hierauf aufmerksam zu machen und ersuche für die nachfolgende Änderung des Textes des § 2 der Dienstes-Instruktion für die st. Sicherheitswache die Bewilligung zu erteilen. Der Personalstand der Wache wird auf: 1 Wachinspektor 2 Führer 1 Gefangenhausinspektor 12 Sicherheitswachleute festgesetzt. Einer Mehrausgabe tritt durch diese Bewilligung nicht ein, weil dieser Stand wie bereits bemerkt, schon jahrelang besteht, und deshalb auch im Voranschlag für die Jahre 1896 darauf Rücksicht genommen ist. Es handelt sich lediglich darum, die im Gemeindestatut vorgeschriebene Genehmigung für diese Standeserhöhung zu erwirken, damit bezüglich der städt. Sicherheitswache geordnete, unantastbare Verhältnisse geschaffen werden.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2