soll der Herr Bürgermeister von Steyr vornehmen. — Punkt 34. Einer Betrag von 12.000 fl., schreibe zwölftausend Gulden, bestimme ich zur Errichtung einer Heiratsausstattungs=Stiftung für israelitische Mädchen. Dieses Capital soll fruchtbringend angelegt werden und sollen die Zinsen hievon jährlich an zwei israelitische Bräut vertheilt werden. Auf diese Heiratsausstattung haben in erster Linie Mädchen aus meiner Verwandtschaft, in zweiter Linie Mädchen aus der Verwandtschaft meiner verstorbenen Ehegattin und in dritter Linie israelitische Mädchen aus Oberösterreich und aus dem Taborer Kreise in Böhmen Anspruch und können Bewerberinnen aus der dritten nicht bedacht werden, wenn solche aus der zweiten Lini oder aus der ersten Linie vorhanden sind. Ebenso können Bewer berinnen aus der zweiten Linie nicht bedacht werden, solange solch aus der ersten Linie vorhanden sind. Behufs Verleihung dieser Ausstattungsbeträge soll die Kundmachung in einem Steyrer Local¬ blatte, in der „Linzer Zeitung“ und in einem Taborer Localblatte erfolgen. Die Bewerberinnen haben sich über einen tadellosen Wandel auszuweisen und unter übrigens gleichen Umständen soller die ärmeren Bewerberinnen den Vorzug haben. Diese Stiftung soll den Namen „Joachim Winternitz'sche Stiftung für arme Bräute“ führen und von der Stadtgemeinde Steyr verwaltet werden; die Gesuche um Verleihung dieser Ausstattungsbeträge sind an den Ge¬ meinderath der Stadt Steyr zu richten, welcher über Einvernehmer des Vorstandes der israelitischen Cultusgemeinde die Verleihung vorzunehmen hat. Die Auszahlung der Ausstattungsbeträge ist an die Bedingung geknüpft, dass die Betheiligten sich wirklich verehe¬ lichen, und sind ihnen die verliehenen Beträge innerhalb 4 Wocher nach erfolgter Trauung auszuzahlen. Sollten in einem Jahre die Ausstattungsbeträge nicht ausgefolgt werden können, weil entweder nicht zwei oder gar keine geeigneten Bewerberinnen sich meldeten, oder weil eine Betheiligte die Bedingung der Verehelichung nich erfüllt hat, so sollen die erübrigten Beträge zum Capitale geschlagen, und in Zukunft die Zinsen des erhöhten Capitales vertheilt werden Der vom Amte erstattete Bericht hierüber lautet: Von den Joachim Winternitz'schen Stiftungen sind nachfolgende zwei für die Stadt Steyr von Interesse: 1. Die Stiftung von 1000 fl., deren Zinsen jährlich am 15. April an 40 in den Spitälern und Ver¬ orgungshäusern in Steyr befindlichen Armen der Stadt Steyr ohne Unterschied der Confession durch den Herrn Bürgermeister vertheilt werden sollen. 2. Die Stiftung für arme Bräute per 12.000 fl. auf deren Zinsen in erster Linie Mädchen aus der Verwandtschaf des Erblassers, in zweiter Linie Mädchen aus der Verwandtschaft der Frau des Erblassers, und in dritter Linie israelitische Mädchen aus Oberösterreich und dem Taborer Kreise Anspruch haben. Die Verleihung hat der Gemeinderath in Steyr über Einvernehmen des Vorstandes der israelitischen Cultusgemeinde vorzunehmen. De¬ Gemeinderath der Stadt Steyr wolle wegen Uebernahme der Ver¬ waltung dieser Stiftungen Beschluss fassen. — Steyr, 26. August 1895 Gall m. p Die Section stellt hiezu folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle die Uebernahme der Verwaltung der Joachim Winternitz=Stiftung im Betrage von 1000 fl. ö. W. für die Armer von Steyr beschließen, und das Amt werde beauftragt, den Entwur dieser Armenstiftung zu veranlassen. — Nachdem die im vorliegenden Amtsberichte Punkt 2 empfohlene (?) Uebernahme der Stiftung von 12.000 fl. für arme Bräute voraussichtlich nur eine Vermehrung der Verwaltungsarbeiten herbeiführen, anderseits nach Wortlaut des Testamentes für die Stadtgemeinde auch in Zukunft nicht der geringste pecuniäre Erfolg sich ergeben dürfte, befindet die Section sich nicht in der Lage, dem löblichen Gemeinderathe die Annahme des zweiter — Einstimmig Punktes des Amtsberichtes empfehlen zu können. angenommen. — Z. 12.988. II. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Gemeinde Das städt. Casseamt erstattet über die — 4. rath Josef Tureck Geldgebarung bei der Stadtcasse im Monate Juli 1895 folgenden Bericht: fl. 319.118·88 Einnahmen im Monate Juli 1895 50.809•28 1 — Casserest vom Vormonate fl. 369.928·16 Gesammteinnahmen im Monate Juli 1895 „ 360.476·71 * Ausgaben im Monate Juli fl. 9.451·45 Casserest für den Monat Augus gesammte und betrugen bis incl. 31. Juli 1895 die 537.568·84½ Einnahmen 528.117·39¼ * die gesammten Ausgaben Johann Paar¬ Stadtcasseamt Steyr, am 31. Juli 1895 Victor Jandaurek m. p., Controlor m. p., Hauptcassier. — fusser Das Cassejournal wurde durch die Herren Gemeinderäth Göppl und Schachinger geprüft und richtig befunden. — Zur Kenntnis. 15.999 Z. Der Gewerbeverein in Steyr dankt für die Ueberlassung 5. von Schullocalitäten für die Gehilfen= und Lehrlingsausstellung und um eine Subvention für das zu errichtende Lehrlingsheim bittet Der Sectionsantrag lautet: Ueber das Ansuchen des hiesigen Gewerbevereines erlaubt sich die Section 50 fl. für das Jahr 1895/96 als Beitrag zum neuerrichteten Lehrlingsheim zur Unterstützung zu beantragen und bittet um dessen Zustimmung. Einstimmig angenommen. — Z. 15.631 6. Ueber das Ansuchen des Herrn Moriz Großauer um Zu¬ erkennung einer monatlichen Subvention stellt die Section fol genden Antrag: Obwohl die Finanzsection von der Richtigkeit der im Gesuche des Moriz Großauer angeführten Gründe überzeugt ist und es sehr bedauern müsste, wenn der Gesuchsteller in diesem Antrage eine Unterschätzung seiner musikalischen Leistungen erblicken und sich dadurch veranlasst sehen sollte, dem Musikleben seiner Vaterstadt eine kaum ersetzbare Kraft zu entziehen, vermag sie doch dem löbl. Gemeinderathe die Bewilligung der gestellten Bitte um eine monat liche Subvention nicht zu empfehlen, weil der Stadtgemeinde die Mittel zur Unterstützung der künstlerischen Bestrebungen Einzelner, venn sie auch der Allgemeinheit zugute kommen, nicht zur Verfügung stehen und ein Abgehen von diesem Principe zu Consequenzen führen könnte, die mit der finanziellen Lage der Stadt im Widerspruche stehen würden. — Einstimmig angenommen 7. Ueber den vom Herrn Gemeinderathe Gustav Ritzinger in der letzten Sitzung gestellten Antrag wegen Wahl eines Comité zur Durchführung der Convertierung der städtischen Schuld bei der Landes=Hypothekenbank in Linz beantragt die Section, den Herrt Bürgermeister Johann Redl und die Herren Gemeinderäthe Gustav Ritzinger, Jakob Kautsch, Dr. Hochhauser und Josef Tureck in dieses Comité zu wählen Herr Gemeinderath Löhnert bemerkt, er sei zwar im Princip nicht gegen den Sectionsantrag, doch hätte er es für angezeigtel gehalten, wenn die Finanzsection mit der Lösung dieser Frage be¬ traut worden wäre, da durch die Einsetzung eines eigenen Comités ein gewisses Misstrauen gegen die Finanzsection gemeint sein könnte. Nach seiner Ansicht sei in dieser Angelegenheit kein Studium noth wendig, sondern handle es sich nur um eine Anfrage an die Landes Hypothekenbank, ob dieselbe in der Lage ist, auf die Convertierung der Schuld einzugehen; sei dies nicht der Fall, so behebe sich jede weitere Frage. Er hätte es für richtiger gehalten, die hiesige Spar casse zu ersuchen, dass sie auf dieselben Modalitäten eingehe, und die Sparcasse sei bei eventuellen Zahlungsstockungen eher in de Lage Nachsicht zu üben, als die Hypothekenbank Herr Gemeinderath Ritzinger verweist auf den letzten Ge¬ meinderathsbeschluss, nach welchem die Lösung der Frage wegen Convertierung der städtischen Schuld einem speciellen Comité, welche von der Finanzsection vorzuschlagen sei, übertragen werde. Die Noth¬ wendigkeit eines solchen Comités sei durch den Antrag der Sectiol auch documentiert, und es könne auch von keinem Misstrauen gegen die Finanzsection die Rede sein Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig angenommen. III. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Vice Bürgermeister Victor Stigler. 8. Josef Raidl, Advocatursbeamte n Steyr, als Vertreter der minderjähr. Alois und Cäcilia Stadler, Besitzer der Hauses Nr. 11, Bindergasse, ersucht um käufliche Ueber lassung der städt. Grundparzelle Nr. 309, eventuell Verlängerung des Pachtvertrages auf drei Jahre Die Section stellt hiezu folgenden Antrag: In Anbetracht dass durch den Verkauf der hier in Frage kommenden Parzelle Nr. 309 in Reichenschwall der der Gemeinde gehörige Befestigungsthurm ganz von fremdem Grundeigenthum umgeben würde, wolle der löbl Gemeinderath den Verkauf dieser Parzelle ablehnen, dagegen die Verlängerung des auf Grund des Pachtvertrages vom 8. April 1890 bestehenden Pachtverhältnisses unter den gleichen Bedingungen bi 1. Jänner 1899 bewilligen. — Einstimmig angenommen. — Z. 15.753 9. In Angelegenheit der Beschwerde der Eheleute Franz un Anna Frisch, Besitzer des Hauses Nr. 1, Fischergasse, worin dieselben um Hintanhaltung des Wassereindringens in die gewölbten Kammert ihres Hauses, welches muthmaßlich durch die Demolierung de Häuser Nr. 4, 6 und 8 in der Schlüsselhofgasse verursacht wurde ersuchen, verliest Referent Herr Vicebürgermeister das Rechts gutachten des Amtes, referiert über das Ergebnis der Localaugen scheins=Commission und stellt namens der Section folgenden Antrag: In Anbetracht des Rechtsgutachtens des Herrn Stadt ecretärs vom 11. Mai 1895; ferner in Erwägung, dass eine unan echtbare Ursache des Wassereindringens zwar nicht festzustellen ist eine ziemliche Wahrscheinlichkeit derselben aber in der oberhalb befind lichen, durch den Häuserabbruch freigelegten Wiesenfläche zu suchen ein dürfte, so wolle der löbliche Gemeinderath die Zustimmung ertheilen, dass die gedachte Grasfläche mit einem Würfelpflaster dessen Fugen mit Portlandcement ausgegossen werden, versehen un am Rande derselben eine Hängerinne mit Ablaufrohr angebrach werden soll, und wolle derselbe den hiezu nöthigen Betrag von 200 fl. aus der Präliminarpost für außerordentliche Bauführunge! bewilligen Herr Gemeinderath Erb findet die beantragte Würfelpflaste¬ rung nicht für haltbar. Granit und Kalk seien verschiedene Materiale haben ein ungleiches Ausdehnungsvermögen und verbinden sich seh: chwer. In der Folge werde der Kalk zerspringen, es werden Klüfl“ entstehen und das Wassereindringen werde wieder ermöglicht El könne sich nur für ein einheitliches Materiale, einen einfachen hydrau¬ lischen Flötz, erwärmen. Herr Vicebürgermeister Stigler erwidert, die Bausection hab mit dem Betonpflaster bisher keine günstigen Erfahrungen gemacht namentlich dort, wo dieses Pflaster den Witterungseinflüssen aus gesetzt sei, wie dies hier der Fall sei. Eine einfache Betonschicht würde nicht jene Sicherheit bieten, wie das Würfelpflaster; übrigen habe er nichts dagegen, dass zum Ausfüllen Asphalt verwendet werbe Herr Gemeinderath Dr. Kurz schließt sich dem Antrage wege¬ Pflasterung des fraglichen Wiesengrundes an, doch könne er dei Ansicht des Amtes, dass die Gemeinde verpflichtet sei, diese Herstel¬ lung zu übernehmen, nicht beistimmen. Die Gemeinde habe hiezt keinerlei Verpflichtung und beantrage er, dass diese Pflasterung mit dem ausdrücklichen Vorbehalte gemacht werde, dass die Gemeinde ohne jedwede Verpflichtung, sondern nur aus Rücksichten der Billigkeit diese Herstellung übernehme. Herr Vicebürgermeister Stigler erwidert, es sei unliebsam dass dieser Standpunkt von der Rechtssection erst jetzt vertrete werde. Damals habe es geheißen, die Rechtssection stelle keine Antrag, die Bausection solle die weiteren Erhebungen pflegen unt
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