Raths=Protokoll über die I. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. l. f. Stadt Steyr am 18. Jänner 1895. Tages=Ordnung: Mittheilungen. I. Section. 1. (Vertraulich.) Personalien. 2. Gesuch um Bürgerrechts=Verleihung. 3. Zuschrift der Direction des Gaswerkes in Steyr, enthaltend eine Vorstellung gegen Rechnungsabzüge für nicht brennende Laternen. II. Section. 4. Gesuch des Herrn Theaterdirectors Albert Jenny um Bewilligung einer Subvention von 600 fl. 5. Amtsbericht betreffs eventueller Wiederausschreibung des Theaters für die Saison 1895/96. 6. Bericht über den Ertrag der Verbrauchsumlage von Bier und gebrannten geistigen Flüssigkeiten und die an die Mautner hinauszuzahlende Entlohnung. 7. Monturs=Eingabe pro 1895. III. Section. 8. Protokollaransuchen des Herrn Karl Millner um Uebertragung der Regulierung der Thurmuhren des Rathhauses und des Bruderhauses. 9. Amtsbericht in Betreff Feststellung einer neuen Fahrordnung für Radfahrer im Gemeindegebiete der Stadt Steyr. 10. Protokollaransuchen des Herrn Josef Schaffenberger um Ueberlassung von Wasser aus dem städt. Brunnen G. P. 801/2. IV. Section. 11. Vertheilung der Zweithurn'schen Stiftungs¬ Interessen pro 1895. 12. Verleihung einer Simon Zachhuber'schen Pfründe pro monatlich 10 fl. 15 kr. 13. Ansuchen der Direction der k. k. Staats=Oberrealschule Steyr um Wiederanweisung eines Beitrages zur Schülerlade. Gegenwärtig: Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Johann Redl. Der Vice¬ Bürgermeister Herr Victor Stigler. Die Herren Gemeinderäthe: Edmund Aelschker, Dr. Franz Angermann, Leopold Anzengruber, Johann Hettl, Anton Jäger v. Waldau, Jakob Kautsch, Dr. Alois Kurz, Franz Lang, Georg Lintl, Matthias Perz, Ferdinand Reitter, Johann Scholz, August Schrader, Josef Tureck. Schriftführer: städt. Official Herr Franz Schmidbauer. Entschuldigt sind die Herren Gemeinderäthe Dr. Friedrich Höfner, Gottfried Sonnleitner und Emil Göppl. Der Herr Vorsitzende constatiert die Beschlussfähigkeit, bestimmt als Verificatoren dieses Protokolles die Herren Gemeinde¬ räthe Jakob Kautisch und Leopold Anzengruber und erklärt um 3 Uhr nachmittags die Sitzung für eröffnet. Hierauf verliest der Herr Vorsitzende als Mittheilungen folgende Schriftstücke: *) Das Schreiben des Herrn Stadtarztes Dr. Krakowizer, worin derselbe für seine Ernennung zum Ehrenbürger der Stadt Stehr seinen Dank ausspricht. Zur Kenntnis. — Z. 182/Präs. G) Den Erlas der hohen k. k. Statthalterei Linz, worin dieselbe bekannt gibt, das die am 25, November 1894 verstorbene Hausbesitzerin Marie Haratzmüller dem Armensonde Steyr den Betrag per 3000 fl. mit der Widmung vermacht hat, dass von diesem Capitale die Zinsen halbjährig an 3 verarmte Bürger oder Bürgerinnen der Stadt Steyr vertheilt werden sollen, und gleichzeitig beauftragt, den Entwurf des Stiftbriefes über diese Armenstiftung zur Genehmigung vorzulegen. Wird zur erfreulichen Kenntnis genommen. — Z. 25.626, c) Die Zuschrift des Vertreters der Stadtgemeinde Herrn Dr. Angermann, worin derselbe mittheilt, dass er gegen das schieds¬ gerichtliche Urtheil im Processe der Gesellschaft für Gasindustrie in Augsburg die Annullierungsklage innerhalb der gesetzlichen Frist beim hiesigen k. k. Kreisgerichte eingebracht habe, dafs dieselbe ange¬ nommen und damit erledigt wurde, dass die geklagte Gesellschäft für Gasindustrie in Augsburg gegen diese Klage binnen 90 Tagen die Einrede zu erstatten habe. Herr Gemeinderath Dr. Kurz frägt, ob die Elektricitäts¬ gesellschaft schon Schritte gethan habe, um ihre Bereitwilligkeit zu zeigen, dass sie für die Kosten, die der Gemeinde in diesem Processe erwachsen, aufkomme. Der Herr Vorsitzende erwidert, dass eine diesbezügliche Erklärung bis jetzt nicht eingelangt sei. Herr Gemeinderath Dr. Kurz beantragt, dass die Elektricitäts¬ Gesellschaft aufgefordert werde, eine Erklärung abzugeben, wie sie sich in dieser Angelegenheit zu verhalten gedenke. Herr Gemeinderath Dr. Angermann erwidert, die Elek¬ tricitätsgesellschaft könne vor Abhaltung der Generalversammlung, welche im Monate März stattfinden dürfte, keinen definitiven Beschlufs fassen, daher mit der verlangten Erklärung bis dahin zugewartet werden möge. Herr Gemeinderath Dr. Kurz betont, dass in diesem Falle eine außerordentliche Generalversammlung hätte einberufen werden können, denn die Elektricitätsgesellschaft müsse das besondere Entgegen¬ kommen der Gemeinde anerkennen und habe daher auch für die Kosten aufzukommen. Herr Gemeinderath Dr. Angermann erwidert, diese An¬ schauung sei gegen den Beschluss der letzten Gemeinderathssitzung. In derselben sei beschlossen worden, den Vertreter der Stadtgemeinde anzuweisen, von jeder wichtigeren Etape des Processes den Gemeinde¬ rath zu verständigen, welchem es vorbehalten bleibt, die Actien¬ gesellschaft der Elektricitätswerke zur Zahlung einer eventuellen Entschädigung an die Gasgesellschaft heranzuziehen, dass sie aber einen bestimmten Betrag zahlen müsse, sei nicht beschlossen worden. Nun sei noch nicht die Zeit da, wo die Elektricitätsgesellschaft etwas Be¬ stimmtes sage können, weil die Generalversammlung erst stattfinden müsse. Die Elektricitätsgesellschaft werde diese Frage ohnehin zur Entscheidung bringen. Herr Gemeinderath Lintl weist auf den in der letzten Sitzung gestellten Zusatzantrag des Herrn Vicebürgermeisters hin, nach welchem die Fortsetzung des Processes davon abhängig gemacht wird, dass die Elektricitätsgesellschaft zur Zahlung der Kosten verhalten werde. Herr Vicebürgermeister Stigler bemerkt, die Anschauung des Herrn Gemeinderathes Lintl sei nicht so ganz unrichtig, aber nicht genau. Er habe den Zusatzantrag gestellt, dass die Gemeinde die Fortführung des Processes von einer schriftlichen Erklärung der Elektricitäts¬ gesellschaft, dass sie an den Kosten quotenmäßig participiere, ab¬ hängig mache. Er sei daher mit der Anschauung des Herrn Ge¬ meinderathes Dr. Kurz im Principe einverstanden. Nun scheine es jedoch noch nicht an der Zeit, diese Kostenfrage aufzuwerfen, denn man sei vor einer entscheidenden Etape noch nicht angelangt und habe noch Hoffnung, dass ein Ausgleich zwischen den streitenden Factoren erzielt werde. Er halte es nicht für praktisch, diesen Aus¬ gleich durch Drängen zu erschweren, und sei dafür, die Generalver¬ sammlung der Elektricitätsgesellschaft abzuwarten, nachdem dieselbe schon im März stattfinde und die Kosten bis dahin doch nicht so hoch anwachsen können, dass eine Gefahr für die Gemeinde bestände. Herr Gemeinderath Dr. Kurz bemerkt, es handle sich nicht nur um die Kosten des Processes, sondern auch um den Schadenersatz, der an die Gemeinde gestellt werde. Eine wichtige Etape werde erst nach 90 Tagen eintreten und und da bleibe es der Gasgesellschaft erst nicht unbenommen, eine Frist zur Erstattung der Einrede zu er¬ wirken, während die Ansprüche der Gasgesellschaft an die Gemeinde
soll ort und fort sich mehren. Um dem eventuell vorzubeugen, ine stricte Erklärung vorliegen, und glaube er, dass die Annahm eines Antrages auf einen Ausgleich nur fördernd einwirke. Herr Gemeinderath Kautsch betont, die Gemeinde sei derjenig Factor, der bei diesem Processe in Mitleidenschaft gezogen werde. Es wäre praktisch gewesen, wenn die Elektricitätsgesellschaft eine außerordentliche Generalversammlung einberufen hätte, um aus¬ einanderzusetzen, wie sie sich gegenüber der Gemeinde verhält. Die Elek tricitätsgesellschaft kann später sagen, der Streit zwischen der Gemeind und der Gasgesellschaft geht uns nichts an. Die Gemeinde komm in die Lage, vom 1. Februar an für den Schaden aufkommen zu müssen, der dadurch entsteht, dass die Gemeinde den Process weite führe. Die Gemeinde allein sei der Schadenträger in dieser Process¬ führung, und deshalb halte er es für praktich, wenn die Elektricitäts gesellschaft sich endlich erklärt, wir sind bereit einen aliquoten Theil an dem Verluste zu tragen, den eventuell die Gemeinde hat. Wenn die Gemeinde den Process jahrelang fortführe, müsse sie auch einen finanziellen Hinterhalt haben Herr Gemeinderath Dr. Angermann macht aufmerksam dass dieser Gegenstand nicht auf der Tagesordnung stehe, daher nach der Geschäftsordnung über denselben heute nicht verhandelt werden könne, es sei denn, dass dessen Dringlichkeit anerkannt werde, gegen welche er sich aussprechen müsse. Er beantrage Schlufs der Debatte, eventuell Abstimmung über die Dringlichkeitsfrage Herr Gemeinderath Kautsch spricht sich gegen eine weitere Hinauszerrung dieser Sache entschieden aus Herr Gemeinderath Dr. Angermann verwahrt sich gegen das Wort „hinauszerren“ denn es sei geschäftsordnungswidrig, über diese Sache weiter zu sprechen. Herr Gemeinderath Dr. Kurz bemerkt, sein. Antrag komm nicht ex abrupto, er gehöre auch zur Tagesordnung- und sei dringlich, nachdem der Gemeinde immer mehr Kosten erwachsen Hierauf wird bei der Abstimmung die Dringlichkeit mit 9 gegen 5 Stimmen beschlossen Die Herren Gemeinderäthe Dr. Angermann und Fran Scholz verlassen hierauf den Sitzungssaal Herr Gemeinderath Kautsch erklärt, er wollte weder gegen die Person des Herrn Dr. Angermann, noch gegen die Gesellschaf etwas sagen. Es handle sich nur, eine Frage zu erörtern, in welcher die Gemeinde finanziell betheiligt sei. Man könne eine solche Frage auf 8—14 Tage, aber nicht auf Monate und Jahre hinausschieben Die Gemeinde könne den Process nur fortführen, wenn die Elektri¬ citäts=Gesellschaft erkläre, sie zahle so und so viel zu den Kosten denn der letzte diesbezügliche Gemeinderathsbeschluss müsse aufrech erhalten werden Herr Gemeinderath Lang sagt, er habe für die Dringlichkei des Antrages deshalb gestimmt, weil er glaube, dass es für die Bewohnerschaft von Interesse sei, bald zu erfahren, wie sich die Elektricitätsgesellschaft zu den Ersatzansprüchen, welche an die Ge¬ meinde gestellt werden, stelle, und findet es auch natürlich, dass man wünscht, in dieser Sache klar zu sehen Herr Gemeinderath Lintl schließt sich der Anschauung de Herrn Vorredners vollkommen an, denn ein großer Theil der Bürgerschaft erwarte schon mit Sehnsucht den Ausspruch der Elek¬ tricitätsgesellschaft. Man habe, um ein fortschrittliches Unternehmen zu unterstützen, die Nullitätsklage eingereicht, nun sei es aber auch an der Zeit zu erfahren, was die Elekricitätsgesellschaft beiträgt Herr Vicebürgermeister Stigler ist im Principe mit den eben ausgesprochenen Meinungen einverstanden, doch sei zu erwägen, dass es schwer sei, eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen weil viele Hauptactionäre nicht in Steyr anwesend sind. Er sehe auch nicht ein, warum man die Gesellschaft dazu zwingen soll, nach¬ dem schon im März die ordentliche Generalversammlung stattfinde Solange Ausgleichsverhandlungen im Zuge sind, könnte auch di Generalversammlung keine positiven Vorschläge machen, andererseits solle man nicht durch ein zu schroffes Vorgehen den Ausgleichsver¬ such zerstören. Hierauf gelangt der über den Bericht des Herrn Dr. Anger mann, betreffend den Ausgang des Processes mit der Gasgesellschaft, in der letzten Gemeinderaths=Sitzung gestellte Sectionsantrag, bezw. gefasste Beschlufs zur Verlesung. Herr Gemeinderath Kautsch weist darauf hin, dass durch das schiedsgerichtliche Urtheil die Existenzfrage der Elektricitätsgesell¬ schaft angegriffen wurde, dieselbe daher an der Fortführung des Processes in erster Linie interessiert sei und daher die Pflicht habe eine Erklärung abzugeben, in welcher Weise sie sich zu den eventueller Ersatzansprüchen und Processkosten verhalt Herr Vicebürgermeister Stigler stellt folgenden Antrag: „Die löbliche Elektricitätsgesellschaft in Steyr werde aufgefordert, bis längstens Ende März d. J. dem Gemeinderathe bekanntzugeben wie sich dieselbe zu dem vom Gemeinderathe in der Sitzung von 18. December v. J. in Angelegenheit des zwischen der Gemeind und der Gasgesellschaft obwaltenden Processe gefassten Beschlusse zu verhalten gedenkt Herr Gemeinderath Kurz findet diese Fassung viel zu unbe¬ stimmt, da es sich nicht nur um die Processkosten, sondern auch un den Schadenersatz handle, und stelle daher den bestimmten Antrag „Die Elektricitätsgesellschaft sei aufzufordern, bis längstens End März 1895 eine stricte Erklärung abzugeben, ob und in welcher Weise sie für die Kosten des Processes und der Entschädigungsan sprüche, welche an die Gemeinde gestellt werden, aufzukommen gedenke. Der Herr Vorsitzende bringt diesen Antrag zur Abstimmun und wird derselbe mit allen gegen eine Stimme (Herr Vicebürger¬ neister Stigler) angenommen. I. Section. Referent Herr Sectionsobmann=Stellvertreter Gemeinderath Dr. Kurz 1. Personalien. Zu diesem Punkte stellt Herr Vicebürgermeiste Stigler den Antrag, dass über die Gegenstände der vertraulichen Sitzungen separate Protokolle abzu¬ assen und dem öffentlichen Protokolle beizuheften sind, in welcher anzumerken ist: Hier beginnt die vertrauliche Sitzung, das Protokoll hierüber ist dem öffentlichen Protokolle angeheftet. Dieser An trag wird einstimmig angenommen Hierauf vertrauliche Sitzung. Das Protokoll hierüber ist dem öffentlichen Protokolle angeheftet 2. Leopold Welzebach, Zeugschmied, Wieserfeld Nr. 10, ersucht um Verleihung des Bürgerrechtes mit Nachsicht der Tax:. — Die Section beantragt, diesem Ansuchen Folge zu geben. — Ein¬ stimmig angenommen. 3. Die Gesellschaft für Gasindustrie in Augsburg ersucht um Vergütung eines Strafabzuges per 72 fl. 72 kr. für nicht gebrannt habende Gaslaternen und weiters um Nachsicht weiterer Strafen für der Fall, als die Gesellschaft an dem Nichtbrennen der Laternen keine — Die Section beantragt, dieses Ansuchen abzu Schuld trägt. lehnen. — Einstimmig angenomme II. Section. Referent: Herr Sectionsobmann. Gemeinde 4. Ueber die motivierte Eingabe des rath Matthias Perz Theater=Directors Herrn Albert Jenny um Gewährung einer Sub vention stellt die Section folgenden Antrag: Auf vorliegendes Ansuchen des Theater=Directors Herrn Albert Jenny beantragt die Section, der löbliche Gemeinderath wolle demselben in Anbetracht der ungünstigen Zeitverhältnisse und längeren Theatersaison ein weitere Subvention von 300 fl. bewilligen, und wäre der Betrag an Schlusse der Saison auszufolgen, in der Voraussetzung, dass Her¬ Albert Jenny als Director seinen Verpflichtungen wie bisher auch fernerhin nachkommen wird. — Einstimmig angenommen. 5. Da der Pachtvertrag des Theaterdirectors Herrn Albert Jenny mit 7. April d. J. zu Ende geht, beantragt die Section: Die Verpachtung des Stadttheaters für die Saison 1895/96 unter den bisherigen Bedingungen und weiteren Vertrags=Aufnahme gemäß des Gemeinderathsbeschlusses vom 26. April v. J., womi der Theater=Director zu verhalten sei, die Kosten der Feuerwache 2 Mann à 30 kr.) zu tragen und für die Inspectionscharge einer Sperrsitz links zur Verfügung zu stellen, im Offertwege auszuschreibe und die Subvention für die ganze Saison auf 900 fl. zu erhöhen und in Monatsraten nachhinein auszufolgen. —Einstimmig ange¬ nommen 6. Das städt. Casseamt erstattet folgende Amtsberichte: a) Ueber die Biererzeugung, Ein= und Ausfuhr in Steyr in Jahre 1894 und die für die Ueberwachung bei der Einfuhr anzu¬ weisenden usuellen Entlohnungen an die Mautner wird folgender Amtsbericht ergebenst erstattet Die Biererzeugung in Steyr im abgelaufenen Jahre 1894 betrug 21.175 Hektl. 30 Lit., die Bier=Einfuhr 21.601 Hektl. 38 Lit. zusammen 42.776 Hektl. 68 Lit. und nach Abzug der Ausfuhr aus dem Stadtbezirke per 16.562 Hektl. 4 Lit. ergab sich eine Consumtion in Steyr mit 26.214 Hektl.-64 Lit. und zwar gegen das Jahr 1893 weniger um 15.087 Hektl. 68 Lit. und gegen das Jahr 1892 weniger um 17.687 Hektl. 9 Lit. Der Ertrag der Verbrauchsumlage mit 80 kr. vom Hektoliter betrug für die Erzeugung in Steyr 16.932 fl 24 kr., für die Einfuhr 17.281 fl. 11 kr., zusammen 34.213 fl. 35 kr., wovon nach Rückzahlung der ganzen Gebür für die Ausfuhr mit 13.249 fl. 57 kr. ein Netto=Ertrag verblieb von 20.963 fl. 78 kr gegen das Vorjahr weniger um 12.077 fl. 97 kr. und gegen das Jahr 1892 weniger um 8390 fl. 96 kr. Werden von dem verbliebenen Netto=Ertrage der Verbrauchsumlagen vom Bier per 20.963 fl. 78 kr. die Perceptionskosten an sämmtliche Mautner mit 2% sammt be¬ sonderer Remuneration an die Mäutner der Stationen V VII I, und VIII mit zusammen 420 fl. 63 kr. an dieselben ausgezahlt so verbliebe dann ein Reinertrag von 20.543 fl. 15 kr. d. i. um 11.845 fl 43 kr. weniger, als im Jahre 1893. — Steyr, am 14. Jänner 1895. Paarfußer m. p., V. Jandaurek m P b) Ueber den Ertrag der Verbrauchsumlage für die in den Stadtbezirk im Jahre 1894 eingebrachten gebrannten geistigen Flüssig keiten wird folgender Amtsbericht ergebenst erstattet Die Umlage füc jeden eingebrachten Hektoliter gebrannter geistiger Flüssigkeiten betrug auch für das Jahr 1894 zwei Gulden für jeden Liter 2 Kreuzer. Hiefür haben sich nachstehende hiesige Gewerbsleute mit der löblichen Stadtgemeinde=Vorstehung mit Pauschalbeträgen für das Jahr 1894 abgefunden: 1. Gschaide Gustav für 45 Hektl. 90 fl., 2. Peteler Josef für 4 Hektl. 96 fl., 3. Demelbauer Josef für 30 Hektl. 60 fl., 4. Reif Gottfried für 50 Hektl. 100 fl. 5. Skalla Anna für 25 Hektl. 50 fl. 6. Payr¬ leitner Otto für 15 Hektl. 30 fl., zusammen für 213 Hektl. mit 426 fl Bei der Einbringung von Spirituosen wurden bei den Mautämtern ntrichtet: I. Station Aichet für 4 Hektl. 8·5 Lit. 8 fl. 17 kr. II. Station Schnallenthor für 19 Hektl. 68 Lit 39 fl. 36 kr., III. Station Ennsdorf für 90 5 Lit. 1 fl. 81 kr., IV. Station Schönau fül 111 Hektl. 2·5 Lit. 222 fl. 5 kr., V. Station Pfarrplatz für 2 Hektl 24 Lit. 4 fl. 48 kr., VI. Station Bahnhofstraße für 87 Hektl. 86 Lit 175 fl. 72 kr., zusammen für 225 Hektl. 795 Lit. 451 fl. 59 kr. zusammen daber bezahlt für 438 Hektl. 795 Lit. 877 fl. 59 kr., gegen das Vorjahr meniger um 222 fl. 48 kr. und gegen das Jahr 1892 weniger um 423 fl. 41 kr. Nach den Verzeichnissen der Mautämtei sind aber für die genannten abgefundenen fünf Parteien von solchen Spirituosen nachstehende Mengen eingebracht worden und zwar be den Stationen: IV. Schönau 411 Hektl. 79 Lit. 823 fl. 58 kr., VI. Bahnhofstraße 124 Hektl. 39 Lit. 248 fl. 78 kr., zusammen 536 fl. 18 kr., einer Gesammtumlage gleich von 1072 fl. 36 kr., gegen das Vorjahr weniger um 44 fl. 86 kr. Als Gebüren wären für Ueberwachung bei der Einfuhr von den bei den Mantämtern einge¬ führten Spirituosen 2%0 vom entfallenden Betrage und von den ür die genannten abgefundenen Parteien eingeführten Spirituosen aber nur ½% anzuweisen. Laut nebigen Ausweises wäre demnac zu 2% der Betrag von 8 fl. 59 kr., zu 2% der Betrag von 5 fl. 36 kr., daher zusammen 13 fl. 95 kr. anzuweisen. Werden von dem eingezahlten Gesammt=Nettobetrage per 877 fl. 59 kr. die ge¬ sammten Gebüren abgerechnet mit 13 fl. 45 kr., so verbleibt ein Reinertrag von 863 fl. 64 kr., um 110 fl. 25 kr. weniger als im Vorjah e — Steyr, am 14. Jänner 1895. — Jandaurek m. p. Paarfußer m. p., Diese Berichte werden zur Kenntnis genommen und die Per¬ ceptionskosten in der bisherigen Höhe einstimmig bewilligt. 7. Das städt. Polizei=Inspectorat bittet um Neuanschaffung von nothwendigen Uniformstücken für die Sicherheits=Reservewach und die Amtsdi er, als I. Für die städt. Sicherheitswache: 3 Wintermäntel, 3 Waffen¬ röcke, 14 Blousen, 14 Winterhofen, 14 Sommerhosen, 14 Westen, 14 Kappen, 14 Porte=épée und Signalpfeifchenschnüre, darunter für
3 Chargen. II. Für die städt. Reservewache: 19 Mäntel, 19 Blousen 19 Hosen, 19 Kappen, 19 Porte=épées und Signalpfeifchenschnüre. III. Für die Amtsdiener: 5 Schlufsröcke, 5 Blousen, 5 Winterhosen, 5 Westen, 5 Sommerhosen, 5 Kappen Die Section stellt den Antrag: Der löbl. Gemeinderat möge die Anschaffung der vorstehenden Monturssorten für die städtische Sicherheitswache, Reservewache und Amtsdiener bewilligen, worüber eine Offertausschreibung mit dem Termine bis 8. Februa# l. J. von Seite des Amtes zu veranlassen sei mit dem Beifügen, dass die Mäntel erst im September l. J. zu liefern sind. Gleichzeitig wolle der löbliche Gemeinderath die II. Section ermächtigen, die einlangenden Offerte zu öffnen und die Muster unter Beiziehung eines Sachverständigen zu prüfen, um die Vergebung sofort vor¬ nehmen zu können Einstimmig angenommen. — III. Section. Referent Herr Vicebürgermeister Sections Obmann Victor Stigler. 8. Ueber das Ansuchen des Herrn Karl Millner um Uebertragung der Regulierungsarbeiten der Rathhaus=unt Bruderhausuhr stellt die Section folgenden Antrag: Der löbliche Ge¬ meinderath wolle dem Herrn Karl Millner die Regulierungsarbeiter der beiden städt. Thurmuhren um die jährliche Pauschalsumme von 45 fl., vom 1. Jänner 1895 an gedacht, gegen gegenseitige halbjährig Einstimmig angenommer Kündigung übertragen. — 9. Herr Vicebürgermeister Stigler referiert, dass bezüglich der Feststellung einer Fahrordnung für die Radfahrer sich mit der Stadt¬ gemeinde Linz ins Einvernehmen gesetzt wurde, welche auch die Gefällig¬ keit hatte, die dort bestehende Fahrordnung mitzutheilen. Auf Grund der selben sei nun eine auf die Verhältnisse der Stadt Steyr bezughabend Fahrordnung entworfen und dieselbe den beiden hiesigen Radfahrer¬ Vereinen zur entwaigen Abgabe von Wünschen zugeschickt worden Die Section habe nun diese Fahrordnung in Berathung gezogen un hiebei die Wünsche der Radfahrervereine nach Möglichkeit berück¬ sichtigt. Diese Fahrordnung lautet: Z. 25.099 ex 1894 Radfahrer=Fahrordnung für den Polizei=Rayon der Stadt Steyr Das Befahren der öffentlichen Straßen und Plätze ist S 1. nur solchen Personen gestattet, welche mit einem auf ihren Namer lautenden, vom hiesigen Bürgermeister ausgefertigten, mit der Pho¬ togravhie des Inhabers versehenen und mit einer eigenen Nummer bezeichneten Erlaubnisscheine, sowie mit einem auf der Ma hine sichtbar befestigten gleichlautenden Nummertäfelchen versehen sind. Die Nummer auf Nummertäfelchen, um welche drei Monat# nach Ablauf der Giltigkeit des Erlaubnisscheines das Ansuchen nicht erneuert wird, gilt für verfügbar und kann neuen Licenzwerbern verliehen werden 2. Der Erlaubnisschein wird auf ein Jahr vom Tag § der Ausstellung an gerechnet und in der Regel nur für Personet ausgefertigt, welche das 16. Lebensjahr überschritten haben Einem Radfahrer unter 16 Jahren wird die Bewilligung zun Befahren öffentlicher Straßen und Plätze nur über Ansuchen des Vaters oder Vormundes und nur unter der Bedingung ertheill, dass sich dieser in einem bei dem Gemeindeamte aufzunehmenden Protokolle zur Uebernahme der vollen Verantwortung für das Ge daren des jungen Radfahrers und zur Uebernahme voller Haftung #er jeden von diesem angerichteten Schaden bereit erklärt und der Erlaubnisschein für Letzteren mitfertiget. Die Mitglieder eines im Steyrer Polizei=Rayon bestehenden Radfahrer=Vereines haben behufs Erlangung eines Erlaubnis¬ scheines die Bestätigung des Vorstandes ihres Vereines, Einzeln fahrer die Bestätigung der vom Bürgermeister bestimmten Anmelde¬ stelle zur Vornahme von Fahrprüfungen für Einzelnradfahrer bei aubringen, dass sie im Radfahren gehörig geschult sind und ihr Jahrad, welches in dieser Bestätigung kennbar gezeichnet sein mus, zum Befahren öffentlicher Straßen geeignet sei § 8. Die im vorerwähnten Paragraph erwähnte Anmelde¬ teue wird kundgemacht werden; es kann ferner das im vorerwähn¬ en Paragraph den in Steyr bestehenden Radfahrer=Vereinen einge aumte Recht zur Vornahme der Fahrtüchtigkeits=Prüfungen und Ausstellung der bezüglichen Bestätigungen jederzeit durch den Bürger meister entzogen und einer von ihm bestelten Prüfungs=Commision übertragen werden. S 4. Bei der Vornahme von Fahrprüfungen müssen auße dem Vereinsvorstande oder dessen Stelvertreter noch zwei Ausschufe mglieder zugegen sein, und ist über den Verlauf derselben ein von mmlichen Mitgliedern der Prüfungs=Commision zu unterzeichten de Pratoton angunchmen Wird die Prüfung von einer vom Bürgermeister eingesetzter Commision vorgenommen, so werden die Regen für die Vormahne dieser Präfung in iener Kundmachung feslseses werden, mit weiche die Einsetzung der Commision verlautbart werden wir § 5. Der Erlaubnisschein, den der Radfahrer stets bei sie zu tragen und auf Verlangen den Organen der Sicherheilswache vorzuweien hat, gilt nur für jene Person, auf deren Namen er lautet, und darf einer anderen Person nicht abgetreten werden¬ § 6. Bei Ausstellung des Erlaubnisscheines, welcher einer Diempelgebür von 2 Kronen unterliegt und des Nummerkafelchens und die Gestehungskosten dieser beiden Gegenstände im Betrage von einem Gulden zu erlegen. Die Verwendung anderer, als von der vom Gemeindeamte ausgefolgten Nummertäfelchen, ist nicht gestattet. Son fremden Radfahrern kann der Vorweis ihrer Erlaubnis Scheine verlangt werden; solche, welche länger als acht Tage oder Aernd hier Aufenthalt nehmen und sich mit einer, von einer be¬ Ardlich autoristerten Prüfungs=Commission ausgestellten Legitimation 2 ihre Fahrtüchtigkeit ausweisen können, haben auf Grun sselben einen Erlaubnis=Schein und das Nummertäfelchen gegen tag der in diesem Paragraph vorgeschriebenen Gebüren zu lösen, ehne sich einer Prüfung unterziehen zu müssen. Radfahrer, welche mehr als eine Maschine besitzen 7. ünen auf Ansuchen gegen Entrichtung der Herstellungskosten zwe eder auch mehr gleichlautende Nummertäfelchen erhalter Das Fahren mit dem Zwei=, Drei= oder Vier=Rade is § 8. von 6 Uhr früh bis 9 Uhr abends nicht gestattet: 1. auf der Pro¬ menade (zum Durchfahren darf nur die Straße längs des Schloss¬ gartens benützt werden); 2. auf dem Pfarrberg; 3. in der Enge Zwischenbrücken, Kirchengasse, Gleinkergasse; 4. dem Bergerwege, dem oberen und unteren Schiffwege; 5. auf allen Gassen und Wegen, die unter 2 Meter Breite haben. Wo ein größerer Zusammenfluss von Menschen statt¬ § 9. findet, dürfen die hievon berührten Straßen oder Plätze nicht be¬ 7.— fahren oder gekreuzt werden § 10. Im allgemeinen darf nur mit mäßiger Geschwindigkei gefahren werden und ist dieselbe bei Straßenkreuzungen, Gefällen noch zu mindern. Vom Beginne der Straßenbeleuchtung bis zu Morgen=Dämmerung, bei starkem Nebel ist mit erhöhter Vorsicht zu fahren. Die Radfahrer dürfen nur die Fahrbahn benützen un § 11. ist denselben das Befahren von Gehwegen verboten § 12. Es ist womöglich an der linken Straßenseite zu fahren, links auszuweichen und rechts vorzufahren, wenn dies überhaupt ohne Verkehrsstörung und ohne Erhöhung der erlaubten Fahrge¬ schwindigkeit möglich ist § 13. Der Radfahrer hat auf die ihm entgegenkommender Reit= und Wagenpferde zu achten und falls diese stutzig werden ode deren Lenker wegen Gefahr des Scheuwerdens derselben durch Zeichen zur Vorsicht mahnt, sofort abzusitzen und sein Fahrrad den Augen der Pferde möglichst zu entziehen. Zur Warnung der Passanten hat das Glocken=Signa § 14 mit Ausschluss aller anderen Arten der Signalisierung zu dienen und ist von demselben insbesondere bei Wendungen, Straßenkreuzun¬ gen ausgiebig Gebrauch zu machen. 15. Das zu verwendende Fahrrad darf keine glänzend po¬ lierten Räder haben und muss mit einer Bremsevorrichtung, sowie mit einer mit durchgehends farblosen Gläsern versehenen Laterne ausgestattet sein, welche bei Beginn der öffentlichen Straßenbeleuch¬ tung bis zur Morgendämmerung und bei Nebel beleuchtet zu er halten is § 16. Die öffentlichen Straßen und Plätze als Tummel und Uebungsplätze zu benützen, ist untersagt § 17. Die Nichtbeachtung dieser Anordnungen wird gemäß § 81 G.=St. mit Geld bis zu 50 Gulden öst. Währ., im Falle der Zahlungsunfähigkeit mit Arrest von je einem Tage für fünf Gulden gestraft § 18. Diese Fahrordnung tritt mit 1. März 1895 in Kraft. Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr, am 18. Jänner 1895. Der Bürgermeister Herr Gemeinderath Dr. Kurz hält es für überflüssig die einzelnen Punkte der Fahrordnung zu prüfen, weil dieselben ohnehin von der Section gründlich studiert worden seien, und be¬ antragt daher, die vorliegende Fahrordnung en bloc anzunehmen. Herr Vicebürgermeister Stigler ist der Ansicht, dass bezüglich der im § 6 der Fahrordnung stipulierten Gebüren für Stempel un Nummertäfelchen eine specielle Bewilligung seitens des hohen Land¬ tages einzuholen ist Herr Gemeinderath Anton v. Jäger bemerkt, dass für die Stempel und Gestehungskosten eine Landtagsbewilligung nicht einzu holen sei, es könne sich daher nur um die Einhebung einer Gebür für den Armenfond handelr Herr Gemeinderath Dr. Kurz ist ebenfalls der Anschauung dass es sich außer den Gestehungskosten noch um eine Gebür von 1 fl. für den Armenfond handle Herr Vicebürgermeister Stigler betont, dass es sich nur um die Gestehungskosten (1 fl. für Stempel und 1 fl. für Täfelchen) handle, und er sei nur der Meinung gewesen, dass hiezu eine Bewilligung nöthig sei, und verliest sodann den Sectionsantrag, welcher lautet: „Der löbliche Gemeinderath wolle dem vorliegenden Entwur einer Fahrordnung die Genehmigung ertheilen. Herr Gemeinderath Anton v. Jäger stellt den Zusatzantrag dass beim hohen Landtage auch um die Einhebung einer Gebü per 1 fl. für den Armenfond petitioniert werde Herr Vicebürgermeister Stigler spricht sich entschieden gegel die Einhebung einer Gebür für den Armenfond aus, denn die Zahl der Radfahrer sei dermalen nicht so groß, dass die Einhebung einer weiteren Gebür per 1 fl. rentabel und empfehlenswert sei. Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig angenommen, der Zusatzantrag des Herrn Gemeinderathes Anton v. Jäger mit allen gegen eine Stimme abgelehnt 0. Herr Vicebürgermeister Stigler referiert: Mit Kauf und Serbitutsbestellvertrag hat die Stadtgemeinde Steyr von der Besitzerin des Hauses C.=Nr. 483 einen Grund=Complex zu den Zwecke erworben, um daselbst einen Brunnenschacht abzuteufen und das daselbst erschlossene Wasser in das Spital zu leiten. Magdalena Mühlberger hat ihr Anwesen verkauft und der nunmehrige Besitzer Josef Schaffenberger stellt an die Gemeinde das Ansuchen, in der der Gemeinde gehörigen Brunnenschacht ein Rohr einsetzenzu dürfen, um daraus Wasser für seinen Hausbedarf zu gewinnen. D der nunmehrige Besitzer für den Fall der Nichtbewilligung seine Ansuchens erklärt hat, neben dem Brunnenschacht einen Brunnen zu graben, was aber für den Wasserbezug der Gemeinde von nach¬ theiligen Folgen sein könnte, so stellt die Section folgenden Antrag: „Der löbliche Gemeinderath wolle dem Herrn Petenter unter den im Protokolle vom 4. Jänner 1895 festgesetzten Bedingunger auf jederzeit zulässigen Widerruf die Erlaubnis ertheilen, durch einen Ziehbrunnen seinen Hausbedarf mit Wasser aus dem de Gemeinde gehörigen Brunnen zu entnehmen. Derselbe darf jedoch außer dem Hause wohnenden Parteien den Wasserbezug aus diesem Brunnen nicht gestatten.“ Referent bemerkt hiezu, dass der Beisatz „auf Widerruf“ deshalb ausgenommen wurde, weil man nicht wissen könne, ob nicht durch die Einsetzung eines Rohres das fürs Spital nothwendige Wasserquantum zu wenig würde. Es bleibe aber nichts anderes übrig, als das Ansuchen zu bewilligen, weil man doch die Conse¬ quenzen berücksichtigen müsse, welche die Grabung eines neuen Brunnens seitens des jetzigen Besitzers nach sich ziehen könnte Herr Gemeinderath Liutl ist für die Bewilligung des An¬ suchens, nachdem der jetzige Besitzer seines Wissens täglich nicht mehr als 6 bis 8 Schaff Wasser benöthigt.
Herr Gemeinderath Kautsch ist nach dieser Aufklärung eben¬ falls mit dem Sectionsantrage einverstanden. — Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig angenommen. IV. Section. Referent Herr Sectionsobmann Gemeinde¬ rath Ferdinand Reitter. 11. Ueber Antrag der Section wird ein¬ stimmig beschlossen, die Jahres=Interessen der Alois Zweithurn'schen Stiftung pro 1894 an die vom Armenrathe vorgeschlagenen 8 Armen zu vertheilen. 12. Die erledigte Simon Zachhuber'sche Seidenstrumpfwirker= pfründe von monatlich 10 fl. 15 kr. wird über Antrag der Section der Bewerberin Marie Zimmermann für das Jahr 1895 verliehen. 13. Die k. k. Oberrealschul=Direction bittet um Zuweisung einer Subvention für die Schülerlade pro 1894/5 im bisherigen Ausmaße von 100 fl. Die Section stellt den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle der k. k. Oberrealschule für die Schülerlade auch pro 1894/5 den Betrag von 100 fl. bewilligen. — Einstimmig angenommen. Herr Gemeinderath Aelschker spricht für diese Subvention namens der Oberrealschule seinen Dank aus. Herr Gemeinderath Kautsch stellt den Antrag, dass dem Verwaltungsrathe der österr. Waffenfabrik für die Ueberlassung eines eisernen Adlers für das städt. Museum der Dank schriftlich ausge¬ sprochen werde, was einstimmig angenommen wird. Hierauf Schluss der Sitzung um halb 6 Uhr abends.
Anhang zum Protokoll über die Sitzung des Gemeinderates vom 18. Jänner 1895. Vertraulicher Teil. I. Sektion. Referent: Herr Sektions-Obmann Stellvertreter G.R. Dr. Alois Kurz 1. Personalien: a. Referent verliest das Pensionierungs gesuch des Herrn Stadtsekretärs Fritz Hälmel und das von Herrn Doktor Clessin ausgestellte und vom Herrn kk Bezirksarzt Dr. Schuster bestätigte ärztliche Zeugnis welches lautet: Es wird hiemit bezeugt, dass Herr Friedrich Hälmel, Sekretär der Stadt Steyr, schon seit Monaten an chronischen Kehlkopfkatarrh und allgemeiner Nervosität leidet wovon erstere durch Heiserkeit und Schmerz beim Sprechen letztere durch Kopfschmerz und Schlaflosigkeit seine Arbeitsfähigkeit schwächen. Um eine Verschlimmerung dieser krankhaften Erscheinungen und in der
Folge einer ernsteren Erkrankung vorzubeugen ist es unerlässlich, dass Herr Friedrich Hälmel seine Stellung als Polizei und Verwaltungs-Beamter der Stadt, mit welcher Stellung vieles Sprechen und mannigfache Aufregungen verbunden sind aufgibt und so die nötige Ruhe und Schonung und Gelegenheit zu allenfälligen Klimawechsel findet. Steyr am 24. Dezember 1894. Wird bestätigt: Dr, Clessin mp. Dr. Schuster mp. kk Bezirk Arzt 4S. Die Section stellt hiezu folgenden Antrag: Nachdem Herr Friedrich Hälmel laut Gemeinderats Beschlusses vom 17. Dezember 1880 mit der ausdrücklichen Bestimmung, dass ihm bezüglich der Pensionierung die gleichen Ansprüche wie den kk Staats-Beamten zustehen sollen und dass ihm die seit dem 14. August 1874 im Staatsdienste zugebrachte Zeit in seine Dienstzeit einzurechnen ist, angestellt wurde und
derselbe nach dem vorliegenden ärztlichen Zeugnisse seinem Dienste nicht mehr vorstehen kann, so wird seine Pensionierung bewilligt. Die definitive Enthebung vom Dienste hat jedoch erst nach erfolgten DienstAntritte des neun anzustellenden Sekretärs zu erfolgen. Die Pension ist für Herrn Friedrich Hälmel mit Rücksicht auf den Umstand, dass sein Gehalt mit Einrechnung eines Quinqueniums 2200 f beträgt und seine Dienstzeit mehr als 20 Jahre umfasst, mit 1100 f zu bemessen. Referent bemerkt hiezu: Der Zustand wie solcher bei Herrn Sekretär constatiert wurde, sei bei vielen Menschen vorhanden, allein es könne nicht verkannt werden, dass auf die Führung des Polizei-Dienstes nun solcher Zustand hinderlich wirkt. Auch sei zu befürchten dass bei Nichtannahme des Pensions-Gesuches der Herr Stadtsekretär um einen län-
geren Urlaub nach Süden ansucht, in welchem Falle, da die Gemeinde nicht ohne rechtskundigen Beamten sein kann, sie nicht nur das Gehalt des beurlaubten Herrn Sekretärs zahlen, sondern auch einen andern Juristen während dieser Zeit anstellen müsste. Aus diesen Gründen habe sich die Sektion veranlasst gefunden, das Pensionierungs gesuch zu bewilligen. Herr Vize-Bürgermeister Stigler bemerkt, er fühle sich veranlasst, zur Pensionierung des Herrn Sekretärs einiges zu sprechen. In der öffentlichen Presse und Meinung existiere irrtümlich die Anschauung dass Herr Sekretär infolge persönlicher Differenzen mit seiner Person das Pensionierungsgesuch eingereicht habe. Dieser Anschauung müsse er mit allem Ernste widersprechen. Er habe mit Herrn Sekretär keine personlichen Differenzen gehabt, und das, was er in Beziehung auf den Herrn Sekretär
gesagt habe, geschah aus Pflichtgefühl um Übelstände und Unzukommlichkeiten zu erörtern. Er habe die Überzeugung, daß Herr Sekretär ein tüchtiger Verwaltungsbeamter ist, der sich aber so vieles aufgebürdet habe dass eines Mannes Kraft erschöpft wird. Das allein sei die Ursache, dass er der sich selbst gestellten Aufgaben nicht mehr gewachsen fühle und nicht persönliche Differenzen mit seinen Person. Herr Gemeinderat Lintl unterstützt den Sektions-Antrag und bemerkt Herr Sekretär sei als ein ausgezeichneter und gewissenhafter Beamter bekannt, der als in Steyr die Arbeiterunruhen waren, seinen Mann voll und ganz gestellt habe und habe sich derselbe damals ganz gewiss Verdienste erworben. Aus diesem Grunde fühle er sich veranlasst den Antrag zu stellen, den Herrn Stadtsekretär bei der Pensionierung die Anerkennung des Gemeinderates für seine Dienstleistung aus-
zusprechen. Hierauf wird nach kurzer Debatte der Antrag der Sektion mit dem ZusatzAntrag des Herrn Gemeinderates Lintl, daß dem scheidenden Herrn Sekretär für seine Dienstleistung die Anerkennung des Gemeinderates auszudrücken sei emstimmig zum Beschluss erhoben. Herr Vize-Bürgermeister beantragt, der Herr Bürgermeister möge die Ausschreibung der Sekretärs-Stelle im Einvernehmen mit der Rechts-Sektion ehestens veranlassen welchen Antrag einstimmig angenommen wird. b. Über das Ansuchen der Gemeinde-Beamten um Interpretation des Gemeinderatsbeschlusses von Jahre 1892 bezüglich der Zuerkennung der Quinquenal-Zulagen, beziehungsweise Umwandlung der Quinquenal-Zulagen in TrienalZulagen hat die Rechtssektion beschlossen den in Rede stehenden Gemeinderats-
Beschluss dahin zu interpretiren, dass den erste Quinquenal-Zulage nach 3 Jahren und die zweite noch Ablauf von weiteren 5 Jahren, daher beide Quinquenien nach 8 Jahren auszuzahlen sind. Auf das Ansuchen die Quinquenalzulagen in Trienal-Zulagen umzuwandeln ist die Rechts-Sektion nicht eingegangen. Weiters beantragt die Sektion diese Interpretation hinauszugegeben. Diese Anträge der Sektion werden einstimmig angenommen. Der Vorsitzende Die Verifikatoren Der Schriftführer
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