Ratsprotokoll vom 1. Februar 1895

scheine ausgestellt 118, besorgt 505, Wandergewerbelicenzen 11. Ge¬ werbelegitimationskarten 9, Hausierbücher 5, Verlängerungen derselber 29, Ursprungscertificate 352, Productionsbewilligungen 93, Vidie rungen armer Musikanten 165, Offenhaltungs= und Tanzlicenzen 118 Giftbezugslicenzen 8, Hadernsammlungslicenzen 30, Viehpässe 146. Steyr, am 25. Jänner 1895. Der Kanzleileiter: Worring. Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 2165 Sodann theilt der Herr Vorsitzende mit, dass die Herrei Franz Angermann und Johann Scholz schriftlich erklärt haben, Dr. ihre Gemeinderaths=Mandate niederzulegen, und eröffnet hierüber die Debatte Herr Gemeinderath Kautsch stellt den Antrag, den beiden den schriftlichen Dank für ihre Thätigkeit im Gemeinderathe Herren auszusprechen Herr Gemeinderath Perz findet den Rücktritt der beiden bedauernswürdig, weil beide stets pflichteifrige Gemeinderäth Herren und stellt den Antrag, dieselben zu ersuchen, ihre Demission waren zurückzuziehen Herr Gemeinderath Liutl ist der Anschauung, dass zur De¬ — mission kein genügender Grund vorlag, denn der Umstand, dass die Herren Dr. Angermann und Scholz in der letzten Sitzung überstimmt worden seien, rechtfertige die Mandatsniederlegung nicht, dies müss man sich in jeder Corporation gefallen lassen. Unter solchen Ver¬ hältnissen habe die Gemeinde keinen Grund, dieselben zur Zurück¬ ziehung ihrer Erklärung zu ersuchen. Er schließe sich ganz dem Antrag des Herrn Gemeinderathes Kautsch an Herr Vicebürgermeister Stigler unterstützt den Antrag des Herrn Gemeinderathes Perz im Interesse einer gedeihlichen Fort¬ führung der gemeinderäthlichen Verhandlungen, und weil es ja dock nicht ausgeschlossen sei, dass diese Mandatsniederlegungen nur das Product einer sehr raschen Handlung waren in welchen die Herren Nach einigen weiteren Ausführungen Gemeinderäthe Kautsch und Dr. Kurz darauf hinweisen, dass seinerzeit, als Herr Franz Tomitz, welcher Jahrzehnte im Gemeinde¬ rathe war, sein Mandat niederlegte, kein Versuch gemacht wurde denselben zum Bleiben zu bewegen, mithin der Gemeinderath an einen Präcedenzfall gebunden sei, wird der Antrag des Herrn Gemeinderathes Perz mit dem Zusatzantrage des Herrn Vicebürger meisters Stigler, dass die beiden Herren zur Rücknahme ihrer De mission „schriftlich“ zu ersuchen seien, mit 8 gegen 7 Stimmen zun Beschlusse erhoben. — Z. 2684, 2685 Hierauf wird zur Tagesordnung übergegangen. I. Section. Referent: Sectionsobmann=Stellvertreter Her Gemeinderath Dr. Kurz. 1. Gelangt folgende Amtsvorlage zur Ver lesung: „Im Jahre 1895 erlöschen nach § 40 des Gemeinde=Statutes der Stadt Steyr die Mandate folgender Herren Gemeinderäthe: Aus dem ersten Wahlkörper das Mandat des Herrn Jakol Kautsch, gewählt im Jahre 1892 auf 3 Jahre. Aus dem zweiten Wahlkörper die Mandate der Herren Karl Auböck, Emil Göppl. Dr. Alois Kurz und Matthias Perz, gewähl im Jahre 1892 auf 3 Jahre; ferner würde auch mein Manda zu Ende gehen, welche Mandatserlöschung jedoch gemäß § 4 des Gemeinde=Statutes durch meine im Jahre 1894 erfolgte Wahl zum Bürgermeister, welche unter allen Umständen für 3 Jahr zu gelten hat, aufgehoben erscheint. Aus dem dritten Wahlkörpen die Mandate der Herren Anton Jäger von Waldau und Georg Lintl, gewählt im Jahre 1892 auf 3 Jahre, und das des Herrn Johann Hettl, gewählt im Jahre 1893 auf 2 Jahre. Ferners sind durch Ableben und Mandatszurücklegungen folgende Mandate erledig u. zw.: Aus dem dritten Wahlkörper die Mandate der Herrei Ferdinand Kutschera und Franz Tomitz, gewählt im Jahre 1894 auf 3 Jahre. Es sind demnach im Jahre 1895 folgende Wahlen vorzunehmen: Im ersten Wahlkörper 1 Neuwahl auf 3 Jahre, im zweiten Wahlkörper 4 Neuwahlen auf 3 Jahre, im dritten Wahl¬ körper 3 Neuwahlen auf 3 Jahre und 2 Ergänzungswahlen auf 2 Jahre, daher im ganzen 10 Mandate zu besetzen kommen. — Als Wahltage sind in Aussicht genommen: Montag der 11. März für den dritten, Mittwoch der 13. März für den zweiten und Freitag der 15. März für den ersten Wahlkörper. Eventuell engere Wahlen haben an dem dem Hauptwahltage nächstfolgenden Tage stattzufin den. Als Wahl=Commissions=Mitglieder nach § 35 G. St. schlage ich vor: Für den ersten Wahlkörper: Karl Eisner Buchhalter der Sparcasse Steyr, Franz Lang, Bürstenwaren=Erzeugen und Gemeinderath, Franz Nothhaft, Kaufmann, Dr. Johan Parger, Graf Lamberg'scher Güter=Director, und Hermann Seid Eisenhändler; für den zweiten Wahlkörper Matthias Brand¬ stetter, Zwirnler, Julius Fuxreiter, Schuhmacher, Jose Hiller, Handschuhmacher, Matthias Mitteregger. Waffenfabriks¬ Kriegs=Commissariats=Adjunct Beamter, und Franz Reder, k. k. in Pension; für den dritten Wahlkörper Ferdinand Gründle sen., Bürger, Josef Heininger, Uhrmacher, Franz Schmid¬ bauer, städt. Official, Alois Simme, Lehrer, und Franz Vö¬ gerl, Kleidermacher.— Steyr, am 28. Jänner 1895.— Der Bürger¬ meister: Redl. Die Section beantragt, die in Vorschlag gebrachten Mit¬ glieder der Wahlcommissionen, sowie die anberaumten Wahltage zu Z. 2303. Einstimmig angenommen. — — genehmigen. II. Section. Referent: Sectionsobmann Herr Gemeinderath Matthias Perz. 2. Das städtische Cassaamt erstattet über die Geld¬ Gebarung im Monate December 1894 folgenden Bericht 59.414 fl. 28½ kr. Einnahmen im Monate December 1894 kr 83.000 fl. 97¼ Casserest vom Vormonate kr. 142.415 fl. 26 Gesammt=Einnahmen im Monate Dec. 1894 kr. Uebertrag 142.415 fl. 26 * Ausgaben im Monate December 1894 64.329 fl. 14 kr. (einschließlich des Cassa=Gebarungsfondes pr 30.000 fl.) Cassa=Ueberschuss am Jahresschlusse 1894 78.086 fl. 12 kr. wovon als Reserve für Erhaltung der drei eisernen Hauptbrücken in der hies. Sparcasse 3116 fl. 10 kr. angelegt wurden. Die gesammten Jahres=Einnahmen betrugen 634.829 fl. 06 Jahres=Ausgaber 556.742 fl. 94 kr. Der gesammte bare Geldverkehr bei sämmtlichen 10 Hauptcassen (mit Ausschluss der 7 Sub¬ cassen) betrug im Jahre 1894 * * * " 1.452.607 fl. 12½ kr — Stadtcasseamt Steyr, am 31. December 1894 Hans Paar fußer m. p., Hauptcassier. — V. Jandaurek m. p., Controlor Das Casse=Journal wurde durch die Herren Gemeinderäthe und Perz geprüft und richtig befunden Tured Wird genehmigend zur Kenntnis genommen Z. 2122 3. Der Asylverein der Wiener Universität bittet um eine Subvention. — Die Section beantragt, demselben wie im Vorjahr¬ den Betrag von 10 fl. zu bewilligen. — Einstimmig angenommen Z. 1311 III. Section. Referent: Sectionsobmann Herr Vicebürger¬ meister Victor Stigler — 4. Die Gesellschaft der Alterthumsfreund in Steyr zeigt an, dass die Uebertragung der historischen Sammlung in das Rathhaus vollendet ist. Die Section stellt hiezu folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle diese Anzeige zur Kenntnis nehmen, der Gesellschaft der Alterthumsfreunde den schriftlichen Dank aussprechen und in demselben die diesfällige außerordentliche Bemühung der Frau Marianne Kautsch und des Herrn Landesge¬ richtsrathes Schmidl hervorheben; ferner wird beantragt, die Samm lungen des städtischen Museums gegen Feuergefahr um die Ver sicherungssumme von 5000 fl. vorerst auf 5 Jahre sicher zu stellen. — Z. 1949. Einstimmig angenommen. — 5. Herr Director Anton Spitalsky, Hausbesitzer, ersucht um die Bewilligung von der bis zur Bürgerschule führenden städtischer Wasserleitung eine Abzweigung, beziehungsweise Verlängerung dieser Wasserleitung bis zu seinem Hause, Neuluststraße Nr. 2, auf seine Kosten herstellen zu dürfen. Referent bemerkt hiezu, die Bausection habe die Ueberzeugung gewonnen, dass es nicht angehe, dass die Gemeinde die Fortsetzung ihre eigenen Wasserleitung von Privatpersonen auf Kosten derselben gestatte weil dadurch der Gemeinde bei Anbringung von Wechseln 2c. Schwierig¬ keiten entstehen könnten. Die Bausection habe daher nach reiflicher Ueberlegung und in Anbetracht des Umstandes, dass in diesem Rayor ohnehin die Anbringung von Feuerwechseln und Hydranten nothwendig sei, weil hiedurch auch die Straßenbespritzung billiger würde, beschlossen dem löblichen Gemeinderathe den Vorschlag zu unterbreiten, die Fort¬ setzung der Wasserleitung bis zur Neuluststraße auf eigene Koster herzustellen, und zwar unter nachstehenden Bedingungen: 1. Die Stadtgemeinde stellt die Wasserleitung bis zur Abzweigung auf ihre Kosten her, sie bleibt Eigenthum derselben und wird von ihr erhalten. Zu den hiefür laut Kostenvoranschlag erwachsenden Aus¬ lagen per 600 fl. trägt Herr Anton Spitalsky aus eigenem 200 fl bei, verpflichtet sich jedoch außerdem, den auf Grund seiner Wasser¬ abnahme festgesetzten Wasserzins jährlich zu entrichten. 2. Die Her¬ stellung sowie Instandhaltung der Wasserleitung (mit 26 Millimeten weitem Bleirohr) vom Straßenrohre an sammt Ventilen hat den Gesuchsteller auf eigene Kosten zu übernehmen. Es wird ferne¬ bedungen, dass an der Anzapfungsstelle auf der Straße ein Absperr hahn mit eiserner Straßenkappe anzubringen ist, dass die Einleitun des Wassers in ein gemauertes Bassin erfolgt, welche bei ihrem Ausgange ebenfalls mit einem Absperrventil versehen sein muss, das nur im Bedarfsfalle geöffnet werden darf. 3. Nachdem die Wasser¬ abgabe nicht constant erfolgt, sondern nur zeitweise zur Füllung de Gartenbassins erfordert wird, erscheint ein Wasserquantum von 40 Eimern, das sind 22•7 Hektoliter per Tag vollkommen ausreichend Zufolge Gemeinderathsbeschluss vom 30. April 1875 ist für jeden per Tag bezogenen Eimer Wasser eine jährliche Abgabe von 30 kr. n Mitte des Bezugsjahres (1. Juli) zu zahlen, somit im vorliegenden Falle 12 fl. jährlich. 4. Steht dem Gesuchsteller bei Unterbrechung der Hauptleitung durch vorgenommene Reparaturen, Reinigung Hochwasser, Eis 2c. keinerlei Entschädigung für den Ausfall des zu liefernden Nutzwasserquantums zu. 5. Sollte im Verlauf der Zeit eine Erhöhung der Wasserbezugsgebür eintreten, so ist der Abnehme verpflichtet, die erhöhte Gebür zu zahlen, widrigenfalls ihm der Wasserbezug eingestellt wird Die Section stellt folgenden Antrag: Der löbliche Ge¬ meinderath wolle die Zustimmung zur Herstellung der projectierter Wasserleitung ertheilen, dem Herrn Anton Spitalsky die Anzapfung an dieselbe unter den vorstehend entwickelten Bedingungen gestatten und nachdem Herr Spitalsky sich verpflichtet hat, zu den auflaufen¬ den Kosten von 600 fl. zweihundert Gulden aus Eigenem beizu¬ tragen, die restlichen 400 fl. aus Gemeindemitteln zu bewilligen — Einstimmig angenommen. — Z. 24.639 ex 1894 6. Herr Vicebürgermeister Stigler referiert: Wie bekannt, wurde im Vorjahre der auf Parcelle Nr. 497 befindliche städtische Holzplatz in der Gaswerkgasse der Firma I. C. Reder gekündigt weil die Gemeinde für die Pachtung eines anderen Holzplatzes meh zahlen musste, als sie für diesen an Pacht einnahm. Bei diesen Gelegenheit hat die Firma I. C. Reder, welche verpflichtet war, di Uferschlacht auf eigene Kosten herzuhalten, die auf diesem Holzplatze aufgeführten Lagerhütten in das Eigenthum der Gemeinde gegen dem abgetreten, dass die Gemeinde die Ausbesserung der Uferschlacht

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2