Ratsprotokoll vom 18. Jänner 1895

Beschluss dahin zu interpretiren, dass den erste Quinquenal-Zulage nach 3 Jahren und die zweite noch Ablauf von weiteren 5 Jahren, daher beide Quinquenien nach 8 Jahren auszuzahlen sind. Auf das Ansuchen die Quinquenalzulagen in Trienal-Zulagen umzuwandeln ist die Rechts-Sektion nicht eingegangen. Weiters beantragt die Sektion diese Interpretation hinauszugegeben. Diese Anträge der Sektion werden einstimmig angenommen. Der Vorsitzende Die Verifikatoren Der Schriftführer

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2