Ratsprotokoll vom 26. Juli 1895

auch für sich zu beanspruchen. Ein anderes Normal, welches für die Bewilligung der Subsistenzzulagen spreche, sei die Verringerung de Beamten = Status und ein Gehaltsersparnis von 2478 fl. seit dem Jahre 1891. Also auch vom finanziellen Standvunkte aus liegen gegen die Bewilligung der Subsistenzzulagen keine Schwierigkeiten vor, da trotz dieser Zulagen der Etat für Beamtengehalt noch immer nicht die Höhe vom Jahre 1891 erreicht. Er erlaubt sich, den Antrag der Rechts=Section zu unterstützen Hierauf wird der Sections=Antrag einstimmig an genommen II. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Gemeinde — 3. Das städt. Casseamt berichtet über die rath Josef Tureck Geldgebarung bei der Stadtcasse im Monate Juni 1895 wie folgt Einnahmen im Monate Juni 1895 62.644·5 fl 7.387·63 Casserest vom Vormonat# * * * 1895 Gesammteinnahmen im Monate 70.032·15 fl. Juni 19.222·8 Ausgaben im Monate Juni * # fl. 50.809-28 Casserest für den Monat Juli 1895 die gesammten Es betragen bis inclusive Juli 218.449·96 Einnahmer 7 167.640·68 die gesammten Ausgaben „ — Johann Paar Juni 1895 Stadtcasseamt Steyr, am 30 fusser m. p., Hauptcassier. — Victor Jandaurek m. p., Controlor — Z. 14.050 — Zur Kenntnis. 4. Das Ansuchen des Pfarramtes Kosteletz in Böhmen un einen Beitrag zum Kirchenbaue in Rostenic wird gemäß des Sections=Antrages mit der Begründung einstimmig abgewiesen, dast die Gemeinde ohnehin im eigenen Lande sehr in Anspruch ge nommen ist. — Einstimmig angenommen. — Z. 14.308 Ueber das unmittelbar vor der Sitzung eingelangte Gesuck des Radfahrer=Vereins „Styria“ um Gewährung einer Subvention, als Ehrenpreis für das am 8. September l. J. stattfindende Rad fahren beantragt die Section die Bewilligung von sechs Ducaten Herr Gemeinderath Erb findet den Ehrenpreis von secht Ducaten mit Rücksicht auf den Nutzen des Radfahrens selbst, uns nachdem Steyr doch der Sitz der Bicycle=Industrie sei, für zu gering und beantrage die Erhöhung auf 10 Ducater Herr Gemeinderath Löhnert bemerkt, der Nutzen, der durc die Veranstaltung eines Radfahrens für die Stadt erwächst, könn durchaus nicht verkannt werden, aber deshalb, dass die Waffenfabrik Fahrräder erzeuge, liege noch kein Grund vor, den Ehrenpreis zu erhöhen. Es müsse auch im Auge behalten werden, dass die Finanz lage der Stadt nicht eine derartige sei, um das Geld mit vollen Händen ausgeben zu können bemerkt, er müsse den Ausdruck Herr Gemeinderath Erb „mit vollen Händen ausgeben“, welcher auch mit „Geld hinaus¬ werfen“ verwechselt werden könnte, zurückweisen. Es handle sich nur um einen Mehrbetrag von 20 fl., welchen die Gemeinde mit Rücksich auf den nutzbringenden Zweck, ohne Geld hinauszuwerfen, bewillige: könne. Er selbst gehöre zu den Sparern der Gemeinde und sei ebenfalls nicht für unnütze Auslagen Herr Gemeinderath Kautsch beantragt die Gewährung eines Ehrenpreises von 100 Kronen in Gold Herr Gemeinderath Lintl ist für die Annahme des Sections¬ Antrages, weil durch die Erhöhung des Ehrenpreises ein Präjudic geschaffen würde Nach weiterer kurzer Debatte, in welcher die Herren Gemeinde räthe Peteler und Tomitz für einen Ehrenpreis von 100 Kronen eintreten, während die Herren Gemeinderäthe Perz und Löhnert für den Sectionsantrag stimmen, wird, nachdem Herr Gemeinderatl Erb seinen Antrag zurückzieht, der Antrag des Herrn Gemeinde¬ rathes Kautsch mit Majorität angenommen. III. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Vice¬ Bürgermeister Victor Stigler. 5. Ueber die eingelangten Offerte wegen Uebernahme der Bauarbeiten zum Anbaue des neuen Armen¬ hauses stellt die Section folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderatl wolle bewilligen, dass auf Grund der eingereichten Offerte die Ar beiten des Zubaues zum Armenhause und einer Waschküche daselbs an folgende Professionisten vergeben werden: Bau=, Steinmetz= uns Schmiedearbeiten Herr Schopper, Zimmermeisterarbeit Herr Huber Tischlerarbeit Herr Busek, Schlosserarbeit Herr Küpferling, Spengler¬ arbeit Herr Faatz, Hafnerarbeit Herr Sommerhuber, Glaserarbeit Herr Philipp, Anstreicherarbeit Herr Huber. Die Summe der is den Offerten beanspruchten Beträge von 14.674 fl. 91 kr. läss inclusive der nothwendigen Auslagen für die inneren Einrichtungen das Auslangen mit der zur Verfügung stehenden Summe von 16.000 fl. vollständig finden. Es wird nochmals erinnert, dass nach Fertigstellung des Objects die Einzeichnung desselben in die au Grund des zwischen der Gemeinde und den ehrw. Barmherzigen Schwestern bestehenden Vertragsverhältnisses ausgetauschten Plänc Z. 9135 zu geschehen haben wird. — Einstimmig angenommen. 6. Herr Vicebürgermeister Stigler referiert: Die barmherzigen Schwestern zu St. Anna beabsichtigen, beim Waisenhause eine Holz¬ lage zu errichten. Da für das öffentliche Krankenhaus eine Holzlage dermalen nicht existiert, so wurde mit den barmherzigen Schwestern laut Commissions=Protokoll vom 17. Juli 1895 die Vereinbarun getroffen, diese Holzlage theils auf deren, theils auf städt. Grund zu erbauen, und dieselbe mit einer Scheidewand zu versehen, damit im Falle eintretenden Bedürfnisses jeder Theil seine eigene Holz¬ lage besitze Die Section stellt folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinde rath wolle die Errichtung einer Holzlage beim Krankenhause, welche zur Hälfte auf städt. Grunde, zur anderen Hälfte auf dem Grunde der barmherzigen Schwestern erbaut werden soll, u. zw. unter der mit Protokoll vom 17. Juli a. c. getroffenen Vereinbarungen und der vorliegenden Pläne genehmigen und die hiezu von der Gemeinde zu leistenden halben Baukosten im Betrage von 662 fl., welche die Deckung in der Post VIII des Präliminares zu finden haben, be¬ willigen. Der löbliche Gemeinderath wolle ferner genehmigen, dass die grundbücherliche Sicherstellung dieses Eigenthums=Verhältnisses durchgeführt werde, deren Kosten von den beiden Parteienzu gleichen Theilen zu tragen sind. — Einstimmig angenommen. Z. 14.892 — 7. Herr Vicebürgermeister Stiglee referiert über die Noth¬ wendigkeit des Ankaufes eines Grundstreifens von Herrn Matthias Spitaler, Hausbesitzer, Lange Gasse Nr. 34, und verliest folgenden Sections=Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle bewilligen, dass mit Bezugnahme auf das Commissions=Protokoll vom 21. Mai 1895 und des in demselben ausgezeigten Situationsplanes der in Frage kommende Grundstreifen a, b, c, d, e, f, g, h im Ausmaße vor 230.62 Um? von dem Eigenthümer Herrn Spitaler, Ennsdorf Lange Gasse Nr. 34, um den Kaufschilling von 20 fl. erworben werde, dass die Kosten des Vertrages und der diesfalls nöthigen Durchfüh rungen im Grundbuche von der Gemeinde getragen werden. Einstimmig angenommen. — Z. 11.300. 8. Herr Vicebürgermeister Stigler referiert, dass anlässlich der Umpflasterung des Trottoirs in der Lange Gasse sanitäre Uebel stände zutage getreten seien, die eine Umlegung von Privatcanälen beziehungsweise die Herstellung eines öffentlichen Straßencanale nothwendig machten, welche Arbeiten wegen Dringlichkeit bereits ausgeführt seien Die Section stellt folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinde rath wolle die nachträgliche Genehmigung zu den bei Gelegenheit der Umpflasterung des Trottoirs in Ennsdorf, Lange Gasse, noth¬ wendig gewordenen Canalisierung mit Canalröhren ertheilen unt den hiezu aufgewendeten Betrag von 150 fl. aus der Post XVI de — Präliminares bewilligen Einstimmig angenommen. — Z. 13.757 Herr Vicebürgermeister Stigler referiert über die nothwendig gewordene Wiederherstellung des eingestürzten Hauptcanales in de¬ Fabriksstraße, sowie Herstellung eines Ablaufcanales von dem in dieser Gasse befindlichen, der Brunnengemeinde gehörigen Brunnen zum Hauptcanal, und verliest sodann folgenden Sectionsantrag Der löbliche Gemeinderath wolle die nachträgliche Bewilligung zum theilweisen Renovierung des Canales, zur Neuherstellung des Brun¬ nenablaufcanales in Cementröhren, zur Herstellung eines Einfall¬ chachtes und Gitters, sowie zu den nöthigen Pflasterungsarbeiten in der Fabriksstraße auf Grund der im Commissions=Protokolle vom 12. Juli 1895 getroffenen Vereinbarungen ertheilen und det hiezu nöthigen Betrag von 220 fl. aus der Präliminarpost XVI be willigen. Auf Grund der in dem Commissions =Protokolle vom 9. October 1857 sichergestellten Rechtsverbindlichkeiten der Brunnen gemeinde Steyrdorf in dieser Angelegenheit verpflichtet sich dieselbe vertreten durch ihren im Protokolle vom 12. Juli 1895 mitunter¬ zeichneten Vorstand, zur vergleichsweisen Tragung derselben Kosten des Brunnenablauf=Canales, Einfallschachtes und Gitters, welch mit 32 fl. 52 kr. liquidiert werden und von der genannten Brunnen¬ gemeinde einzuheben sind, wozu der löbliche Gemeinderath gleichfalls die Zustimmung ertheilen wolle. — Einstimmig nach Antrag Z. 14.429 Nachdem hiemit die Tagesordnung erledigt war, verliest Herr Gemeinderath Ritzinger folgende Eingabe: Als im Jahre 1892 die städt. Schulden in ein Darlehen von 1 Million vereinigt wurden war die Anregung gegeben, dieses Darlehen zu 4 % Zinsen, ¼% Regiebeitrag, ½ % Amortisationsrate bei der oberösterreichischen Landes=Hypothekenbank abzuschließen; diese Auregung aber wurd abgelehnt, weil damals diese Pfandbriefe nur zu 96 bis 97 31 verwerten waren und sich demnach eine Zuzählungs=Differenz von etwa 30 bis 40.000 fl. ergeben hätte, worauf dann das Millionen Darlehen und auch alsbald das Darlehen über 300.000 fl. mit der hiesigen Sparcasse zu 4% Zinsen und ½% Amortisation abgeschlossen wurde, jedoch unter der Bedingung, dass zwar de Stadt das frühere Rückzahlungsrecht gewahrt bleibe, der Sparcasse aber eine frühere Rückzahlungsforderung nicht zustehe. Abgesehen davon, dass die Frage, ob die Sparcasse auf Grund ihrer Statuten berechtigt ist, einem Schuldner ein derartiges Zugeständniszu machen, keine unbestrittene ist, hat mittlerweile der Rückgang des Zinsfußes am Weltmarkte weitere Fortschritte gemacht, sodafs nun mehr bei den 4% Pfandbriefen die Zuzählungsdifferenz verschwun den, ja sogar schon ein kleines Aufgeld zutage getreten ist. In diesem Momente aber tritt an die Stadtgemeinde die Pflicht heran, die beiden städtischen Darlehen zu vereinen und in ein 4%iges Dar lehen zu convertieren. Die Kosten der Convertierung sind bekanntlich infolge des Gesetzes vom 9. März 1889, Nr. 30 R.=G., gar nicht nennenswert und erspart sich die Stadt heute schon ¼ % von 1,300.000 fl., was in 47 Jahren mit Zinseszins gerechnet (3 Jahr sind bereits verflossen) bezw. in 52 Jahren (der neue Termin) ein Vermögen von mehr als 300.000 fl. ausmacht. Aber noch ein weiteres Moment kann der Stadt zu Gunsten kommen, nämlich sobalb die demnächst von der öberösterr. Hypothekenbank zur Ausgabe ge¬ angenden 3½% Pfandbriefe bei der voraussichtlich noch fort¬ chreitenden Zinsfuß=Ermäßigung am Weltmarkte 100 erreicht haben werden (deutsche 3% Staatspapiere stehen bereits al pari), was in einigen Jahren zu erwarten ist, wird es der Stadt freistehen, ihr 4%, beziehungsweise mit Einrechnung der Regie ihre 4½% Pfand¬ briefschulden in 3½ beziehungsweise in 3¾ % Pfandbriefschulden zu convertieren und so weitere große Summen bei der Tilgung ihrer Schulden zu ersparen. Schließlich ist noch zu bemerken, dase bei der Pfandbriefschuld die Zinsen und Amortisation genau ein¬ zuhalten sind, was für einen geordneten Haushalt nur wünschens¬ wert sein kann. Die Gefertigten erlauben sich nun, den Antrag zu

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