Ratsprotokoll vom 19. Februar 1895

Beleuchtungs=Frage in Steyr durch einen Ausgleich ehemöglichst zu regeln, keinen Erfolg gehabt hat. — Was die Frage anbelangt, in welcher Weise die Elektricitäts=Werke in Steyr für die Kosten des eingeleiteten Annullierungs=Processes und für die erwachsenden Ent¬ schädigungs=Ansprüche an die Stadtgemeinde Steyr aufzukommen gedenkt, hat der Verwaltungsrath unserer Gesellschaft beschlossen, de löblichen Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr ge genüber bereitwilligst die Verpflichtung zuüber¬ nehmen, für die Kosten des gegen das Urtheil des Schiedsgerichtes vom 27. November 1894 anhängig gemachten Annullierungs=Processes aufzukommen. — Bezüglich der Entschädigungs=Ansprüche, welche nach der Meinung des löblichen Gemeinderathes eventuell gegen die Stadtgemeinde von Seite der Gasgesellschaft erhoben werden können, kann der Verwaltungsrath keinen Beschluss fassen, da eine solche Entscheidung nicht ihm, sondern der General=Versammlung der Actionäre unserer Gesellschaft zusteht. — Derselbe wird aber nicht ermangeln, diese Frage der nächsten ordentlichen General=Versamm¬ lung unserer Actionäre, welche ohnedies Ende März d. J. stattfindet zur Entscheidung vorzulegen, und das Resultat der Beschlussfassung der löblichen Stadtgemeinde bis 31. März d. J. bekannt geben. Wir erlauben uns diesbezüglich nur im allgemeinen zu bemerken, dass wir nach genommener Einsicht in das schiedsrichterliche Urtheil vom 27. November 1894 der Anschauung sind, dass diese Frage für die löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr kaum von Be¬ deutung sein dürfte, da der Ausspruch wegen des Schaden Ersatzes im schiedsrichterlichen Urtheile vorläufig nur eine akademische Er¬ ledigung gefunden hat, indem im Urtheile derselbe ziffermäßig nicht ausgesprochen ist und somit durch Execution nicht geltend gemacht werden kann. Wir glauben, die löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung kann vollkommen beruhigt dem Ausgange des Annullierungs=Pro¬ cesses entgegensehen, doch sind wir der Anschauung, dass es sehr im Interesse der Bewohnerschaft Steyrs gelegen wäre, wenn die schwe¬ bende Beleuchtungs=Frage so schnell als möglich in friedlicher Weise gelöst werden würde. — Steyr, den 15. Februar 1895. — Elek¬ tricitätswerke in Steyr. — Dr. Angermann. — Johann Scholz.“ Herr Gemeinderath Dr. Hochhauser stellt den Antrag, diese Zuschrift der Rechtssection zur Begutachtung und Berichterstattung zuzuweisen, weil die Gasgesellschaft die Ausgleichsverhandlungen mit der Elektricitäts=Gesellschaft mit der Motivierung abgelehnt habe, dass sie nicht mit dieser, sondern mit der Gemeinde sich in Differenzen befinde, mithin es der Gemeinde obliege, diese Angelegenheit in genaue Erwägung zu ziehen. Herr Gemeinderath Dr. Kurz findet die Aeußerung der Elektricitätsgesellschaft nicht im Einklange mit der Zuschrift der Ge¬ meinde, denn erstere erkläre sich nur bereit, die Kosten des Annul¬ lierungs=Processes zu tragen. Diese Kosten seien aber im Verhält¬ nisse zu den bereits erwachsenen Kosten des Schiedsgerichtes, welche sich auf 4000 fl. belaufen dürften, minimal. Er halte es daher für an¬ gezeigt, der Elektricitätsgesellschaft in Erinnerung zu bringen, dass sie sich auch über diese Kosten zu äußern habe und wie selbe sich den Entschädigungs=Ansprüchen gegenüber zu verhalten gedenke. Herr Gemeinderath Kautsch schließt sich der Anschauung des Herrn Dr. Kurz an, findet aber den Antrag des Herrn Dr. Hoch¬ hauser, diesen Gegenstand der Rechtssection zuzuweisen, für praktisch, denn man müsse sich vor allem über das Schreiben selbst einigen und berathen, in welcher Weise man neuerdings an die Elektricitäts¬ gesellschaft herantreten solle. Herr Gemeinderath Dr, Hochhauser bemerkt, er wisse nicht, woher Herr Dr. Kurz die Kenntnis von den Schieds gerichtkosten per 4000 fl. hergenommen habe. Im schiedsgerichtlichen Urtheile sei keinerlei Ziffer genannt. Der Fall sei ganz klar. Die Geklagte sei die Gemeinde und die Klägerin die Gasgesellschaft und diese beiden haben sich zu einigen. In dieser Sache solle der Gemeinderath ein¬ müthig vorgehen. Er habe zu seinem Bedauern wahrgenommen, dass allerlei unfassbare Meinungen und Motive hineingetragen werden und dass in öffentlichen Sitzungen Aeußerungen fallen, als ob der Gemeinderath den Anwalt für die Gasgesellschaft zu machen hätte. Dies ermuthige die Gasgesellschaft nur, gegen die Gemeinde vorzu¬ gehen und rufe in der Bevölkerung Beunruhigung hervor. Die Ge¬ meinde sei ein Factor, der die Gasgesellschaft noch in vielen Dingen in der Hand habe, um sie zu Ausgleichsverhandlungen zu bewegen, und man solle daher nicht immer an der Elektricitätsgesellschaft herumnergeln. Dem Bestehen der Elektricitätsgesellschaft habe man es zu verdanken, dass die Gaspreise ermäßigt wurden. Wenn Urtheils¬ kosten zu zahlen sind, müssen diese auch im Urtheil ausgedrückt sein. Nachdem aber im Urtheile keine Ziffer über Kosten fixiert ist, habe die Gemeinde auch nichts zu zahlen Herr Gemeinderath Dr. Kurz erwidert, im schiedsgerichtlichen Urtheile stehe, dass die Kosten beide Theile zu tragen haben, aller¬ dings sei keine Ziffer genannt. Aber ungeachtet dessen sei es kein Geheimnis, dass diese Kosten mit 4000 fl. verauschlagt worden sind. Wie diese Kosten liquidiert werden, sei noch nicht festgesetzt. Seine Absicht sei, die Gemeinde vor einem Schaden zu bewahren, der durch das leichtfertige Vorgehen der Elektricitätsgesellschaft hervorgerufen wurde, und seine Intention gehe dahin, dass derjenige Theil, der die Ursache dieser Kosten war, auch zahle. Von einer Stellung gegen die Gemeinde sei keine Rede, und es liege ihm ferne, als Anwalt für die Gasgesellschaft auftreten zu wollen, und müsse er einen solchen Vorwurf entschieden zurückweisen. Nachdem sich niemand mehr zum Worte meldet, bringt der Herr Vorsitzende den Antrag des Herrn Gemeinderathes Dr. Hochhauser zur Abstimmung und wird derselbe einstimmig ange¬ nommen. 4. Liegt folgender Amtsbericht vor: „Nachdem die Vor¬ arbeiten für die Militärtaxbemessung pro 1894 ihrer Vollendung entgegengehen, und demnächst die commissionelle Bemessung stattzu finden hat, so wären gemäß § 8 des Militärtaxgesetzes und der Ministerial=Verordnung von 20. März 1881 von Seite des löblichen Gemeinderathes wieder zwei Commissions=Mitglieder und ein Ersatz¬ mann zu wählen. Für das Jahr 1893 fungierten als Commissions= Mitglieder die Herren Jakob Kautsch und Leopold Huber und als Ersatzmann Georg Lintl. — Steyr, am 18. Februar 1895. — Franz Schmidbauer, Militärtax=Referent.“ Die Section stellt den Antrag, für die Militärtaxbemessungs¬ Commission die Herren Jakob Kautsch und Leopold Huber und als Ersatzmann Herrn Georg Lintl zu bestimmen. — Einstimmig nach Antrag. — Z. 3933. Nachdem sich über Umfrage niemand zum Worte meldet, schließt der Herr Vorsitzende um 4 Uhr die Sitzung.

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