Ratsprotokoll vom 18. Jänner 1895

derselbe nach dem vorliegenden ärztlichen Zeugnisse seinem Dienste nicht mehr vorstehen kann, so wird seine Pensionierung bewilligt. Die definitive Enthebung vom Dienste hat jedoch erst nach erfolgten DienstAntritte des neun anzustellenden Sekretärs zu erfolgen. Die Pension ist für Herrn Friedrich Hälmel mit Rücksicht auf den Umstand, dass sein Gehalt mit Einrechnung eines Quinqueniums 2200 f beträgt und seine Dienstzeit mehr als 20 Jahre umfasst, mit 1100 f zu bemessen. Referent bemerkt hiezu: Der Zustand wie solcher bei Herrn Sekretär constatiert wurde, sei bei vielen Menschen vorhanden, allein es könne nicht verkannt werden, dass auf die Führung des Polizei-Dienstes nun solcher Zustand hinderlich wirkt. Auch sei zu befürchten dass bei Nichtannahme des Pensions-Gesuches der Herr Stadtsekretär um einen län-

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