Raths=Protokoll über die IV. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. I. f. Stadt Steyr am 19. Februar 1895. Tages=Ordnung: Trauerkundgebung anlässlich des Ablebens Seiner kaiserl. und königl. Hoheit des Durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Albrecht. Mittheilungen. I. Section. 1. (Vertraulich.) Besetzung der Stadtsecretärs¬ Stelle. 2. (Vertraulich.) Gesuch um Aufnahme in den Gemeinde¬ verband und Verleihung des Bürgerrechtes. 3. Zuschrift der Actien=Gesellschaft der Electricitätswerke in Steyr in Angelegenheit des Processes mit der Gasfabrik. 4. Amtsbericht betreffend die Wahl zweier Mitglieder in die Militärtax=Bemessungs=Commission. Gegenwärtig: Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Johann Redl. Der Vice¬ Bürgermeister Herr Victor Stigler. Die Herren Gemeinderäthe: Edmund Aelschker, Emil Göppl, Johann Hettl, Dr. Johann Hoch¬ hauser, Dr. Friedrich Höfner, Josef Huber, Anton Jäger v. Waldau, Jakob Kautsch, Dr. Alois Kurz, Franz Lang, Matthias Perz, Ferdinand Reitter, August Schrader, Gottfried Sonnleitner, Josef Tureck, Schriftführer: städt. Official Herr Franz Schmidbauer. Beginn der Sitzung 3 Uhr nachmittags. Der Herr Vorsitzende constatiert die Beschlussfähigkeit des Gemeinderathes, bestimmt zu Verificatoren dieses Protokolles die Herren Gemeinderäthe Dr. Alois Kurz und Anton Jäger v. Waldau und eröffnet die Sitzung mit folgender Ansprache, welche vom Ge¬ meinderathe stehend angehört wird: „Löblicher Gemeinderath! Unsere heutige Sitzung muss ich mit einer überaus traurigen und schmerzlichen Mittheilung er¬ öffnen, indem ich Ihnen zur officiellen Kenntnis bringe, dass am Gestrigen der Senior unseres Allerhöchsten Kaiserhauses, Seine kaiserliche und königliche Hoheit, der durchlauchtigste Herr Erzherzog Albrecht — der ruhm= und sieggekrönte Feld=Marschall und General¬ Inspector unseres tapferen Heeres, in Arco verschieden ist. Groß und lief ist der Schmerz, welchen die Völker Oesterreich=Ungarns ob dieses erneuerten Trauerfalles in unserem angestammten Allerhöchsten Kaiserhause empfinden und bin ich Ihrer Zustimmung sicher, wenn ich die hohe Regierung bitte, die tiefempfundene Trauerkundgebung der Stadt Steyr, welche ja wiederholt das hohe Glück hatte, Seine kaiserl. und kögl. Hoheit den so edlen, gütigen, leutseligen Prinzen und heldenmüthigen Armee=Oberbefehlshaber in ihren Mauern zu beherbergen und in treuer Ergebenheit zu huldigen, an die Stufen des Allerhöchsten Thrones sowie an Ihre Hoheit der durchlauchtigsten Tochter des Verewigten Frau Herzogin von Württemberg gelangen zu lassen mit dem Wunsche, dass Gott der Allmächtige unser allerhöchstes Kaiserhaus schirmen und beschützen möge!“ Sodann theilt der Herr Vorsitzende mit, dass gegen die laut Kundmachung vom 20. Jänner 1895, Z. 1228, aufgelegten Wähler¬ listen zu den diesjährigen Gemeinderathswahlen innerhalb des vierwöchentlichen Auflagetermines keinerlei Einwendungen eingebracht worden sind, was zur Kenntnis genommen wird. Hierauf wird zur Erledigung der Tagesordnung übergegangen. I. Section. Referent Herr Sections=Obmann Gemeinderath Anton Jäger v. Maldau. 1. (Vertraulich.) Die erledigte Stadt¬ fecretärsstelle wird auf Grund des Sections=Antrages dem Herrn Franz Gall, derzeit k. k. Bezirks=Commissär in Kirchdorf, einstimmig definitiv verliehen. (Das Protokoll hierüber ist dem öffentlichen Protokolle angeheftet.) 2. a) Herr Gustav Stummer, Waffenfabriksarbeiter in Steyr, bittet um Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr. Die Section beantragt, der löbliche Gemeinderath wolle dem Gesuchsteller die Aufnahme in den Gemeindeverband gegen Erlag der Taxe bewilligen. — Einstimmig angenommen. — Z. 3322. b) Herr Johann Schinko, Schuhmacher und Hausbesitzer, Sierningerstraße Nr. 93, bittet um Aufnahme in den Gemeindever¬ band und Verleihung des Bürgerrechtes der Stadt Steyr. Der Antrag der Section lautet: Vorliegendem Ansuchen wolle der löbliche Gemeinderath Folge geben, dem Gesuchsteller die Aufnahme in den Gemeindeverband bewilligen und das Bürgerrecht der Stadt Steyr gegen Erlag der Gebüren verleihen. — Einstimmig angenommen. — Z. 3892, 3. Referent verliest folgende Eingabe: „Löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung! Mit ge¬ ehrter Zuschrift vom 21. December 1894, Z. 24.769, wurden wir von den Beschlüssen des löbl. Gemeinderathes, welche derselbe in der Sitzung vom 18. December 1894 über das weitere Vorgehen gegen die Gesellschaft für Gas=Industrie in Augsburg nach gefälltem schiedsrichterlichen Urtheile im abgeführten Processe gegen diese Ge¬ sellschaft gefasst hatte, in Kenntnis gesetzt und uns darinnen nahe¬ gelegt, den Weg der Ausgleichs=Verhandlungen mit der Gasgesell¬ schaft zu betreten, wobei sich die löbliche Stadtgemeinde bereit er¬ klärt hat, im Interesse der Gesammtbewohnerschaft gerne ihre ver¬ mittelnde Thätigkeit einzusetzen. Mit geehrter Zuschrift vom 21. Jän¬ ner 1895, Z. 1326, wurde uns mitgetheilt, dass der löbliche Ge¬ meinderath in seiner Sitzung vom 18. Jänner d. J. beschlossen habe, uns einzuladen, bis längstens Ende März l. J. eine stricte Erklärung dahin anher abzugeben, ob und in welcher Weise die Elektricitäts¬ Gesellschaft für die Kosten des Processes mit der Gesellschaft für Gas=Industrie in Augsburg und für die erwachsenden Entschädigungs¬ Ansprüche an die Gemeinde aufzukommen gedenkt. Der Verwaltungs¬ rath der Elektricitätswerke in Steyr dankt zunächst dem löblichen Gemeinderathe für das Entgegenkommen in dieser Angelegenheit und bemerkt hiezu, dass er in Entsprechung des ausgedrückten Wunsches des löblichen Gemeinderathes der Gesellschaft für Gas=Industrie in Angsburg die Einleitung von Ausgleichsverhandlungen angeboten habe, selbe jedoch von Seite der genannten Gesellschaft abgelehnt worden sind. Dieselbe motivierte ihre Ablehnung damit, dass sie sich trotz des unanfechtbaren Schiedsspruches noch mit der Stadtgemeinde¬ Vorstehung Steyr in Differenzen befinde, sodafs es an dieser läge mit ihr in Unterhandlung zu treten, insoferne die Stadt=Gemeinde einen Ausgleich wünschen sollte. Die Elektricitäts=Werke in Steyr haben daher zunächst diesem Wunsche des löblichen Gemeinderathes entsprochen, und wir bedauern, dass unser Versuch, die schwebende
Beleuchtungs=Frage in Steyr durch einen Ausgleich ehemöglichst zu regeln, keinen Erfolg gehabt hat. — Was die Frage anbelangt, in welcher Weise die Elektricitäts=Werke in Steyr für die Kosten des eingeleiteten Annullierungs=Processes und für die erwachsenden Ent¬ schädigungs=Ansprüche an die Stadtgemeinde Steyr aufzukommen gedenkt, hat der Verwaltungsrath unserer Gesellschaft beschlossen, de löblichen Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr ge genüber bereitwilligst die Verpflichtung zuüber¬ nehmen, für die Kosten des gegen das Urtheil des Schiedsgerichtes vom 27. November 1894 anhängig gemachten Annullierungs=Processes aufzukommen. — Bezüglich der Entschädigungs=Ansprüche, welche nach der Meinung des löblichen Gemeinderathes eventuell gegen die Stadtgemeinde von Seite der Gasgesellschaft erhoben werden können, kann der Verwaltungsrath keinen Beschluss fassen, da eine solche Entscheidung nicht ihm, sondern der General=Versammlung der Actionäre unserer Gesellschaft zusteht. — Derselbe wird aber nicht ermangeln, diese Frage der nächsten ordentlichen General=Versamm¬ lung unserer Actionäre, welche ohnedies Ende März d. J. stattfindet zur Entscheidung vorzulegen, und das Resultat der Beschlussfassung der löblichen Stadtgemeinde bis 31. März d. J. bekannt geben. Wir erlauben uns diesbezüglich nur im allgemeinen zu bemerken, dass wir nach genommener Einsicht in das schiedsrichterliche Urtheil vom 27. November 1894 der Anschauung sind, dass diese Frage für die löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr kaum von Be¬ deutung sein dürfte, da der Ausspruch wegen des Schaden Ersatzes im schiedsrichterlichen Urtheile vorläufig nur eine akademische Er¬ ledigung gefunden hat, indem im Urtheile derselbe ziffermäßig nicht ausgesprochen ist und somit durch Execution nicht geltend gemacht werden kann. Wir glauben, die löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung kann vollkommen beruhigt dem Ausgange des Annullierungs=Pro¬ cesses entgegensehen, doch sind wir der Anschauung, dass es sehr im Interesse der Bewohnerschaft Steyrs gelegen wäre, wenn die schwe¬ bende Beleuchtungs=Frage so schnell als möglich in friedlicher Weise gelöst werden würde. — Steyr, den 15. Februar 1895. — Elek¬ tricitätswerke in Steyr. — Dr. Angermann. — Johann Scholz.“ Herr Gemeinderath Dr. Hochhauser stellt den Antrag, diese Zuschrift der Rechtssection zur Begutachtung und Berichterstattung zuzuweisen, weil die Gasgesellschaft die Ausgleichsverhandlungen mit der Elektricitäts=Gesellschaft mit der Motivierung abgelehnt habe, dass sie nicht mit dieser, sondern mit der Gemeinde sich in Differenzen befinde, mithin es der Gemeinde obliege, diese Angelegenheit in genaue Erwägung zu ziehen. Herr Gemeinderath Dr. Kurz findet die Aeußerung der Elektricitätsgesellschaft nicht im Einklange mit der Zuschrift der Ge¬ meinde, denn erstere erkläre sich nur bereit, die Kosten des Annul¬ lierungs=Processes zu tragen. Diese Kosten seien aber im Verhält¬ nisse zu den bereits erwachsenen Kosten des Schiedsgerichtes, welche sich auf 4000 fl. belaufen dürften, minimal. Er halte es daher für an¬ gezeigt, der Elektricitätsgesellschaft in Erinnerung zu bringen, dass sie sich auch über diese Kosten zu äußern habe und wie selbe sich den Entschädigungs=Ansprüchen gegenüber zu verhalten gedenke. Herr Gemeinderath Kautsch schließt sich der Anschauung des Herrn Dr. Kurz an, findet aber den Antrag des Herrn Dr. Hoch¬ hauser, diesen Gegenstand der Rechtssection zuzuweisen, für praktisch, denn man müsse sich vor allem über das Schreiben selbst einigen und berathen, in welcher Weise man neuerdings an die Elektricitäts¬ gesellschaft herantreten solle. Herr Gemeinderath Dr, Hochhauser bemerkt, er wisse nicht, woher Herr Dr. Kurz die Kenntnis von den Schieds gerichtkosten per 4000 fl. hergenommen habe. Im schiedsgerichtlichen Urtheile sei keinerlei Ziffer genannt. Der Fall sei ganz klar. Die Geklagte sei die Gemeinde und die Klägerin die Gasgesellschaft und diese beiden haben sich zu einigen. In dieser Sache solle der Gemeinderath ein¬ müthig vorgehen. Er habe zu seinem Bedauern wahrgenommen, dass allerlei unfassbare Meinungen und Motive hineingetragen werden und dass in öffentlichen Sitzungen Aeußerungen fallen, als ob der Gemeinderath den Anwalt für die Gasgesellschaft zu machen hätte. Dies ermuthige die Gasgesellschaft nur, gegen die Gemeinde vorzu¬ gehen und rufe in der Bevölkerung Beunruhigung hervor. Die Ge¬ meinde sei ein Factor, der die Gasgesellschaft noch in vielen Dingen in der Hand habe, um sie zu Ausgleichsverhandlungen zu bewegen, und man solle daher nicht immer an der Elektricitätsgesellschaft herumnergeln. Dem Bestehen der Elektricitätsgesellschaft habe man es zu verdanken, dass die Gaspreise ermäßigt wurden. Wenn Urtheils¬ kosten zu zahlen sind, müssen diese auch im Urtheil ausgedrückt sein. Nachdem aber im Urtheile keine Ziffer über Kosten fixiert ist, habe die Gemeinde auch nichts zu zahlen Herr Gemeinderath Dr. Kurz erwidert, im schiedsgerichtlichen Urtheile stehe, dass die Kosten beide Theile zu tragen haben, aller¬ dings sei keine Ziffer genannt. Aber ungeachtet dessen sei es kein Geheimnis, dass diese Kosten mit 4000 fl. verauschlagt worden sind. Wie diese Kosten liquidiert werden, sei noch nicht festgesetzt. Seine Absicht sei, die Gemeinde vor einem Schaden zu bewahren, der durch das leichtfertige Vorgehen der Elektricitätsgesellschaft hervorgerufen wurde, und seine Intention gehe dahin, dass derjenige Theil, der die Ursache dieser Kosten war, auch zahle. Von einer Stellung gegen die Gemeinde sei keine Rede, und es liege ihm ferne, als Anwalt für die Gasgesellschaft auftreten zu wollen, und müsse er einen solchen Vorwurf entschieden zurückweisen. Nachdem sich niemand mehr zum Worte meldet, bringt der Herr Vorsitzende den Antrag des Herrn Gemeinderathes Dr. Hochhauser zur Abstimmung und wird derselbe einstimmig ange¬ nommen. 4. Liegt folgender Amtsbericht vor: „Nachdem die Vor¬ arbeiten für die Militärtaxbemessung pro 1894 ihrer Vollendung entgegengehen, und demnächst die commissionelle Bemessung stattzu finden hat, so wären gemäß § 8 des Militärtaxgesetzes und der Ministerial=Verordnung von 20. März 1881 von Seite des löblichen Gemeinderathes wieder zwei Commissions=Mitglieder und ein Ersatz¬ mann zu wählen. Für das Jahr 1893 fungierten als Commissions= Mitglieder die Herren Jakob Kautsch und Leopold Huber und als Ersatzmann Georg Lintl. — Steyr, am 18. Februar 1895. — Franz Schmidbauer, Militärtax=Referent.“ Die Section stellt den Antrag, für die Militärtaxbemessungs¬ Commission die Herren Jakob Kautsch und Leopold Huber und als Ersatzmann Herrn Georg Lintl zu bestimmen. — Einstimmig nach Antrag. — Z. 3933. Nachdem sich über Umfrage niemand zum Worte meldet, schließt der Herr Vorsitzende um 4 Uhr die Sitzung.
Anhang zum Protokoll über die III. ordentliche Sitzung des Gemeinderates Steyr am 19. Februar 1895 I. Sektion. Referent Herr Sektions-Obmann Gemeinderat Anton Jäger v. Waldau. 1. Besetzung den Städt. Sekretärs-Stelle: Der Sektions-Antrag lautet: Für die ausgeschriebene Sekretärs-Stelle sind 9 Gesuche eingelangt, wovon eines zurückgezogen wurde, weshalb nun 5 Gesuche zur Berathung vorliegen. Die Rechts-Sektion verstärkt durch die Obmänner der übrigen Sektionen hat die vorliegenden Gesuche eingehend geprüft und sich zu folgendem Antrag geeinigt: Es sei die Sekretärs-Stelle dem Herrn Franz Gall kk Bezirks-Commissär der kk Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf zu verleihen Herr Franz Gall ist am 9. September 1859 zu Hainburg in Niederösterreich geboren
steht seit 4. Dezember 1882 ununterbrochen im politischen Staatsdienst, war den Bezirkshauptmannschaften Braunau und Rohrbach zugeteilt und ist seit Juni 1891 als Commissär bei der kk Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf angestellt. Herr Franz Gall hat somit die nötige Praxis für den öffentlichen Verwaltungsdienst erworben, kennt Land und Leute, ist als ausgezeichnete Arbeitskraft bekannt, und hat mehrere Anerkennungen von seinen Vorgesetzten für seine ausgezeichnete Dienstleistung erhalten. Die verstärkte Sektion hat sich daher einstimmig für diesen Candidaten geeinigt und empfiehlt daher obigen Antrag zur Annahme. Steyr 19. Februar 1895. Anton Jäger mp. Einstimmig angenommen Zahl 16 Präs. Herr Vizebürgermeister Stigler vermisst in dem Sektions-Antrag den Beschluss der Rechts-Sektion, wonach die Anstellung des Herrn Franz Gall in definitiver Eigen-
schaft zu erfolgen habe, welche Anschau ung der Rechts-Sektion damit begründet erscheine, dass ein Mann welcher bereits 13 Jahre im Staatsdienste zugebracht hat, außerordentlich beliebt und gut qualifiziert sei, einer Probezeit nicht mehr bedürfe. Er stelle daher zu dem Sektions-Antrag noch den Zusatz-Antrag, dass dem Herrn Franz Gall die Stadtsekretärs-Stelle definitiv verliehen werde. Herr Gemeinderat Dr. Hochhauser erwidert, dass die Anstellung in definitiver Eigenschaft selbstverständlich sei, denn sonst wäre der Passus in provisorischer Eigenschaft in den Sektions-Antrag aufgenom men worden. Nachdem aber hierüber Zweifel obwalten so sei er dafür, dass über den Zusatzantrag des Herrn Vizebürgermeisters Stigler abgestimmt werde. Der Herr Vorsitzende bringt hierauf den Zusatz-Antrag des Herrn Vizebürgermeisters Stigler zur Abstimmung und wird derselbe einstimmig angenommen.
Der Vorsitzende Die Verifikatoren Der Schriftführer
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