Ratsprotokoll vom 29. März 1895

Vorstehung Steyr am 19. December 1894. Gegenwärtig: Die Ge¬ fertigten. Gegenstand bildet die in Aussicht genommene Verlän¬ gerung des projectierten und mit Gemeinderathsbeschluss vom 26. Jänner 1894 bewilligten Sammelcanales vom Hause des Herrl Haratzmüller bis zum Anschlusse an den von der Bahnhofstraß herabkommenden Straßencanal an der unteren Ennsbrücke. Z diesem Zoeck: soll der, an der Flufsseite bestehende Vorbau des Hauses des Herrn Johann Haratzmüller, Conser.=Nr. 291, Ennsdorf oweit abgetragen werden, als es die Höhe des vom. k. k. Wasser bau=Aerar projectierten Quaibaues erforderlich macht und zwar soll der dermalen in Aussicht genommene Abritt unterbleiben und an dessen Stelle der Quai mit der Kconenhöhe von 2·0 Meter übe Null ansteigend bis zu diesem Vorbau fortgesetzt werden. In de weiteren Fortsetzung der Anlände bis zur Brücke müsste für der Schutz des Sammelcanales durch Aufbau einer Quaimauer vorgesorg werden, nachdem eine Anlage in Form eines Steindammes hiezu sich vorläufig nicht eignen würde. Der Vertreter des Wasserbau Aerars erklärt, dass zu dem vorangeführten Zwecke der neue An ländebau derart zur Ausführung gelangen wird, dass statt des projectierten Aufrittes bei Beginn der neuen Anlände der Quai i der Minimalhöhe von 2·0 Meter oberhalb dem Nullwasser, entwedet im vollen Profile oder mit wasserseitigem Mauerabschlufs zur Aus führung gebracht werden wird. Um nun diese Canal= und Qu¬ bauten überhaupt möglich zu machen, tritt Herr Johann Haratzmüller die an seinem Hause: Ennsdorf, Consc.=Nr. 291, gegen die Flufs seite angebauten Vorsprünge behufs Abtragung derselben und da aus diesem Abbruche gewonnene Materiale unentgeltlich an die Stadtgemeinde Steyr ab. Derselbe gibt auch die unterschriftliche Zu¬ stimmung, dass die durch den Abbruch dieser Vorsprünge frei ge¬ wordene Grundfläche von seinem Eigenthum abgetrennt und mit grundbücherlicher Sicherstellung unentgeltlich in das Eigenthum der Gemeinde übergeht. Dagegen verpflichtet sich die Gemeindeverwal¬ tung auf ihre Kosten Nachstehendes vornehmen zu lassen: 1. Der Abbruch dieser Vorsprünge bis auf jenes Niveau der Quaianlage welches sich bei dem Baue herausstellen wird. 2. Die Einzapfung und Herstellung der aus den Häusern Consc.=Nr. 291 und 292 mün denden Canäle, sowie des gemeinschaftlichen Canales zwischen den Häusern Consc.=Nr. 291 und 290, weiters die Herstellung und Ein zapfung der an den Häusern 291 und 292 gegen die Flussseite an¬ gebrachten Dachrinnen und Standrohre. 3. Die Herstellung eine teineruen, längs der Hausfront des Hauses Conscr.=Nr. 291 anzu bringenden, den Zugang zu der gegen die Flufsseite ausmündender Thüre vermittelnden und mit einer eisernen Brüstung zu versehenden Stiege, welche 1·0 Meter Breite nicht überschreiten soll. 4. Die Ausbesserung und Herstellung der vom Hause Consc.=Nr. 292 gegen die Wasserseite führenden Stiege. 5. Die Herstellung der durch der Abbruch der erwähnten Vorsprünge frei werdenden Hausfagade 6. Wird dem Herrn Johann Haratzmüller so viel von dem Abbruch¬ materiale überlassen, als er zur Ausfüllung der zum Hause gehöri gen Pfannheizung bedarf, welche Ausfüllung derselbe auf seine Kosten vornehmen lassen wird. 7. Alle aus dieser Besitzveränderung erwachsenden grundbücherlichen Durchführungs= und sonstigen Kosten übernimmt die Gemeinde zur Selbstzahlung. Dieses alles vorbehält lich der Zustimmung des löblichen Gemeinderathes. Hierauf ge schlossen, gelesen und allseits gefertigt. V. Stigler. August Schrader Georg Lintl. Joh. Hettl. Der Bürgermeister: Joh. Redl. Johan Haratzmüller. Rudolf Wiesmeyr, k. k. Ober=Ing. Peter. M. Heindl Schriftführer. Der Sections=Antrag lautet: Der löbliche Gemeinde rath 1. Zu den protokoll. Vereinbarungen mit Herrn wolle: Johann Haratzmüller die Zustimmung ertheilen; 2. bewilligen der Betrag von 3100 fl. zur Ausführung des projectierten Sammel¬ canales vom Hause des Herrn Haratzmüller bis zum Kupferschmiedbach¬ graben bewilligen, dass zur seinerzeitigen Fortführung des 3. Canales stromaufwärts bis zur Brücke 1400 fl. in das nächstjährige Präliminare eingestellt werden; 4. die Bausection ermächtigen, diese Bauausführungen im Offertwege zu vergeben Die vier Punkte des Sectionsantrages werden je einzeln zur Abstimmung gebracht und einstimmig angenommen. Weiters wird über Antrag des Herrn Vicebürgermeisters einstimmig beschlossen, dem Herrn Haratzmüller für sein coulante Entgegenkommen den Dank des Gemeinderathes schriftlich aus zusprechen. Stadtschulrath Steyr ersucht um Anschaffung 9. Der k. k. eine neuen Ofens im Lehrmittelzimmer für Naturlehre in der Bürgerschule Die Section stellt den Antrag, der löbliche Gemeinderath wolle die Genehmigung zur Anschaffung eines Ofens im Lehrmittel¬ zimmer für Naturlehre der Bürgerschule ertheilen und die hiezu erfor — Ein¬ derlichen Kosten per 50 fl. sammt Aufstellung bewilligen. stimmig angenommen Z. 28. — bittet um Aufstellung 10. Der Radfahrer=Verein „Styria“ eines Wegweisers für Radfahrer an der Ennserstraße bei der Ab¬ zweigungsstelle der Gemeindestraße über den Posthof zur Vor stadt Ort. Die Section beantragt, der löbliche Gemeinderath wolle die Aufstellung des Wegweisers bewilligen. —Einstimmig angenom¬ men. — Z. 6429. 11. Gelangt folgendes Protokoll zur Verlesung: „Protokoll aufgenommen am 28. März 1895 bei der Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr. Gegenwärtig: Die Gefertigten. Gegenstand: Am 20. Decem ber 1884 constituierte sich das Comité zur Förderung der städtischen Archiv=Sammlungen, mit Herrn Franz Tomitz als Obmann und Herrr Gustav Ritzinger als Schriftführer. Die Constituierung des Comités wurde vom Gemeindera'he in seiner Sitzung vom 1. Mai 1885 zur Kenntnis genommen und wurde folgender Beschluss gefasst: Die Erwerbung historisch wertvoller Gegenstände für das städtische Archi sei möglichst anzustreben, und seien die hiefür etwa nöthigen Geld¬ mittel beim Gemeinderathe von Fall zu Fall zu erwirken; sehl wünschenswert ist es, dass Besitzer solcher Gegenstände, so nament¬ lich die Innungen sich herbeilassen, historisch wertvolle Gegenstände im städtischen Archive zur Besichtigung aufzustellen. Für die gute Erhaltung hätte sodann der städtische Archiv=Official zu sorgen, da Eigenthumsrecht bliebe natürlich den betressenden Besitzern voll¬ kommen gewährt. (ad Z. 4389.) In der Folge verstärkte sich dieses Comité, nannte sich „Gesellschaft der Alterthumsfreunde in Steyr und war besonders in der Erwerbung von localhistorischen Gegen¬ ständen durch Schenkungen und Ankäufe thätig, zu welch' letzterem Zwecke dieser Gesellschaft alljährlich aus=Gemeindemitteln ein größerer Betrag zur Verfügung gestellt wurde. Mit dieser Bei¬ hilfe gelang es der genannten Gesellschaft, allmählich eine derartige Anzahl localhistorisch wertveller Gegenstände zu erwerben, dass zu deren anschaulicher Darstellung nunmehr größere Räumlichkeiten und geeignete Schaukästen erforderlich geworden sind. Nachdem die Räume des städtischen Archives hiezu unzulänglich sind, hat der Ge¬ meinderath in seiner Sitzung vom 26. Juni 1894 im Einvernehmen mit der „Gesellschaft der Alterthumsfreunde in Steyr“ bestimmt dass bis auf Weiteres die ehemalige Commissärs=Wohnung im Rathhause zur Unterbringung dieser städtischen historischen Samm lung zu dienen habe und erklären die gefertigten Mitglieder de „Gesellschaft der Alterthumsfreunde in Steyr“, dass sie nach erfolgtet Adaptierung dieser Localitäten und nach Aufstellung der ohnehin vorhandenen Schaukästen, sämmtliche gesammelten und für die Stadtgemeinde erworbenen Gegenstände, katalogisiert der Gemeinde in das Eigenthum, beziehungsweise soweit sich dritte Personen nich das Eigenthumsrecht vorbehalten haben, in die Verwahrung geben welche von nun ab auch die Verwaltung derselben in die Han nehmen wird. Der Herr Bürgermeister nimmt diese Erklärung dankend zustimmend zur Kenntnis und erklärt sich über Anfrage seitens des Herrn Bürgermeisters, Herr Gemeinderath Jakob Kautsch bereit, falls der Gemeinderath damit einverstanden sein sollte, die Administration dieser städtischen Sammlung bis auf Weiteres zu übernehmen, womit sich die gefertigten Herren Mitglieder des Gemeinderathes dankend einverstanden erklären. Mit der Mittheilung des Herrn Bürgermeisters, er werde dieses Protokoll dem Plenum des Gemeinderathes zur endgiltigen Zustimmung vorlegen, wird dasselbe geschlossen und gefertigt. Die sämmtlichen Mitglieder dei Gesellschaft der Alterthumsfreunde: Gustav Rtzinger, k. k. Conser vator, Edmund Schmiedl, Marianne Kautsch, Dr. Josef Schuster, Jakob Kautsch. — Der Bürgermeister: Redl. — Die Bausection Victor Stigler, Franz Lang, Georg Lintl. — Secretär: Gall Ingenieur: Peter. — Schriftführer: Michael Heindl. Referent Herr Vicebürgermeister Stigler bemerkt hiezu: Aus dem Protokolle gehe hervor, dass die von der Gesellschaft de Alterthumsfreunde gesammelten und dem städt. Museum einverleib¬ ten Gegenstände in das Eigenthum der Gemeinde übergehen, inso¬ weit sich nicht dritte Personen das Eigenthumsrecht vorbehalten haben. Herr Director Kautsch habe sich auch bereit erklärt, die Ad ministration dieser Sammlung zu übernehmen, und werde es nun Sache des löblichen Gemeinderathes sein, dieses Protokoll zu ge nehmigen und Herin Director Kautsch die Administration zu über tragen Herr Gemeinderath Kautsch dankt für die ihm zugedacht Stelle eines Administrators, doch könne er dieselbe nicht annehmen. Zu jener Zeit, als an ihn herangetreten wurde, die Stelle eines Administrators zu übernehmen, sei er noch der einzige Vertreter dem Gesellschaft der Alterthumsfreunde im Gemeinderathe gewesen und aus diesem Grunde habe er damals die Annahme dieser Stelle zu gesagt. Heute sei Herr Ritzinger als Fachmann im Gemeinderathe der sich um das Zustandekommen dieser Sammlung viele Verdienst erworben habe und auch noch weiter sich dieser Sache annehmen werde Er möchte daher beantragen, Herrn Director Ritzinger zum Admini strator dieser Sammlung zu ernennen Herr Gemeinderath Dr. Hochhauser erwähnt, aus dem Protokolle sei er nicht vollständig im Klaren darüber, ob die Gesell¬ schaft der Alterthumsfreunde sich aufgelöst und ihre Thätigkeit ein¬ gestellt hat, oder ob dieselbe nebenbei ihre Thätigkeit fortsetzt. Es komme ihm vor, als ob die Gemeinde diese Sache nunmehr fort¬ führen solle. Herr Gemeinderath Kautsch erwidert, die Aufstellung eines Administrators habe nur den Zweck, dass derselbe mit der Gemeind in Fühlung trete und die Sammlung überwache und dann eventuel mit den Mitgliedern der Gesellschaft Gegenstände acquiriere. Wenn der löbliche Gemeinderath die Gesellschaft weiters mit seinem Ver¬ trauen beehre, sei dieselbe mit Vergnügen bereit, auch fernerhin für die Vergrößerung dieser Sammlung zu arbeiten Herr Gemeinderath Dr. Hochhauser gibt sich mit dieser Aufklärung zufrieden und drückt den Wunsch aus, dass diese Gesell¬ chaft auch ferner bestehen bleiben und die Ueberwachung im Archiv übernehmen möge Herr Vicebürgermeister Stigler betont, die Gesellschaft det Alterthumsfreunde sei eine Gesellschaft aus gleichgesinnten Herren und Damen, die das Interesse bekunden, historische Gegenstände zu sammeln und im Rathhause aufzustellen, jedoch sei diese Gesellschaft ohne Statut. Er halte es daher für nothwendig, ein Rechtsverhält nis zwischen dieser Gesellschaft und der Gemeinde zu schaffen, umso¬ mehr, als nach Jahren, sei es durch den Tod oder durch das Fort kommen der Mitglieder von Steyr, diese Gesellschaft gänzlich auf¬ gelöst sein könnte, ohne dass hinsichtlich dieser Sammlung di Eigenthumsfrage gelöst wäre. Nachdem die Feststellung eines Rechts¬

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