Ratsprotokoll vom 19. Juni 1896

Namen einer anderen Person spreche. Er würde es seltsam finden, wenn der Gemeinderath heute erklären würde, Herrn Putz zu wählen, zi trotzdem er abgelehnt habe. Es sei ausgeschlossen, Herrn Putz wählen, und müsse für ihn ein Ersatzmann gestellt werden, da der¬ selbe infolge hohen Alters sein Amt nicht mehr ausüben könne. Die Erklärung des Herrn Vicebürgermeisters komme ihm sonderbar vo und habe den Anschein, dass dieselbe Hintergedanken berge. Er er suche um sofortige Namhaftmachung eines Ersatzmannes, sonst bestehe er auf seiner Meinung, dass Hintergedanken maßaebend sind. Herr Gemeinderath Ritzinger erklärt, dass die Ablehnung und übergibt dieselbe auf des Herrn Putz auch schriftlich vorliege Verlangen dem Herrn Vicebürgermeister Herr Vicebürgermeister Stigler bemerkt nach Verlesung des Briefes: Ich sehe, dass der Brief vom Herrn Ritzinger geschrieben und unterzeichnet wurde. Es ist somit keine directe Erklärung des Herrn Putz vorliegend, das finde ich bedenklich und dazu braucht man keine Hintergedanken zu haben. Die Hintergedanken werder auf der anderen Seite zu suchen sein. Herr Putz weiß seit acht Tagen, dafs die Wahl der Sparcasse=Ausschüsse vorzunehmen ist, und hätt daher auf directem Wege, nämlich durch ein Schreiben an den Ge meinderath oder an den Herrn Bürgermeister von der Nichtannahme seiner Wahl Mittheilung machen sollen, was umsomehr vorausgesetzt werden kann, als Herr Putz längere Zeit Gemeinderath war un daher wissen muss, dass derlei Angelegenheiten in der Section vor berathen werden müssen. Mir macht es den Eindruck, dass man Hintergedanken haben könnte, wenn man wollte, aber im Gegensatze zum Herrn Gemeinderath Erb thue ich es nicht Herr Gemeinderath Ritzinger erklärt, er habe das Schreiben nur aus Gefälligkeit verfasst, weil er glaube, dass Herr Putz infolge hohen Alters kaum mehr imstande sein werde, selbst eine Eingab zu machen. Herr Putz habe ihm gesagt, wenn er wieder gewähl werde, komme er in keine Sitzung mehr. Auf andere Dinge wolle er heute nicht eingehen. Herr Gemeinderath Kautsch betont, es sei ein Widerspruch wenn man heute sage, Herr Putz könne seine Function ausüben, da schon vor 3 Jahren die Ansicht ausgesprochen wurde, dass er nich mehr hineinpasse Herr Vicebürgermeister Stigler verwahrt sich dagegen, dies Anschauung vertreten zu haben, denn vor drei Jahren sei er nicht in Gemeinderathe gewesen. Er sage auch nicht, dass er die Fähigkeite des Herrn Putz bezweifle, sondern finde nur die Form seiner Er klärung nicht richtig. Wohl müsse er bezweifeln, dass Herr Putz seinen Namen nicht schreiben kann. Er halte seinen Antrag aufrecht. Herr Gemeinderath Erb bemerkt, die Ausführung des Herrn Vicebürgermeisters habe den Anschein, als ob Herr Gemeinderat Ritzinger jener Mann wäre, der den Brief ohne Zustimmung des Herrn Putz geschrieben hätte. Wenn Herr Ritzinger erklärt, dase Herr Putz diese Stelle nicht mehr annimmt, so genüge das; das Uebrige sei Nebensache. Er stellt den Antrag, dass der Brief des Herrn Putz zur Kenntnis genommen und an dessen Stelle ein anderei Herr in den Sparcasse=Ausschuss gewählt werde Herr Gemeinderath Ritzinger beantragt, an Stelle des Herrn Putz herrn Dr. Kurz zu wählen Herr Gemeinderath Dr. Kurz glaubt, es solle vorher abge¬ werden, ob die Ablehnung des Herrn Putz angenommen wird. stimm Herr Vicebürgermeister Stigler hält seinen Antrag für den weitgehendsten und ersucht, über denselben vorerst abzustimmen. Herr Gemeinderath Löhnert bemerkt, er setze voraus, dass die Angaben des Herrn Gemeinderathes Ritzinger richtig sind, abe¬ dass der Vorgang ein uncorrecter sei, könne nicht bezweifelt werden. Er schließe sich dem Antrag der Rechtssection ar Herr Gemeinderath Liutl findet die von Herrn Putz ge wählte Form weniger uncorrect, als jene, dass man vor drei Jahren Herrn Putz als langjährigen Gemeinderath und Ehrenbürger nicht mehr aufgestellt hat. Heute habe man ihn gefragt, und wenn er die Stelle nicht annimmt, könne er nicht beleidigt sein Herr Gemeinderath Erb bemerkt, nachdem der Brief des Herrn Putz bei der Sectionssitzung nicht vorgelegen ist, habe sich des Herrn Vicebürger die Sachlage geändert. Wenn der Antrag meisters, welcher ja über die Majorität im Gemeinderathe verfüge angenommen werde, so beantrage er, den Brief der Section zuzuweisen Der Herr Vorsitzende bringt hierauf den Antrag des Herrr Gemeinderathes Ritzinger zur Abstimmung und bleibt derselbe mit 15 gegen 5 Stimmen in der Minorität. Hierauf wird der Antrag der Section mit großer Majorität angenommen. — Z. 12.176 5. Johann Kumpfmüller ersucht um Belassung der Markthütten bis zum Herbstmarkte im Payrleitner=Stadel Die Section beantragt, der löbliche Gemeinderath woll diesem neuerlichen Einschreiten dahin Folge geben, dass dem Bittstelle die Belassung der Markthütten im Payrleitner=Stadel bis zum nächsten Markte gegen dem gestattet werde, dass Herr Kumpfmüller hieramt eine schriftliche Erklärung überreiche, dass er die Markthütten bis zum nächsten Herbstmarkte für immer aus dem Stadel entferne.— Einstimmig angenommen. — Z. 11.651 II. Section. Referent: Herr Sectionsobmann und Ge meinderath Josef Tureck — 6. Das Amt berichtet, dass die Jahres Rechnungen über die Einnahmen und Ausgaben der Stadtcasse sowie sämmtlicher übrigen unter städt. Verwaltung stehenden Fond und Anstalten pro 1895 durch 14 Tage zur öffentlichen Einsicht auf¬ gelegen und gegen dieselben keine Einwendungen erhoben worden sind Die Section beantragt, diese Rechnungs=Abschlüsse zu Kenntnis zu nehmen und einen Abdruck derselben den Herren Ge¬ meinderäthen zur Einsicht zu übermitteln. — Z. 12.442 Laut Ausweis des städt. Casseamtes betrugen im Monate Mai 1896 fl. 11.987·63½ Die Einnahmen * * „ 8.129•42 Cassarest vom Vormonate* * „ 20.117000. Zusammen „ 14.775·25 Die Ausgaben „ 5.341 82/3 sodass pro Juni 1896 ein Casserest verbleibt von und betrugen bis Mai fl. 106.27034 ¼ die gesammten Einnahmen „100.928·52 Ausgaber * * * * Zur Kenntnis. — Z. 12.970 Casseamtes ergab der diesjährige 8. Laut Ausweis des städt. Frühjahrsmarkt ein Reinerträgnis von 779 fl. 37 kr. — Zur Kenntnis, Z. 11.385. 9. Die allg. Arbeiter=Kranken= und Unterstützungscasse für Steyr und Umgebung bittet um eine Subvention zum Zwecke der Unterstützung jener hilfsbedürftigen Mitglieder, welche ein statuten¬ mäßiges Krankengeld nicht mehr beziehen können Die Section beantragt, die Bewilligung von 200 fl., was einstimmig angenommen wird. — Z. 12.429 10. Das hohe k. k. Statthalterei-Präsidium hat mit den Erlasse vom 18. Mai 1896, Z. 1173/Präs., eine allgemeine Sammlung zu Gunsten der Abgebrannten in Eferding beauftragt Die Section theilt mit, dass die vom Amte eingeleitete Sammlung ein Erträgnis von 160 fl. ergab. — Zur Kenntnis. Z. 12.532 11. Das Amt erstattet Bericht über die derzeitige Uneinbring lichkeit einer pro 1894 ausständigen Gemeinde=Umlage im Betrage von 35 fl. 39 kr. von einem hiesigen Hausbesitzer. Die Section beantragt, auf eine Abschreibung dieses Um lagen=Rückstandes nicht einzugehen, sondern denselben bis zu einer geeigneten Zeitpunkte in Evidenz zu führen. — Einstimmig ange¬ nommen. — Z. 11.728 12. Laut Ausweis des Stadt=Casseamtes sind aus den Jahre 1894 noch 13 Parteien die Umlage mit zusammen 78 fl. 54 kr chuldig, bezüglich welcher bei 12 Parteien ein Betrag von 64 fl. 91 kr laut der vorliegenden Executionsacte gänzlich uneinbringlich ist. Die Section stellt den Antrag auf Abschreibung des Betrages von 64 fl. 91 kr.; dagegen solle ein Umlagen=Rückstand per 13 fl. 63 kr weiters in Evidenz geführt werden, da die Einbringlichkeit dieses Betrages späterhin nicht ausgeschlossen ist. — Einstimmig angenommen. — Z. 13.510 13. Das Amt beantragt die Einleitung der Wiederversteuerung der Hunde für das Solarjahr 1896/97 Die Section beantragt, die Wiederversteuerung der Hunde im Sinne der Kundmachung vom 5. Juli 1895 zu verlautbaren. Der Antrag des Herrn Gemeinderathes Ritzinger, dass anc die Hunde der Herren Officiere zu besteuern seien, wird mit Stimmenmehrheit angenommen Herr Gemeinderath Aelschker stellt den Zusatzantrag, dass bei der Einhebung der Hundesteuer überhaupt ohne Ausnahme vor gegangen werde, bezw. dass eine Befreiung von dieser Steuer nich platzgreifen dürfe Der Herr Vorsitzende bringt den Sectionsantrag mit dem Zusatzantrage des Herrn Gemeinderathes Aelschker zur Abstimmung und werden beide Anträge einstimmig angenommen. Z. 12.984 — 14. Der österr.= ung. Hilfsverein „Austria“ in Nürnberg bitte um eine Subvention zur Unterstützung nothleidender Landsleute Die Section beantragt die Ablehnung dieses Ansuchens Einstimmig angenommen. — Z. 13.065 III. Section. Referent: Sectionsobmann Herr Vicebürger meister Victor Stigler. 15. Der Herr Referent trägt vor: Wie bekannt, habe der löbliche Gemeinderath vor einer Reihe von Jahren den Beschlufs gefasst, einen Stadtplan aufnehmen zu lassen, und sei zu dieser Arbeit der Geometer Herrn Junetschek aufgenommen worden, welcher auch mehrere Jahre an der Aufnahme dieses Planes gearbeitet habe, jedoch denselben nicht vollenden konnte, weil damals gerade eine bewegte Bauperiode war und Herr Janetschek auch im öffentlichen Baudienste der Stadtgemeinde thätig sein musste. Wie bekannt sei Herr Janetschek später aus den Diensten der Stadtgemeind getreten, weil sein Ansuchen um definitive Anstellung wegen Ueber schreitung des Normalalters nicht bewilligt werden konnte, und habe derselbe als Civil=Geometer in Steyr sich zur Ausarbeitung dieses Planes offeriert. Dieses Offert sei jedoch abgelehnt worden und ber löbl. Gemeinderath habe beschlossen, die bisherige Arbeit genau prüfen zu lassen und die Vollendung des Planes im Offertwege zu vergeben¬ Auf Grund dieses Beschlusses seien die beiden Linzer Ingenieure Otto Girowitz und J. Kempf um ihr Gutachten ersucht worden, welches heute in ziemlich umfangreicher Form vorliege, von dessen vollstän diger Verlesung er glaube Umgang nehmen zu dürfen. Das Resumé dieses Gutachtens laute folgendermaßen: Nachdem wir im Vorstehenden uns über das Detail unserer Controle und deren Ergebnisse verbreite haben, so fassen wir schließlich unser Urtheil über die Qualitäts mäßigkeit der in Rede stehenden Aufnahme der Stadt Steyr in sol genden Sätzen zusammen: 1. Die Art der Stadtaufnahme zeigt, dass der Verfasser des Stadtplanes Verständnis für solche Arbeiten besitzt. 2. Die dem Plane zugrunde gelegte Basis wurde genügend genau ge¬ messen. 3. Die Fehler der Coordination der Triangulierungspunkte be¬ wegen sich innerhalb der zulässigen Fehlergrenzen. 4. Die Berechnung der Coordinaten der Polygonpunkte wurde in fachgemäßer Weise durch¬ geführt und kann dieselbe für die Detail=Aufnahme verwendet werden . Die Aufnahme und das Auftragen des Details wurde jedoch nicht mit jener Sorgfalt durchgeführt, welche für einen solchen Plan ver¬ langt werden kann und nothwendig ist. Um einen entsprechenden Plan zu erhalten, wird es sich empfehlen in Zukunft die Arbeiten in der Weise durchzuführen, dass, bevor an eine Weiteraufnahme gedach

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