geren Urlaub nach Süden ansucht, in welchem Falle, da die Gemeinde nicht ohne rechtskundigen Beamten sein kann, sie nicht nur das Gehalt des beurlaubten Herrn Sekretärs zahlen, sondern auch einen andern Juristen während dieser Zeit anstellen müsste. Aus diesen Gründen habe sich die Sektion veranlasst gefunden, das Pensionierungs gesuch zu bewilligen. Herr Vize-Bürgermeister Stigler bemerkt, er fühle sich veranlasst, zur Pensionierung des Herrn Sekretärs einiges zu sprechen. In der öffentlichen Presse und Meinung existiere irrtümlich die Anschauung dass Herr Sekretär infolge persönlicher Differenzen mit seiner Person das Pensionierungsgesuch eingereicht habe. Dieser Anschauung müsse er mit allem Ernste widersprechen. Er habe mit Herrn Sekretär keine personlichen Differenzen gehabt, und das, was er in Beziehung auf den Herrn Sekretär
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