gegen Erlag der Taxen. — Einstimmig angenommen. — Z. 10.696 b) Herr Martin Kutzenberger, Tapezierermeister in Steyr, bittet um Verleihung des Bürgerrechtes Die Section beantragt, dem Gesuchsteller das erbetene Bürgerrecht taxfrei zu verleihen. — Einstimmig angenommen. Z. 10.878. 2. Personal=Angelegenheiten: Das Protokoll über diese ver¬ trauliche Angelegenheit ist dem öffentlichen Protokolle angeheftet. 3. In der Streitsache der Stadtgemeinde Steyr gegen di Eheleute Johann und Anna Wolfartsberger liegt folgender Aus¬ gleichs=Antrag vor: „Protokoll, aufgenommen mit den Eheleuter Herrn Johann und Frau Anna Wolfartsberger, Kaufleute und Haus¬ besitzer am Stadtplatze zu Steyr, am 24. März 1895 durch den Ver treter der Stadtgemeinde Dr. Julius Seidl. Die Eheleute Wol¬ fartsberger erklären sich über Vorstellung des Herrn Dr. Seidl zum Verhinderung weiterer Processe mit der Stadtgemeinde und zu definitiven Regelung des Streitfalles ob des Platzes hinter dem Hause Nr. 39 zu nachstehendem Ausgleiche bereit: 1. Die Eheleut Wolfartsberger anerkennen die öffentliche Eigenschaft des südlichen, dreieckförmigen Abschnittes aus dem Rechtecke, welches durch die Verlängerung der Hausflucht in der Eisengasse und durch die Ver längerung der Flucht der Viertl'schen Wagenhütte begrenzt wird. Die Hypothenuse dieses Dreieckes beträgt 5 Meter und ist der Grenz¬ punkt in natura durch Einhauen eines + in einen Kieselstein ersichtlich gemacht. An dieser Stelle (Punkt t der beigeschlossenen Mappe) soll ein Grenzstein versenkt werden. 2. Die Stadtgemeinde Steyr an¬ erkennt das Eigenthum der Eheleute Wolfartsberger an der übrigen a, g, a, d und stellt demselber Figur a, g, e, f aus dem Rechtecke eine Tabular=Erklärung aus. Johann Wolfartsberger m. p., — Anna Wolfarteberger m. p. Vor mir: Dr. Seidl m. p. Der Amtsbericht hierüber lautet: „Amtsbericht. Dem aus¬ führlichen Berichte des Rechtsfreundes der Stadt hat das Amt nu beizufügen, dass auch seinerseits auf die Eingehung des angebotener Vergleiches und die Ausstellung der begehrten Tabular=Erklärun — von ingerathen wird. Da der Zweck des geführten Processes der Eisengasse auf den Fliederplatz eine bequemere Zufahrt zu schaffen — durch die Ueberlassung des auf der Planskizze mit d, e, Steyr, 7. Ma bezeichneten dreieckigen Grundtheiles erreicht ist. — 1895. — Gall, Stadtsecretär. Die Section stellt den Antrag, der löbliche Gemeinderath wolle den angebotenen Vergleich mit den Eheleuten Johann un Anna Wolfartsberger im Sinne des vorliegenden Amtsberichte eine Zustimmung geben. — Einstimmig angenommen. — Z. 6800 4. Ueber die Beschwerde der Eheleute Franz und Anna Frisch Besitzer des Hauses Fischergasse Nr. 1, betreffend zutagetretend Schäden an ihrem Hause seit der von der Stadtgemeinde Steyr vorgenommenen Demolierung der Häuser Nr. 4, 6 und 8, Schlüssel hofgasse, stellt auf Grund der vorliegenden Aeußerung des Amtes die Section folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen, diesen Act behufs weiterer Erhebungen an die Bausection zurückzuleiten Herr Gemeinderath Löhnert bemerkt, dass er, was die Lösun der Rechtsfrage betrifft, mit dem im Amtsberichte enthaltenen Aus einandersetzungen nicht ganz einverstanden sei, dass er vielmehr die Gemeinde nicht für verpflichtet halte, den Besitzer des Hauses Fischer gasse Nr. 1 vor dem Eindringen von Wasser in seine Kammern zu schützen, es sei denn, dass ein solches Recht schon vertragsmäßig bestände, oder als Servitut auf den Häusern, welche von der Stadt gemeinde Steyr gekauft und demoliert worden seien, intabuliert wäre Herr Gemeinderatb Ritzinger glaubt, wenn das von det Gemeinde im Ort erbaute Reservoir nicht genug wasserdicht und mithin die Ursache des Wassereindringens in die Kammern des Hauses Nr. 1 Fischergasse sei, die Stadtgemeinde jedenfalls verpflichtet sein wird, diese Uebelstände zu beheben, welcher Anschauung sich auch Herr Gemeinderath Löhnert anschließ Herr Vicebürgermeister Stigler bemerkt, die in Rede stehende Angelegenheit sei schon einmal Gegenstand der Berathung in de Bausection gewesen. Die Bausection habe auch einen Localangen schein vorgenommen, ohne jedoch darüber schlüssig werden zu können was die eigentliche Ursache des Wassereindringens in die erwähnten Kammern sei; dieselbe habe daher beschlossen, den Act an das Amt dehufs Feststellung des Rechtsverhältnisses zurückzuleiten, denn erst nach Feststellung dieses Verhältnisses könne die Bausection das Nöthige veranlassen, um den erwähnten Uebelständen, welche laut Aussage mehrerer Zeugen vor Regulierung der Schlüsselhofgasse thatsächlich nicht bestanden haben, entsprechend abzuhelfen herr Gemeinderath Kau.sch findet das Rechtsverhältnis gan¬ klar. Wenn das Wasserreservoir durchlässig sei, müsse die Gemeind dem hiedurch entstandenen Uebelstande abhelfen Herr Gemeinderath Ritzinger ist für die Annahme det Sectionsantrages, weil erst auf Grund des Ausspruches der Bau section die Rechtssection ein Urtheil fällen könne, worauf Herr Vice bürgermeister Stigler erklärt, dass er, um der Sache die Spitze abzubrechen, sich ebenfalls dem Sectionsantrage anschließe Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig angenommen. Z. 22.838/1894 5. Referent bemerkt, es liegen von Herrn Dr. Franz Anger mann als Vertreter der Stadtgemeinde Steyr zwei Eingaben vor Die erste Eingabe enthalte den Bericht über die Entscheidung des k. k. Obersten Gerichtshofes über den Recurs der Gas=Gesellschaft, welche er nicht verlese, da diese Entscheidung dem löblichen Gemeinde rathe schon bekannt sei. Mit der zweiten Eingabe legt derselbe da¬ Verzeichnis über die im schiedsgerichtlichen Processe gegen die Gesell schaft für Gasindustrie in Augsburg erlaufenen Kosten vor, welche sich im ganzen auf 666 fl. 69 kr. beziffern. Der Sectionsantrag lautet: Vorliegende Zuschrift wolle der löbliche Gemeinderath zur Kenntnis nehmen und über beige brachtes Kostenverzeichnis des Herrn Dr. Angermann wird die Section in nächster Sitzung nach genauer Prüfung dem löblichen Gemeinderathe Bericht und Antrag zu stellen sich erlauben Herr Gemeinderath R ginger frägt, ob Herr Dr. Angermann nicht versprochen hat, di se Arbeiten gratis zu machen, was de Herr Vorsivende verneint Herr Gemeinderath Erb möchte wissen, bis zu welchem Zeit¬ diese Kosten per 666 fl. 69 kr. erlaufen seien. punkte Herr Gemeinderath Löhnert erwidert, dass dies jene Process kosten seien, welche bis zur Einberufung des Schiedsgerichtes er¬ wachsen sind die Kosten des Schiedsgerichtes seien in dieser Summe nicht inbegriffen Herr Gemeinderath Ritzinger frägt, ob die Kosten de Schiedsgerichtes schon bekannt sind, was der Herr Vorsitzende vernein Herr Gemeinderath Löhnert bemerkt, es sei auch noch vor keiner Seite eine diesbezüglich: Anfrage an das Schiedsgericht gestellt worden, jedenfalls dürfte Herr Advocat Dr. Eigner über die Kosten des Schiedsgerichtes Auskunft ertheilen können Herr Gemeinderath Erb frägt, ob die Elektricitäts=Gesell schaft bereits einen Vertreter für die Ausgleichsverhandlungen nominiert hat. Der Herr Vorsitzende erwidert, dass hiezu noch kein Anlass gegeben war. Er habe bereits mit Herrn Generaldirector Geyer bezüglich des Ausgleiches mit der Gas=Gesellschaft gesprochen und dürfte diese Gesellschaft innerhalb vierzehn Tagen ihre=Anträge stellen. Nach weiterer kurzer Debatte wird der Sectionsantrag einstimmig angenommen Herr Vice=Bürgermeister Stigler übernimmt den Vorsitz 6. a) Roman Wittine, verehelichter Pfründner in Steyr, recuriert gegen den Beschluss des Armenrathes Steyr, 6. Mai 1895, wegen verweigerten Ankaufes eines Spielwerkes Die Section beantraat, der löbliche Gemeinderath wollt vorstehendem Recurse keine Folge geben und den Beschluss des städtischen Armenrathes aufrecht erhalten. — Einstimmig ange nommen — Z. 11 361 b) Franz Seitlinger, verwitweter Tischlermeister in Wels recuriert gegen den Beschluss des Armenrathes vom 6. Mai 1835 wegen verweigerter Unterstützung Die Section beantragt, der löbliche Gemeinderath wolle im Sinne des vom städtischen Armenrathe gefassten Beschlusses vor¬ liegendem Recurse keine Folge geben. —Einstimmig angenommen. 10.995 3. 7. Die Direction der Sparcasse Steyr übermittelt den Entwur des Darlehensvertrages hinsichtlich des von der Stadtgemeinde Steyt zur Bezahlung der restlichen Brückenbaukosten ausgenommenen Dar lehens per 300.000 fl. — Wird genehmigend zur Kenntnis genommen. Z. 11.250 II. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Gemeinde raty Josef Tureck 8. Das Stadtcasseamt berichtet über die Geldgebarung bei der Stadtcasse im Monate April 1895 wie folgt Einnahmen im Monate April 1895 * * 6.786 92 ½ „ „ „ fl Casserest vom Vormonate * * * .. „ 76.026·68¼ Gesammteinnahmen im Monate April 1895 fl. 82.813·61 Ausgaben im Monate April * * * „ 73.413·72 * Casserest für den Monat Mai * * 9.399-331 fl. Es betrugen bis inclusive April 1895 die gesammten Einnahmer „145.561-2 * die gesammten Ausgaben 136.161·40½ Das Cassejournal wurde von den Herren Gemeinderäthen Emil Göppl und Josef Schachinger geprüft und richtig befunden. Zur Kenntnis — Z. 10.085 9. Der Philosophen=Unterstützungsverein in Wien und der Hilfsverein „Austria“ in Nürnberg bitten um eine Subvention Die Section beantragt, Ersterem eine Subvention von 10 fl. zu bewilligen, dagegen Letzteren abweislich zu bescheiden. Einstimmig angenommen. Z. 9818 und 8844 10. Die allgemeine Arbeiter=Kranken= und Unterstützungscasse in Steyr bittet um eine Subvention zur Unterstützung sehr bedüeftiger Mitglieden Die Section beantragt die Bewilligung einer Subvention von 200 fl. für das Jahr 1895. — Einstimmig angenommen Z. 11.280 11. Die vom städt. Casseamte beantragte Abschreibung un einbringlicher Gemeinde=Umlagen aus dem Jahre 1894 im Gesammt betrage von 74 fl. 42 kr. wird über Antrag der Section einstimmig genehmigt. — Z. 11.218 12. Das städt. Casseamt berichtet über das Ergebnis des achttägigen Frühjahrsmarktes, welcher nach Abzug der Ueberwachungs¬ gebür per 72 fl. 57 kr. ein Reinerträgnis von 831 fl. 79 kr. ergab Zur erfreulichen Kenntnis. — Z. 11.251 III. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Vice Bürgermeister Victor Stigler. 13. Johann Faatz, Spenglermeister in Steyr, ersucht um pachtweise Ueberlassung eines städtischen Wiesen grundes zum Zwecke der Herstellung eines Aufstieges zum Tabor Die Section stellt hiezu folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderatb wolle zur Verpachtung eines Wiesengrundes im Aus¬ maße von 8·10 Quadratmeter der Grundparcelle Nr. 968 gegen jederzeit zulässige Kündigung für 1 fl. jährlichen Pachtschilling an den Gesuch steller gegen dem die Zustimmung ertheilen, dass Herr Faatz die Kosten trägt, welche aus der Errichtung dieses Pachtverhältnissel erwachsen
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