Ratsprotokoll vom 26. April 1895

sei nur ein Hindernis bei der Unterhandlung. Er sehe auch nicht ein, warum sich die Gemeinde das Armutszeugnis geben soll, sich nicht allein ausgleichen zu können. Wenn der Herr Stadtsecretär als Jurist beigezogen würde, so wäre es entschieden besser, als eine dritte Partei, denn wenn diese diametrale Ansichten habe, könne ei Ausgleich nicht zustande kommen Herr Vicebürgermeister Stigler bemerkt, er fasse die Forderung der Elektricitäts=Gesellschaft, dass sie bei den Ausgleichsverhand¬ lungen zugezogen werde, so auf, dass derlei Verhandlungen nicht zum Abschluss kommen sollen, ohne dass die Elektricitäts=Gesellschaft um ihre Mitwirkung und Willensmeinung gefragt würde. Die Stadtgemeinde Steyr kann nicht einseitig vorgehen, ohne die Elektricitäts=Gesellschaft zu fragen, weil sonst dieselbe kein Interess mehr hätte, ihre Position zu vertheidigen. Wenn von der Gas¬ gesellschaft behauptet wird, sie wünsche mit der Elektricitäts=Gesell¬ schaft nicht in Verhandlung zu treten, weil sie den Streit mit der Stadtgemeinde habe, so ist das nicht als eine principielle Abneigung gegen die Gesellschaft zu bezeichnen, und ist wohl nicht anzunehmen dass durch deren Zuziehung der Ausgleich geschädigt werden könnte Der ganze Streit müsse sich in Form eines Ausgleiches auflösen der aber nur erreicht werden könne, wenn auch die Elektricitäts Gesellschaft Opfer bringe, und deshalb werde man doch in die Lage kommen müssen, dieselbe an den Ausgleichsverhandlungen theilnehmen zu lassen. Sache des Herrn Bürgermeisters werde es sein den Ausgleich in Anregung zu bringen und jene Persönlichkeiten welche er hiezu vorerst als geeignet erachtet, beizuziehen. Einen Ausgleick zwischen der Gemeinde und der Gasgesellschaft ohne Opferwilligkei der Elektricitäts=Gesellschaft halte er für ausgeschlossen, und deshal solle man gegen die Gesellschaft nicht zu schroff vorgehen und selbe nicht behandeln, als ob sie ganz fremd wäre. Es sei von Steuer trägern gesprochen worden, jedoch habe die Gemeinde auch die moralische Aufgabe, jene Leute in Schutz zu nehmen, die durch die Einrichtung der elektrischen Beleuchtung große Summen ausgegeben haben, wie z. B. die Brauerei=Actiengesellschaft. Auch die Interessen dieser Steuerträger seien zu schützen. Hätte der Gemeinderath von vorneherein die elektrischen Anlagen verweigert, würde er nicht in die Lage gekommen sein, heute zu streiten. Er hat es nicht gethan, wei der frühere Gemeinderath fortschrittlich gesinnt war und die elektrische Beleuchtung ein Fortschritt ist. Er habe das Gefühl, dass es auch nicht Aufgabe des jetzigen Gemeinderathes sein könne, gegen die Elektricitäts=Gesellschaft so scharf aufzutreten und von der Bei¬ ziehung eines Vertreters abzusehen, und sei überzeugt, dass der Gemeinderath seine Ansicht theile, dass die Angelegenheit überhaupt nur in Form des Ausgleiches zu Ende geführt werden kann. Er erlaube sich, den Sectionsantrag zur Annahme in seiner Totalität umsomehr zu empfehlen, als derselbe einstimmia gefasst wurde und in der Rechts=Section eben jene Herren sich befinden, welche in dei Lage sind, die Interessen der Gemeinde sehr scharf ins Auge zu fassen Herr Gemeinderath Ritzinger bemerkt, der frühere Gemeinde¬ rath sei als fortschrittlich classificiert worden, weil er die Bewilligun zur Elektricitäts=Anlage gegeben hat, aber damit sei noch etwas in Verbindung, was übersehen wurde, und auch von Herrn Vice bürgermeister Stigler. Nämlich die Bewilligung erfolgte nur gegen Widerruf, und nur das sei das wahre Glück, dass das Amt noch rechtzeitig darauf gekommen sei, sonst wäre die Sache noch schlechter. Er vermisse das Wort „Widerruf“ in der Eingabe der Elektricitäts¬ Gesellschaft. Er beantrage die Abstimmung des Sectionsantrages Punkt für Punkt Herr Gemeinderath Kautsch beantragt die Abänderung des Sectionsantrages dahin, dass erst beim Abschlufs der Ausgleichs Verhandlungen ein Vertreter der Elektricitäts=Gesellschaft eingelader werden soll Herr Vice=Bürgermeister Stigler ist dafür, dass mindestens bei jeder entscheidenden Verhandlung ein Vertreter der Elektricitäts¬ Gesellschaft beigezogen werde Herr Gemeinderath Erb tritt dafür ein, dass es dem ver¬ handelnden Comité freistehen solle, sich durch einen Vertreter der Elektricitäts=Gesellschaft zu verstärken; das Wort „jeder“ müss absolut wegbleiben. Der Herr Vorsitzende bringt hierauf den Antrag der Section in seinen einzelnen Theilen zur Abstimmung, und wird der erste Theil, mit der Abänderung, dass der Passus: „dass jedoch zu jeder in dieser Sache zu pflegenden Verhandlung ein durch die Gesellschaft zu nominierender Vertreter der Actien=Gesellschaft der Elektricitäts¬ werke in Steyr zuzuziehen sei“ richtig zu lauten habe: „dass jedock zu entscheidenden, in dieser Sache zu pflegenden Verhandlungen ein durch die Gesellschaft zu nominierender Vertreter der Actien¬ Gesellschaft der Elektricitätswerke in Steyr zuzuziehen sei“, sowie dass das anstatt des Wortes „intervenieren“ das Wort „theilnehmen zu setzen ist, und die übrigen zwei Theile des Sections=Antrages ir ihrer ursprünglichen Fassung einstimmig angenommen 3. Das Amt legt das neu aufgenommene Spitals=Inventar vor Die Section stellt folgenden Antrag: Der löbliche Ge¬ meinderath wolle beschließen, es sei das vorliegende Inventar zut Kenntnis zu nehmen und das Amt zu beauftragen, im Einvernehmen Section mit den Ordensschwestern wegen der weiteren mit der I. Uebernahme und Fortführung des Inventars eine neue Vereinbarun zu schließen, welche dem löblichen Gemeinderathe zur Genehmigung vorzulegen ist Herr Vice=Bürgermeister Stigler stellt den Zusatzantrag dass mit Rücksicht darauf, als der frühere Vertrag mit den Ordens¬ schwestern infolge Umgestaltung des Krankenhauses in ein öffentliche Spital aufgelöst wurde, auch bezüglich der Verwaltung des In ventars eine Vereinbarung zu treffen wäre Hierauf wird der Sections=Antrag mit dem Zusatz antrage des Herrn Vice=Bürgermeisters Victor Stigler zum Be¬ schlusse erhoben 4. Ignaz Marschhofer, Stadt=Pfarrthurmwächter bittet wegen Kränklichkeit um Enthebung vom Dienste und um Zuerkennung eines Ruhegenusses Der Sections=Antrag lautet: Der löbliche Gemeinderath wolle beichließen, es sei die Kündigung des Dienstes von Seite de Stadtthurmwächters Ignaz Marschhofer entgegenzunehmen und ihm mit Rücksicht auf seine langjährige, tadellosse Dienstleistung und seine nunmehrige, vollkommene und dauernde Erwerbsunfähigkeit eine außerordentliche Provision von monatlich 20 fl. zuzuerkennen und es sei hinsichtlich der erledigten Stelle der Concurs aus¬ zuschreiben. — Einstimmig angenommen. — Z. 8790 II. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Gemeinde rath Josef Tureck. 5. Gelangt folgender Erlass zur Verlesung „ad Zahl 1759. An die Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr. Mit Bezugnahme auf den h. o. Erlass vom 30. Jänner 1895, Zahl 1759 betreffend die Intimation der Allerhöchsten Sanction des Gesetz¬ Entwurfes, mit welchem der Stadtgemeinde Steyr die Auf¬ nahme eines Darlevens im Betrage von 300.000 fl., sowie die Ver¬ äußerung einiger dieser Stadtgemeinde gehörigen Zinshäuser, be¬ williget wird, wird die Stadtgemeinde=Vorstehung aufgefordert, anher zu berichten, ob der Gemeinderath von Steyr über die zunächst beabsichtigte Verwendung des Erlöses aus den zur Veräußerung bestimmten Häusern irgend einen Beschluss schon gefafst hat. — Für den Landeshauptmann: Linz, am 12. März 1895. — Billau m. p.“ Der Sections-Antrag lautet: Obwohl bis heute ein Ver¬ kauf von den der Gemeinde gehörigen Zinshäusern noch nicht erfolgt ist, so stellt die Section doch den Antrag: Der löbliche Gemeinderath möge beschließen, dem hohen Landes=Ausschuss zu berichten, dass im Falle der Erlös zur Tilgung der des Verkaufes der erwähnten Häuser — — Einstimmig angenommen. Sparcasse=Schuld verwendet wird. Z. 6461 über die Geldgebarung bei 6. Das Stadtcasseamt berichtet wie folgt der Stadtcasse im Monate März 1895 11.514·5 fl. Einnahmen im Monate März 1895 * * 75.834.55 Casserest vom Vormona# * * „ „ „ % 1895 87.349·1 Gesammteinnahmen im Monate März fl. 11.322-43 Ausgaben im Monate Mär 0 * * * 76.026·68 fl. * * Casserest für den Monat Apri 1895 die gesammten Es betrugen bis inclusive Mär „ 138.774-30 * * Einnahmer * * * * 62.747·68 die gesammten Ausgaben 7 Steyr, am 31. März 1895. Johann Paarfusser. Victor Jandaurek. Das Cassejournal wurde durch die Herren Gemeinderäthe Matthias Perz und Josef Tureck geprüft und richtig befunden. — Z. 7971 Zur Kenntnis 7. Liegt folgender Sections=Antrag vor: In Betreff Verwendung des Casseüberschusses pro 1894 sah sich die Section ver¬ anlasst, sich über die zweckdienlichste Verwendung des freien verfüg¬ baren Casse=Ueberschusses vom Jahresschlufs 1894 mit dem Stadt¬ Casseamte in das Einvernehmen zu setzen und erlaubt sich, diesfalls folgenden Antrag einzubringen: a) Der derzeitige mit 30.000 fl präliminierte Cassegebarungsfond ist bei dem gegenwärtigen Schulden stande der Stadtcasse vom Jahre 1896 ab um weitere 20.000 fl., somit auf 50.000 fl. zu erhöhen. b) Dieser zu leistende Zuschuss ist aus dem freien, verfügbaren Cassaüberschusse des Jahres 1894 per 24.970 fl. zu entnehmen mit 20.000 fl., dagegen sei mit dem restlichen Ueber chusse per 4970 fl. zu Gunsten der Stadtcasse ein Passivzinsen¬ Reservefond zu bilden, welcher Fond solange, als es möglich ein wird, Casseüberschüsse zu erzielen, durch dieselben jedes Jahr zu verstärken wäre, um einen Barfond zu haben, den man in An¬ spruch nehmen könne, wenn einmal in einem oder dem anderen Jahre die semestralmäßig an die Sparcasse zu leistende Ziusenquote nicht ganz aufgebracht werden könnte Herr Gemeinderath Erb bemerkt, es sei eine erfreuliche That¬ sache, dass vom Jahre 1894 ein Cassaüberschuss existiere, und wurde dieser Ueberschufs im letzten Sitzungs=Protokolle als ein Ersparnis bezeichnet. Dieser Ueberschuss konnte aber auf zweierlei Art entstanden sein, nämlich entweder durch eine Mehreinnahme, und dann sei der leberschufs kein Ersparnis, oder durch eine Verminderung der Aus lagen. Es würde ihn interessieren, wenn die Finanz=Section die Ent tehung dieses Ueberschusses aufklären würd Der Herr Vorsitzende gibt zur Aufklärung bekannt, dass die Einnahmen von der Waffenfabrik damals nur mit 50.000 fl. prä liminiert waren, thatsächlich aber 118.000 fl. Umlagen gezahlt wurden Herr Vicebürgermeister Stigler bemerkt, es liege nicht immer in den Mehreinnahmen, wenn ein Casseüberschufs erzielt werde, die Hauptsache sei die Sparsamkeit. Dies sehe man ja in allen öffent¬ lichen Vertretungskörpern; übrigens kenne er die Spitze, wohin diese Bemerkung gerichtet sei. Wenn in der letzten Gemeinderaths Sitzung betont wurde, dass ein Ersparnis erzielt wurde, so sei dies gerechtfertigt, denn es hätte ja so vorgegangen werden können, dass dieser Betrag nicht erspart worden wäre. Er sehe nicht ein, warum man heute daran nergle, denn ob diese Post in folge von Mehreinnahmen oder infolge Sparsamkeit resultierte, sei gleich, jedenfalls sei es erfreulich, und solle man zufrieden sein, dass überhaupt ein Ueberschuss geblieben sei. Betonen müsse er noch dass alle Mehreinnahmen nichts nützen, wenn nicht sparsam vor gegangen werde Herr Gemeinderath Kautsch kann diese Post nicht als Er sparnis anerkennen, weil eben die Gemeinde unverhoffter Weise un 50.000 fl. mehr einnahm, als präliminiert war. Diese glückliche

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