Zur Durchführung dieses Projectes, lösen 1. die Stadtgemeinde Steyr und Herr Anton von Jäger den am 30. November 1853 mit Bezug auf das Feuerwehr-Depot geschlossenen Vertrag in beiderseitigen Einverständnisse. 2. Verkauft Herr Anton von Jäger jenen gegen die Strasse gelegenen Theil seines Grundstückes Grundparzelle N°. 1198 im Flächenausmasse von 38,5 m2 an die Gemeindeum die Summe von 115 fl 50 xr ÖW und gibt die Zustimmung der grundbücherlichen Abtrennung desselben. Für einen auf dieser Grundfläche stehenden Obstbaum werden dem Herrn Anton von Jäger seitens der Gemeindeverwaltung 9 fl vergütet. 3. Für alle Rechtsverhältnisse, Käufe um Verkäufe welche zur Durchführung dieses Projectes zwischen dem Herrn Millner und dem Herrn Anton von Jäger notwendig werden, sorgt Herr Millner allein und hält die Stadtgemeindeverwaltung diesfällig klag und schadlos auch übernimmt er die diesbezüglichen grundbücherlichen Durchführungen auf seine Kosten. 4. Herr Hans Millner verpflichtet sich
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