Ratsprotokoll vom 8. November 1895

Raths-Protokoll über die XII. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. l. f. Stadt Steyr am 8. November 1895. Tages=Ordnung: Mittheilungen und Interpellations=Beantwortungen. I. Section. 1. Gesuche um Aufnahme in den Gemeinde¬ verband und um Bürgerrechts=Verleihung. 2. (Vertraulich.) Personal=Angelegenheiten. 3. Eingade des Herrn Dr. Franz Angermann, womit das Gutachten der oberösterr. Advocatenkammer über das Expensar bezüglich des schiedsrichterlichen Gasprocesses vorgelegt wird. 4. Bericht des Herrn Dr. Franz Angermann als Vertreter der Stadtgemeinde Steyr in der Verlassangelegenheit nach Cäcilie Schiefermayr über den gegenwärtigen Stand dieser Verlasesache. 5. Wahl eines Präliminarberathungs=Comités. 6. Eingabe der Actien=Gesellschaft für Elektricitätswerke in Steyr um Genehmigung der Umlegung resp. Verlängerung ihres Leiungsnetzes in der Bahnhofstraße. 7. Gesuch der Stadthebamme um Gewährung einer Gnadeugabe. II. Section. 8. Amtsbericht über das Gefällserträgnis des diesjährigen Herbstmarktes. 9. Amtsbericht über den Stadtcasse=Journals=Abschlufs pro September 1895. 10. Gesuch des Herrn W. Rehberger um weitere mietweise Ueberlassung des Gewölbes Nr. 3 beim Bürgerspitale. 11. Zuschrift des Mautpächters Herrn Franz Lavrencic hinsichtlich der pachtweisen Wiederübernahme des Wag= und Nieder¬ lagsgefälles und des Ertrages der Schweineschrägen. 12. Offerte für Uebernahme der Wirtschaftsfuhren pro 1896. 13. Ansuchen des Unterstützungs=Vereines für ehemalige Kremsmünsterer Studenten in Wien um eine Subvention. 14. Ansuchen des uniformierten bewaffneten Bürgercorps in Steyr in Angelegenheit der Erhaltung der Musikkapelle. 15. Ansuchen des Herrn Alois Kühholzer, Pächters der Geh¬ stegmaut bei der Eisenbahnbrücke, um eine Entschädigung für die Zeit der Brückensperre. III. Section. 16. Antrag und Kostenvoranschlaa zur Auf¬ stellung eines eisernen Pavillon=Pissoirs bei der Eisengasse. Gegenwärtig: Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Johann Redl. Der Vice¬ bürgermeister Heir Victor Stigler. Die Herren Gemeinderäthe: Edmund Aelschker, Leopold Erb, Dr. Friedrich Höfner, Anton Jäger von Waldau, Jakob Kautsch, Franz Lang, Georg Linil jun., Ferdinand Löhnert, Matthias Perz, Josef Peteler, Ferdinand Reitter, Gustav Rtzinger, Josef Schachinger, August Schrader, Gottfried Sonnleitner, Franz Tomitz, Josef Tureck. Ferner sind anwesend der Herr Stadt¬ sicretär Franz Gall und als Schriftführer städt. Officiel Herr Franz Schmidvauer. — Entschuldigt sind die Herren Gemeinderäthe Leopold Anzengruber und Emil Göppl. Beginn der Sitzung 3 Uhr nachmittags. Der Herr Vorsitzende constatiert die Beschlussfähigkeit der Anwesenden, bestimmt zu Verificatoren dieses Protokolles die Herren Gemeinderäthe Gustav Ritzinger und Josef Schachinger und erklärt um 3 Uhr nachmiltags die Sitzung für eröffnet. Der Herr Stadtsecretär Franz Goll erstattet sodann folgende Mittheilungen: a) Gegen die laut Kundmachung vom 24. October 1895, J. 21.411, zur öffentlichen Einsicht aufnlegenen Voranschläge der Einnahmen und Ausgaben der Stadtcasse, sowie sämmtlicher unter abgesonderter städtischr Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten öro 1896 sind während der vierzehntägigen Auflagefrist keinerlei E.nwendung'n vorgebracht worden. — Zur Kenntnis. - Z. 22.504. b) Die hohe k. k. Statthalterei Linz macht mit dem Erlasse vom 28. October 1895, Z. 2489 präs., auf die Bestrebungen des „Centralvereines zur Erhaltung der Kriegerdenkmale vom Jahre 1866 in Böhmen“ aufmerksam, und ersucht, die höchst vatriotischen Bestre¬ dungen des Centralvereines thunlichst in jeder Weise zu fördern. Zur Kinniniz. — Z. 21.947. Der Herr Vorsitzende theilt mit, dass er bereits 15 fl. als Beitrag der Stadt St yr zu der vom hochw. Vorstadtpfarramte Steyr veranstalteten Sammlung zugewiesen habe, und ersucht um G. nehmigung dieser Spende, was einstimmig geschieht. c) Die Direction der Sparcasse in Steyr theilt mit, dass das hohe k. k. Ministerium des Innern mit dem Erlasse vom 1. September 1895, Z. 15.195, ausnahmsweise die von dem Ausschusse der Sparcasse St yrn seiner Generalversammlung vom 8. December 1894 beschloss ne Widmung des Bitraaes von 25.000 fl. aus dem Reservesonde der Anstalt zum Baue der Kaiser=Franz=Josef Industrie¬ halle genehmigt hat, dass dieser Betrag gigen Quittung behoben werden kann und dass sich demnach das Baucapial dermalen auf 86 699 fl. 76 kr. bez ffert. — Zur Kenntns. — Z. 20.846. Hierauf folgt die Beantwortung der vom Herrn Gemeinde¬ rathe Eib in letzter Sitzung vorg brachten Interp.lationen durch den Heirn Bürgermeister in folgender Weise: Es ist richtig, dass die Genossenschaft der Kleidermacher in Steyr unterm 21. September d. J. eine Eingabe an den Gem inde¬ rath gerichtet hat. Da im Texte dieser Eingabe die Gemeinde¬ vorstehung ersucht wird, die Genossenschaft, bezw. das von ihr vertretene Gewerbe vor illoyaler Concurrenz zu schützen, und da ich den angerufenen Schutz in meiner Eigenschaft als Vorstand der politischen Behörde erster Instanz für das Stadtgebiet der Ge¬ werbebehörde für dieses Gebiet ohnedies zu gewähren verpflichtet bin, habe ich es nicht für nöthig erachtet, diese eine Angeleg nheit des übertragenen Wirkungskreises b treffende Eingabe, welche irr¬ thümlich an den Gemeinderath adreisiert ist, dem Gemeinderathe auch wirklich vorzulegen, sondern habe diese Eingabe im Interesse einer b.schleunigteren Geschäftsgebarung sofort der entsprechenden Behandlung unterziehen lassen. — Auf die Frag;, welche Schritte ich zu thun gedenke, um den Wünschen und Klagen der hiesigen Kleiderverferziger gebürendst entgegenzukommen, habe ich nur zu er¬ widern, dass ich über jede einlangende Beschwerde von Gewerbe¬ treibenden — wie bisher — auch künftighin die vorgeschriebene Amtshandlung pflegen und die den Gesetzen entsprechenden Ver¬ fügungen gew ssenhaft werde treffen. Die zweite vom Herrn Gemeinderathe Prof ssor Erb ge¬ stellte Anfrage, welche Schritte ich bei der Steyrthalbahn zu machen gedenke, um die Lieferungen für dieselbe den Steyrer Geschäfts¬ leuten möglichst zu sichern, hat mich insoferne überrascht, als sie den Eindruck macht, der Herr Gemeinderath huldige der Anschauung, ich könnte in meiner Eigenschaft als Bürgermeister der Stadt Steyr thatsächlich berechtigten Einfluss auf die Steyrthalbahn=Ges uscheft nehmen, damit letztere dem Wunsche der Steyrer Kle dermach r ent¬ gegenkomme. Wenn mir ein derartiger Einfluss wirklich zu Gebote stünde, würde ich ihn vor allem dazu benützen, die Bewohner der Stadt überhaupt zu veranlassen, alle ihre Bedürfnisse ausschließlich nur durch Steyrer Geschäftsleute befriedigen zu lassen, womit den Klagen der letzteren wohl mit einemmale abgeholfen wäre. Leider geben mir aber weder meine Befugnisse im selbständigen noch auch im übertragenen Wirkungskreise ein Recht, auf die Bevölkerung Steyrs, son it auch auf die Verwaltung der Steyrthalbahn im Sinne des Begehrens wirkiamen Einfluss zu nehmen. Ich glaube daher, dass die gestellt: Aufrage an eine falsche Adresse gerichtet ist, und dafs sie die maßgebenden Factoren bei der Steyrthalbahn=Gesellschaft gewiss erschöpiender zu beantworten in der Lag' sind, als ich es sein kann. Obwohl ich von dem aufrichtigen Streben erfüllt bin, die wirtschaftliche Lage der Steyrer Geschäftsleute in jeder Rchlung nach Möglichkeit zu fördern, ist es mir doch unmöglich, in dieser, nicht die Steyrer Geschäftsleute überhaupt, sondern einen einzigen derselben betreffenden Sache weitere Schritte zu thun, da mir hiezu. wie oben ang führt, j de Berechtigung mangelt. Wenn ich den mr

zugemutheten Einfluss auch auf den Herrn Interpellanten ausüben würde, bin ich fest überzeugt, dass er eine solche Einslufsnahme so¬ fort als ungehörig zurückweisen würde Die Klagen der hiesigen Geschäftsleute, dass ihnen von Seit des Waffenfabriksarbeiter=Consumvereines dadurch große Concurrenz gemacht werde, dass auch an Nichtangehörige der Waffenfabrik Waren verkauft werden, sind mir schon längere Zei vor der Interpellation des Herrn Gemeinderathes Prof. Erb bekann gewesen. Schon unterm 22. Februar 1895 lief bei der Gemeinde Vorstehung eine diesbezügliche Beschwerde der Handelsgenossenschaft für Steyr und Umgebung ein, welche jedoch von dem Vorstehen dieser Genossenschaft kurze Zeit nach der Ueberreichung mit Rücksicht auf eine vom Handelsgremium in der gleichen Sache beabsichtigter Action wieder zurückgezogen worden ist. Auch eine von einem Steyrer Geschäftsmanne bald darauf hieramts gegen den Waffenfabriks¬ arbeiter=Consumverein überreichte Beschwerde wurde innerhalb — 24 Stunden als gegenstandslos wieder zurückgezogen. Trotzdem das heißt obwohl die durch das Vorgehen des Consumvereines an¬ geblich schwer geschädigten Interessenten ein Einschreiten gegen der Verein zu scheuen schienen, — habe ich es nicht unterlassen, das Am chon damals anzuweisen, den mir auch mündlich zu Ohren gekom¬ menen Beschwerden gegen den Arbeiter=Consumverein auf den Grund zu sehen und den Verein zu diesem Zwecke überwachen zu lasser Um jedoch genügendes und sachliches Materiale für eine erfolgreiche Amtshandlung gegen die angeblichen Uebergriffe des Consumvereines zu gewinnen, mussten seitens des Amtes weitwendige und lang wierige Erhebungen veranlasst werden. Dadurch ist es gekommen, dass die angeordneten und eingeleiteten Erhebungen erst am 11. Oc tober l. J. zum Abschluss gebracht werden konnten. Das Resultat dieser Erhebungen hat mich genöthigt, gegen den Obmann des Waffenfabriksarbeiter=Consumvereines die Strafamtshandlung wegen Uebertretung der Gewerbe=Ordnung einzuleiten, und gegen ihn das Erkenntnis vom 19. October d. J., Z. 20.499, zu fällen. Das ge fällte Erkenntnis ist jedoch heute noch nicht rechtskräftig. —Hiemi glaube ich die gestellte Interpellation erschöpfend beantwortet zu haben Herr Vicebürgermeister Stigler erbittet sich das Wort zu eine Aufklärung in der Uniformierungs=Angelegenheit der Steyrthalbahn nachdem er in der Interpellation des Herrn Gemeinderathes Erl apostrophiert worden sei, und gibt, nachdem ihm vom Gemeinderath dies einstimmig ertheilt wurde, folgendes bekannt: Er sei erst kurze Zeit im Verwaltungsrathe der Steyrthalbahn und habe bis jetzt noch keine Gelegenheit gehabt, sich in der Uniformierungs=Angelegenheit näher zu informieren. Nachdem aber diese Angelegenheit im Gemeinde¬ rathe zur Sprache gekommen ist, habe er es für seine Pflicht gehalten, dieser Sache nachzugehen, um hierin Aufklärung geben zu können. Vom Jahre 1889 an wurde die Lieferung der Uniformen für di Bediensteten der Steyrthalbahn dem Herrn Wisniewski übertragen welcher diese Lieferungen bis zum Jahre 1891 inne hatte. Im Verlaufe dieser Zeit sind auch von anderen Geschäftsleuten, darunter von einem Uniformierungsgeschäft in Wien, Offerte für diese Liese rungen überreicht worden. Nachdem es sich herausgestellt hatte, dass die Bestellung der Uniformen in Wien bei besserer Stoffqualität noch um 18% billiger zu stehen kommt, habe die Steyrthalbahr hievon Herrn Wisniewski die Mittheilung gemacht und ihm frei¬ gestellt, die Uniformen unter den gleichen Bedingungen auch in Zukunft zu liefern, welches Anbot derselbe aber ablehnte. Aus diesem Grund habe die Steyrthalbahn die Uniformierung einem Wiener Geschäfte übertragen, was in Bezug auf die finanziellen Verhältnisse der Steyr¬ thalbahn und aus Sparsamkeitsrücksichten eine natürliche Folge gewesen sei. Er glaube auch, dass diese Frage gar nicht vor der Gemeinderath gehöre. Herr Gemeinderath Kautsch spricht sich gegen jede weiter Debatte aus. Nachdem der Herr Bürgermeister die Interpellatione beantwortet habe, handle es sich jetzt nur darum, ob diese Beant wortungen zur Kenntnis genommen werden oder nicht Herr Gemeinderath Erb bemerkt, wenn man sich immer stricte an die Paragraphe halte, so nütze man der Gemeinde nichts. In solchen Dingen, die ins Fleisch schneiden, müsse man sich ausplauschen können. Aufklärung in dieser Sache werde sowohl der Steyrthalbahn, dem löblichen Gemeinderathe und auch dem Herrn Bürgermeister angenehm sein. Auch ihm sei sie angenehm und danke er dem Herrn Vicebürgermeister hiefür. Er habe nicht gemeint, der Herr Bürger meister solle in effectiver Form, in amtlicher Eigenschaft eingreifen, ondern er sei von dem Standpunkte ausgegangen, dass die Gemeinde, welche doch um 300.000 fl. Actien besitze, als Großactionär in dieser Sache Einfluss nehmen könne. Bei der Wahl entscheidet die Menge der Actien, und es könnte die Gemeinde durch den Besitz ihrer vieler Actien einen Druck dahin ausüben, dass der Verwaltungsrath aus solchen Männern zusammengesetzt werde, die das Interesse der Stad vertreten. Uebrigens habe er auch erfahren, dass nicht bloß Uniformen, sondern auch Möbel für die Steyrthalbahn in Wien gemacht worden sind. Es drehe sich nicht allein um die Monturlieferung, sondern un den Gesammteinkauf, und wünsche er, dass die Gemeinde, welche infolge ihrer vielen Actien auch viele Stimmen habe, es dahin bringe, dass die Steyrthalbahn in Steyr einkaufe Herr Vicebürgermeister Stigler glaubt, das, was Herr Gemeinderath Erb soeben gesagt hat, sei eine schwer zu erörternde Angelegenheit. In Bezug auf seine in der Interpellation hervor¬ gehobene Stellung im Verwaltungsrath der Steyrthalbahn müsse er aber bekennen, dafs er weder als Vicebürgermeister, noch als Gemeinderath dem Verwaltungsrathe angehöre, sondern lediglich ein von den Gesellschafts=Actionären gewähltes Mitglied desselben ei und in demselben nur eine Stimme habe, mithin er auf die in Rede stehende Angelegenheit ebenfalls keinen ausschlaggebenden Einflufs nehmen könne. Er sei allerdings dafür, dass, wenn die Preisunterschiede nicht groß sind, der Verwaltungsrath hiesige Geschäftsleute berücksichtigen soll. Hierauf werden die Interpellations=Beantwortungen zur Kenntnis genommen Der Antrag des Herrn Gemeinderathes Ritzinger, auch den 1. Punkt der Tagesordnung vertraulich zu behandeln, wird ein¬ stimmig angenommen und ist das Protokoll über den 1. und 2. Punk der Tagesordnung dem öffentlichen Protokolle angeheftet, I. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Gemeinderath Anton Jäger v. Waldau. 3. Eingabe des Herrn Dr. Franz Angermann, womit das Gutachten der oberösterreichischen Advocaten¬ kammer über das Expensar bezüglich des schiedsgerichtlichen Gas processes vorgelegt wird, wird über Antrag der Rechtssection von der Tagesordnung abgesetzt 4. Liegt folgender Bericht vor: „Löbliche Stadtgemeinde Vorstehung! In der Schiefermayr'schen Verlassangelegenheit ist am 5. September d. J. die Edictal=Frist zur Einberufung der Erben abgelaufen und es haben sich nebst der löblichen Stadt¬ gemeinde Steyr auch noch drei Frauen, welche in Amerika wohnen zu diesem Nachlasse als gesetzliche Erben erklärt. Diese Erbs¬ erklärung ist aus Amerika am 4. Mai 1895 eingelangt und zwar sind es eine gewisse Katharina Amon, Cäcilie Sutter und Klara Tatu. Dieselben haben den hiesigen Advocaten Herrn Dr. Karl als Harant zum Bevollmächtigten bestellt. Ihre Erbserklärung gesetzliche ist gemäß § 22 des Patentes vom 9. August 1854 gleichfalls angenommen worden. Dieselben haben aber ihr Erbrecht, resp. ihre das gesetzliche Erbrecht begründenden, verwandtschaftlichet Beziehungen, noch nicht ausgewiesen. Da die Edictalfrist abgelaufen ist, hat der Verlassenschafts=Curator Herr Dr. Alois Stigler di Verwaltungs=Rechnung gelegt, und ist selbe laut der in .) abschrift weise mitfolgenden Erledigung des k. k. Kreisgerichtes Steyr von 25. September 1895, Z. 2112, genehmigt worden. Da in diesem Falle zwei widersprechende Erbserklärungen nämlich die der — löblichen Stadtgemeinde Steyr auf Grund des Testamentes vom 22. Mai 1872 und die der genannten drei Frauen als angeblich gesetzliche Erben aus dem Gesetze — vorliegen, so muss zunächst eine Verhandlung darüber stattfinden, wer von beiden Theilen gegen den andern als Kläger auf Anerkennung seines besseren Erbrechts itels aufzutreten habe. Diese Verhandlung findet am 17. d. Mts. statt. Da die löbliche Stadtgemeinde Steyr ihren Erbrechts=Anspruck auf eine in der gehörigen Form errichteten und bisher hinsichtlic ihrer Echtheit unbestrittenen letztwilligen Erklärung nämlich auf — das Testament vom 22. Mai 1872 — stützt, so bin ich der Anschauung, dass nicht die löbliche Stadtgemeinde, sondern im Sinne des § 126 des Patentes vom 9. August 1854 die genannten drei angeblich gesetzlichen Erben angewiesen werden dürften, im Falle sie ihr Erbrecht aufrecht erhalten, gegen die löbliche Stadtgemeinde als Kläger aufzutreten. Ich werde über das Ergebnis dieser Verhandlung nach Erhalt der gerichtlichen Entscheidung Bericht erstatten, und bleibt es dann der löblichen Stadtgemeinde Steyr vorbehalten, die erfor derlichen Beschlüsse zu fassen. Vorläufig bitte ich nur, den gegenwärtigen Stand dieser Angelegenheit zur gesälligen Kenntnis zu nehmen. Steyr am 15. October 1895 Dr. Angermann m p. — Wird zur Kenntnis genommen — Z. 20.743 5. In das Präliminarberathungs=Comité werden über Antra der Section gewählt: Herr Vicebürgermeister Victor Stigler un die Herren Gemeinderäthe Dr. Alois Kurz, Jakob Kautsch und — Josef Tureck. Z. 20.423. 6. Engabe der Actiengesellschaft für Elektricitätswerke in Steyr um Genehmigung der Umlegung resp. Verlängerung ihres Leitungs netzes in der Bahnhofstraße wird wegen der bevorstehenden Ausgleichs¬ verhandlungen mit der Gasgesellschaft von der Tagesordnung abgesetzt. Z. 15.240 7. Barbara Forsthuber, Stadthebamme, bittet um Enthebung vom Hebammendienst und um Zuerkennung einer Gnadengabe Die Section beantragt, der Bittstellerin eine Gnadengabe von — 30 fl. jährlich zuzuerkennen. Einstimmig angenommen. — Z. 20.529 II. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Gemeinde¬ rath Josef Tureck. — 8 Das städt. Casseamt berichtet, dass der diesjährige Herbstjahrmarkt ein Reinerträgnis von 676 fl. 26 kr. ergab. — Zur Kenntnis. — Z. 20.997 9. Das städt. Casseamt berichtet über die Geldgebarung bei der Stadtcasse im Monate September 1895, wie folgt Einnahmen im Monate September 1895 11.339·9 fl Casserest vom Vormonat# 26.229=73 * * * Gesammteinnahmen im Monate September 1895 37.569·6 Ausgaben im Monate September 1895 17.491·28 * * * Casserest für den Monat October 20.078·35 Es betrugen bis incl. 30. September 1895 die ge¬ sammten Einnahmen „ 584.252•43 Die gesammten Ausgaben „ 564.174·0 Die Section theilt mit, dass das Cassejournal durch die Herren Gemeinderäthe Schachinger und Tureck geprüft und richtig befunden wurde. — Zur Kenntnis. 20.995 — Z. 10. Herr Wenzel Rehberger, Korbflechter und Hausbesitzer in Steyr, ersucht um Ueberlassung des Gewölbes Nr. 3 beim Bürger¬ spitale um den ermäßigten Pachtzins von jährlich 70 fl Die Section stellt den Antrag, auf das Offert des Herrn Wenzel Rehberger nicht einzugehen, und das Gewölbe Nr. 3 zur Verpachtung auszuschreiben Herr Gemeinderath Erb stellt den Vermittlungsantrag, dem Herrn Rehberger das Gewölbe um 100 fl. zu überlassen, welche vom Herrn Gemeinderath Linil mit dem Beifügen unterstützt wird dass ohnedies in der Gleinkergasse viele Gewölbe leer stehen.

Die Herren Gemeinderäthe Perz, Löhnert und Kautsch sind für die Ausschreibung des Gewölbes, was vom Letzteren damit begründet wird, dass der Gemeinderath das Vermögen der Gemeinde zu verwalten habe und daher mit der Reducierung de: Pachtschillings nicht nach Belieben vorgehen könne, wie etwa ein Privatmann. Es ist nicht ausgeschlossen, dass im Falle dieser außerordentlichen Reducierung ohne Neuausschreibung andere Geschäftsleute Klage darüber führen werden, weil sie selbst auf dieses Gewölbe reflectieren und einen höheren Pachtschilling dafür gerne zahlen würden Hierauf wird der Sectionsantrag mit allen gegen 2 Stimmen angenommen. — Z. 21.410. 11. Herr Franz Lavrencic in Graz offtriert sich für die Pachtung des Wag= und Niederlagsgefälles und des Ertrages der Schweineschrägen gegen einen Nachlass von 200 fl., welcher damit begründet wird, dass infolge des Verbotes der Einfuhr von Schweinen nach Oberösterreich der Ertrag sich im nächsten Jahre bedeutend geringer stellen dürfte. Nach Verlesung des Gutachtens des Herrn Stadtthierarztes Prokop, in welchem derselbe einen Abgang in der Einfuhr von Schweinen im Jahre 1896 zugibt, stellt die Section folgenden Antrag: „Auf die Erklärung des Herrn Lavrencic in Graz, dass er auf die pachtweise Beibehaltung a) des Wag= und Niederlagsgefälles, b) des Ertrages der Schweineschrägen für das Jahr 1896 nur dann reflectiere, wenn ihm ein Nachlass von 200 fl. gewährt wird, beantragt die Section, einen Nachlass im Höchstbetrage von 200 fl. dann zu gewähren, wenn sich am Schlusse des Jahres 1896 herausstellen sollte, dass die Einfuhr von Schweinen gegen die im Jahre 1895 thatsächlich geringer gewesen ist. Der hiernach bewilligte Nachlass ist nach folgender Proportion zu bemessen: Wenn für die im Jahre 1895 zur Einführung gebrachte Anzahl von Schweinen pera ein Gefälle von 500 fl. gezahlt worden ist, welches Gefälle enspricht dann der im Jahre 1896 zur Einfuhr gebrachten Anzahl von Schweinen per #mmmen? Sollte der Entgang hiernach 200 fl. übersteigen, so istsdieser Betrag (200 fl.) nachzulassen.“ — Wird nach kurzer Debatte ein¬ stimmig angenommen. — Z. 20.293 12. Wegen Uebernahme der städtischen Wirtschaftsfuhren pro 1896 liegen zwei Offirte vor. Herr Karl Viertl verlangt für ein Paar Pferde pro Tag 3 fl. 40 kr., Herr J. Flenkenthaler hiefür 3 fl. 65 kr. Die Section beantragt, die städtischen Wirtschaftsfuhren dem billigsten Offerenten Herrn Karl Viertl zu übertragen. — Ein¬ stimmig angenommen. — Z. 22.021. 13. Dem Unterstützungsverein für ehemalige Kremsmünsterer Studenten in Wien wird eine Subvention von 10 fl. bewilligt. — Z. 20.643. 14. Liegt folgende Eingabe vor: „Hochlöbliche Stadtgemeinde¬ Vorstehung Steyr! Mit Bezug auf ein vom Herrn Kapellmeister im Verein mit der Musikinspection an das gefertigte Commando gerichtetes Schreiben ddo. 10. September 1895, worin dieselben mit Hinweisung auf die gegenwärtig ungünstigen Zeitverhältnisse die Wirkungen derselben auf die Musikkapelle beleuchten und ersuchen, man möge diesen Gegenstand einer eingehenden Berathung unterziehen, da sich bereits untrügliche Zeichen einer Schwächung dieser Kapelle zeigen, erlaubt sich das Bürgercorps=Commando eine hochlöbliche Stadt¬ gemeinde=Vorstehung hievon mit der höflichen Bitte in Kenntnis zu setzen, die Mittel zu berathen, welche geeignet sind, die weitere Existenz der Musikkapelle zu sichern, und erlaubt sich zu diesem Zwecke folgende Punkte anzuführen: 1. die langjährige Bestandzeit dieser Kapelle; 2. die Leistungsfähigkeit derselben bei den verschiedenen öffentlichen Anlässen; 3. die wirklich geringen Einnahmen der 30 Mann Musiker gegenüber den unumgänglich nöthigen Auslagen bei den verschiedenen Musikproben. Da das Bürgercorps selbst nicht in der Lage ist, für die Kapelle in finanzieller Beziehung mehr wie bisher zu leisten, andererseits durch Tod die größten Wohlthäter entrissen wurden, so wiederholt das obige Commando an eine hochlöbliche Gemeinde¬ Vorstehung die Bitte, ein ausgiebiges Mittel zu ergreifen, welches geeignet ist, den weiteren Fortbestand der jetzt guten Bürgercorps¬ Musikkapelle zu sichern. Mit dem Ausdrucke der größten Hochachtung erlaubt sich zu zeichnen der Interims=Commandant: Matthias Pilat m. p., Hauptmann.“ Der Sections=Antrag lautet: „Ueber die Eingabe des löblichen Bürgercorps=Commandos erlaubt sich die Finanzsection, dem löblichen Gemeinderathe zu beantragen: Derselbe wolle zur gründlichen Berathung des Ansuchens ein Comité, das sich durch den Herrn Interims=Commandanten, den Herrn Musikinspector und den Herrn Kapellmeister des Corps zu verstärken hätte, wählen, welches Comité dem Präliminar=Comité 1896 Bericht zu erstatten und Anträge zu stellen habe.“ Herr Gemeinderath Tomitz bemerkt, die Musikfrage sei eine sehr wichtige und bei der bekannten Leistungsfähigkeit der Bürgercorps¬ Kapelle sei es Pflicht des löblichen Gemeinderathes, energisch ein¬ zugreifen, damit diese Kapelle in ihrer Leistungsfähigkeit erhalten bleib: Er bittet, diese Frage eingehend zu berathen. Nach kurzer Debatte wird der Antrag der Section mit dem Zusatzantrage des Herrn Gemeinderathes Lintl, in dieses Comité die Mitglieder der Finanz=Section und Herrn Tomitz zu wählen, einstimmig angenommen. 24# 15. Herr Alois Kühholzer, Pächter der Gehstegmaut an der Eisenbahnbrücke, bittet um eine Entschädigung für die Zeit der Brückensperre Der Sections=Antrag lautet: „Ueber das Ansuchen des Herrn Alois Kühholzer, Pächters des Eisenbahngehsteges nach Garsten, beantragt die Section, dem Gesuchsteller für den Entgang einer Ein¬ nahme vom 7. August bis 4. November 1895 den auf die Stadt¬ gemeinde Steyr entfallenden Theilbetrag des Pachtäquivalentes für die Sperrzeit per 54 fl. 90 kr. zu erlassen.“ Einstimmig angenommen. — Z. 22.168 III. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Vice¬ Bürgermeister Victor Stigler. 16. Unter Hinweis auf die stete Verunreinigung der Eisengasse durch die Kirchenbesucher, und nach¬ dem sich das dringende Bedürfnis nach einem öffentlichen Anstands¬ orte wiederholt fühlbar gemacht hat, verliest Herr Referent folgenden Antrag: „Nachdem die unterschriftliche Zustimmung des Decanates der Gesellschaft Jesu, des Anrainers Wolfartsberger, sowie die ver¬ bindliche Zusicherung des städtischen Pfarramtes als Verwalterin des Religionsfondes zur kostenfreien Ueberlassung des hier in Frage kommenden Grundstück's, behufs Aufstellung eines Pissoirs mit Wasserspülung an der Ecke der Eisengasse und des Kirchenplatzes erfolgt ist, so möge der löbliche Gemeinderath die Zustimmung zur Anschaffung und Aufstellung eines eisernen Pavillon=Pissoirs auf dem erwähnten Platze ertheilen und die hiezu im Kosten=Vor¬ anschlage ausgewiesenen nöthigen 800 fl. aus der Post XVI des Präliminares bewilligen. — Einstimmig angenommen. — Z. 20.543. Nachdem sohin die Tagesordnung erschöpft ist, theilt Herr Vicebürgermeister namens der Bausection mit, dass die Platanen¬ bäume in der Bahnhofstraße aus dem Grunde entfernt werden mussten, weil zweidrittel derselben bereits zugrunde gegangen waren und sei dafür eine neue Baumpflanzung gemacht worden, welche auf 400 fl. zu stehen kam. Diese Angelegenheit konnte dem löblichen Gemeinderathe zur Genehmigung deshalb nicht vorgelegt worden, weil durch verschiedene Umstände die Auslagen vorher nicht genau zu berechnen waren. Nachdem nun im Präliminare für Straßen¬ Erhaltung 5000 fl. ausgesetzt seien, wovon erst 3300 fl. aufgebraucht wurden, somit diese Anslage das Präliminar nicht überschreitet, so ersucht er im Namen der Bausection, diese Auslage nachträglich zu genehmigen, welchem Antrage allseitig zugestimmt wird. Hierauf schließt der Herr Vorsitzende um 5 Uhr abends die Sitzung.

Anhang zum Protokoll über die Sitzung des Gemeinderats Steyr 8. November 1895. I. Sektion Referent: Sektions-Obmann Herr Gemeinderat Anton Jäger v. Waldau. 1. Franz Hinterholzer, Waffenfabriksarbeiter in Steyr bittet um Verleihung des Bürgerrechtes. Die Sektion beantragt dem Bittsteller das Bürgerrecht der Stadt Steyr gegen Erlag der Taxe zu verleihen. Einstimmig angenommen Z 21823. Heinrich Kronbeger Lederhändler und Hausbesitzer in Steyr bittet um Aufnahme in den Gemeindeverband und Verleihung des Bürgerrechtes der Stadt Steyr. Die Sektion stellt hiezu stimmeinhellig

den Antrag, der löbliche Gemeinderat wolle dem Gesuchsteller die definitive Aufnahme in den Gemeindeverband bewilligen. Mit Majorität 3-2 beantragt die Sektion demselben auch das Bürgerrecht der Stadt Steyr zu verleihen. Die Minorität der Sektion 2-3 stellt den Gegenantrag, es sei diesem Ansuchen keine Folge zu geben, weil ein Grund hiezu nicht vorhanden ist. Der Herr Vorsitzende bringt hierauf den ersten Teil des Sektionsantrages betreffend die Aufnahme des Heinrich Kronberger in den Gemeindeverband der Stadt Steyr zur Abstimmung, welcher einstimmig angenommen wird. Bezüglich des dritten Teiles des Sektionsantrages, dass dem Gesuchsteller das Bürgerrecht nicht verliehen werde, beantragt Herr Referent die namentliche Abstimmung, welcher Antrag mit 5 Stimmen unterstützt wird.

Referent stellt nun den Antrag auf Ablehnung der Bürgerrechtsverleihung weil in dem Gesuch keine Gründe hiefür enthalten seien, wozu Herr Gemeinderat Erb noch bemerkt, dass bis jetzt derlei Gesuchen immer die Vermögens- und Familienverhältnisse angefügt waren, was bei dem vorliegenden Gesuch nicht der Fall sei und beantrage ebenfalls die Abweisung des Gesuchstellers weil man das Bürgerrecht nicht so leichtfertig verleihen solle. Herr Gemeinderat Kautsch beantragt des Gesuch zur weiteren Erhebung zurückzuweisen. Herr Vizebürgermeister Stigler ist ebenfalls dafür, dass bei des Bürgerrechtsverleihung rigoroser vorgegangen werde. Das Bürgerrecht sei gleichsam als eine Auszeichnung für den Betreffenden zu betrachten, weil hiemit auch ein politisches Recht - das Wahlrecht - damit verbunden sei, dass aber dieser Vorgang schon heute beobachtet

werde, dafür sei kein Grund vorhanden. Wenn bei der Ablehnung angeführt werde, dass kein Grund vorhanden sei, dem Bittsteller das Bürgerrecht zu verleihen, so müsse er auf die Bürgerrechts-Verleihung an den Obergärtner des Herrn Baron Imhof hinweisen, der sich gewiss auch keine Verdienste um die Gemeinde erworben habe. Herr Gemeinderat Kautsch sieht nicht ein, warum man einem Steuerzahler das Bürgerrecht nicht verleihen soll, er vermuthe religiöse Gründe zur Ablehnung, was aber nicht gerichtfertigt sei. Herr GR. Jäger verwehrt sich dagegen, dass dem Gegenantrag religiöse Bedenken zugrunde liegen. Herr Gemeinderat Lang kennt den Gesuchsteller als einen tüchtigen Geschäftsmann der schon 20 Jahre tätig sei und werde er für die Verleihung des Bürgerrechtes an denselben stimmen.

Bei des hierauf vorgenommenen namentlichen Abstimmung sind für die Verleihung des Bürgerrechtes an Heinrich Kronberger die Herren Gemeinderäte: Josef Tureck Mathias Perz Jacob Kautsch Josef Schachinger Franz Tomitz Ferd. Reitter Gottfr. Sonnleitner, August Schrader Franz Lang Viktor Stigler Edmund Älschker Friedrich Höfner Gegen die Verleihung des Bürgerrechtes stimmen die Herrn Gemeinderäte: Josef Peteler Leopold Erb Georg Lintl Gustav Ritzinger Anton v. Jäger Ferd. Löhnert Nachdem sohin dem Heinrich Kronberger

mit 12 gegen 6 Stimmen das Bürgerrecht der Stadt Steyr verliehen erscheint, stellt Herr Vizebürgermeister Stigler den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dass die Rechtssektion in Zukunft bei Verleihung des Bürgerrechtes rigoroser vozugehen habe. Dieser Antrag wird mit allen gegen eine Stimme zum Beschluss erhoben. Z. 2204. 2. Carl Prokop, städt. Tierarzt, bittet um Einteilung in eine höhere Rangsklasse. Die Sektion stellt folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle dem Ansuchten des städt. Tierarztes um Versetzung in die X. Rangsklasse mit 1. Dezember 1896 mit einem Gehalt von 900 f und einer Aktivitätszulage von 200 f. Folge geben. Bezüglich der im Gesuch

erwähnten, zu seiner Pension anzurechnenden zwei Dienstjahre kann die Sektion dieses Ansuchen dem löblichen Gemeinderat zur Genehmigung dermalen nicht empfehlen. Einstimmig angenommen Z. 143 Präs. Carl Peter, Stadtingenieur bittet um Vorrückung in die VIII. Rangsklasse auf Grund des Concurs-Ausschreibung vom 16. Jänner 1891 Z 6 Prs. Die Sektion stellt den Antrag: In Würdigung seiner bisherigen zufriedenstellenden Dienstleistung stellt die Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es sei diesem Ansuchen dahin zu willfahren, dass bei Beratung des Präliminares pro 1896 darauf Bedacht genommen werde und wolle der Herr Ingenieur Carl Peter sein Gesuch nach Ablauf der 5-jährigen Dienstzeit, d.i. Ende März 1896 in Vorlage bringen.

Wird nach kurzer Debatte einstimmig angenommen. Z 142 Prs. Sohin Schluss der vertraulichen Sitzung. Der Vorsitzende Die Verifikatoren Schriftführer

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