Ratsprotokoll vom 8. November 1895

Referent stellt nun den Antrag auf Ablehnung der Bürgerrechtsverleihung weil in dem Gesuch keine Gründe hiefür enthalten seien, wozu Herr Gemeinderat Erb noch bemerkt, dass bis jetzt derlei Gesuchen immer die Vermögens- und Familienverhältnisse angefügt waren, was bei dem vorliegenden Gesuch nicht der Fall sei und beantrage ebenfalls die Abweisung des Gesuchstellers weil man das Bürgerrecht nicht so leichtfertig verleihen solle. Herr Gemeinderat Kautsch beantragt des Gesuch zur weiteren Erhebung zurückzuweisen. Herr Vizebürgermeister Stigler ist ebenfalls dafür, dass bei des Bürgerrechtsverleihung rigoroser vorgegangen werde. Das Bürgerrecht sei gleichsam als eine Auszeichnung für den Betreffenden zu betrachten, weil hiemit auch ein politisches Recht - das Wahlrecht - damit verbunden sei, dass aber dieser Vorgang schon heute beobachtet

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2