Ratsprotokoll vom 26. April 1895

Raths-Protokoll über die VI. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. I. f. Stadt Steyr am 26. April 1895. Mittheilungen. I. Section. 1. Gesuch um Aufnahme in den Gemeinde¬ Verband der Stadt Steyr und um Verleihung des Bürgerrechtes. 2. Eingaben der Actien=Gesellschaft der Elektricitätswerke in Steyr in Angelegenheit des Processes mit der Gesellschaft für Gasindustrie in Augsburg. 3. Amtsbericht, womit das Inventar des hierstädtischen Krankenhauses vorgelegt wird, und ein Personalansuchen. 4. Gesuch des städt. Feuerwächters am Stadtpfarrthurme Ignaz Marschhofer um Versetzung in den dauernden Ruhestand und um Bewilligung eines Ruhegenusses. II. Section. 5. Erlass des h. oberöst. Landes=Ausschusses enthaltend Auftrag zur Berichterstattung in Betreff Verwendung des Erlöses aus den zur Veräußerung bestimmten Häusern. 6. Amtsbericht über den Stadtcasse=Journalsabschluss pro März 1895. 7. Sections=Antrag in Betreff Verwendung des Casse=Ueber¬ schusses pro 1894. III. Section. 8. Eingaben des Gewerbe=Vereines in Steyr um Zuweisung eines Locales für das projectierte Lehrlingsheim und zur Veranstaltung einer Ausstellung von Arbeiten von Gehilfen und Lehrlingen. 9. Antrag auf Reparatur der schadhaften Einfassungsmauern im Exjesuitengebäude. 10. Bericht der III. Section über die zweckentsprechende Er¬ weiterung des neuen Armenhauses. 11. Kostenanschlag für Herstellung neuer Saumrinnen am Bürgerschulgebäude und an den Promenadezinshäusern Nr. 8 und 10. 12. Offerte für die Lieferung von Pechschotter für die Wege in den Anlagen am Karl=Ludwig=Platze. Tages=Ordnung: Gegenwärtig: Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Johann Redl. Der Vicebürgermeister Herr Victor Stigler. Die Herren Gemeinde¬ räthe: Edmund Aelschker, Leopold Anzengruber, Leopold Erb, Emil Göppl, Dr. Friedrich Höfner, Josef Huber, Anton Jäger v. Waldau, Jakob Kautsch, Dr. Alois Kurz, Franz Lang, Georg Lintljun., Ferdinand Löhnert, Matthias Perz, Josef Peteler, Ferdinand Reitter, Gustav Ritzinger, Josef Schachinger, August Schrader, Gottfried Sonnleitner, Franz Tomitz, Josef Tureck. Ferner ist anwesend Herr Stadt=Secretär Franz Gall. Als Schriftführer: städt. Official Herr Franz Schmidbauer. Beginn der Sitzung 3 Uhr nachmittags. Der Herr Vorsitzende constatiert die Beschlussfähigkeit, bestimmt zu Verificatoren dieses Protokolles die Herren Gemeinderäthe Edmund Aelschker und Leopold Anzengruber und erklärt um 3 Uhr nach¬ mittags die Sitzung für eröffnet. Hierauf verliest Herr Stadt¬ Secretär Franz Gall als Mittheilung folgende Schriftstücke: a) Den Erlass der hohen k. k. Statthalterei Linz vom 8. April 1895, Z. 5930/I, womit dieselbe eröffnet, dass der Beschluss des oberösterr. Landtages betreffend die Einhebung der Brücken¬ und Pflastermautgebüren in Steyr auf weitere 5 Jahre vom 1. Jänner 1895 ab, die Allerhöchste Sanction erhielt. — Zur Kenntnis. — Z. 8220. b) Die Eingabe der Frau Katharina Heindl, worin dieselbe ihr Haus Nr. 331 Steyrdorf (Mautstation) der Gemeinde zum Kaufe anbietet. — Wird der Bausection zur Antragstellung übermittelt. Z. 8805. c) Die Verfügung des Herrn Bürgermeisters betreffend die Enthebung des städt. Pumvenwärters Johann Czerwenka vom Dienste aus Gesundheitsrücksichten und provisorische Besetzung dieser Stelle durch den Taglöhner Johann Ofner. — Zur Kenntnis. Z. 63/Präs. d) Die Zuschrift der k. k. General=Direction der österr. Staats¬ bahnen in Wien vom 11. und 18. April 1895, Z. 44101 und 44896, worin mitgetheilt wird, dass der Wochenmarktszug ab Hieflau versuchsweise für die Dauer der diesjährigen Sommerfahrplanperiode in der Weise in Verkehr gesetzt wird, dass vom 1. Mai 1895 an dem Güterzuge, welcher von 4 Uhr 13 Min. früh von Hieflau ab¬ geht, Personenwagen II. und III. Classe zur Personenbeförderung beigegeben werden, dass ferner die Führung eines neuen Personen¬ zuges von Klein=Reifling nach Selzthal, welcher an den um 7 Uhr 43 Min. früh von Steyr abgehenden Personenzug Anschlufs haben soll, ab 1. Juni 1895 eingestellt wird, und weiters, dass das für die Strecken Kastenreith—St. Valentin—Gaisbach erforderliche Zugs¬ begleitungs=Personale in Steyr concentriert wird. — Zur Kenntnis. Z. 8408 und 8810. *) Die Zuschrift des Herrn Directors Ritzinger, worin derselbe nomens der Gesellschaft der Alterthumsfreunde für das bisher vom Gemeinderathe, sowie auch vom Herrn Bürgermeister dieser Gesellschaft entgegengebrachte Wohlwollen bezw. Unterstützung bestens dankt und die Erklärung abgibt, dass die Gesellschaft zur Vermehrung der Musealsammlungen nach besten Kräften auch weiters beitragen wird. Zur Kenntnis. — Z. 9146. f) Die Zuschrift des Herrn k. k. Conservators Gustav Ritzinger, worin derselbe sich bereit erklärt, das ihm übertragene Ehrenamt eines Custos für die historischen Sammlungen der Stadt Steyr anzunehmen und dieser Sammlung seine volle Aufmerksamkeit zu widmen. — Zur Kenntnis. — Z. 9147. Der Erlass der hohen k. k. Statthalterei Linz vom 9) 15. April 1895, Z. 945/Präs., womit die Einleitung einer Sammlung für die durch Erdbeben verunglückten Bewohner von Krain beauftragt wird. — Zur Kenntnis. — Z. 9246. Der Herr Vorsigende bemerkt hiezu, er habe sich bezüglich Gewährung einer Unterstützung aus Gemeindemitteln mit der Finanz¬ Section ins Einvernehmen gesetzt, und ersucht den Obmann derselben Herrn Gemeinderath Tureck, den diesfälligen Beschluss bekannt zu geben. Herr Sections=Obmann Gemeinderath Tureck beantragt namens der Finanz=Section die Bewilligung einer Unterstützung per 200 fl. aus dem für unvorhergesehene Auslagen präliminierten Fonde. — Einstimmig angenommen. — Z. 9246. Hierauf wird zur Erledigung der Tagesordnung geschritten: I. Section. Referent: Sectionsobmann Herr Gemeinderath Anton Jäger von Waldau. 1. a) Herr Dr. Alois Demel, emerit. Advocat in Steyr, ersucht um Aufnahme in den Gemeindeverband und Verleihung des Bürgerrechtes der Stadt Steyr. Die Section beantragt, diesem Ansuchen gegen Erlag der Taxen Folge zu geben. — Einstimmig angenommen. — Z. 7039. b) Herr Karl Mikota, Partieführer der österr. Waffenfabrik und Hausbesitzer, Bindergasse Nr. 7, bittet um Aufnahme in den Gemeindeverband und um Verleihung des Bürgerrechtes der Stadt Steyr. Die Section beantragt, diesem Ansuchen gegen Erlag der Gebüren Folge zu geben. — Einstimmig angenommen. — Z. 8762. 2. Von der Actiengesellschaft der Elektricitätswerke liegt sol¬ gende Eingabe vor: Löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung! Im Nachhange zu unserer letzten Zuschrift und mit Rücksicht auf Ihre Einladung vom 21. Jänner 1895, Z. 1326, bis längstens Ende März l. J. eine stricte Erklärung dahin abzugeben, ob und in welcher Weise die Elektricitäts=Gesellschaft für die Kosten des Pro¬ cesses mit der Gesellschaft für Gasindustrie in Augsburg und für die erwachsenden Entschädigungsansprüche an die Gemeinde aufzu¬ kommen gedenkt, beehren wir uns nachstehende Erklärung abzugeben: Der löbliche Gemeinderath hat von uns verlangt, dass wir uns stricte äußern, ob und in welcher Weise wir für die Kosten des Processes mit der Gesellschaft für Gasindustrie in Augsburg und für die erwachsenden Entschädigungsansprüche an die Stadtgemeinde Steyr aufzukommen gedenken. Bei der Beantwortung dieser Frage glauben wir zunächst jene Kosten und eventuellen Entschädigungsansprüche, welche die Zeit des bei dem Schiedsgerichte anhängig gewesenen Processes be¬ treffen, von jenen Kosten und eventuellen Entschädigungsansprüchen unterscheiden zu müssen, welche nach Schöpfung des schiedsrichter¬ lichen Urtheiles und Einbringung der Annullierungsklage bis zu deren Entscheidung erwachsen werden, resp. dürften.

Zur Zahlung oder Beitragsleistung der Kosten und eventueller Entschädigungsansprüche der oben erwähnten Zeit des schiedsrichter¬ lichen Processes fühlt sich die Actiengesellschaft der Elektricitätswerk nicht verpflichtet, weil dieselbe eine solche Verpflichtung nicht einge gangen ist und dieselbe auch keine Schuld an diesen Auslagen treffen kann Der löbliche Gemeinderath hat in seiner Sitzung vom 15. Sep¬ tember 1893 zufolge einstimmigen Beschlusses die Bewilligung zur Legung der elekirischen Stromleitungen auf den öffentlichen Plätzen und Straßen ertheilt, weil er der Aeußerung der Vertreter der löblichen Stadtgemeinde Steyr im Commissions=Protokolle von 23. August und 13. September 1893 (welches ohnedies in diesem öblichen Amte erliegt) zugestimmt haß Die Herren Vertreter der Stadtgemeinde haben bei diese Commissionierung den Protest der Gesellschaft für Gasindustrie ir Augsburg gegen die Bewilligung von elektrischen Stromleitungen als rechtlich nicht begründet erklärt, weil in dem Gasvertrag ausdrücklich nur von Gasbeleuchtung 2c. die Rede ist und Beleuchtung mit Elektricität in keiner Weise ein neuc Art Gasbeleuchtung darstellt. Zu dieser „Aeußerung“ hat der löbliche Gemeinderath in seiner Sitzung vom 15. September 1893 einstimmig seine Zustim mung gegeben und sodann die obige Bewilligung ertheilt Wir haben daher auf Grund einer legalen Bewilligung des löblichen Gemeinderathes unsere Leitungen errichtet und aus Grund einer von der hohen k. k. Statthalterei in Linz ectheilten Concession und der vom hohen k. k. Ministerium des Innern er theilten Genehmigung unser Unternehmen ins Leben gerufen und in Betrieb gesetzt Dass das Schiedsgericht gegen alle Erwartung und auch ge gen die einstimmig manifestierte Anschauung des öblichen Gemeinderathes entschied, kann uns woh nicht als Verschulden angerechnet werden, und glauben wir daher auch, dass für uns zur Tragung dieser Auslagen der löblichen Stadtgemeinde Steyr eine gesetzliche Verpflichtung nicht besteht, zu¬ dem die löbliche Stadtgemeinde Steyr gemäß § 33 des Gasvertrages vom 28. August 1834 verpflichtet ist und war, alle Streitigkeiten welche aus dem Inhalte dieses Vertrages entstehen, durch schieds richterlichen Spruch entscheiden zu lassen Anders liegt die Sache allerdings, nachdem das Urtheil in abgeführten schiedsrichterlichen Processe gefällt worden ist Von diesem Zeitpunkte an hat die löbliche Stadtgemeinde Steyr durch Einbringung der Nullitätsklage gegen das schiedsrichter¬ liche Urtheil das Interesse unserer Gesellschaft an dieser Frage ins¬ besondere geschützt, und wir haben bereits mit Zuschrift vom 16. Fe¬ bruar 1895 erklärt, jene Kosten, welche mit der Führung des Annullierungs=Processes gegen das schieds¬ richterliche Urtheil verbunden seinwerden, allein und aus Eigenem tragen zu wollen Im gleichen Sinne hat auch die Generalversammlung unserer Gesellschaft in der Sitzung vom 27. März 1895 beschlossen, der löblichen Stadtgemeinde Steyr gegenüber sich bereit zu erklären, die eventuellen Entschädigungsansprüche der Gasgesellschaft gegen di löbliche Stadtgemeinde Steyr, welche auf die Zeit von der Einbringung der Nullitätsklage bis zu deren Entscheidung entfallen würden, gemeinsam mit der öblichen Stadtgemeinde Steyr zu tragen. Mit Rücksicht auf diese Beitragspflicht behält sich jedoch un sere Gesellschaft bevor, dass sie bei eventuellen Ausgleichsverhand lungen mit der Gasgesellschaft in Augsburg zugezogen werde, die löbliche Stadtgemeinde Steyr daher hiebei nicht einseitig vorgehe und auch nicht einseitig und ohne Zuziehung unserer Gesellschaft die Nullitätsklage zurückziehe Wir beehren uns dadurch der Einladung der löblichen Stadi¬ gemeinde=Vorstehung Steyr vom 21. Jänner 1895, Z. 1326, in den estgestellten Termine zu entsprechen und zeichnen Achtungsvollst Steyr, 30. März 1895 Elektricitätswerke in Stehr. Dr. Franz Angermann. Johann Scholz. Die Section stellt hiezu folgenden Antrag: Der löblich Gemeinderath wolle beschließen: 1. Es sei die Erklärung der Actien. gesellschaft der Elektricitätswerke in Steyr, nach welcher dieselbe die Kosten, welche mit der Führung des Anuullierungs=Processes gegen das schiedsrichterliche Urtheil verbunden sind, allein und aus Eigenen zu tragen sich verpflichtet und sich bereit erklärt, die eventueller Entschädigungsansprüche der Gasgesellschaft gegen die Stadtgemeinde Steyr, welche auf die Zeit von der Einbringung der Nullitätsklage bis zu deren Entscheidung entfallen würden, gemeinsam mit der Stadtgemeinde zu tragen, mit dem ausdrücklichen Vorbehalte zur Kenntnis zu nehmen, dass sich die Stadtgemeinde Steyr in allen auf die Angelegenheit bezugnehmenden Agenden ihre völlig freie Entschließung wahrt, dass jedoch zu jeder in dieser Sache zu pflegenden Verhandlung ein durch die Gesellschaft zu nominierender Vertrete der Actiengesellschaft der Elektricitätswerke in Steyr zuzuziehen sei, welcher bei diesen Verhandlungen mit berathender Stimme inter¬ 2. dass der Rechtsvertreter der Stadtgemeinde — venieren kann aufzufordern sei, den schwebenden Process ohne jede unnöthige Ver¬ zögerung zu führen, — 3. dass der Herr Bürgermeister einzuladen sei, Vergleichsverhandlungen mit der Gasgesellschaft einzuleiten. Der Herr Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte. Herr Gemeinderath Erb bezeichnet die von der Elektricitäts¬ Gesellschaft gestellte Bedingung, dass zu den eventuellen Ausgleichs berathungen ein Vertreter dieser Gesellschaft zugezogen werde, als ein sc Anmaßung. Wie komme eine Partei, welche von der Gemeinde viele Wohlthaten empfieng, dazu, sich das Recht herauszunehmen, dass sie gefragt werden müsse, was die Gemeinde thun will. Das, was di Elektricitäts=Gesellschaft für die Gemeinde thue, sei viel zu wenig gegen das, was die Gemeinde für sie thun müsse; das stehe im Ver hältnisse wie 1 zu 20. Der Verwaltungsrath erklärt sich für die Kosten, welche mit der Führung des Processes verbunden sind, weil diese Kosten geringer sind, während er für die Entschädigungs¬ ansprüche, welche an die Gemeinde gestellt werden, nur mit der Hälfte aufkommen will. Warum zahle die Elektricitäts=Gesellschaft nicht das Ganze? Der Process werde doch nur im Interesse diese Gesellschaft geführt, die Gemeinde habe an demselben kein Interesse, und wie käme sie denn dazu, tausende von Gulden als Auslagen zu haben, wenn der Process verloren gehe, und er müsse bedauern dass dann diese Kosten von den Geldern der Steuerträger gezahl werden müssen. Er möchte daher den Sections=Antrag dahin formu liert wissen, dass an die Elektricitäts=Gesellschaft nochmuls heran getreten werde, dass selbe die ganzen Kosten der Nullitätsbeschwerde zahle. Weiters sehe er nicht ein, warum der Elektricitäts=Gesellschaft das Recht eingeräumt werden solle, zu den Ausgleichsverhandlungen einen Vertreter zu entsenden, denn es sei vorauszusehen, dass nur ein solcher Vertreter entsendet würde, welcher bedeutenden Einfluss in Gemeindeangelegenheiten hätte. Uebrigens werden ja die Ver treter der Gemeinde, welche die Ausgleichsverhandlungen führen, das Interesse der Elektricitäts=Gesellschaft im Auge haben, soweit es mit den Interessen der Gemeinde im Einklange stehe. Er beontrag daher, dass jener Punkt im Sections=Antrage, wo der Elektricitäts Gesellschaft das Recht eingeräumt sei, zu jeder Berathung einen Ver treter zu nominieren, gestrichen werde, und die Gemeinde ganz für ich allein den Ausgleich mit der Gas=Gesellschaft führe Herr Gemeinderath Löhnert bemerkt, die Section habe sick auf den Standpunkt gestellt, die von der Elektricitäts=Gesellschaft gestellten Anträge anzunehmen, weil man dieselbe für die Vergar genheit nicht verbindlich machen könne. Die Gas=Gesellschaft hab einerzeit, als bei der Anlage der Elektricitätswerke keine Einigung erzielt werden konnte, die Klage überreicht und die Gemeinde musst sich in den Streit einlassen, weil es eben kein anderes Mittel gegeben habe. Für diese Kosten würde die Elektricitäts=Gesellschaft niemals herangezogen werden können, und deshalb hat die Section gemeint was nicht gesetzlich ist, könne auch nicht verlangt werden. Anders sei es von der Zeit an, als der Schiedsgerichtsspruch in Rechtskraft erwachsen ist. Die Gemeinde hätte da ihre Bewilligung zurückziehen können, unter Berufung auf den Umstand, dass die Bewilligung nu bedingungsweise ertheilt worden sei, was aber nicht geschah, sonder! der Gemeinderath habe beschlossen, gegen das schiedsrichterliche Ur theil die Nullitätsbeschwerde zu überreichen, um ein Unternehmen, wie die Elektricitäts=Gesellschaft, das auch für die Gemeinde wichtig ei, zu schützen; andererseits wurden auch die Theilnehmer an diesem Unternehmen berücksichtigt. Die Entschädigungsansprüche dürfter nicht so groß sein und dürfte für die Gemeinde ein günstiger Aus gleich zustande kommen. Aus diesem Grunde habe die Section nich einrathen können, neuerlich die Elektricitäts=Gesellschaft zur Kosten zahlung heranzuziehen, und die Zurückziehung der Nullitätsbeschwerde stünde im Widerspruch mit dem Beschlusse des Gemeinderathes. Was die Entsendung eines Vertreters seitens der Elektricitäts=Gesellschaf zu den Ausgleichsverhandlungen mit der Gas=Gesellschaft anbelange, so sei der Wortlaut nicht so streng zu nehmen. Es handle sich nicht um eine entscheidende, sondern nur um eine berathende Stimme und die Gemeinde werde sich dabei nichts vergeben Herr Gemeinderath Lintl schließt sich der Anschauung des Herrl Gemeinderathes Erb an. Er stehe auch auf dem Standpunkte, dafs diese Angelegenheit nur dann zu einem ersprießlichen Ausgange führen könne, wenn die Gemeinde die Initiative ergreife, mit der Gas¬ Gesellschaft in Unterhandlung zu treten, ohne Beiziehung eines offi ciellen Vertreters der Elektricitäts=Gesellschaft, denn die Gas=Gesell¬ schaft wolle mit der Elektricitäts=Gesellschaft nicht verkehren. E unterstütze daher den Antrag des Herrn Gemeinderathes Erb dahin dass der erste Theil des Sections=Antrages angenommen werde mit Ausnahme jenes Satzes, welcher von der Zuziehung eines Ver treters spreche Herr Gemeinderath Erb betont, er habe nicht vom Rechts¬ standpunkte gesprochen, wie Herr Gemeinderath Löhnert zu glauber scheint. Von diesem Standpunkte spreche er nicht, denn er sei kein Jurist Uebrigens habe gerade der Rechtsstandpunkt die Gemeinde in der Gas frage sitzen lassen. Er habe vom Rechtlichkeitsstandpunkte aus, und der öffentlichen Moral gesprochen. Wenn man jemand einen Schaden zufügt ei man auch verpflichtet, denselben wieder gut zu machen. Die Elektri citätsgesellschaft habe der Gemeinde einen Schaden zugefügt, der in die Tausende hineingeht, und will diesen Schaden nur theilweise gut¬ machen. Die Elektricitäts=Gesellschaft habe für die Gemeinde nicht soviel gethan, als sie vom Rechtlichkeitsgefühl aus hätte thun sollen Das sei sein Standpunkt. Die Kosten der Nullitätsklage können ins Unendliche wachsen, wenn wieder ein Schiedsgericht einberufen werde, und wer zahlt dann die Kosten, wenn der Streit sich auf Jahre hinausziehe? Er glaube, es sei Vorsicht am Platze, um sich nicht abermals in Kosten zu stürzen. Namentlich sei er aber für die Ablehnung eines Vertreters der Elektricitäts=Gesellschaft bei den Ausgleichsverhandlungen Herr Gemeinderath Kautsch ist ebenfalls nicht für die Bei ziehung eines Vertreters der Elektricitäts=Gesellschaft zu den Aus¬ gleichsverhandlungen, weil einerseits derselbe von dem Gange der Verhandlung nicht informiert sein wird und dann nichts thun kann; andererseits dasselbe Resultat erzielt würde, wenn der Elektricitäts¬ Gesellschaft mitgetheilt wird, was verhandelt wurde. Der Vertreter

sei nur ein Hindernis bei der Unterhandlung. Er sehe auch nicht ein, warum sich die Gemeinde das Armutszeugnis geben soll, sich nicht allein ausgleichen zu können. Wenn der Herr Stadtsecretär als Jurist beigezogen würde, so wäre es entschieden besser, als eine dritte Partei, denn wenn diese diametrale Ansichten habe, könne ei Ausgleich nicht zustande kommen Herr Vicebürgermeister Stigler bemerkt, er fasse die Forderung der Elektricitäts=Gesellschaft, dass sie bei den Ausgleichsverhand¬ lungen zugezogen werde, so auf, dass derlei Verhandlungen nicht zum Abschluss kommen sollen, ohne dass die Elektricitäts=Gesellschaft um ihre Mitwirkung und Willensmeinung gefragt würde. Die Stadtgemeinde Steyr kann nicht einseitig vorgehen, ohne die Elektricitäts=Gesellschaft zu fragen, weil sonst dieselbe kein Interess mehr hätte, ihre Position zu vertheidigen. Wenn von der Gas¬ gesellschaft behauptet wird, sie wünsche mit der Elektricitäts=Gesell¬ schaft nicht in Verhandlung zu treten, weil sie den Streit mit der Stadtgemeinde habe, so ist das nicht als eine principielle Abneigung gegen die Gesellschaft zu bezeichnen, und ist wohl nicht anzunehmen dass durch deren Zuziehung der Ausgleich geschädigt werden könnte Der ganze Streit müsse sich in Form eines Ausgleiches auflösen der aber nur erreicht werden könne, wenn auch die Elektricitäts Gesellschaft Opfer bringe, und deshalb werde man doch in die Lage kommen müssen, dieselbe an den Ausgleichsverhandlungen theilnehmen zu lassen. Sache des Herrn Bürgermeisters werde es sein den Ausgleich in Anregung zu bringen und jene Persönlichkeiten welche er hiezu vorerst als geeignet erachtet, beizuziehen. Einen Ausgleick zwischen der Gemeinde und der Gasgesellschaft ohne Opferwilligkei der Elektricitäts=Gesellschaft halte er für ausgeschlossen, und deshal solle man gegen die Gesellschaft nicht zu schroff vorgehen und selbe nicht behandeln, als ob sie ganz fremd wäre. Es sei von Steuer trägern gesprochen worden, jedoch habe die Gemeinde auch die moralische Aufgabe, jene Leute in Schutz zu nehmen, die durch die Einrichtung der elektrischen Beleuchtung große Summen ausgegeben haben, wie z. B. die Brauerei=Actiengesellschaft. Auch die Interessen dieser Steuerträger seien zu schützen. Hätte der Gemeinderath von vorneherein die elektrischen Anlagen verweigert, würde er nicht in die Lage gekommen sein, heute zu streiten. Er hat es nicht gethan, wei der frühere Gemeinderath fortschrittlich gesinnt war und die elektrische Beleuchtung ein Fortschritt ist. Er habe das Gefühl, dass es auch nicht Aufgabe des jetzigen Gemeinderathes sein könne, gegen die Elektricitäts=Gesellschaft so scharf aufzutreten und von der Bei¬ ziehung eines Vertreters abzusehen, und sei überzeugt, dass der Gemeinderath seine Ansicht theile, dass die Angelegenheit überhaupt nur in Form des Ausgleiches zu Ende geführt werden kann. Er erlaube sich, den Sectionsantrag zur Annahme in seiner Totalität umsomehr zu empfehlen, als derselbe einstimmia gefasst wurde und in der Rechts=Section eben jene Herren sich befinden, welche in dei Lage sind, die Interessen der Gemeinde sehr scharf ins Auge zu fassen Herr Gemeinderath Ritzinger bemerkt, der frühere Gemeinde¬ rath sei als fortschrittlich classificiert worden, weil er die Bewilligun zur Elektricitäts=Anlage gegeben hat, aber damit sei noch etwas in Verbindung, was übersehen wurde, und auch von Herrn Vice bürgermeister Stigler. Nämlich die Bewilligung erfolgte nur gegen Widerruf, und nur das sei das wahre Glück, dass das Amt noch rechtzeitig darauf gekommen sei, sonst wäre die Sache noch schlechter. Er vermisse das Wort „Widerruf“ in der Eingabe der Elektricitäts¬ Gesellschaft. Er beantrage die Abstimmung des Sectionsantrages Punkt für Punkt Herr Gemeinderath Kautsch beantragt die Abänderung des Sectionsantrages dahin, dass erst beim Abschlufs der Ausgleichs Verhandlungen ein Vertreter der Elektricitäts=Gesellschaft eingelader werden soll Herr Vice=Bürgermeister Stigler ist dafür, dass mindestens bei jeder entscheidenden Verhandlung ein Vertreter der Elektricitäts¬ Gesellschaft beigezogen werde Herr Gemeinderath Erb tritt dafür ein, dass es dem ver¬ handelnden Comité freistehen solle, sich durch einen Vertreter der Elektricitäts=Gesellschaft zu verstärken; das Wort „jeder“ müss absolut wegbleiben. Der Herr Vorsitzende bringt hierauf den Antrag der Section in seinen einzelnen Theilen zur Abstimmung, und wird der erste Theil, mit der Abänderung, dass der Passus: „dass jedoch zu jeder in dieser Sache zu pflegenden Verhandlung ein durch die Gesellschaft zu nominierender Vertreter der Actien=Gesellschaft der Elektricitäts¬ werke in Steyr zuzuziehen sei“ richtig zu lauten habe: „dass jedock zu entscheidenden, in dieser Sache zu pflegenden Verhandlungen ein durch die Gesellschaft zu nominierender Vertreter der Actien¬ Gesellschaft der Elektricitätswerke in Steyr zuzuziehen sei“, sowie dass das anstatt des Wortes „intervenieren“ das Wort „theilnehmen zu setzen ist, und die übrigen zwei Theile des Sections=Antrages ir ihrer ursprünglichen Fassung einstimmig angenommen 3. Das Amt legt das neu aufgenommene Spitals=Inventar vor Die Section stellt folgenden Antrag: Der löbliche Ge¬ meinderath wolle beschließen, es sei das vorliegende Inventar zut Kenntnis zu nehmen und das Amt zu beauftragen, im Einvernehmen Section mit den Ordensschwestern wegen der weiteren mit der I. Uebernahme und Fortführung des Inventars eine neue Vereinbarun zu schließen, welche dem löblichen Gemeinderathe zur Genehmigung vorzulegen ist Herr Vice=Bürgermeister Stigler stellt den Zusatzantrag dass mit Rücksicht darauf, als der frühere Vertrag mit den Ordens¬ schwestern infolge Umgestaltung des Krankenhauses in ein öffentliche Spital aufgelöst wurde, auch bezüglich der Verwaltung des In ventars eine Vereinbarung zu treffen wäre Hierauf wird der Sections=Antrag mit dem Zusatz antrage des Herrn Vice=Bürgermeisters Victor Stigler zum Be¬ schlusse erhoben 4. Ignaz Marschhofer, Stadt=Pfarrthurmwächter bittet wegen Kränklichkeit um Enthebung vom Dienste und um Zuerkennung eines Ruhegenusses Der Sections=Antrag lautet: Der löbliche Gemeinderath wolle beichließen, es sei die Kündigung des Dienstes von Seite de Stadtthurmwächters Ignaz Marschhofer entgegenzunehmen und ihm mit Rücksicht auf seine langjährige, tadellosse Dienstleistung und seine nunmehrige, vollkommene und dauernde Erwerbsunfähigkeit eine außerordentliche Provision von monatlich 20 fl. zuzuerkennen und es sei hinsichtlich der erledigten Stelle der Concurs aus¬ zuschreiben. — Einstimmig angenommen. — Z. 8790 II. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Gemeinde rath Josef Tureck. 5. Gelangt folgender Erlass zur Verlesung „ad Zahl 1759. An die Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr. Mit Bezugnahme auf den h. o. Erlass vom 30. Jänner 1895, Zahl 1759 betreffend die Intimation der Allerhöchsten Sanction des Gesetz¬ Entwurfes, mit welchem der Stadtgemeinde Steyr die Auf¬ nahme eines Darlevens im Betrage von 300.000 fl., sowie die Ver¬ äußerung einiger dieser Stadtgemeinde gehörigen Zinshäuser, be¬ williget wird, wird die Stadtgemeinde=Vorstehung aufgefordert, anher zu berichten, ob der Gemeinderath von Steyr über die zunächst beabsichtigte Verwendung des Erlöses aus den zur Veräußerung bestimmten Häusern irgend einen Beschluss schon gefafst hat. — Für den Landeshauptmann: Linz, am 12. März 1895. — Billau m. p.“ Der Sections-Antrag lautet: Obwohl bis heute ein Ver¬ kauf von den der Gemeinde gehörigen Zinshäusern noch nicht erfolgt ist, so stellt die Section doch den Antrag: Der löbliche Gemeinderath möge beschließen, dem hohen Landes=Ausschuss zu berichten, dass im Falle der Erlös zur Tilgung der des Verkaufes der erwähnten Häuser — — Einstimmig angenommen. Sparcasse=Schuld verwendet wird. Z. 6461 über die Geldgebarung bei 6. Das Stadtcasseamt berichtet wie folgt der Stadtcasse im Monate März 1895 11.514·5 fl. Einnahmen im Monate März 1895 * * 75.834.55 Casserest vom Vormona# * * „ „ „ % 1895 87.349·1 Gesammteinnahmen im Monate März fl. 11.322-43 Ausgaben im Monate Mär 0 * * * 76.026·68 fl. * * Casserest für den Monat Apri 1895 die gesammten Es betrugen bis inclusive Mär „ 138.774-30 * * Einnahmer * * * * 62.747·68 die gesammten Ausgaben 7 Steyr, am 31. März 1895. Johann Paarfusser. Victor Jandaurek. Das Cassejournal wurde durch die Herren Gemeinderäthe Matthias Perz und Josef Tureck geprüft und richtig befunden. — Z. 7971 Zur Kenntnis 7. Liegt folgender Sections=Antrag vor: In Betreff Verwendung des Casseüberschusses pro 1894 sah sich die Section ver¬ anlasst, sich über die zweckdienlichste Verwendung des freien verfüg¬ baren Casse=Ueberschusses vom Jahresschlufs 1894 mit dem Stadt¬ Casseamte in das Einvernehmen zu setzen und erlaubt sich, diesfalls folgenden Antrag einzubringen: a) Der derzeitige mit 30.000 fl präliminierte Cassegebarungsfond ist bei dem gegenwärtigen Schulden stande der Stadtcasse vom Jahre 1896 ab um weitere 20.000 fl., somit auf 50.000 fl. zu erhöhen. b) Dieser zu leistende Zuschuss ist aus dem freien, verfügbaren Cassaüberschusse des Jahres 1894 per 24.970 fl. zu entnehmen mit 20.000 fl., dagegen sei mit dem restlichen Ueber chusse per 4970 fl. zu Gunsten der Stadtcasse ein Passivzinsen¬ Reservefond zu bilden, welcher Fond solange, als es möglich ein wird, Casseüberschüsse zu erzielen, durch dieselben jedes Jahr zu verstärken wäre, um einen Barfond zu haben, den man in An¬ spruch nehmen könne, wenn einmal in einem oder dem anderen Jahre die semestralmäßig an die Sparcasse zu leistende Ziusenquote nicht ganz aufgebracht werden könnte Herr Gemeinderath Erb bemerkt, es sei eine erfreuliche That¬ sache, dass vom Jahre 1894 ein Cassaüberschuss existiere, und wurde dieser Ueberschufs im letzten Sitzungs=Protokolle als ein Ersparnis bezeichnet. Dieser Ueberschuss konnte aber auf zweierlei Art entstanden sein, nämlich entweder durch eine Mehreinnahme, und dann sei der leberschufs kein Ersparnis, oder durch eine Verminderung der Aus lagen. Es würde ihn interessieren, wenn die Finanz=Section die Ent tehung dieses Ueberschusses aufklären würd Der Herr Vorsitzende gibt zur Aufklärung bekannt, dass die Einnahmen von der Waffenfabrik damals nur mit 50.000 fl. prä liminiert waren, thatsächlich aber 118.000 fl. Umlagen gezahlt wurden Herr Vicebürgermeister Stigler bemerkt, es liege nicht immer in den Mehreinnahmen, wenn ein Casseüberschufs erzielt werde, die Hauptsache sei die Sparsamkeit. Dies sehe man ja in allen öffent¬ lichen Vertretungskörpern; übrigens kenne er die Spitze, wohin diese Bemerkung gerichtet sei. Wenn in der letzten Gemeinderaths Sitzung betont wurde, dass ein Ersparnis erzielt wurde, so sei dies gerechtfertigt, denn es hätte ja so vorgegangen werden können, dass dieser Betrag nicht erspart worden wäre. Er sehe nicht ein, warum man heute daran nergle, denn ob diese Post in folge von Mehreinnahmen oder infolge Sparsamkeit resultierte, sei gleich, jedenfalls sei es erfreulich, und solle man zufrieden sein, dass überhaupt ein Ueberschuss geblieben sei. Betonen müsse er noch dass alle Mehreinnahmen nichts nützen, wenn nicht sparsam vor gegangen werde Herr Gemeinderath Kautsch kann diese Post nicht als Er sparnis anerkennen, weil eben die Gemeinde unverhoffter Weise un 50.000 fl. mehr einnahm, als präliminiert war. Diese glückliche

Thatsache, dass mehr eingenommen werde, als präliminiert sei, werde aber heuer und nächstes Jahr nicht mehr sein. Was nun diesen Ueberschufs von etlichen zwanzigtausend Gulden anbelange, so sei er nicht dafür, hievon einen Zinsenreservefond zu schaffen, sondern der verfügbare Betrag solle als Cassagebarungsfond verwendet werden damit im Falle des Nichtvorhandenseins verfügbarer Mittel die halb¬ jährigen Zinsen an die Sparcasse aus diesem Fonde bezahlt werden könnten. Herr Vicebürgermeister Stigler erwidert, er müsse die Be¬ zeichnung Ersparnis aufrecht erhalten. In früheren Jahren seien oft Einnahmen über das Präliminare hinaus eingeflossen und kein Ueberschuss erzielt worden, darum sei der Ueberschuss vom Jahre 1894 doch ein Ersparnis. Die Bausection werde es sich übrigens merken, dass man auf Ersparnisse auf gewisser Seite kein Gewicht zu legen scheint. Herr Gemeinderath Kautsch bemerkt, die Gemeinde habe am 1. Jänner und 1. Juli die Zinsen an die Sparcasse zu zahlen, und die Gemeinde weiß oft nicht, wo sie das Geld hernehmen soll Bisher habe man immer Darlehen zu 5% aufgenommen, dass sei eine Wirtschaft, die man nicht goutieren könne. Es sei daher nothwendig, dass der Cassasaldo auf 50.000 fl. erhöht werde, damit man nicht immer fortwursteln müsse Herr Vicebürgermeister Stigler erwidert, er sei auch nicht für das Fortwursteln, aber man hätte die 24.000 fl. zu einem ZinsenReservefond hinterlegen können. Nachdem er aber kein persön¬ liches Interesse habe, sich für die Ersparung ins Zeug zu legen, und es ihm klar sei, dass das Aufwerfen der Debatte einen durchsichtigen Zweck verfolge, habe er keinen Antrag zu stell n. Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig angenommen. III. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Vice¬ Bürgermeister Victor Stigler. 8. Der Gewerbe=Verein des Steyrer Industrie=Bezirkes ersucht: 1. Um Zuweisung eines Locales für die in Aussicht genommene Errichtung eines Lehrlingsheims Die Section beantragt, der löbliche Gemeinderath wolle den Herrn Bürgermeister ermächtigen, im Einvernehmen mit dem k. k. Stadtschulrathe ein für den angestrebten Zweck geeignetes Locale im Bürgerschulgebäude gegen jederzeit zulässigen Widerruf zur Ver¬ fügung zu stellen. — Einstimmig angenommen 2. Um Ueberlassung eines Locales für die im August 1895 stattfindende Ausstellung von Gehilfen und Lehrlingsarbeiten. Die Section beantragt, den Herrn Bürgermeister zu ermäch¬ tigen, im Einvernehmen mit dem k. k. Stadtschulrath ein geeignetes Locale für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen. —Einstimmig angenommen. 9. Herr Vicebürgermeister Stigler referiert über die Schad¬ haftigkeit der Umfassungsmauer im Hofe des Exjesuitengebäudes begründet die Nothwendigkeit der Ausbesserung derselben und stellt namens der Section folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle die Zustimmung zur gründlichen Ausbesserung der in Frage kommenden Mauern ertheilen und den hiezu nöthigen Pauschalbetrag von 450 fl. bewilligen. — Einstimmig angenommen. — Z. 9134. 10. Herr Vicebürgermeister Stigler referiert über die Noth¬ wendigkeit eines Zubaues zum Armenverpflegshause und verliest sodann folgenden Sectionsantrag: Laut Stiftbrief ddto. Steyr 20. April 1885 erliegt zur Ermöglichung eines eventuell nöthigen Zubaues zu dem neuen Armenhause in Steyr eine auf den Armen¬ hausbaufonds vinculierte Silber=Rente im Nennwerte von ö. W. fl. 16.000, welcher Betrag, vom heutigen Courswerte abgesehen, durch Zinsenzuwachs laut Cassebericht auf 18.032 fl. 39 ½ kr. ö. W. ange¬ wachsen ist. Nachdem nun die Nothwendigkeit eines solchen Zubaue¬ unumgänglich geworden ist, möge der löbliche Gemeinderath auf Grund des Motivenberichtes, der Baupläne, des Kostenvoranschlages im runden Betrage von 16.000 fl. und vorbehaltlich der Genehmigung der hohen Stiftungsbehörde bewilligen, dass von den ausgewiesenen 18.032 fl. 39 ½ kr. rund 16.000 fl. zur Ausführung dieses Zubaues einer separaten Waschküche und der für beide nöthigen Einrichtung verwendet werden, der bleibende Restbetrag zuzüglich des Cours¬ gewinnes aber fruchtbringend deponiert bleiben soll, um seinerzeit aus den Zinsen desselben bauliche Reparaturen am Armenhause bestreiten zu können. Der löbliche Gemeinderath möge ferner be¬ willigen, dass die Ausführung dieses Baues, die Beschaffung der nöthigen Einrichtungsgegenstände, sowohl der Wohnräume als der Waschküche und der Isolierzellen im Offertwege geschehen soll. Nachdem im § 1 des mit den ehrwürdigen barmherzigen Schwestern in Sachen des neuen Armenhauses geschlossenen Vertrages ddto. Steyr, 11. Mai 1883, bestimmt ist, dass ein beiden vertragschließenden Theilen eingehändigter Situations= und Profil=Plan sammt Be¬ schreibung angefertigt werde, um den Umfang und die Bestandtheile dieser dem genonnten Orden zur Verwaltung und Armen=Verpflegung eingeräumten Realität in Evidenz zu halten, so möge der löbliche Gemeinderath bestimmen, dass nach Durchführung dieses projectierten Zubaues die Einzeichnung in die ausgetauschten Pläne geschehen und die Anerkennung dieses zum Armenhause gehörigen Zubaues seitens der vertragschließenden Theile veranlasst werde. Herr Gemeinderath Tomitz wünscht, dass die Frage einer baldigen Lösung zugeführt werde, und ist dafür, dass die Irrsinnigen und Blödsinnigen im neueren Trokte untergebracht werden, weil es doch traurig sei, wenn die verarmten Bürger mit solchen Geschöpfen zusammen wohnen müssen. Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig ange¬ nommen. — Z. 9135. 11. Herr Vice=Bürgermeister Stigler referiert über die Noth¬ wendigkeit der Reparatur der Dachsaumrinnen am Bürgerschul¬ Gebäude und an den Promenade=Zinshäusern Nr. 8 und 10 und verliest folgenden Sections=Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle die Herstellung der schadhaft gewordenen Saumrinnen, Ixen¬ rinnen am Bürgerschul=Gebäude und den beiden Zinshäusern auf der Promenade um den Kostenbetrag von 1100 fl. bewilligen und bestimmen, dass diese Arbeiten im Offertwege vergeben werden. Referent stellt hiezu den Antrag, die Bau=Section mit der Ver¬ gebung dieser Arbeiten zu betrauen. — Einstimmig angenommen. Z. 9133. 12. Ueber die Offerte wegen Lieferung von Pechschotter für die Weganlagen am Karl=Ludwigs=Platze stellt die Section folgenden Antrag: Nachdem die Beschotterung der Parkwege auf dem Karl Ludwig=Platze mit geworfenem Gartenschotter nothwendig geworden ist, wozu circa 200 Fuhren, à 1 Cubikmeter Schotter fassend, nöthig sind, welche von dem billigsten Offerenten für 2 fl. per Fuhre, à 1 Cubikmeter geworfenen Schotter fassend, loco Platz in längstens 14 Tagen lieferbar, angeboten wurde, so möge der löbliche Gemeinde¬ rath den hiezu nöthigen Betrag von 400 fl. unabhängig von der gewöhnlichen Schotterbeschaffung und separat verrechnet aus der Präliminarpost für außerordentliche Bauführung bewilligen. — Ein¬ stimmig angenommen. — Z. 8179. Herr Vice=Bürgermeister Stigler referiert sodann über eine nicht auf der Tagesordnung stehende Angelegenheit, nämlich die Herstellung einer schadschaften Stützmauer in der Blumauergasse betreffend. Die Hausbesitzerin Nr. 14 in der Blumauergasse Frau Rosina Pallinger habe nämlich mündlich um die Ausbesserung der bei ihrem Hause befindlichen Straßenstützmauer angesucht, worüber am 25. April d. J. die Augenscheins=Commission vorgenommen wurde. Nachdem das Rechtsverhältnis, wer zur Herhaltung dieser Stützmauer verpflichtet sei, nicht festaestellt werden konnte, und die Herstellung derselben auch im Interesse der Gemeinde als Besitzerin des öffentlichen Straßengrundes gelegen sei, so wurde mit Rücksich auf die Mittellosigkeit der Frau Pallinger dahin eine Vereinbarung getroffen, dass die Stadtgemeinde Steyr die Herstellung dieser Stützmauer übernimmt, wogegen sich Frau Pallinger bereit erklärt, ½ dieser Kosten zu zahlen. Die Bausection erlaube sich daher fol¬ genden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle den mit der Haus¬ besitzerin Rosina Pallinger, Blumauergasse Nr. 14, vereinbarten Ver¬ gleich die Zustimmung ertheilen und die zur Herstellung der in Frage kommenden Mauerreparatur nöthigen 50 fl. bewilligen. Herr Gemeinderath Kautsch besürchtet, dass hiedurch ein Präjudizfall geschaffen werde. Herr Vice=Bürgermeister Stigler gibt zur Aufklärung bekannt, dass für diesen Fall im Vergleichsprotokoll vorgesorgt worden sei. Hierauf wird der Sections=Antrag einstimmig an¬ genommen. — Z. 9235 Herr Gemeinderath Peteler stellt die Anfrage, ob von Seite der Bau=Section über die zuletzt abgehaltene Commission in Enns¬ dorf etwas beschlossen wurde. Der Herr Vorsithzende erwidert, dass er mit Herrn Haratz¬ müller bezüglich Kaufes seines Stadels gesprochen habe, dass dieser aber den Stadel noch selbst benöthige und daher dermalen keine Erklärung abgeben könne Herr Gemeinderath Perz legt seine Stelle als Cassa=Revisor zurück und schlägt hiefür den Obmann der Finanz=Section Herrn Josef Tureck vor, was angenommen wird. Hierauf Schlufs der Sitzung.

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