zugesprochenen Pension nur auf Grund eines Gnadenaktes des Gemeinderates überhanpt erfolgt ist. Denn ihrem verstorbenen Gatten fehlten auf eine 10-jährige Dienstzeit noch 3 Monate, so dass in diesem Falle von einem normalmässigen Versorgungsgenuss, der allein den Anspruch auf den 25 % Zuschlag gewährt, nicht geredet werden kann.
Selbstverständlich kann der löbl. Gemeinderat auch in diesem Momente wieder einen Gnadenakt üben und der Gesuchstellerin den 25 % Zuschlag gewähren, wodurch ihr jährl. Ver sorgungsgenuss auf 437 fl 50 kr wachsen würde. Auch die Stadtkommissärswitwe Friederike Wansner hat keinen Anspruch auf die 25% Erhöhung ihres jährl. Versorgungsgenusses, weil sie ausser der normalmässigen Pension von 350 fl auf die Dauer ihres Witwenstandes eine Naturalwohnung bestehend aus Vorzimmer, Zimmer und Küche samt Zugehör im 1. Stock des städt. Zinshauses Nr. 14 der Bahnhofstraße zugesprochen erhalten hat, deren Wert, mässig gerechnet, gewiss 100 fl beträgt. Da nach § 16 Pkt. 3 des Ges. vom 14. Mai 1896 R.GBl. Nr. 74 bzw. des Pkt. 3 der Verdg. des Finanz-Ministeriums vom 22. Mai 1896 R.GBl. Nr 77 die zu den normalmäßigen Witwenpensionwen bewilligten Gnadengaben in den 25%igen Zuschlag eingerechnet werden müssen, somit die Pension der Frau Wansner mindestens 450 fl im Jahre beträgt und ihre Pension samt 25%igen Zuschlag ohne Berechnung der Naturalwohnung nur 437 fl 50 kr jährlich betragen würde, so entfällt jeder gesetzl. Grund für
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