den Antrag, der löbliche Gemeinderat wolle dem Gesuchsteller die definitive Aufnahme in den Gemeindeverband bewilligen. Mit Majorität 3-2 beantragt die Sektion demselben auch das Bürgerrecht der Stadt Steyr zu verleihen. Die Minorität der Sektion 2-3 stellt den Gegenantrag, es sei diesem Ansuchen keine Folge zu geben, weil ein Grund hiezu nicht vorhanden ist. Der Herr Vorsitzende bringt hierauf den ersten Teil des Sektionsantrages betreffend die Aufnahme des Heinrich Kronberger in den Gemeindeverband der Stadt Steyr zur Abstimmung, welcher einstimmig angenommen wird. Bezüglich des dritten Teiles des Sektionsantrages, dass dem Gesuchsteller das Bürgerrecht nicht verliehen werde, beantragt Herr Referent die namentliche Abstimmung, welcher Antrag mit 5 Stimmen unterstützt wird.
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