Ratsprotokoll vom 18. Dezember 1894

etzung des vom Schiedsgerichte festgestellten Verfahrens innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen die Anfechtungs=(Nullitäts¬ Klage bei dim ordentlichen Gerichte einzubringen; II. den Herrr Vertreter der Stadtgemeinde anzuweisen, von jeder wichtigerer Etape dieses Processes den Gemeinderath zu verständigen und dessen weitere Entschließungen einzuholen, welch' letzterem es auch vorbe¬ halten bleibt, die Actiengesellschaft der Elektricitätswerke zur Zahlung einer eventuellen Entschädigung an die Gasgesellschaft heranzuziehen. Der später angenommene, hieher gehörige Zusatzantrag lautet: Ind dass sich der Gemeinderath heute schon vorbehalte, die eventuell Fortsetzung des Processes von einem derartigen schriftlichen Zuge¬ tändnisse der Actiengesellschaft der Elektricitätswerke abhängig zu machen). — III. Der Actiengesellschaft der Elektricitätswerke in Steyr, welche bei diesem Streite in erster Linie betroffen ist, nahe zu legen, den Weg der Ausgleichs=Verhandlungen mit der Gasgesellschaft zu betreten, wobei die Stadtgemeinde im Interesse der Gesammt¬ bewohnerschaft gerne ihre vermittelnde Thätigkeit einsetzen wird. Der Herr Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte Herr Gemeinderath Kautsch frägt, wie hoch die Processkosten bis zum schiedsgerichtlichen Urtheile erlaufen sind. Herr Gemeinderath Dr. Angermann erwidert, dass eine bestimmte Ziffer bis jetzt niemand festsetzen könne, die Gasgesellschaft habe bisher nichts verlangt. herr Gemeinderath Kautsch betont, man hätte sich um die Höhe des Betrages erkundigen sollen, anderseits möchte er wissen, wer die Kosten und die Entschädigung an die Gasgesellschaft zahlt für den Fall, als der Process weitergeführt wird und verloren geht. Herr Vicebürgermeister Stigler erwidert, dass für die bis¬ erigen Kosten des Processes und die Entschädigung an die Gasgesellschaft edenfalls die Gemeinde aufzukommen habe. Nach seiner Anschauung ürfte die Aufstellung einer bestimmten Eutschädigungsziffer der Thätigkeit eines weiteren Schiedsgerichtes vorbehalten bleiben Herr Gemeinderath Dr. Kautsch glaubt, dass sich die Kosten is zum schiedsgerichtlichen Urtheile auf etwa 4000 fl. belaufen, dass aber bei der Weiterführung des Processes dieselben auf 12.000 fl. anwachsen können. Nach § 33 der Vertrages werden alle Streitig¬ keiten, welche aus dem Inhalte des Vertrages entstehen, durch das Schiedsgericht rechtsgiltig entschieden. Aus diesem Grunde halte er die schiedsgerichtliche Entscheidung für maßgebend und könne er für die Weiterführung des Processes nur dann stimmen, wenn der Ver¬ reter der Stadtgemeinde versichern könne, dass eine Aussicht vor¬ anden sei, den Process zu gewinnen Herr Vicebürgermeister Stigler bemerkt, dass niemand und auch bedeutende Juristen heute nicht sagen können, ob die Nullitätsbeschwerde vom Erfolg begleitet sein wird. Aber eines sei icher, dass, wenn die Gemeindevertretung diese Klage nicht einreiche, das schiedsgerichtliche Urtheil in Rechtskraft erwachse und dass jene Positionen, welche die Möglichkeit eines Ausgleiches zwischen den treitenden Theilen ergeben, dadurch schwieriger gemacht werden. Auch sei die Gemeinde moralisch verpflichtet, das Interesse ihrer Mitbürgerschaft zu schützen. Durch die Ueberreichung der Klage verde die Rechtskräftigkeit des Urtheiles hinausgeschoben und Zeit gewonnen, einen Ausgleich zu ermöglichen. In dem Antrage sei deutlich ersichtlich, dass die Elektricitätsgesellschaft angewiesen werde den Weg des Ausgleiches zu betreten, welcher unterstützt von der Gemeinde zu einem günstigen Resultat führen kann, denn man könne es nicht darauf ankommen lassen, dass die Elektricitäts=Anlagen verschwinden, ohne vorher einen Versuch gemacht zu haben, sie zu erhalten. Was die Kosten anbelangt, so seien die bisher erlaufenen edenfalls von der Gemeinde zu bezahlen und könne es sich bei Heran iehung der Elektricitätsgesellschaft nur um jene Kosten handeln, die vom Tage der Nullitätsbeschwerde an erwachsen, und sei in dieser Richtung im Sectionsantrage Bedacht genommen worden. Nachden auch der Herr Vertreter der Stadtgemeinde die Verpflichtung habe, während des weiteren Processes von jeder wichtigen Etape der Gemeindevertretung Mittheilung zu machen, so sei dieselbe über den Gang desselben jederzeit im klaren und könne im ungünstigen Falle den Process sofort sistieren. Herr Gemeinderath Kautsch bemerkt, nach den Ausführungen des Herrn Vicebürgermeisters werde der Process wegen der Elektri¬ citätsgesellschaft weiter geführt, und habe dieselbe selbstverständlich auch einen entsprechenden Antheil zu den Kosten beizutragen, und beantragt daher, dass dieser Antheil effectiv ausgesprochen werde. Herr Vicebürgermeister Stigler erwidert, dass dieser Antrag licht praktisch durchführbar sei. Die Nullitätsbeschwerde müsse bis 22. December eingereicht sein. Wenn die Gemeinde schon jetzt das Verlangen stelle, die Elektricitätsgesellschaft müsse einen gewissen Percentsatz zu den Kosten aussprechen, müsste dieselbe erst in einer Sitzung darüber schlüssig werden, wodurch aber der Termin zur Ueberreichung der Nullitätsbeschwerde jedenfalls überschritten würde, Herr Gemeinderath Lintl ist ebenfalls für den Sections¬ antrag, weil hiedurc Zeit gewonnen werde, einen Ausgleich wischen der Gasgesellschaft und den Elektricitätswerken zu ermöglichen und es sei das Beste, was in dieser Beziehung geschehen könne Herr Vicebürgermeister Stigler bemerkt, der Absatz 2 des heute zur Beschlufsfassung vorliegenden Antrages lautet, den Herrn Vertreter der Stadtgemeinde anzuweisen, von jeder wichtigen Etape dieses Processes den Gemeinderath zu verständigen und dessen weitere Entschließungen einzuholen, welch letzterem auch vorbehalten bleibt die Actiengesellschaft der Elektricitätswerke zur Zahlung einer even¬ uellen Entschädigung an die Gasgesellschaft heranzuziehen. Zu diesem Antrage erlaube er sich noch den Zusatzantrag zu stellen, dass sich 3 der Gemeinderath heute schon vorbehalte, die eventuelle Fortsetzung es Processes von einem derartigen schriftlichen Zugeständnisse der Actiengesellschaft der Elektricitätswerke abhängig zu machen. In diesem Zusatzantrage liege durchaus kein Misstrauen gegen die Gesellschaft der Elektricitätswerke, sondern nur eine formelle Sicher¬ eit für den Gemeinderath Herr Gemeinderath Dr. Angermann bemerkt, diese Ange¬ legenheit sei schon gestern umständlich besprochen worden. Der ntrag sei vom Herrn Dr. Hochhauser ausgearbeitet und enthalte ohnedies das, was Herr Vicebürgermeister beantrage, indem es der Gemeinde vorbehalten bleibt, über jede Etape im Processe Bericht zu verlangen und den Process zu sistieren, und es ihr weiters frei¬ stehe, der Elektricitätsgesellschaft zu schreiben, der Gemeinderath würde eventuell die Appellation nur durchführen, wenn die Elektricitäts¬ jesellschaft so und soviel zahle. Er wäre dafür, dass der Sections¬ in seiner Fassung angenommen werde. antrag Herr Vicebürgermeister Stigler erwidert, er wünsche, dass durch seinen Zusatzantrag die Meinung des Herrn Dr. Hochhauser ioch prägnanter zum Ausdrucke komme. Es liege ihm sehr daran, ass die Elektricitätsgesellschaft durch den heutigen Beschluss schon informiert sei übr die Absicht der Gemeinde, sonst könnte die Elektricitätsgesellschaft sagen, die Gemeinde führe den Process ohnehin weiter, während bei Annahme des Zusatzantrages die Gesellschaft der Elektricitätswerke ihrerseits alle Anstrengungen nachen wird, diese Angelegenheit im Ausgleichswege einem gedeih¬ ichen Ausgange zuzuführen. Der Heir Vorsitzende fragt, ob sich die anwesenden zwei Vertreter der Elektricitätsgesellschaft an der Abstimmung betheiligen, was Herr Dr. Augermann bezüglich des ersten Antrages bejaht. Der Herr Vorsitzende bringt hierauf den Punkt 1 des An¬ rages zur Abstimmung welcher lautet: Der Gemeinderath möge beschließen, gegen das Urtheil des Schiedsgerichtes vom 27. Novem¬ ber 1894, Z. 71, wegen dessen Incorrectheit, Mangelhaftigkeit und Verletzung des vom Schiedsgerichte festgestellten Verfahrens inner¬ alb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen die Anfechtungs= (Nullitäts) Klage bei dem ordentlichen Gerichte anzubringen Herr Gemeinderath Dr. Angermann stellt den Zusatzantrag dass an Stelle des Passuses: „Incorrectheit bis Verfahrens“ es in em Antrage heiße: „Wegen Ueberschreitung des Mandates, mangel¬ after Erledigung der Klage und Verletzung des festgestellten Verfahrens.“ hierauf wird der erste Punkt des Sections=Antrages mit dem des Herrn Gemeinderathes Dr. Angermann mit allen Zusatze gegen eine Stimme angenommen. Herr Dr. Angermann und Herr Johann Scholz verlassen den Sitzungssaal. Der Herr Vorsitzende bringt hierauf den 2. Punkt des Sections=Antrages mit dem Zusatzantrage des Herrn Vicebürger¬ neisters zur Abstimmung, welcher sohin lautet: „2. Den Herrn Vertreten der Stadtgemeinde anzuweisen, von jeder wichtigen Etape des rocesses den Gemeinderath zu verständigen und dessen weitere Entschließungen einzuholen, welch letzterem es auch vorbehalten bleibt, die Actiengesellschaft der Elektricitätswerke zur Zahlung einer eventuellen Entschädigung an die Gasgesellschaft heranzuziehen und ass sich der Gemeinderath schon heute vorbehalte, die eventuelle Fortsetzung des Processes von einem derartigen schriftlichen Zuge¬ tändnisse der Actiengesellschaft der Elektricitätswerke abhängig zu machen. Bei der Abstimmung wird der zweite Punkt einstimmig, der Zusatzantrag mit allen gegen eine Stimme angenommen Der 3. Punkt des Sectionsantrages, welcher lautet: „Der Actiengesellschaft der Elektricitätswerke in Steyr, welche bei diesem Streite in erster Linie betroffen ist, nahe zu legen, den Weg der lusgleichs=Verhandlungen mit der Gasgesellschaft zu betreten, wobe die Stadtgemeinde im Interesse der Gesammtbewohnerschaft gern hre vermittelnde Thätigkeit einsetzen wird", wird einstimmig angenommen. Herr Gemeinderath Perz entfernt sich 4. Dem Grundüberlassungs=Vertrage vom 3. November 189 wischen dem milden Versorgungsfonde, der Wehrgraben Commune, der Waffenfabrik und der Stadtgemeinde Steyr, betreffend den Quai an ogenannten Ueberwasser, wird über Antrag der Section die gemeinde¬ räthliche Genehmigung ertheilt Hierauf erklärt der Herr Vorsitzende die Sitzung bezüglich einer nicht auf der Tagesordnung stehenden Angelegenheit für ver¬ traulich, theilt sodann mit, dass eine Eingabe der städt. Beamten vorliege, und ersucht um einen Antrag, ob dieselbe heute zur Verhand¬ ung komme oder einer Section zugewiesen werden soll. err Gemeinderath Dr. Angermann stellt den Antrag, diese Eingabe der Rechtssection zur Berathung und Antragstellung zuzu¬ was einstimmig angenommen wird. veisen Herr Gemeinderath Dr. Angermann entfernt sich II. Seetion. Referent: Sectionsobmann=Stellvertreter Herr Gemeinderath Josef Tureck. 5. Herr Karl Huber ersucht um Wiederüberlassung des Haft= und Ländgefälles um den Pachtschilling on 50 fl. Die Section stellt den Antrag, das Haft= und Ländgefälle dem Herrn Karl Huber um den Pacht per 50 fl. unter den bisherigen — Einstimmig ange¬ Bedingungen für das Jahr 1895 zu verleihen. — 23.800. kommen.

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